Deutscher Amateur Radio Club e. V.
Mitglied der „International Amateur Radio Union“

Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 21./22.10.1978 in Fürth- Weschnitz


Inhalt:


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6 3507 Baunatal 1

Protokoll über die Herbstversammlung des Amateurrats am 21./22.10.1978 in Fürth- Weschnitz

Versammlungsort: Weschnitz/Odenwald, Hotel Erbacher Hof
Versammlungszeiten: Sonnabend, den 21.10.1978, 14:10–18:10 Uhr,
Sonntag, den 22.10.1978, 09:05–16:07 Uhr; Mittagspause von 13:00–14:00 Uhr

Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste (Anlage 1 zum Protokoll)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden DK3LP
  2. Ehrungen
  3. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  4. Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats
  5. Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung des Amateurrats vom 05./06.05.1978
  6. Bericht des Vorstandes
  7. Bericht des AR- Sprechers
  8. Bericht der Ausschüsse
  9. Vorbereitungen und Aktivitäten des DARC für die WARC 1979
  10. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 1979
  11. Zusatzvereinbarung zum Korporativ-Vertrag zwischen VFDB und DARC
  12. Anträge
  13. Hauptversammlung und Herbstversammlung des Amateurrats 1979
  14. Allgemeine Aussprache

Tagesordnung Punkt 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden DK3LP

Philipp Lessig, DK3LP, begrüßt die Teilnehmer und Gäste der Herbstversammlung. Als neuer DV von Schleswig-Holstein wird Per Dudek, DK7LJ, willkommen geheißen. Auch Paul Schneider, DC6IR, Bereichsleiter Geschäftsstelle, wird der Versammlung vorgestellt. Als Verantwortlicher des neu ernannten Referates für Sonderbetriebsarten wird Hans-Jürgen Schalk, DJ8BT, begrüßt. Philipp Lessig wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.


Tagesordnung Punkt 2: Ehrungen

Unser langjähriges Mitglied Alfred Müller, DL1FL wird vom 1. Vorsitzenden zum Ehrenmitglied ernannt, in seiner Laudatio beschreibt Philipp Lessig die bedeutenden Stationen im Leben des Geehrten und überreicht ihm anschließend die Ehrenurkunde.

Beim Bundeskanzlerfest in Bonn erhielt Rudolf Binz, DL3SO, die Goldene Ehrennadel des DARC.


Tagesordnung Punkt 3: Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers

Die Versammlung wählt Karl-Heinz Mols, DL9ME, einstimmig zum Versammlungsleiter. Ebenso einstimmig wird Karl Diebold, DJ1BM, zum Protokollführer gewählt.


Tagesordnung Punkt 4: Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats

Der Versammlungsleiter stellt fest, daß die Herbstversammlung satzungsgemäß und termingerecht einberufen wurde und beschlußfähig ist. Der Distrikt Nordsee wird von Erich Wagner, DL1LD, ordnungsgemäß vertreten.

Der Amateurrat ist mit 64 Stimmen vollzählig vertreten (errechnet auf der Basis des Mitgliederstandes der Distrikte vom 01.01.1978).


Tagesordnung Punkt 5: Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung des Amateurrats vom 05./06.05.1978

Das offizielle Protokoll der Hauptversammlung ist im Bericht über die Hauptversammlung abgedruckt, das den Teilnehmern in Heftform zugegangen ist (Im ersten Protokoll ist anstelle von Dieter Gohr, DK6OD, Distriktsvorsitzender Niedersachsen irrtümlich Albert Leinemann, DL9AR, als Teilnehmer genannt worden).

Das Protokoll wird nach dieser Änderung einstimmig genehmigt.


Tagesordnung Punkt 6: Bericht des Vorstandes

Auf Antrag des 1. Vorsitzenden wird Tagesordnung Punkt 7 vorgezogen.


Tagesordnung Punkt 7: Bericht des AR- Sprechers

Der AR-Sprecher Erwin Tiedemann, DJ9FY gibt folgenden Bericht:

„Seit der letzten Hauptversammlung des AR am 05./06.05.1978 in Scharbeutz habe ich an der Vorstandssitzung in Weschnitz am 08.09. teilgenommen; das Protokoll liegt Ihnen vor.

Am 09.09. trafen sich die Mitglieder des Beirates der DARC-Verlag GmbH zur konstituierenden Sitzung. Der Beirat diskutierte und beschloß den Ihnen allen inzwischen vorliegenden Gesellschafter-Vertrag, dessen Eintragung ins Handelsregister z. Z. läuft.

Ich werde unter TOP 14 das Thema DARC-Verlag erneut aufgreifen.

Die zwischen dem DARC und seinem Korporativ-Mitglied VFDB geführten Gespräche konnten in gegenseitigem Einvernehmen inzwischen abgeschlossen werden. Namens des Amateurrates des DARC danke ich sehr herzlich OM Karl-Heinz Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender des VFDB, OM W. Erbe, DJ7QB, 2. Vorsitzender des VFDB, OM Klaus Michel, DJ1AM, 3. Vorsitzender des DARC, die neben mir Teilnehmer der Gespräche waren, sowie OM Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender des DARC, der zusammen mit Klaus Michel an der Jahreshauptversammlung des VFDB im Oktober 78 in Braubach teilnahm.

Alle Teilnehmer an den Verhandlungen von DARC und VFDB waren bemüht, eine faire und gerechte Lösung der anstehenden Fragen zu erreichen. Ich meine, dies sei gelungen.

Auf ihrer Jahreshauptversammlung im August 1978 in Bentheim anläßlich der 10. DNAT beschloß die AGAF, Arbeitsgemeinschaft Amateur Fernsehen, eine Umbenennung in AGAF im DARC, um eine engere und erfolgreichere Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die AGAF im DARC wird betreut vom UKW-Referat des DARC.

Als AR-Sprecher habe ich diese Verbindung mitinitiiert und freue mich deshalb besonders auf eine gute Zusammenarbeit mit den Freunden der AGAF im DARC.

Anläßlich der 10. DNAT in Bentheim im August 1978 fand ich in meinem Festvortrag Gelegenheit, nicht nur den anwesenden Politikern, sondern auch den Vertretern zweier OPDen und dem Vertreter der niederländischen PTT die Sorgen und Wünsche der in der IARU zusammengeschlossenen Amateurfunk-Verbände vorzutragen.“


Tagesordnung Punkt 6: Bericht des Vorstandes

Der 1. Vorsitzende Philipp Lessig, DK3LP gibt folgenden Bericht:

„Auch in diesem Halbjahr war der Vorstand des DARC bemüht, die Ausgangsstellung des Amateurfunkdienstes hinsichtlich der bevorstehenden WARC 79 zu verbessern. Er benutzte eine Reihe von Gelegenheiten, um die Beziehungen zu nationalen Amateurfunkverbänden der IARU zu intensivieren.

Nachdem bereits im April dieses Jahres der Vorstand mit einer Delegation an der im dreijährigen Turnus stattfindenden IARU-Region-1-Division-Konferenz in Ungarn teilnahm, wurden die Gespräche auf europäischer Ebene bei der HAM Radio ’78 in Friedrichshafen fortgesetzt. Der 1. Vorsitzende beteiligte sich ferner an WARC-Gesprächen anläßlich eines Treffens der jugoslawischen Funkamateure im Juli in Bor, zu der insbesondere osteuropäische Verbände offizielle Delegationen entsandt hatten. Sein Bemühen um Erleichterung der Erteilung von Urlaubslizenzen in diesen Ländern zeigte bereits erste Verbesserungen.

Der 2. Vorsitzende nahm die Gelegenheit wahr, bei der Feier zum 50jährigen Bestehen der NRRL, des Norwegischen Amateurfunkverbandes in Oslo, mit den Gastgebern und offiziellen Vertretern der skandinavischen Verbände engere Kontakte zu knüpfen.

Das Alpen-Adria-Treffen der ARI am vergangenen Wochenende in Udine bot dem 1. Vorsitzenden Gelegenheit, die internationalen Kontakte weiter auszubauen.

All diese Gespräche und Kontakte dienen in erster Linie der Vorbereitung zur WARC 79 in Genf. Der DARC hat sich in den letzten beiden Jahren verstärkt in die internationale Zusammenarbeit eingeschaltet und ist bemüht, die Aufgabe entsprechend seiner Stellung als der stärkste Verband der IARU-Region 1 durchzuführen. So hat der Vizechairman der IARU-Region 1, OM Nietyksza, SP5FM, beim Treffen in Bor festgestellt, daß es zweifellos ein Verdienst des DARC sei, die Verbände der Region 1 in Freundschaft zusammengeführt und so eine wirkungsvollere Zusammenarbeit zur Vorbereitung der WARC 79 ermöglicht zu haben. Das ist sicher ein großes Lob für unseren Club.

An diesem Wochenende beginnt das SPM, das ‚Special Preparatory Meeting‘ in Genf als Vorbereitungskonferenz für die WARC 1979. Zahlreiche Länder werden durch Delegierte vertreten sein, die auch im kommenden Jahr an der Konferenz teilnehmen. Der DARC wird im Verlauf dieser Vorbereitungskonferenz durch den 1. Vorsitzenden und den Referenten für Funkverwaltungsfragen bei verschiedenen Gelegenheiten zusammen mit Vertretern anderer Amateurfunkverbände und der IARU die Möglichkeit nutzen, um in Gesprächen mit den Delegierten – vor allem der afrikanischen Länder – den Standpunkt und Nutzen des Amateurfunkdienstes darzustellen. Für Entwicklungsländer, in denen der Amateurfunk noch nicht Fuß gefaßt hat, gilt es, Absprachen für eventuelle Hilfsmaßnahmen bzw. Zusammenarbeit zu treffen. Bei dieser Gelegenheit wird der 1. Vorsitzende des DARC in Genf eine von der Firma Kenwood kostenlos dem DARC zur Verfügung gestellte Amateurfunkstation offiziell dem Delegierten von Ghana für die neugeschaffenen Clubräume der Ghana Amateur Radio Society in Accra übergeben. Die Fertigstellung einer 2-m-Relaisfunkstelle für Accra steht ebenfalls kurz vor dem Abschluß und soll von OM Dieter Ernst, DC4FX, in Accra montiert und im Namen des DARC übergeben werden.

Außerdem sei daran erinnert, daß derzeit ein Ausbilderteam des DARC in Sri Lanka weilt, um dort mit Unterstützung der Regierung einen mehrwöchigen Lehrgang zur Erlangung der Amateurfunklizenz durchzuführen. Nicht nur die IARU hat dieses Pilotprojekt des DARC gefördert; es fand auch die besondere Unterstützung der deutschen Bundesregierung bzw. des Außenministeriums durch die Übergabe einer kompletten Amateurfunkstation an den Verband der Funkamateure in Sri Lanka. Die Erfahrungen mit diesem Projekt sollen dazu dienen, ähnliche Aktivitäten in afrikanischen Ländern zu entwickeln, wobei die Überlegungen in dieser Richtung einen Zeitraum erfassen, der über die WARC 79 hinausgehen wird. Entsprechende Vorgespräche fanden bereits mit dem für Afrika zuständigen Exekutiv-Ausschuß, Mitglied der IARU-Region 1, Ben Walcott, EL2BA, statt.

Im nationalen Bereich sind die vorbereitenden Gespräche für die WARC ’79 soweit abgeschlossen. Welchen Umfang diese Konferenz annehmen wird, mag daraus ersichtlich sein, daß bereits jetzt mehr als 7000 DIN-A4-Seiten mit Vorschlägen, Änderungen und Erweiterungen zur Beratung und Beschlußfassung vorliegen.

Nun zum Clubgeschehen selbst:

Die Aufwärtsentwicklung im DARC hat sich auch in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Der Mitgliederzuwachs wird sich mit Abschluß dieses Kalenderjahres bei etwa 12 % bewegen. Damit dürfte die Mitgliederzahl mit der des korporativ angeschlossenen VFDB annähernd 40.000 erreichen gegenüber 34.700 am Ende des Jahres 1977. Dies bedeutet ohne Zweifel eine weitere Stärkung unserer Position bei der Wahrnehmung der Interessen unserer Mitglieder gegenüber Behörden und Institutionen.

Die Zahl der Ortsverbände des DARC hat sich seit Beginn dieses Jahres von 588 auf 615 erhöht. Zusammen mit dem VFDB ist damit die Zahl von 671 Ortsverbänden erreicht.

An dieser Stelle soll ein besonderer Dank an die Vorsitzenden der Ortsverbände und ihre vielen Mitarbeiter für ihre Tätigkeit im Rahmen der Clubarbeit ausgesprochen werden. Der Vorstand ist überzeugt und weiß sich mit dem Amateurrat darüber einig, daß die Arbeit und die Aktivität in den Ortsverbänden wesentlich zur Entwicklung des Clubs beitragen.

Durch den stetigen Mitgliederzuwachs und eine gezielte Haushaltspolitik ist es dem Vorstand gelungen, die Mitgliederbeiträge seit dem 1. Januar 1975 auf dem gleichen Stand zu halten. Dies ist sicher im Rückblick auf diese vier Jahre ein gutes Ergebnis, wenn man berücksichtigt, daß die allgemeine Preisentwicklung und damit auch die Kosten für den Club ständig gestiegen sind. In diesem Zusammenhang sei nur an die Tariferhöhungen bei Gehältern und Löhnen erinnert, die auch die Kosten des Clubs erheblich belastet haben. Eine mittelfristige Finanzplanung läßt den Schluß zu, daß nur durch eine Mitgliederzunahme von etwa 7000 im Jahre 1980 die Ausgaben des Clubs gedeckt werden können. Hier muß also die Entwicklung abgewartet werden, vor allem, ob es gelingen wird, durch die DARC Verlag GmbH dem Club zusätzliche Mittel zuzuführen.

Als ein weiteres gutes Ergebnis der Finanzpolitik des Clubs, vor allem in den beiden zurückliegenden Jahren, ist der Abbau der Verschuldung für die Errichtung des Amateurfunkzentrums in Baunatal zu sehen. Durch die Umwandlung der Hypothek in einen laufenden Kredit konnte schon in diesen beiden zurückliegenden Jahren die Zinslast dem Club abgenommen werden, was einer Einsparung von mehr als DM 60.000 gleichkommt. Die Verschuldung für das Amateurfunkzentrum kann praktisch mit Abschluß dieses Jahres als getilgt angesehen werden. Das war aber nur durch die Beitreibung von Beitragsschulden aus den Jahren 1974/75/76 in einer Gesamthöhe von über 270.000 DM möglich. Vorstand und AR müssen klar erkennen, daß dies eine einmalige Gelegenheit war, die genutzt wurde, die ihn aber nicht davon entbindet, neue Wege zu finden, um durch Einsparungen und Beschaffung von zusätzlichen Haushaltsmitteln der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Als wichtiger Punkt ist zu erwähnen, daß dem DARC nach mehr als einjährigen Verhandlungen endlich der Freistellungsbescheid als besonders förderungswürdiger Verein vom Finanzamt Kassel unter dem Datum vom 28.07.1978 zugestellt wurde. Damit wurde eine für den Club äußerst prekäre Rechtslage bereinigt, die durch das Versäumnis nach dem Umzug der Geschäftsstelle nach Baunatal, beim zuständigen Finanzamt einen steuerlichen Freistellungsbescheid zu beantragen, entstanden ist.

In der außerordentlichen Clubversammlung vom 05.03.1977 hat der Amateurrat die Installation einer neuen Anlage zur Vermittlung der QSL-Karten beschlossen. Nach längerer Vorbereitung und nach Überwindung der Anfangsschwierigkeiten konnte die Anlage in Betrieb genommen werden. Im QSL-Bereich arbeiten bereits zwei Eingabeplätze zur Codierung der QSL-Karten, wovon ein Eingabeplatz mit einem Sortierband verbunden ist. Um die vorhandenen Sortierbänder auch weiterhin einsetzen zu können, war es erforderlich, zu der Anlage 3790 ein Interface zu entwickeln. Diese Aufgabe hat Walter Ernst, DJ1MC, wieder hervorragend gelöst. Die QSL-Vermittlung hat zunächst damit begonnen, die Rufzeichenblöcke DD und DG über die neuen Eingabeplätze zu codieren. Nach und nach sollen die übrigen Rufzeichenblöcke auf das neue System umgestellt werden. Über den dritten Eingabeplatz sowie über einen Bildschirm werden die Rufzeichen überprüft. Der dritte Eingabeplatz steht aber auch für die Codierung zur Verfügung. Allerdings müssen dann die Karten sowohl nach Distrikten als auch nach Ortsverbänden manuell sortiert werden.

Die Datenerfassung für Neuzugänge, Abgänge und Änderungen erfolgt ebenfalls über einen Bildschirm. Gegenüber der bisherigen Erfassung der Daten über Lochkarten zeigt sich eine deutliche Vereinfachung und eine schnellere Verarbeitung. Doppelerfassungen sind sofort erkennbar. Der Änderungsumfang hat allerdings erheblich zugenommen, so daß eine Vereinfachung und ein schnellerer Zugriff zu den Daten zwingend notwendig ist.

Probleme zeigen sich noch bei der Verarbeitung der Daten über das externe Rechenzentrum. Es ist bekannt, daß der Club im April dieses Jahres entgegen den ursprünglichen Zeitplänen vorzeitig das Rechenzentrum wechseln mußte. Daraus resultieren noch Schwierigkeiten, die vor allem bei den Neuzugängen, beim Einzug der Beiträge über Lastschrift und bei der Verbuchung der Beitragseingänge über das Klarschriftleseverfahren beim Postscheckamt Hamburg zutage treten. Der Vorstand hofft jedoch, auch diese Schwierigkeiten bald überwinden zu können. Er ist hier immer noch auf die Mitarbeit von Rolf Kadau, DJ7CH, angewiesen, der schon bisher uneigennützig seine Freizeit zur Verfügung gestellt hat. Es ist notwendig, hier schnellstens neue Wege zu beschreiten, um auch dieses Problem zu lösen.

Der Auftrag für die DOK-Verteileranlage wurde inzwischen vergeben. Der geforderte Kaufpreis von DM 350.000 konnte durch Verhandlungen zwischen der Herstellerfirma und dem 1. Vorsitzenden, unter Zugrundelegung der gleichen Qualitätsvorschriften, auf DM 305.000 reduziert werden. Für den Kauf der vier Sichtgeräte mit Interface werden zur Zeit die Angebote geprüft.

Mit Wirkung vom 22.09.1978 wurde die DARC Verlag GmbH eingerichtet. In der konstituierenden Sitzung des Beirats der GmbH am 09.09. wurde der Gesellschaftsvertrag beschlossen. Die DARC Verlag GmbH hat inzwischen ihre Tätigkeit aufgenommen.

Abschließend ist zu berichten, daß die Verhandlungen mit dem VFDB über eine höhere Beitragsleistung an den DARC praktisch zur beiderseitigen Zufriedenheit abgeschlossen sind. Die langwierigen und manchmal nicht ganz einfachen Gespräche wurden von selten des DARC durch den 3. Vorsitzenden und den AR-Sprecher geführt. Für sein persönliches Eintreten vor der HV des VFDB in Braubach, das wesentlich zur Klärung der Sachlage beigetragen hat, sei dem 1. Vorsitzenden des VFDB an dieser Stelle gedankt.

Es bleibt mir noch, den Mitgliedern des Vorstandes, den Referenten und Mitarbeitern und nicht zuletzt dem Geschäftsführer für ihre engagierte Mitarbeit zu danken. Sie haben die Erfolge des letzten halben Jahres erst möglich gemacht.“


Tagesordnung Punkt 8: Bericht der Ausschüsse

1. Bericht des Haushaltsausschusses von Erwin Tiedemann, DJ9FY:

„Das laufende Geschäftsjahr des DARC, das gem. AR-Beschluß vom 05.05.1978 vom 01.10.1977 bis zum 31.12.1978 reicht, ist gekennzeichnet durch eine gegenüber etlichen Vorjahren erheblich gesteigerte Beitrags-Zahlungsmoral unserer Mitglieder, durch einen erneut kräftig gestiegenen Mitgliederbestand, aber auch durch auf uns zukommende starke finanzielle Belastungen wegen Anschaffung einer neuen QSL- Sortieranlage und einer neuen EDV.

Das Geschäftsjahr wird per 31.12.1978 voraussichtlich mit einem geringen Gewinn abgeschlossen werden können.

Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1979:

Der uns vorliegende Haushalts-Voranschlag für das Geschäfts- und zugleich Kalenderjahr 1979 geht von Einnahmen und Ausgaben von DM 2.285.190,– aus, einer gegenüber einem vergleichbaren Zeitraum des vorherigen Geschäftsjahres um gut 11 % höheren Summe.

Dieser nach gewissenhafter Prüfung und Reduzierung durch den Haushaltsausschuß zustande gekommene Betrag basiert auf einer reellen Einschätzung der Einnahmen in 1979, trägt aber auch allen für den DARC lebenswichtigen Kostenstellen Rechnung.

Die zu berücksichtigenden, teils erheblichen Kostensteigerungen können nur kompensiert werden durch entsprechenden Mitgliederzuwachs, durch korrekte und pünktliche Beitragszahlung aller unserer Mitglieder und nicht zuletzt durch sparsamste Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel in allen Kostenstellen.

Eine Beitragserhöhung für 1979 ist nicht vorgesehen.“

2. Bericht des Satzungsausschusses von Hans Gschnaidner, DL8KG:

Der Satzungsausschuß befaßt sich noch mit der Einarbeitung der Reisekostenordnung in die GO. Aus Zeitgründen konnte bisher keine Besprechung durchgeführt werden.

3. Bericht des Diplomausschusses von Eberhard Warnecke, DJ8OT:

Der Bericht wird im Anschluß des TOP 11 der Versammlung vorgelegt.

Von der letzten HV des Amateurrates (Mai 1978) bis zur Herbstversammlung (Oktober 1978) lagen dem DARC-Diplomausschuß elf Anträge auf Diplomanerkennung, Änderung bzw. Ergänzungen vor. Folgende Diplome werden dem Amateurrat zur Anerkennung vorgeschlagen:

  1. DLD UHF- SHF, ein offizielles Diplom des DARC, Herausgeber UKW-Referat des DARC
  2. SCHWABEN-DIPLOM, Herausgeber DARC-Distrikt Schwaben
  3. KREIS PINNEBERG AWARD, Herausgeber DARC-OV Pinneberg, DOK E15. Dieses Diplom wird nach Korrektur im Diplom oder Ausschreibung anerkannt.
  4. KREIS BORKEN AWARD, Herausgeber DARC-OV Velen, DOK N40. Dieses Diplom wird nach Korrektur im Diplom oder Ausschreibung anerkannt
  5. LÜBECK-DIPLOM, Herausgeber DARC-OV Lübeck, DOK E03. Verlängerung der Herausgabe dieses Diploms bis Ende 1978
  6. DISTRIKT NIEDERSACHSEN DIPLOM, Herausgeber DARC-Distrikt Niedersachsen. Änderung der Ausschreibung in wenigen Punkten
  7. WORKED DISTRICT HAMBURG, Herausgeber DARC-Distrikt Hamburg. Neu überarbeitetes bereits anerkanntes Diplom, gleichzeitig besserer Neudruck


Tagesordnung Punkt 9: Vorbereitungen und Aktivitäten des DARC für die WARC 1979

Der 1. Vorsitzende weist auf die große Bedeutung der WARC für den Amateurfunk hin. Es werden, so fährt er fort, alle Anstrengungen unternommen, um erfolgreich zu bestehen. Alfred Müller, DL1FL, wird innerhalb der deutschen Delegation an der WARC 79 teilnehmen.

Im Rahmen der Aktivitäten ist die Unterstützung der AMSAT durch den DARC dringend notwendig.

Dazu legt der 1. Vorsitzende der Versammlung folgenden Antrag vor:

Der Amateurrat möge beschließen, an die AMSAT Deutschland für 1978 einen Betrag von DM 20.000,– zu überweisen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Geschäftsjahr 1979 ist ein weiterer Betrag von DM 20.000,– vorgesehen.

Begründung: Um die Arbeiten an dem Phase III-Projekt schneller voranzubringen, ist eine finanzielle Unterstützung der AMSAT Deutschland dringend notwendig. Es steht zu befürchten, daß sich der Start des Satelliten wegen fehlender finanzieller Mittel verzögert und daß dadurch der Start nicht mehr zum Zeitpunkt der WARC ’79 möglich ist. Damit würde sich der Amateurfunkdienst einer aussichtsreichen Chance begeben, sich als technisch-experimenteller Funkdienst in der Öffentlichkeit darzustellen.

Der Betrag für 1978 ist aus Haushaltstiteln, die nicht voll ausgeschöpft werden, zu decken.

Abstimmungsergebnis: 64 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen.

Der Antrag ist angenommen.

Die Bemühungen des DARC um die Förderung des Amateurfunkdienstes werden in dem Sri Lanka-Projekt deutlich, das mit DM 2100,– gefördert wurde. Ein Bericht über dieses Pilotprojekt wird für den nächsten Tag angekündigt. Die Anstrengungen in Afrika werden unterstrichen durch den Bau des 20-m-Empfängers, der für den Einsatz in den Entwicklungsländern konzipiert ist. Der Versammlung wird ein Prototyp gezeigt. Das Konzept der 120 Geräte steht, wobei man bei der Beschaffung der Bauteile auf die Hilfe der Industrie hofft. Es ist geplant, diesem Empfänger einen CW-Sender folgen zu lassen.


Tagesordnung Punkt 10: Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 1979

Das federführende Mitglied des Haushaltsausschusses, Erwin Tiedemann, DJ9FY, berichtet über die Vorgehensweise des Ausschusses bei der Vorbesprechung über die Haushaltszusätze und erläutert die einzelnen Positionen. Der AR bemängelt, daß das Zahlenmaterial nicht transparent genug ist und daher eine Entscheidung schwer mache. Es wird eine Abstimmung darüber gefordert, ob ein entsprechender Antrag auf Aufschlüsselung der zukünftigen Haushaltspläne gestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Antrag: Der AR möge beschließen, in den Haushaltsvoranschlägen in Zukunft die Änderungen zu erläutern.

Beschluß: 53 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Antrag ist angenommen.

+++

Die Versammlung wird um 18:10 Uhr vom Versammlungsleiter geschlossen, um sie am folgenden Tag 09:00 Uhr fortzusetzen.

+++

Sonntag, der 22. Oktober, 09:00 Uhr, die Versammlung wird fortgesetzt.

Der 1. Vorsitzende stellt fest, daß das neue Referat „Sonderbetriebsarten“ in dem Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt ist. Der Verantwortliche, Hans-Jürgen Schalk, DJ8BT, macht im Rahmen seines Haushaltes für 1979 einen Betrag von DM 5000,– geltend.

Antrag: Die veranschlagte Summe für die Referate von DM 62.000,– soll aufgestockt werden auf DM 67.000,–.

Beschluß; 61 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Während der Abstimmung war der Vertreter des Distriktes Schleswig-Holstein, Per Dudek, DK7LJ, nicht anwesend.

Durch die Änderung des Planwertes der Referate auf DM 67.000,– tritt eine Kürzung des Überschusses um DM 5000,– ein. Der Planwert „Überschuß“ muß lauten DM 1990,–.

Antrag: TOP 12 g und TOP 12 h sollen vorgezogen werden.

Beschluß; 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Antrag ist angenommen und die beiden Tagesordnungspunkte werden behandelt.

Antrag: 12 g

Antrag des Distrikts Baden (A)

Der AR möge beschließen, die aus dem Titel 9 Jugendförderung überstehenden Mittel von DM 12.000,– sowie eventuelle weiter verfügbare Mittel für Zuschüsse an Ortsverbände zu verwenden, die durch Gestaltung von Lehrgängen Mitgliedern zur Lizenz verholfen haben. Anträge hierzu sollen von den Ortsverbänden für 1978 über die Distrikte an die Geschäftsstelle weitergeleitet werden. Für 1979 soll ein ähnlicher Betrag im Haushalt 1979 bereitgestellt werden. Der Zuschuß soll entsprechend der Zahl der durch Lehrgänge auf OV-Ebene geförderten Lizenzen bemessen werden.

Begründung: Es ist an der Zeit, die oft undankbare Schulungsarbeit in den Ortsverbänden durch einen finanziellen Anreiz zu unterstützen.

Antrag 12 h:

Antrag des Jugend- und SWL-Referates

Die CV möge beschließen, die unter Titel Nr. 9 des Haushaltsplanes 1977/78 bereitgestellten Mittel nach folgender Reihenfolge freizugeben:

  1. 5000,– DM als Mittel zur Unterstützung der Distriktsjugendreferenten für die Vertiefung der Zusammenarbeit mit seinen OV-Jugend Leitern, insbesondere zum Informationsaustausch zur Vorbereitung des Seminars am 10./11.03.1979 der Distriktsjugendleiter.
  2. Arbeitstagung (Seminar) zur Erstellung einer Arbeitshilfe für die Jugendleiter des DARC: Anschlag dafür 4500,– DM.
  3. Herstellung dieser Arbeitshilfe: Anschlag 2500,– DM.

Die Erläuterung zu diesem Antrag ersehen Sie aus dem Ihnen vorliegenden Protokoll der Tagung der Distriktsjugendleiter in Weinheim am 16./17.09.1978. Für weitere Fragen steht der Referatsleiter zur Verfügung.

Antragsänderung zu Antrag 12 g:

Die Mittel von DM 12.000,– sollen den Distrikten nach dem Schlüssel der Mitgliederzahl der Distrikte für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Beschluß: 53 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

Zu diesem Zeitpunkt fehlt der DV Ruhrgebiet, Hellmut Liebich, DL1OY, so daß die Gesamtzahl der gültigen Stimmen nur 61 ergibt.

TOP 12 h ist durch TOP 12 g erledigt, es erfolgt deshalb keine Abstimmung.

Antrag des Distrikts Baden, Dr. Bär:

Der AR möge entscheiden, ob DM 36.000,– für die Jugendförderung bereitgestellt werden.

Beschluß: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Damit ist der Antrag angenommen.

Die Frage nach der Bezuschussung und in welcher Form sie durchzuführen ist nimmt einen großen Raum der Diskussion ein.

Antrag: Der AR möge klären, ob er über die Bezuschussung der Lehrgänge abstimmen will.

Beschluß: 62 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Antrag; TOP 10 a wird neu formuliert.

Antrag: Der AR möge beschließen, daß der DARC weiterhin die überregionalen Lehrgänge bezuschußt.

Beschluß: 24 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die Frage nach einem wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel veranlaßt die Versammlung, folgenden Antrag zu formulieren:

Antrag: Der AR möge beschließen, die bereitstehenden Mittel des Titels Nr. 9 des Haushaltsplanes wie folgt zu verwenden:

DM 8000,– für das Jugend- und SWL-Referat für die Tagung in Göttingen
DM 20.000,– für die Distriktjugendreferenten zur Förderung der Jugend- und Ausbildungsarbeit in den Distrikten im Verhältnis der Mitgliederzahl in den Distrikten
DM 8000,– zur Bildung einer Rückstellung „Jugendförderung“

Beschluß: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Da nach Abtragung der Hypothek kein Betrag unter dem Titel 18 des Haushaltsplanes eingetragen ist, wird diese Position ganz aus der Aufstellung herausgenommen.

Nach den abschließenden Worten des Haushaltsausschußsprechers Erwin Tiedemann, DJ9FY, wird folgender Antrag gestellt:

Antrag: Der AR möge den Haushaltsplan 1979 verabschieden. (Anlage 4)

Beschluß: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Dem aus Sri Lanka zurückgekehrten Hans Pollak, DJØVZ, der dem Lehrerteam angehörte, wird Gelegenheit gegeben, einen Kurzbericht über den am Freitag, 20.10., zu Ende gegangenen Lehrgang zu geben. Die Versammlung ist von dem Vortrag sehr beeindruckt, was in dem Dank des 1. Vorsitzenden zum Ausdruck gebracht wird. Von einem Bericht über Sri Lanka hier im Protokoll wird abgesehen, da eine ausführliche Dokumentation angekündigt wird, deren Veröffentlichung im cq-DL erfolgen wird.


Tagesordnung Punkt 11: Zusatzvereinbarung zum Korporativ-Vertrag zwischen VFDB und DARC

Der 3. Vorsitzende Klaus Michel, DJ1AM, berichtet über die Verhandlungen mit dem VFDB (siehe Anlage 2), die erfolgreich abgeschlossen werden konnten, und den Text der neuen Zusatzvereinbarung zum Korporativ-Vertrag zwischen DARC und VFDB (siehe Anlage 3). Er dankt dem 1. Vorsitzenden des VFDB, Karl-Heinz Vogt, DL6XH für die geleistete Arbeit.

Dieser gibt seiner Freude über den Abschluß der Verhandlungen Ausdruck und ergänzt, daß die Zusatzvereinbarung eine Basis für die weitere gute Zusammenarbeit geschaffen hat.

OM Michel stellt den Antrag: Der AR möge beschließen, der Zusatzvereinbarung zuzustimmen.

Beschluß: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

+++

13:00–14:00 Uhr Mittagspause

+++

Nach dem Mittagessen folgt der Bericht des Diplomausschusses, der bereits unter TOP 8 protokolliert wurde.

Der Sprecher des Diplomausschusses Eberhard Warnecke, DJ8OT stellt den Antrag: Der AR möge die Diplomvorschläge annehmen.

Beschluß: 53 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung fehlten drei AR-Mitglieder mit insgesamt acht Stimmen.

Nachdem der Antrag 19 d der Hauptversammlung in Scharbeutz zur Bearbeitung an das Referat für Funkbetrieb überbliesen wurde, kann heute das Referat folgenden Antrag stellen:

Antrag: Der AR möge beschließen, daß die Ziffern 1 und 2 des Antrages 19 d der HV in Scharbeutz entfallen und in Art. 3 der Ausschreibungsbedingungen die Angabe von ursprünglich „5 lizenzierte Teilnehmer“, später „3 lizenzierte Teilnehmer“ in „4 lizenzierte Teilnehmer“ abgeändert wird.

Beschluß; 55 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, sechs Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.


Tagesordnung Punkt 12: Anträge

Antrag 12 a: Antrag des Distrikts Baden (A)

Es wird beantragt, den Antrag 17 b aus der AR- Sitzung in Scharbeutz betreffend anderen Schlüssel für die Verteilung der Distriktsanteile nach Stellungnahme des Haushaltsausschusses erneut zu beraten.

Dieser Antrag wird zurückgestellt. Der Haushaltsausschuß wird dieses Thema auf der nächsten Versammlung erneut zur Sprache bringen.

Antrag 12 b: Antrag des Distriktes Hamburg (E)

Der Amateurrat möge beschließen: Es wird auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung aus den Reihen des Amateurrates eine aus drei Personen bestehende Antragskommission gewählt. Diese Kommission tritt je nach Anzahl der vorliegenden Anträge einen oder einen halben Tag vor der Jahreshauptversammlung zusammen, um Vorschläge über die Rangfolge der zu behandelnden Anträge zu machen.

Der Antrag wird nach eingehender Diskussion zurückgezogen.

Antrag 12 c: Antrag des Distriktes Hamburg (E)

Der Amateurrat möge beschließen: Bei der Übersendung der Anträge an die Mitglieder des Amateurrats ist die Stellungnahme des Vorstandes und bei Anträgen mit finanzieller Auswirkung außerdem die Stellungnahme des Finanzausschusses beizufügen. Ebenso wäre mit Anträgen zu verfahren, die in die Bearbeitung von Fachausschüssen fallen. Die Stellungnahmen der Fachreferenten haben über den Vorstand zu erfolgen.

Grund: Vorverlegung der Diskussion, sachliche und fachliche Information.

Beschluß: Drei Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 12 d: Antrag des Distriktes Hamburg (E)

Der Amateurrat möge beschließen: Nachdem durch die Ingebrauchnahme der neuen QSL-Anlage unter anderem auch die Stammdatenverwaltung vereinfacht wird, wird um Prüfung gebeten, ob nicht mit Hilfe der Anlage Sätze von Adressenaufklebern der OVVs zur Erleichterung der Arbeit der DVs ausgedruckt werden können. Es dürfte sich je Distrikt um 5–6 Sätze handeln. Bei Ausarbeitung dieses Verfahrens könnten dann auch Adressenaufklebersätze je zwei Sätze pro Jahr für den einzelnen OVV ausgedruckt werden.

Grund: Entlastung des DV.

Es gibt zur Zeit kein Programm dafür; der Antrag wird zurückgezogen.

Antrag 12 e: Antrag des DARC-Ehrennadelausschusses

Der Amateurrat möge beschließen, den Punkt 6 der Richtlinien für die Verleihung der Goldenen Ehrennadel des DARC vom 11.05.1975 wie folgt zu ändern:

6. Die Goldene Ehrennadel kann bei Nachweis außergewöhnlicher Leistungen für den DARC auf dem Gebiet des Amateurfunkwesens, die eine besondere Anerkennung verdienen, verliehen werden.

Begründung:
Der Hinweis „Leistungen für den DARC“ ist nach Ansicht des Ehrennadel-Ausschusses erforderlich, da es sich um eine Auszeichnung des DARC handelt. Z. B. ein Buch zu schreiben oder Forschung zu betreiben, kann eine außerordentliche Leistung für den Amateurfunk sein; jedoch kann der Betreffende dem Club so uninteressiert gegenüberstehen, daß eine Verleihung ungerechtfertigt wäre. Eine Ablehnung eines solchen etwaigen Antrages wäre nach dem neuen Text einfacher.

Der Antrag wird nach längerer Diskussion zurückgezogen.

Antrag 12 f: Antrag des Jugend- und SWL-Referates

Die CV möge beschließen, das Referat künftig wie folgt zu benennen: Jugend- und Ausbildungsreferat mit SWL-Betreuung.

Die Begründung zur Umbenennung erfolgt mündlich auf der CV.

Der Antrag entfällt.

Antrag 12 i: Antrag des Distrikts Köln-Aachen (G)

Die AR-Versammlung möchte Folgendes vor Gründung der geplanten „DARC-Verlags-GmbH“ beschließen:

  1. Den geplanten Gesellschaftsvertrag dieser GmbH im cq-DL vor der Gründung zu veröffentlichen.
  2. In dem Gesellschaftsvertrag festzulegen: Rechnungslegung in personeller und wirtschaftlicher Hinsicht getrennt von der Rechnungslegung des DARC auszuweisen und in der Clubzeitschrift zu veröffentlichen.
  3. Den Beirat mit wirtschaftlich und rechtlich qualifizierten DARC-Mitgliedern zu besetzen. Die Mitglieder des Beirats sollen mindestens zur Hälfte nicht aus Teilnehmern des Amateurrats oder des Vorstandes bestehen. Die Beiratsmitglieder werden auf zu bestimmenden Distriktsversammlungen gewählt und vom Distriktsvorsitzenden dem AR vorgeschlagen. Sie sollen kein anderes Amt innerhalb des DARC bekleiden. Der Beirat entscheidet mehrheitlich und ist gegenüber der Geschäftsführung beratungsberechtigt.

Der Beirat wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, er arbeitet ehrenamtlich und soll mindestens fünf, max. sieben Personen umfassen. Sollten mehr als sieben Kandidaten für den Beirat vorgeschlagen werden, entscheidet ein Losverfahren über die Zusammensetzung.

Begründung:
Eine wirtschaftlich getrennte und dennoch durch Verträge mit dem DARC verbundene Einheit macht es erforderlich, allen DARC-Mitgliedern größtmögliche Informationen über gesellschaftsrechtliche, personelle und wirtschaftliche Geschehnisse zu gewähren.

Um die Qualifikation und Unabhängigkeit der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungsaufgaben des Beirats zu gewährleisten, erscheint es zweckmäßig, einen Teil der Beiratsmitglieder außerhalb des AR- und Vorstandsgremiums zu suchen.

Beschluß: Drei Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen, sieben Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 12 j: Antrag des Distriktes Köln-Aachen (G)

Die zuständigen Organe und Stellen des DARC werden aufgefordert, bei der IARU darauf hinzuwirken, die bestehende Bandeinteilung im Bereich 144,000 bis 146,000 MHz unverändert bestehen zu lassen und die hierzu nötigen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Begründung:
Die große Teilnehmerzahl auf dem FM- und RTTY-Relais in und um die Bundesrepublik Deutschland ist ein Zeichen für die Aktivität auf diesem Amateurband. Eine Veränderung würde zu einer nicht unerheblichen Unruhe unter den betroffenen Funkamateuren des In- und Auslandes führen und erneut alle die Fragen wieder aufwerfen, die mit dem jetzigen Frequenz-Verteilungsplan seit geraumer Zeit in diesem Frequenzbereich gelöst worden sind.

OM Vogt stellt den Antrag, diesen Punkt dem UKW-Referenten zur weiteren Verfolgung zu übergeben.

Beschluß: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag 12 j an das UKW-Referat überwiesen.

Antrag 12 k: Antrag des Distrikts Baden (A)

Der Vorstand wird beauftragt, umgehend Richtlinien für die Abrechnung überörtlicher DARC-Veranstaltungen zu erstellen.

Begründung:
Es muß verhindert werden, daß die bei solchen Veranstaltungen oft umgesetzten erheblichen Mittel in einer Weise verwendet werden, die die Gemeinnützigkeit des DARC in Frage stellen.

Der Antrag ist gegenstandslos, da der Vorstand bereits einen Entwurf vorgelegt hat.

Antrag 12 l: Antrag des Distrikts Baden (A)

Der Vorstand möge in Zusammenarbeit mit der REF und anderen hierfür geeigneten Institutionen erreichen, daß die im Herbst dieses Jahres von Null auf 120 Ffrs. erhöhten Lizenzgebühren für eine französische Gastlizenz auf ein vertretbares Maß gesenkt werden.

Begründung:
Diese enorme Erhöhung der Lizenzgebühren ist den Bemühungen um eine Erleichterung der gegenseitigen Lizenzierungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft abträglich und erschwert die Zusammenarbeit, die sich in der Vergangenheit zwischen einzelnen Ortsverbänden und den Funkamateuren ihrer französischen Partnerstädte entwickelt hat. Der Distrikt A wäre dankbar, wenn der Vorstand in dieser Sache schon umgehend geeignete Schritte einleiten könnte, ohne eine Entscheidung des AR abzuwarten.

Der Antrag wurde nach Diskussion zurückgezogen.

Antrag 12 m: Antrag des Vorstandes

Der Amateurrat möge beschließen, die Einlösung der restlichen Bausteine in einer Aktion ab Dezember 1978 durchzuführen.

Die Bausteine wurden bei der Errichtung des Amateurfunkzentrums ausgegeben. Mit der Rückzahlung sollte nach Ablauf von fünf Jahren nach der Fertigstellung begonnen werden. Insgesamt waren seinerzeit Bausteine im Wert von DM 45.459,– ausgegeben worden. Eine erste Rate in Höhe von DM 15.000,– wurde im letzten Jahr bereits ausgelost.

Begründung für die restliche Ablösung der Bausteine:
Der Auszahlungsmodus im vergangenen Jahr führte zu einer Reihe von Schwierigkeiten (die Empfängeradressen stimmten nicht mehr, die Schecks kamen zurück, die Rückzahlungsabschnitte konnten nicht mehr vorgelegt werden).

Es wird daher vorgeschlagen, die Darlehensgeber aufzurufen, die Einlöseabschnitte mit der neuesten Anschrift und unter Angabe der Kontonummer und Bankinstitut bei der Geschäftsstelle einzureichen. Nur die eingesandten Abschnitte werden ausbezahlt.

Der Aufruf soll in der Dezember-Ausgabe der cq-DL erfolgen.

Der Stand des Darlehenskontos „Bausteine“ beträgt derzeit DM 30.459,–. Für die Rückzahlung ist auf einem besonderen Konto ein Betrag von DM 10.526,– bereitgestellt. Für den Restbetrag in Höhe von DM 19.933,– wird in der Bilanz eine Rückstellung vorgenommen.

Antrag auf Zulassung:
Beschluß: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Antrag wird bis zur Hauptversammlung 1979 zurückgestellt.


Tagesordnung Punkt 13:

Der Distrikt Bayern-Süd lädt zur Hauptversammlung in das Hotel Schmied von Kochel in Kochel am See ein. Als Termin wird der 29./30.04.1979 beantragt.

Antrag: Der AR möge dem obengenannten Termin zustimmen.

Beschluß: 34 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen

15:40 Uhr, Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, verläßt die Versammlung.

Da das Ergebnis der vorausgegangenen Abstimmung unbefriedigend ausgefallen ist, wird der Termin neu diskutiert. Als problematisch erscheint den Teilnehmern die zu erwartende Verkehrssituation an jenem Wochenende.

Antrag:
Der AR möge zustimmen, daß am Samstag, dem 28.04.1979 ab 15:00 Uhr die Vorbesprechung und am Sonntag, dem 29.04.1979 von 09:00–18:00 Uhr die Versammlung des AR stattfinden soll. Es wurde offengelassen, ob die Hauptversammlung am Montagvormittag, dem 30.04.1979 fortgesetzt wird.

Beschluß: 40 Ja-Stimmen, elf Nein-Stimmen, zehn Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.


Tagesordnung Punkt 14:

15:52 Uhr, Erich Wagner, DL1LD, Alfred Müller, DL1FL, und Per Dudek, DK7LJ, verlassen die Versammlung.

Als Diskussionspunkt wird die Frage nach Ort und Termin der Herbstversammlung 1979 gestellt.

16:00 Uhr, Hans Gschnaidner, DL8KG, und Hans-Christian Schütt, DL9XN, verlassen die Versammlung.

Der AR möge zustimmen, die Herbstversammlung 1979 am Sonnabend, dem 20. und am Sonntag, dem 21.10.1979 in Bentheim abzuhalten.

Beschluß: 46 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.


Da keine weiteren Tagesordnungspunkte zur Verhandlung stehen, schließt der Versammlungsleiter um 16:07 Uhr die Herbstversammlung des AR.

Der AR-Sprecher Erwin Tiedemann, DJ9FY, dankt allen AR-Mitgliedern für ihre Mitarbeit. Er bittet alle Teilnehmer, in Anbetracht des bei dieser Tagung enormen Zeltaufwandes, bei künftigen Versammlungen die Diskussionspunkte gestraffter zu erörtern und dabei persönliche Ressentiments zurückzustellen.

Der 1. Vorsitzende Philipp Lessig, DK3LP, dankt dem Versammlungsleiter Karl-Heinz Mols, DL9ME, für die Leitung der Versammlung. Im Namen des Vorstandes wünscht er allen Teilnehmern eine gute Heimfahrt.

Karl-Heinz Mols, DL9ME Karl Diebold, DJ1BM
Versammlungsleiter Protokollführer


Anlage 1

Teilnehmer an der Herbstversammlung des Amateurrats am 21./22.10.1978 in Weschnitz/Odenwald

Vorstand:
Philipp Lessig, DK3LP, 1. Vorsitzender
Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender
Klaus Michel, DJ1AM, 3. Vorsitzender

Amateurrat:
Dr. Karl Bär, DK1NX, DV Baden
Hans Gschnaidner, DL8KG, DV Bayern-Ost
Dr. Karl H. Wolf, DJ2MJ, DV Bayern-Süd
Johannes Eckert, DL7CE, DV Berlin
Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, DV Franken
Werner Völsing, DJ7HM, DV Hamburg
Wilhelm Losse, DK4ZO, DV Hessen
Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, DV Köln-Aachen
Dieter Gohr, DK6OD, DV Niedersachsen
Eberhard Warnecke, DJ8OT, DV Nordrhein
Erich Wagner, DL1LD, DV Nordsee (Stellv.)
Günther Matz, DJ8BN, DV Rheinland-Pfalz
Hellmut Liebich, DL1OY, DV Ruhrgebiet
Klaus Neumann, DL8FR, DV Saar
Per Dudek, DK7LJ, DV Schleswig-Holstein
Ludwig Weigele, DJ7DW, DV Schwaben
Hans-Jürgen Pohl, DK3RI, DV Westfalen-Nord
Erwin Tiedemann, DJ9FY, DV Westfalen-Süd
Hans-Christian Schütt, DL9XN, DV Württemberg
Karl-Heinz Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender VFDB

Referenten:
Hanspeter Günther, DL9XW, Funkbetriebsreferent
Joachim Immelnkemper, DK2BI, DX-Referent
Heinz- J. Schilling, DJ1XK, UKW-Referent
Karl-Heinz Mols, DL9ME, Fuchsjagdreferent
Wolfgang Dietrich, DJ8TW, Jugend- und SWL-Referent
Alfred Müller, DL1FL, Ref. f. Funkverwaltungsfragen

Mitarbeiter
Walther Kawan, DL1UU, Justitiar
Rolf Kadau, DJ7CH, QSL-Ausschuß
Hellmut Vorländer, DJ8EG, Haushaltsausschuß
Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer
Albert Leinemann, DL9AR, Diplomausschuß
Prof. Dr. J.- D. Elbers, DJ3XV, Technisches Referat
Hans-Jürgen Schalk, DJ8BT, Ref. Sonderbetriebsarten
Paul Schneider, DC61R, Bereichsleiter GS


Anlage 2

Bericht von OM Michel, DJ1AM, zum Tagesordnungspunkt 11

Der 3. Vorsitzende Klaus Michel, DJ1AM, berichtete über den Verlauf der Verhandlungen zwischen VFDB und DARC, die nunmehr Ihren Abschluß im Text einer neuen Zusatzvereinbarung gefunden haben. Diese Verhandlungen hatten zum Ziel, einen kostendeckenden Korporativbeitrag für die den VFDB-Mitgliedern vom DARC gebotenen Leistungen festzulegen. Die Gespräche mit dem VFDB begannen im Herbst 1975, wurden im Januar 1977 fortgesetzt und nach dem Wechsel im DARC-Vorstand schließlich im Herbst 1977 durch den 3. Vorsitzenden und den AR-Sprecher wieder aufgenommen. Bei mehreren Zusammenkünften mit dem 1. und teilweise auch mit dem 2. Vorsitzenden des VFDB wurde eine Vereinbarung erarbeitet, die den Korporativbeitrag des VFDB an der DARC-Beitragsregelung orientiert und davon ausgeht, daß der Leistungsumfang für den VFDB derzeit ca. 50 % aus den Kostenpositionen des DARC-Haushalts betrifft. Der Hauptanteil erstreckt sich dabei auf die Kosten der Clubzeitschrift, der QSL-Vermittlung und der Geschäftsstelle. Für jedes VFDB-Mitglied wird deshalb ab 1979 der VFDB 50 % des entsprechenden DARC-Beitrages als Korporativbeitrag bezahlen. Die Verhandlungen waren nicht einfach. Beide Gesprächspartner zeigten aber Entgegenkommen und ermöglichten so die Formulierung einer Vereinbarung, zu der die Hauptversammlung des VFDB, die am 13./14.10.1978 in Braubach tagte, bereits Ihre Zustimmung gegeben hat. Besonderer Dank gebührt OM Vogt, DL6YH, als 1. Vorsitzenden des VFDB, der die Sachargumente des DARC auf seiner Hauptversammlung mit Nachdruck vertreten hat.

OM Michel verlas dann den Wortlaut der Zusatzvereinbarung (siehe Anlage 3) und bat den Amateurrat, darüber abzustimmen.


Anlage 3

Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die korporative Mitgliedschaft des Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V. (VFDB) im Deutschen Amateur-Radio-Club e. V. (DARC) vom 27. April 1951

Der § 5 der Vereinbarung wird wie folgt geändert:

Der VFDB ist zur Zahlung eines laufenden Korporativbeitrages an den DARC verpflichtet. Die Höhe dieses Beitrages ergibt sich aus der Anzahl aller VFDB-Mitglieder und der für jedes VFDB-Mitglied festgelegten Einstufung in folgende Beitragsklassen, die den Beitragsklassen des DARC laut DARC-Beitragsordnung vom 23.10.1977 angepaßt sind:

Beitr.-Kl. Art der Mitgliedschaft entspricht DARC-Beitr.-Kl.
11 ordentliches postangehöriges Vollmitglied 01
13 postangehöriges oder nicht postangehöriges Familienmitglied, jedoch nur bei ständiger häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied nach Klasse 11 03
14 ordentliches oder außerordentliches Mitglied, bei gleichzeitiger Vollmitgliedschaft im DARC 04
15 außerordentliches nicht postangehöriges Vollmitglied 01
19 VFDB-Ehrenmitglied 90

Die Beitragsklassen 11, 15 und 19 schließen die Lieferung der DARC-Clubzeitschrift cq-DL ein.

Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Korporativ-Jahresbeitrag beträgt für jede VFDB-Beitragsklasse 50 % des DARC-Beitrages nach der jeweils gültigen Beitragstabelle des DARC für die entsprechende DARC-Beitragsklasse. VFDB-Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.

Beitragsänderungen, die für den DARC durch den Amateurrat im Zeitraum vom 01.07.–31.12. beschlossen werden, gelten als Berechnungsgrundlage für den Korporativbeitrag erst ab 01.04. bzw. 01.07. des Folgejahres, sofern der Amateurratsbeschluß bis 30.09. bzw. 31.12. erfolgt.

Der Korporativbeitrag ist als Vierteljahresbeitrag für das laufende Vierteljahr zu bezahlen. Der Beitrag für alle Mitglieder des VFDB nach Stand vom 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober wird dem VFDB vom DARC im Laufe des Januar, April, Juli und Oktober mit Aufschlüsselung nach Beitragsklassen in Rechnung gestellt. Er ist vom VFDB binnen vier Wochen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Von den Beitragsrechnungen wird der für den Beitragszeitraum geltende Gegenwert der vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zu bezahlenden Dienststücke der DARC-Clubzeitschrift cq-DL abgesetzt, sofern es sich dabei um Lieferungen der Zeitschrift an VFDB-Mitglieder handelt.

Die Inanspruchnahme von Leistungen des DARC durch Mitglieder des VFDB setzt voraus, daß diese VFDB-Mitglieder in der DARC-Mitgliederdatei mit einer Mitglieds-Nummer erfaßt sind und daß für sie der fällige Korporativbeitrag bezahlt oder noch nicht angemahnt ist.

Mitglieder des VFDB, die während eines laufenden Jahres neu aufgenommen werden, können Leistungen des DARC nur ab Beginn eines Vierteljahres – auch rückwirkend bis zum 01.01., 01.04. oder 01.07. des laufenden Jahres – in Anspruch nehmen.

Der DARC übernimmt die EDV-Verwaltung der in der DARC-Mitgliederdatei mitgeführten VFDB-Mitglieder. Einzelheiten der Verfahrensweise werden zwischen VFDB und DARC gesondert vereinbart.

Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.

Darmstadt, den ... 1978 Baunatal, den ... 1978
Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V. Deutscher Amateur Radio Club e. V.
1. Vorsitzender 1. Vorsitzender

Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1978 Rundspruch-Archiv