DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/78 VOM 27.01.1978


BONN

Die Weitgehende Selbstregulierung des Amateurfunkdienstes wurde in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10.11.1977 verdiente Anerkennung zuteil: Auf die Frage des Berliner Abgeordneten Dr. Diederich, wodurch die unterschiedliche Höhe der Gebühren für Amateurfunkstationen und die CB-Feststationen begründet ist, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Haar:

„Der Aufwand der Deutschen Bundespost für die Genehmigung und die Kontrolle des Betriebes von Amateurfunkstellen ist wesentlich geringer als der für Feststationen kleiner Leistung im sog. Jedermannfunk. Im Gegensatz zu diesen Feststationen dürfen Amateurfunkstellen nur von Personen bedient werden, die nach internationalen Vorschriften geforderte Kenntnisse und Fertigkeiten in einer besonderen Prüfung nachgewiesen haben, was den Kontrollaufwand der Deutschen Bundespost erheblich verringert. Für bewegliche Sprechfunkstationen kleiner Leistung im sog. Jedermannfunk konnte eine allgemeine Genehmigung erteilt werden. Diese Form der Genehmigung und der geringere Aufwand der Deutschen Bundespost machten den Verzicht auf Genehmigungsgebühren möglich.“


DIEBURG

Die Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg bietet zum Sommersemester, Beginn 13.03.1978, und Wintersemester 1978, voraussichtlicher Studienbeginn Anfang Oktober, wieder freie Studienplätze an. Zum Sommersemester werden 140 Studienplätze frei, für das Wintersemester können sich 210 Studenten einschreiben. Der sechssemestrige Studiengang schließt mit dem Ingenieursexamen und der Graduierung zum Ingenieur der Nachrichtentechnik ab. Zugelassen wird ab sofort jeder, der die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder eine landesbedingte andere, gleichwertige Vorbildung in Verbindung mit einem mindestens zweimonatigen Grundpraktikum oder einem anerkannten Lehrabschluß nachweist. Bewerber wollen sich bitte unmittelbar mit der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg, ....., in Verbindung setzen.


BERLIN

Die Fachhochschule der Deutschen Bundespost Berlin kann ebenfalls für das am 29.03. beginnende Sommersemester Studienplätze anbieten. Anforderungen von Informationsmaterial können gerichtet werden an:; Fachhochschule de Deutschen Bundespost Berlin, ......


UNNA

Der Jugendrichter des Amtsgerichtes Unna/Westfalen verurteilte am 19.01. einen 19jährigen wegen unerlaubten Errichtens und Betreibens einer Amateurfunkanlage zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen (im Nichteinbringungsfalle 50 Tage Haft) sowie Einziehung der beschlagnahmten Geräte, eines Multi 2000, eines Trio 2200 und eines KP-202. Auch die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Angeklagten.

Fazit: Schwarzsenden für 3000,– DM; lohnt sich das? – noch dazu, wenn man bedenkt, daß ein Vorbestrafter zur Lizenzprüfung nicht zugelassen wird.


BAUNATAL

Die Entwicklung der Mitgliederzahl des Clubs im abgelaufenen Jahr 1977 ist insbesondere von den Streichungen wegen Beitragsrückstand beeinflußt worden. In der Geschäftsstelle sind 5122 Beitrittserklärungen bearbeitet worden. Den 1008 Abgängen durch Kündigung und Verstorbenen stehen die Streichungen wegen Beitragsrückstand mit 1083 gegenüber.

Die Mitgliederzahl hat sich demnach um netto 3031 erhöht. Die Zuwachsrate liegt damit immer noch bei rund 11 %. In etwa der gleichen Höhe bewegt sich auch der Mitgliederzuwachs des dem DARC korporativ angeschlossenen VFDB. Zum Jahresende 1977 verzeichnen DARC und VFDB einen Bestand von rund 34.700 Mitgliedern.


BONN

Wie im Amtsblatt des BPM Nr. 3 vom 06.01.1978 mitgeteilt wird, ist eine Neuauflage der postalischen Bestimmungen über den Amateurfunkdienst – Ausgabe 1977 – im Januar 1978 an die Oberpostdirektionen zur Auslieferung gekommen. Die Zuteilungsquote des FTZ war allerdings so knapp gehalten, daß es bei einigen Oberpostdirektionen nur zur Abgabe bei Erteilung neuer Amateursendegenehmigungen reicht.

Die textliche Überarbeitung betrifft folgende Teile der Neuauflage:

  1. eine Aufzählung der Rufzeichenverteilung im Anhang 14;
  2. das Gesetz über Fernmeldeanlagen in der jetzt gültigen Neufassung vom 17.03.1977;
  3. die Bestimmungen der Allgemeinen Amateurfunk-Empfangsgenehmigung vom 21.10.1977, nach der neben reinen Amateur-Bandempfängern auch Rundfunkempfänger entsprechend den geltenden Technischen Vorschriften, d. h. mit FTZ-Nummer, zugelassen sind;
  4. Eine Ergänzung der „Anmerkung des Herausgebers“ zu den „technischen Merkmalen der Amateurfunkstellen“, in der es u. a. heißt: „Nach dem Frequenzzuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) darf der Frequenzbereich 2300–2320 MHz nicht vom Amateurfunkdienst benutzt werden. Dafür steht dem Amateurfunkdienst der Frequenzbereich 2320–2450 MHz zur Verfügung.“

SEEGRÄBEN

Der old man, das Publikationsorgan des schweizerischen Amateurfunkverbandes USKA, erscheint ab Januar 1978 unter dem neuen Redaktionsstab Peter W. Frey, HB9MQM, und – für die Technik – Max Aeby, HB9SO. Auch die Titelseite hat sich gewandelt: in Blau und Schwarz zeigt das Heft den Titel old man und eine Nostalgie-Morsetaste.

Über die Mitgliederbewegung der USKA für das Jahr 1977 berichtet das Januar Heft einen Zuwachs auf 2871, das heißt um gut 10 %.


Ende des DL-RS Nr. 4/78 vom 27.01.1978

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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