Baunatal, den 12.05.1977

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

NR. 1/77


ÜBERSICHT:


1. OV-Anteile 1977

Die Geschäftsstelle informiert Sie mit dem beigefügten Schreiben über die Höhe des OV-Anteils für 1977. Der OV-Anteil wird von uns mittels Verrechnungsscheck bezahlt, sobald der Verfügungsabschnitt an die Geschäftsstelle eingereicht wird.

Wir weisen darauf hin, daß die Auszahlung erst dann vorgenommen werden kann, wenn uns der Distriktsvorsitzende die korrekte Einreichung der Rechnungslegung für das Jahr 1976 bestätigt hat.


2. Eintragung der geänderten Satzung in das Vereinsregister

Das Amtsgericht Kassel hat mit Datum vom 22.04.1977 die geänderte Satzung in das Vereinsregister eingetragen. Sie ist damit wirksam geworden. Der DARC wurde darüber am 03.05.1977 benachrichtigt.

Die geänderte Satzung wurde im Bericht über die Herbstsitzung der Clubversammlung vom 30./31.10.1976 veröffentlicht. Auf der außerordentlichen Clubversammlung vom 05.03.1977 wurde jedoch die Fassung des § 10, Absatz 1, wie folgt beschlossen:

§ 10 Der Amateurrat

1.) Der Amateurrat besteht aus den Distriktsvorsitzenden und dem 1. Vorsitzenden des dem DARC korporativ angehörenden Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V. (VFDB). Der Amateurrat hat die Rechte der Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB als Vertreterversammlung. Jeder Distriktsvorsitzende und der 1. Vorsitzende des VFDB haben zwei Stimmen für die ersten 1000 (eintausend) Mitglieder seines Distriktes bzw. Verbandes und je eine weitere Stimme für jede angefangenen weiteren 1000 (eintausend) Mitglieder nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.

Die geänderte Satzung des DARC wird voraussichtlich schon in der Juni-Ausgabe der Clubzeitschrift cq-DL allen Mitgliedern bekanntgegeben.


3. Amt des 3.Vorsitzenden des DARC

Gemäß § 11, Absatz: 1, der geänderten Satzung besteht der Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzender und dem 3. Vorsitzenden. Mit der Eintragung dieser Satzung in das Vereinsregister ist die Wahl des 3. Vorsitzenden des DARC in der Clubversammlung vom 05.03.1977 wirksam geworden.

Der Amateurrat hat in dieser Versammlung Klaus Michel, DJ1AM, ....., – bisher Distriktsvorsitzender Schwaben und Amateurrats-Sprecher – zum 3. Vorsitzenden gewählt.


4. Wahl des Amateurrats-Sprecher s und Stellvertreters

Gemäß § 10, Absatz 4, der geänderten Satzung wählt der Amateurrat aus seiner Mitte einen Amateurrats-Sprecher und einen Stellvertreter. Auf der Hauptversammlung des Amateurrats am 23./24.04.1977 in Karlsruhe wurde zum Amateurrats-Sprecher gewählt: Erwin Tiedemann, DJ9FY, Distriktsvorsitzender Westfalen-Süd und zum Stellvertreter: Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, Distriktsvorsitzender Franken.


5. Beauftragung der Referenten

Gemäß § 11, Absatz 4, der geänderten Satzung hat der Vorstand folgende Mitglieder mit der verantwortlichen Leitung der Referate des DARC beauftragt:

Referat Technik: Günter Schwarzbeck, DL1BU
Referat für Funkbetrieb: Hanspeter Günther, DL9XW
UKW-Referat: Heinz-J. Schilling, DJ1XK
Jugend- und SWL-Referat: Wolf gang- Dietrich, DJ8TW
Referat für Radio-Navigation: Karl Taddey, DL1PE
Auslandsreferat: Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR
DX-Referat: Joachim Immelnkemper, DK2BI
Referat für Funkverwaltungsfragen: Alfred Müller, DL1FL


6. Besetzung der Ausschüsse, im Amateurrat

Die Hauptversammlung des Amateurrats am 23./24.04.1977 in Karlsruhe hat folgende Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse berufen:

Haushaltsausschuß: Erwin Tiedemann, DJ9FY (federführend); Wilhelm Losse, DK4ZO; Helmut Vorländer, DJ8EG
Personalausschuß: Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG (federführend); Klaus Neumann., DL8FR; Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI
Ehrennadelausschuß: Hans-Christian Schutt, DL9XN (federführend); Hans Gschnaidner, DL8KG; Albert Leinemann, DL9AR
Diplomausschuß: Eberhard Warnecke, DJ8OT (federführend); Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG; Albert Leinemann, DL9AR
Satzungsausschuß: Hans Gschnaidner, DL8KG (federführend); Dr. Karl Bär, DK1NX; Hans-Christian Schutt, DL9XN; Karl Diebold, DJ1BM

Um die Kontinuität in den Planungen und in der Entwicklung sicherzustellen, wurden für den QSL- Ausschuß keine Veränderungen vorgeschlagen. Dieser Ausschuß bleibt wie folgt besetzt:

Heinz-Joachim Schilling, DJ1XK (federführend); Rolf Kadau, DJ7CH; Peter Raichle, DJ6XV; Klaus Michel, DJ1AM

Der Legislativ-Ausschuß wird aufgelöst. Dafür wird. ein Referat für Funkverwaltungsfragen eingerichtet, das dem Vorstand zugeordnet ist. Der Vorstand hat Alfred Müller, DL1FL, hiermit beauftragt.


7. Regelung über den Versand von OV-Mitgliederlisten

Auf der Hauptversammlung des Amateurrats am 23./24.04.1977 in Karlsruhe wurde vom Amateurrat folgender Beschluß gefaßt:

Die Geschäftsstelle wird beauftragt jeweils auf den 31.12. und 30.06. eines Jahres die Mitgliederzugehörigkeit zu den Ortsverbänden festzustellen, in einer Liste auszudrucken und diese Liste innerhalb von vier Wochen den Ortsverbänden und den Distrikten zuzustellen.

Die nächste OV-Mitgliederliste wird also im Monat Juli an die Ortsverbände zum Versand kommen.


8. Änderung des Geschäftsjahres

Bereits mit der Verabschiedung des Haushalts für das Rumpfjahr 1977 (01.01.–30.09.77) hat. die Herbstsitzung der Clubversammlung den Anforderungen der geänderten Satzung Rechnung getragen (§ 16, Absatz 1). Das Beitragsjahr bleibt jedoch weiterhin das Kalenderjahr, auch die Rechnungslegung der Ortsverbände und der Distrikte bleibt von der Änderung des Geschäftsjahres unberührt.


9. Änderung der Regelung über den Versand der QSL-Karten an die Ortsverbände

Die QSL-Vermittlung wird in einein gesonderten Schreiben zusammen mit dem Juni-Versand der QSL-Karten an die Ortsverbände einen Hinweis darauf geben, daß in Verbindung mit der Neubeschaffung einer QSL-Anlage geringfügige Änderungen in den Versandterminen eintreten werden. Diese Regelung wird voraussichtlich schon ab Oktober 1977 zum Zuge kommen.


10. Antennenbefürwortung, Antennenverträge

Die Nachfrage nach diesen Unterlagen ist sehr groß. Die Geschäftsstelle bittet um Nachsicht, wenn gelegentlich einmal Verzögerungen beim Versand dieser Unterlagen eintreten. Inzwischen haben wir den Vertragstext in Druck gegeben, wobei wir hoffen, damit die Möglichkeit des Abschlusses eines Antennenvertrages weiter zu erhöhen.


11. Kündigung der Mitgliedschaft im DARC nur noch zum 31.12. eines Jahres mit 3-monatiger Frist möglich

Mit der Eintragung der geänderten Satzung in das Vereinsregister kann gemäß § 7, Absatz 2, die Mitgliedschaft im DARC nur mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftssteile des DARC, Baunatal, zu erklären.


12. Neuaufnahmen

Bei den eingehenden Beitrittserklärungen, die nicht auf den Quartalsanfang (01.01., 01.04., 01.07. oder 01.10.) abgestellt sind, ergibt sich immer wieder die Frage, welches Eintrittsdatum soll nun tatsächlich eingesetzt werden. Vor allem im Hinblick auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ergeben sich dann Schwierigkeiten, wenn von hier aus das Eintrittsdatum abgeändert wird. Dabei treten oftmals Verzögerungen beim Versand des Mitgliedsausweises auf, aber auch die Mitglieder selbst reklamieren die Lieferung der Clubzeitschrift.

Bitte – beachten Sie, daß auf jeder Beitrittserklärung das Datum des Beginns der Mitgliedschaft klar ersichtlich ist.

Wir erlauben uns deshalb, auf diesen Punkt besonders hinzuweisen.


Das nächste OV-Rundschreiben wird im Laufe des Monats Juli zusammen mit der OV-Mitgliederliste per Stichtag 30.06.77 zum Versand kommen. Alle Neuaufnahmen und Änderungen, die uns bis zum 05.06. bekannt geworden sind, werden dann in dieser Liste berücksichtigt sein.

Bis dahin 55 es 73
Ihr Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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