DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 26/79 VOM 29.06.1979


OSLO

Die CEPT-Unterarbeitsgruppe R21 verschaffte sich auf ihrer Tagung in der dritten Juniwoche in Oslo einen Überblick über die WARC-Vorschläge ihrer Mitgliedsländer. Hinsichtlich einer, offenbar allgemein als wünschenswert angesehenen Verbesserung der derzeitigen Situation des Amateurfunkdienstes wurde das Fazit gezogen, daß einige Verwaltungen die Säuberung der Amateurfunkbänder von den illegitimen Aussendungen anderer Funkdienste für ausreichend ansehen. Andere Verwaltungen halten es darüber hinaus für angebracht, dem Amateurfunkdienst neue Bänder bei 10, 18 und 24 MHz zuzuweisen, vorausgesetzt, daß zuvor die Bereiche des Seefunkdienstes und des Rundfunkdienstes angemessen erweitert wurden. Festgehalten wurde, daß die unterschiedlichen Zuweisungen in den drei ITU-Regionen im Band ab 7,1 MHz weiter ein Problem darstellen. Für erforderlich und möglich wird eine Reduzierung der Bänder des Festen Funkdienstes gehalten, vorausgesetzt, daß entsprechende verwaltungsmäßige Umschichtungen durchgeführt werden.


BELGRAD

Zwei neue Amateurfunkbänder von 10,100–10,175 MHz und 18,100–18,200 MHz sieht der Vorschlag der jugoslawischen Fernmeldeverwaltung an die WARC vor. Bei Beibehaltung aller übrigen Amateurfunkbänder wird allerdings für den Bereich 438–440 MHz eine zusätzliche Belegung mit dem Festen Funkdienst und dem beweglichen Landfunkdienst vorgesehen.


NEWINGTON

Die Mitglieder der IARU-Delegation, die mit dem „Observer“-Status an der WARC teilnehmen werden, sind jetzt festgelegt worden. Es sind neben IARU-Präsident Noel Eaton, VE3CJ, noch W4KFC, der IARU-Vizepräsident, außerdem W1RU, K1ZZ, WØBWJ, WA6IDN, YV5BPG, HK3DEU, ZL2AZ, JA1NET, 9V1RH, G5OC und SP5FM. Die IARU ist eine der wenigen Organisationen, der die ITU eine Teilnahme an der Konferenz ohne einen Beitrag zu den Konferenzkosten ermöglicht, wie ihn alle beteiligten Fernmeldeverwaltungen aufzubringen haben: Nationalen Amateurfunkverbänden wird kein Observerstatus gewährt. In zahlreichen nationalen Delegationen befinden sich allerdings Funkamateure. Das Stimmrecht im Plenum übt aber stets der Delegationsleiter aus.


ROCKVILLE/Maryland

Sieben Sonnenzellen-Platten der Firma Solarex Corporation in Rockville wurden in der dritten Juniwoche an die Firma AEG-Telefunken versandt, wo der Aufbau der Sonnenzellen-Panele für den AMSAT-Phase-IIIA-Amateurfunksatelliten erfolgt. Die Panele sollen zum 01.11. dieses Jahres geliefert werden. Inzwischen wurde auch ein Gehäuse für den Phase III-B-Satelliten geliefert, für den ein Startzeitpunkt noch nicht festliegt. In der vergangenen Woche sollte die Erprobung für die IHU, die Integrated Housekeeping Unit, für das Modell IIIA beginnen, die von W2FPY und W1HDX erbaut wurde. Bei DJ5KQ in Marbach ist der Transponder in Arbeit. Er soll im Bereich 435,14–435,29 MHz empfangen und auf 145,84–145,99 MHz wieder aussenden.


HÖRSCHING/Oberösterreich

Am 16.06. führte der ÖVSV in Hörsching bei Linz seine diesjährige Hauptversammlung durch. Bei den turnusmäßig durchgeführten Wahlen wurde Helmut Hoschek, OE3HOW, einstimmig als Präsident wiedergewählt. Zum 1. Vizepräsidenten wurde Dr. Ronald Eisenwagner, OE5REB, und zum 2. Vizepräsidenten wurde Klaus Tiede, OE5TKL, neugewählt. Die Versammlung beschloß u. a., den Jahresbeitrag der Landesverbände an den Dachverband pro Mitglied ab kommendem Jahr von 120,– auf 150,– öS anzuheben.


BAUNATAL

Bereits seit März dieses Jahres soll es für Besucher und Urlauber in Spanien Gastlizenzen geben – wie jetzt inoffiziell bekannt geworden ist. Dabei soll sowohl die Möglichkeit bestehen, von einem festen Standort aus, als auch mobil zu arbeiten. Gastlizenzen sollen jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig sein. An Gebühren sind dafür 1000 Pesetas, umgerechnet etwa 30,– DM, zu zahlen. Ein vorläufiges Informationsblatt mit näheren Angaben über das Verfahren der Antragstellung können von den Mitgliedern bei der Geschäftsstelle des DARC angefordert werden. Die Bearbeitungszeit in Spanien beträgt etwa vier Wochen.


DARMSTADT

Die ersten Rufzeichen mit einem dreistelligen Suffix – also mit drei Buchstaben nach der Ziffer – sind von den Oberpostdirektionen ausgegeben worden. Das FTZ Darmstadt hatte vor kurzem die Oberpostdirektionen unterrichtet, daß mit der Zuteilung dieser Rufzeichen dort begonnen werden kann, wo die bisher freigegebenen Rufzeichenblöcke erschöpft sind. Für Amateurfunkgenehmigungen der Klasse C wird der Präfix DG mit drei Buchstaben nach der Ziffer weitergeführt. Für die Amateurfunkgenehmigungen der Klasse A wird der Präfix DL mit dreistelligem Suffix verwendet werden. Für Genehmigungen der Klasse A neuer Art sind die Rufzeichenreihen DHØ bis DH9 reserviert. Der erste Buchstabe nach der Ziffer richtet sich wie bisher nach der zuständigen Oberpostdirektion. Rufzeichen mit dreistelligem Suffix, deren erster Buchstabe nach der Ziffer ein „Q“ ist, werden nicht ausgegeben, um Verwechslungen mit Q-Gruppen zu vermeiden. Ebenso werden vorerst keine Rufzeichen mit dreistelligem Suffix ausgegeben, die „A“, „C“ und „X“ als letzten Buchstaben haben, damit Verwechslungen mit alten Kennzeichnungen, wie zweite Standorte, Mitbenutzer – oder zeitweilig ausgegebener Klasse-C-Genehmigungen – vermieden werden. Clubrufzeichen mit dreistelligem Suffix werden nur in der Rufzeichenreihe DLØ ausgegeben. Bei der Zuteilung der Rufzeichen wird so verfahren, daß zunächst jeweils die Ziffer und dann der Endbuchstabe verändert wird, z. B. DL1AAB bis DL9AAB, dann DL1AAD bis DL9AAD usw. Dabei ist insbesondere auch die Speicherung der Rufzeichen zur schnelleren Auffindung in der QSL-Vermittlung entsprechend dem Wunsch des DARC berücksichtigt worden.


DARMSTADT

Wie das Fernmeldetechnische Zentralamt mitteilt, werden bereits jetzt durch die Oberpostdirektionen nach bestandener Prüfung der Klasse A die Amateurfunkgenehmigungen für die Klasse B ausgestellt. Die neuen Durchführungsbestimmungen zum Amateurfunkgesetz, deren Inkrafttreten in absehbarer Zeit zu erwarten ist, sehen bekanntlich vor, daß alle bisherigen Genehmigungen der Klasse A automatisch in Klasse B umgeschrieben werden. Es ist daher nicht erforderlich, die Lizenzurkunde der Klasse A an die zuständige Oberpostdirektion zum Umschreibung einzureichen. Die Referate bei den Oberpostdirektionen können die Umschreibung der Lizenzurkunden derzeit nicht bewältigen, und es muß daher mit längeren Bearbeitungsfristen gerechnet werden.


DARMSTADT

Die nächste Rufzeichenliste der Amateurfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland wird voraussichtlich im März kommenden Jahres erscheinen wie aus dem FTZ verlautet. In dieser Ausgabe werden alle Amateurfunkstellen erfaßt, die zum Stichtag 20.12.1979 im Gebiet der Bundesrepublik genehmigt sind.


Ende des DL-RS Nr. 26/79 vom 29.06.1979

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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