WASHINGTON
Nachdem die FCC im März 1978 mit der 1. Phase der Umstrukturierung der US-Amateurfunk-Rufzeichen begonnen hatte, soll die 2. Phase zum Januar 1979 einsetzen. Durch die Neuordnung steht eine größere Zahl von Rufzeichen zur Verfügung. Dadurch soll eine Vereinfachung in der Ausgabe erzielt werden. Außerdem sind an der Art künftiger Rufzeichen zumindestens bei Neuerteilung in etwa die betrieblichen Rechte für die Benutzung der unterschiedlichen Sub-Bänder für die einzelnen Klassen erkennbar. Nachdem die Umstellung für Funkamateure der Extra-Klasse ziemlich abgeschlossen ist, können nach dem 01.01.1979 Amateure der Advanced-Klasse ein Rufzeichen der für die vorgesehenen Gruppe erhalten, wenn sie dies 60 Tage vor Ablauf der 4-Jahresfrist ihrer Lizenz beantragen. Sie können aber auch ihr altes Rufzeichen behalten, selbst bei Umzug in einen anderen Rufzeichen-Distrikt. Wer früher, z. B. aufgrund von zeitweiligen Aufenthalten in anderen Distrikten, mehrere Rufzeichen besaß, mußte sich bis zum 01.10.1978 für ein einziges entscheiden. Einzelheiten der Phase 2 sollen in der QST Januar 1979 veröffentlicht worden.
BOULDER
Nach zwei Wochen geringer Sonnentätigkeit weit unter dem Durchschnitt der vergangenen Monate zeigte die Sonne gegen Ende des Monats November noch lebhafte Aktivität. Bis zum 02.12. war der solare Flux auf 172 gestiegen und dürfte bis zum 09.12. zumindestens über 150 bleiben. Da aber bisher auch die geomagnetische Aktivität niedrig war, überwogen die guten DX-Bedingungen auf allen Bändern. Die kürzere Zeit der Tageshelligkeit macht sich auch in reduzierten Bandöffnungszeiten auf den höheren Kurzwellenbändern bemerkbar, bewirkt dafür aber verbesserte nächtliche Ausbreitungsbedingungen auf 7 MHz und darunter. Höhere geomagnetische Aktivität wird um den 06. und vom 09.12.12. erwartet, während für die Monatsmitte mit optimalen DX-Bedingungen gerechnet wird. Auf den höheren Frequenzbändern sind vom 10.14.12. durch die Geminiden-Meteoritenschwärme interessante Ausbreitungserscheinungen zu erwarten, besonders in den späten Abend- und frühen Morgenstunden.
POLDHU
Vor 77 Jahren, am 12.12.1901, gelang Guglielmo Marconi erstmalig die funktelegraphische Überbrückung des atlantischen Ozeans zwischen Poldhu in Wales und Neufundland über eine Entfernung von 3600 km.
WASHINGTON
Zum 01.01.1979 kommen die Nordinseln der Marianen-Gruppe unter die Jurisdiktion der US-FCC und führen dann den Präfix KHØ.
NEWINGTON
In der Sitzung ihres Exekutiv-Komitees am 19.11. beschloß die ARRL gegen die FCC wegen des generellen Verbots von Senderendstufen, die den Bereich 26 bis 34 MHz beinhalten, Klage zu erheben. Beschwerden bei der FCC, bei der Eindämmung des illegalen Betriebs von CB-Funkanlagen übers Ziel hinausgeschossen zu haben, hatten keinen Erfolg. Wie Ham Radio Report vom 24.11. meldet, plant die FCC aber abweichend eine neue Verordnung, nach der Amateurfunkgeräte nur auf Vorweis einer entsprechenden Lizenz verkauft werden dürfen. Das Prinzip der Gewaltenteilung steht auch dort einer echten Lösung entgegen: Die FCC ist nur für die legale Seite der Lizenzierung zuständig, bei Funk-Piraterie dagegen die regionalen Polizeibehörden und das FBI, die nur bei anhaltenden Beschwerden motiviert werden. Die Folge ist, daß bei Zuspitzung der Situation zunächst legal lizenzierte Funkamateure mit Erschwernissen zu rechnen haben.
ISTANBUL
Nur drei aktive einheimische Funkamateure gibt es in der Türkei, verlautet vom TRAC, dem Türkischen Amateur Radio Club. Neben immer noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen bilden die, am Lebensstandard gemessen, außerordentlich hohen Gerätekosten ein wesentliches Hindernis. Der Preis für einen handelsüblichen Transceiver zu etwa 2000 DM, gleichbedeutend mit 37.000 Türkischen Pfund zum Freimarkt-Kurs, entspricht dem 10monatseinkommen eines Handwerkers. Bauteile für den Eigenbau sind entsprechend teuer und zudem kaum erhältlich. Dies ist die Situation bei noch europäischen Nachbarn; um wieviel trüber sieht es da in den zahlreichen Entwicklungsländern Afrikas und Asiens aus!
BAUNATAL
Am 29.11. erreichten nach einer längeren Pause 55.000 QSL-Karten aus der UdSSR die QSL-Vermittlung in Baunatal. Die Gesamtmenge dieses Tages betrug 83.000 Karten. Im November vermittelte die Geschäftsstelle insgesamt 693.000 QSL-Karten, von denen 451.000 für das Inland und 242.000 für das Ausland bestimmt waren.
PADERBORN
Im November startete der OV Paderborn, N14, einen Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigung. Nahezu 100 Interessenten haben sich für diesen Kurs einschreiben lassen. Dabei konnten 69 Mitglieder neu in den DARC aufgenommen werden.
HAMBURG
Als jüngste Sparte der NDR-Betriebssportgemeinschaft ist der Amateurfunkdienst aktiv geworden. Die Aktivitäten der 43 Mitglieder richteten sich im ersten Jahr auf die Einrichtung von Clubstationen und auf die Ausbildung von Anfängern für die Amateurfunkprüfung. Im Fernsehstudio des NDR in Hamburg-Lokstedt ist bereits eine Clubstation unter dem Rufzeichen DLØIQ im UKW-Bereich von 144146 MHz zu hören. Die Inbetriebnahme einer Clubstation unter dem Rufzeichen DKØXC im Funkhaus Hamburg steht kurz bevor. Diese Station soll auf Kurzwelle Kontakte mit Funkamateuren in der ganzen Welt aufnehmen.
WOLFSBURG
Der Steinbergbrief Nr. 16 ist soeben erschienen. Das Heft enthält eine Bauanleitung für ein Kompaktnetzteil 6 Ampere mit dem L 200, einen Artikel über Dämpfungsglieder, den ersten Teil einer Abhandlung und Bauanleitung für den Empfang des Zeitzeichens und Normalfrequenzsenders DCF77, die Bauanleitung für einen einfachen HF-Spitzenwertindikator sowie weitere interessante Artikel, so über den DARC/IARU-Modell-Lehrgang in Colombo/Sri Lanka und günstige Sonderangebote für den Weihnachtseinkauf eines OM. Zu beziehen ist das Heft durch Überweisung von DM 3,50 auf das Konto ...... Bitte bei der Überweisung Anschrift und Adresse angeben, Call allein genügt nicht. Außerdem enthält der Steinbergbrief Nr. 16 das komplette Niedersachsen-MB mit den aktuellen Nachrichten der OVs in Niedersachsen und Bildberichte des Landesjugendreferates Niedersachsen im DARC.
Ende des DL-RS Nr. 45/78 vom 08.12.1978
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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