Baunatal, den 19.12.1977

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 3/77


Liebe XYLs, YLs und OM,

der DARC ist im Jahre 1977 wiederum ein gutes Stück vorangekommen. Mehrere tausend Mitglieder sind in den Club eingetreten. Eine Reihe neuer Ortsverbände sind gegründet worden. Diese positive Entwicklung ist vor allem ein Ergebnis Ihrer tatkräftigen Mitarbeit und Ihrer Bereitschaft zur Kooperation.

Im Jahre 1977 hat der Club eine neue Satzung erhalten. Die internationalen Kontakte sind verstärkt fortgesetzt worden, dies vor allem im Hinblick auf die WARC 79 in Genf. Noch bleibt aber – was diese für den Amateurfunkdienst so wichtige Konferenz angeht – viel zu tun.

Mit diesem OV Rundschreiben geben wir Ihnen Beschlüsse bekannt, die der Amateurrat auf der letzten Herbstversammlung am 22./23.10.1977 gefaßt hat und die sich im wesentlichen auf organisatorische Maßnahmen beziehen. Zur Arbeitserleichterung und zur besseren Übersicht ist geplant, in kommenden Jahr einen Leitfaden für die OV-Arbeit herauszubringen.

Für die guten Wünsche zum Jahreswechsel, die uns insbesondere von Ihrer Seite erreicht haben, danken wir sehr. Mit einem Dank für die gute Zusammenarbeit verbinden wir die besten Wünsche für das kommende Jahr.

Vorstand und Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Ihnen zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden und zum Neuen Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

73 ES CUAGN
Ihr Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer


ÜBERSICHT:


1. Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10.1977 In Baunatal

Bereits im Dezember-Heft der cq-DL (Seite 499) ist ein Kurzbericht über die Herbstversammlung des Amateurrats veröffentlicht worden. Der ausführliche Bericht mit Tagesordnung, Anträgen und Protokoll wird mit dem nächsten OV-Rundschreiben übersandt.


2. Beitragsordnung

Auf der Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10. wurde eine Beitragsordnung beschlossen. Sie ist mit Wirkung vom 23.10.1977 in Kraft getreten.


3. Beitragsregelung für das Kalenderjahr 1978

Die Höhe der Jahresbeiträge für das Kalenderjahr 1978 bleibt unverändert (siehe Beitragstabelle zur Beitragsordnung)

Der Jahresbeitrag ist am 01.01.1978 zur Zahlung fällig.


4. Beitragsrechnung für das Kalenderjahr 1978

Die Geschäftsstelle verschickt in diesen Tagen eine Beitragsrechnung für das Kalenderjahr 1978 an alle Mitglieder. Diese Beitragsrechnung enthält neben den Zahlungsbelegen für Bank- bzw. Postscheckkonten den Mitgliedsausweis für 1978. Der bisherige Mitgliedsausweis verliert damit seine Gültigkeit.

Bei Mitgliedern, die den Jahresbeitrag für 1978 bereits vorausgezahlt haben oder die am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist auf der Beitragsrechnung ein Vermerk angebracht („vorausbezahlt“ bzw. „wird abgebucht“).


5. Lastschriftverfahren für den Jahresbeitrag 1978

Das Lastschriftverfahren für den Jahresbeitrag 1978 wird in der zweiten Januar-Hälfte 1978 durchgeführt.


6. Mahnverfahren für den Jahresbeitrag 1978

In der Beitragsordnung ist festgelegt, daß der Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragstabelle am 01.01. des laufenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig ist. Nach Ablauf von mindestens vier Wochen beginnt das Mahnverfahren. Das heißt also, daß der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr mit Beginn des Monats Februar angemahnt werden kann.

Die Buchhaltung wird alle Zahlungen, die noch im Monat Januar geleistet werden, bei der Durchführung der Mahnaktion berücksichtigen. Danach werden die Mahnungen voraussichtlich in der zweiten Februar-Hälfte zum Versand kommen. Gleichzeitig werden die Ortsverbände über die rückständigen Mitgliedsbeiträge mittels EDV-Auflistung benachrichtigt.


7. OV-Anteile 1978

Der Terminplan sieht vor, daß die OV Anteile für das Kalenderjahr 1978 Ende April zur Auszahlung kommen, sofern der Geschäftsstelle die Freigabe dafür seitens des Distriktsvorsitzenden vorliegt. Der Distriktsvorsitzende muß also die Rechnungslegung des Ortsverbandes für das Kalenderjahr 1977 termingemäß erhalten haben.

Als Stichtag für die Ermittlung der Höhe des OV-Anteils gilt der 31.03.1978. Nur Beitragszahlungen, die bis zu diesem Stichtag bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, werden bei der Ermittlung des OV-Anteils berücksichtigt.

Für Mitglieder der Beitragsklasse 01 (Vollzahler) erhält der Ortsverband einen Betrag von je DM 7,– neben einem Sockelbetrag von DM 50,–.

Zusammen mit der Auszahlung des OV-Anteils erhält der Ortsverband eine EDV-Auflistung sowohl über die gezahlten als auch über die rückständigen Mitgliedsbeiträge der Mitglieder seines Ortsverbands.


8. Rechnungslegung für das Kalenderjahr 1977

Die Rechnungslegung ist mittels des beigefügten Formulars bis zum 31.03.1978 gegenüber dem Distriktsvorsitzenden abzugeben.


9. Beitragsermäßigung für das Kalenderjahr 1978

Wie in den zurückliegenden Jahren ist es auch für das Jahr 1978 wieder möglich, in besonderen Härtefällen im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel einen Zuschuß zum Mitgliedsbeitrag (Beitragsklasse 01) zu gewähren. Dieser Zuschuß ist auf einem Formblatt zu beantragen. Auf die Richtlinien auf der Rückseite des Formblattes wird besonders hingewiesen.

TERMIN: Letzter Termin für die Weiterleitung des Antrages an den Distriktsvorsitzenden ist der 05.02.1978.


10. Neuaufnahmen

Das bisherige Formblatt der Beitrittserklärung wird vorläufig beibehalten.

Die Aufnahme kann nur jeweils zu einem Quartalsanfang erfolgen, also

01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober

Bei Neuaufnahmen ab 01.04. ist der entsprechende Teilbetrag des Jahresbeitrages zu entrichten.

Beitrags-
klasse
Jahres-
Beitrag
Beitrag ab
01.04.
Beitrag ab
01.07.
Beitrag ab
01.10.
01 DM 65,00 DM 48,75 DM 32,50 DM 16,25
02 25,00 18,75 12,50 6,25
03 12,00 9,00 6,00 3,00
04 12,00 9,00 6,00 3,00
07 12,00 9,00 6,00 3,00
08 25,00 18,75 12,50 6,25

Bitte – kein Inkasso von Mitgliedsbeiträgen vornehmen.

Die Geschäftsstelle wird nach Eingang der Beitrittserklärung eine Beitragsrechnung mit Zahlungsbelegen und den Mitgliedsausweis direkt an das Mitglied versenden.

Die Aufnahmegebühr beträgt laut gültiger Beitragstabelle DM 10,– und ist von dem neuen Mitglied mit der Abgabe der Beitrittserklärung zu zahlen.

Die Aufnahmegebühr verbleibt dem Ortsverband und ist in der Kasse des OV zu vereinnahmen.


11. Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft

Auf der Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10. beschloß der Amateurrat neue Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft. Diese Richtlinien sind als Anlage beigefügt.


12. OV-Mitgliederliste per 31.12.1977

Die Geschäftsstelle wird per 31.12.1977 eine OV-Mitgliederliste über EDV ausdrucken und im Laufe des Monats Januar 1978 zum Versand bringen.


Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1977 Rundspruch-Archiv