DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 45/79 VOM 07.12.1979


BOULDER

Nach dem schnellsten und höchsten beobachteten Anstieg zu Beginn des Monats November fiel der solare Flux länger und tiefer als bisher auf den Wert von 166 am 26.11., dem tiefsten seit August dieses Jahres beobachteten Wert. Da sich jedoch die Sonne in der günstigsten Position für die nördliche Erdhalbkugel befindet, hatte das nur geringen Einfluß auf die Ausbreitungsbedingungen. Eine wesentliche Änderung des solaren Flux wurde erst für den 03.12. erwartet, an dem wieder die Sonnengebiete der Erde zugewandt waren, welche die Spitzenwerte Anfang November ausgelöst hatten. Inzwischen geht die tägliche Öffnungszeit der Bänder 21, 28 und 50 MHz gegenüber den Zeiten der beiden vergangenen Monate merklich zurück. Beste Ausbreitungsbedingungen wurden für den 03.–05.12. erwartet, Verschlechterungen vom 06.–08. Der Abfall trifft hauptsächlich Funkwege auf höheren Breitengraden, während sich die Bedingungen auf südlichen und transäquatorialen Wegen eher verbessern.


CHAM / STRAUBING

Beim letzten Herbstcontest fiel der neue innerdeutsche Rekord auf 10 GHz. OM Fritz Heller, DG2RH, konnte mit seinem Eigenbau-Kompakttransceiver mit 2 mW Leistung vom Großen Arber eine Duplexverbindung zum Breitenberg bei Pfronten im Allgäu herstellen. Die überbrückte Entfernung beträgt 251 km. Die Gegenstation war DCØVD, die einen Gun-Plexer verwendete. Mit dieser Verbindung wurde der bisherige innerdeutsche Rekord vom Arber zur Zugspitze über eine Entfernung von 237 km um 14 km überboten.

Nach den Auswertungen handelt es sich bei der neuen Rekordverbindung um eine Überhorizontverbindung. Die Bayerwaldgruppe hat die Erforschung der Möglichkeiten von Überhorizontverbindungen im 10-GHz-Bereich in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen.


VELBERT

In der Woche vom 10.–15.12. lädt der DARC-Distrikt Nordrhein alle lizenzierten Funkamateure und SWLs ein, am traditionellen CQ-Nordrhein-Contest 1979 teilzunehmen. Auf 80, 40, 2 m und 70 cm werden jeden Tag wenige Stunden Kurzconteste ausgetragen, die jeder ohne große Strapazen ertragen kann. In diesem Contest können wertvolle Punkte für Diplome aus dem Distrikt Nordrhein gearbeitet werden wie Worked District R, Neander-Diplom, Langenberger Diplom Rund um den Sender, Radschläger-Diplom und internationale Traveller Diplom. Für die Sieger werden wertvolle Pokale graviert und Urkunden ausgestellt. Achten Sie auf die vollständigen Ausschreibungen im Dezember cq-DL auf Seite 571.


MÜHLBACH

Das Rufzeichen von OM TH. A. van Hamel, DJØSZ, ....., wird seit einiger Zeit mißbraucht. Der Pirat nennt sich Bernhard und gibt als Wohnort Essen an.


VELBERT

Über zehn Jahre strahlt die Diplom Interessen Gruppe (DIG) jeden Donnerstag ihre Informationen über DX-Aktivitäten und Diplome auf 80 m in SSB ab. Anläßlich der 488. DIG-Runde lädt die DIG alle lizenzierten Funkamateure zu einer DIG-YL-OM-QSO-Party ein, die am Donnerstag, dem 13.12., von 18:30–21:00 UT, auf 80 und 2 m ausgetragen wird. Achten Sie auf die genauen Ausschreibungen im Dezember cq-DL, Seite 569. Auf Wiederhören auf 80 oder 2 m.


RENDSBURG

Das schleswig-holsteinische Stromversorgungsunternehmen SCHLESWAG bedankte sich Anfang November beim DARC Distrikt Schleswig-Holstein für die tatkräftige Hilfe der Funkamateure des Landes während der beiden Schnee-Notlagen im vergangenen Winter. Ähnliche Schreiben lagen, wie seinerzeit berichtet, vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein und vom Kommandeur einer Panzerbrigade vor. Während die Dankschreiben mehr dem unter katastrophenähnlichen Unbilden geleisteten persönlichen Einsatz galten, sollte nicht vergessen werden, daß neben dem persönlichen Mut zur Übermittlungen in Notfällen sich hier auch das unter großen Mühen und Opfern aufgebaute Relaisfunkstellen-Netz des DARC-Distrikt Schleswig-Holstein auf 145 MHz und auf 432 MHz bewährt hat. Das Schreiben der SCHLESWAG schließt: „Für die Zukunft hoffen wir, daß wir Ihre Hilfe nicht so schnell wieder in Anspruch nehmen müssen. Wenn es jedoch notwendig werden sollte, vertrauen wir darauf, daß Sie gerne helfen.“


GENF

In Nachtsitzungen, teilweise bis 02:00 Uhr morgens, bemühte sich das Plenum der WARC, die Vorlagen der Komitees, die „Blauen Dokumente“ in der 1. Lesung durchzuziehen, hatte das aber bis zum 03.12. morgens noch nicht ganz geschafft. 48 Stunden, nachdem die „Rosa Dokumente“ in 2. Lesung durchgenommen sind, sollen die Unterzeichnungen vorgenommen werden. Für den Montag und Dienstag der Woche war die Einreichung von Vorbehalten und Gegenvorbehalten vorgesehen. In erster Lesung sind praktisch alle Artikel, die den Amateurfunkdienst betreffen, zufriedenstellend abgeschlossen worden. Es sind dies 1. der Artikel N41 der VO Funk über Amateurfunkdienst und Amateurfunkdienst über Satelliten, 2. eine Resolution über das Anmeldeverfahren für Kommando-Stationen für Amateurfunk-Satelliten, 3. eine Resolution über eine Kooperation im Funkverkehr in Katastrophenfällen, die als Fußnote in die Zuweisungstabelle bei einer Reihe von Amateurfunkbändern eingeht und endlich 4. die Frequenzzuweisungen selbst. Hier kann man in erster Linie von einer Besitzstandswahrung ausgehen, wenn sich auch einzelne Länder in einigen Bändern über Fußnoten den Betrieb von Stationen des Festen Funkdienstes vorbehalten wollen. Neu wird für den Amateurfunkdienst als erstes zusätzliches Kurzwellenband eine schmale Sekundärzuweisung im Bereich 10.100-10.150 kHz vorgeschlagen, wo der Feste Funkdienst primärer Benutzer ist. Ob diese Zuweisung mit der bisher für den 01.01.1982 geplanten Inkraftsetzung der VO Funk Genf 1979 wirksam werden kann, ist indessen noch unsicher. Zwei weitere neue, dem Amateurfunkdienst zugedachte Bänder von 18.068–18.168 kHz und von 24.890–24.990 kHz können erst Wirksamkeit erlangen, wenn die dort betriebenen Stationen des Festen Funkdienstes erfolgreich ausgesiedelt sind. Nach umfangreichen Anmelde-, Koordinierungs- und Zuweisungsprozeduren soll diese Umsiedlung voraussichtlich am 01.07.1984 beginnen und möglicherweise bis zu acht Jahre dauern. Das gleiche gilt für eine Exklusivzuweisung in der Region 1 von 1810–1850 kHz, die allerdings für die Bundesrepublik Deutschland und eine Reihe anderer Länder auf 1830–1850 kHz reduziert wurde. Dafür ist die Bundesrepublik wieder in die Fußnote einer Kann-Sekundär-Zuweisung bis 2000 kHz eingetreten. Hier müssen außer den Stationen des Festen Funkdienstes auch die des Beweglichen Funkdienstes umgesiedelt werden. Es ist nicht damit zu rechnen, daß sich in der 2. Lesung des Plenums etwas ändert, höchstens bei einer Empfehlung, den Frequenzbereich 7000–7100 kHz von Rundfunkstationen zu säubern, die – schon vorher angefeindet – im Plenum nur mit einer Stimme Mehrheit aufrechterhalten wurde. Es wird noch nicht damit gerechnet, daß die WARC bis zum 05.12. beendet werden kann.


AKTUELLE MELDUNG ZUM DL-RS 45/79

GENF

Wie die Redaktion jetzt aus Genf erfahren hat, erhält der Amateurfunkdienst als erstes zusätzliches Kurzwellenband eine schmale Sekundärzuweisung im Bereich 10.100–10.150 kHz, wo der Feste Funkdienst primärer Benutzer ist. Diese Zuweisung wird mit der Inkraftsetzung der VO Funk Genf 1979 bereits am 01.01.1982 wirksam. Als letzte Meldung erreichte uns aus Genf die Nachricht, daß am Donnerstag, den 06.12.1979 die Unterzeichnung der Schlußakten der WARC Genf 1979 vollzogen werden sollten, ohne daß in der zweiten Lesung des Plenums an der Substanz der Beschlüsse für den Amateurfunkdienst Abstriche gemacht worden sind. Angesichts der ungeheuren Zunahme der Frequenzanforderungen auf der WARC hätte schon die Bestätigung der bisherigen Amateurfunkbänder als Erfolg angesehen werden müssen; die Zuweisung von drei neuen weltweiten Kurzwellen- und von vier Gigahertz-Bändern kann man schlichtweg als einen Triumph für den Amateurfunkdienst und für die an diesen Entscheidungen mit beteiligten Funkamateure auf der WARC ansehen.


Ende des DL-RS Nr. 45/79 vom 07.12.1979

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1979 Rundspruch-Archiv