Deutscher Amateur Radio Club e. V.
Mitglied der „International Amateur Radio Union“

BERICHT
über die Herbstversammlung des Amateurrats am 22. und 23. Oktober 1977 in Baunatal


Hinweis:
Dieser Bericht wurde von der Geschäftsstelle des DARC, Lindenallee 6, 3507 Baunatal 1, aufgrund der vorgelegten Unterlagen auf der letzten Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10.1977 in Baunatal zusammengestellt und dient der Information der Ortsverbände des DARC. Dieser Bericht ist dem OV-Rundschreiben Nr. 1/78 als Anlage beigefügt.

Nachdem ausschließlich die Originalunterlagen dafür verwendet wurden, bitten wir um Nachsicht für die bereits dort vorhandenen handschriftlichen Korrekturen und evtl. Schreibfehler.


INHALT:


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION

Versammlung des Amateurrats Baunatal, den 13.09.1977
Rundschreiben Nr. 6/1977

Verteiler: siehe besondere Aufstellung

Einladung zur Herbstversammlung des Amateurrats am 22. und 23.Oktober 1977 im Hotel Felsengarten, in Baunatal

Liebe OM,
zur Herbstversammlung des Amateurrats am 22. und 23. Oktober 1977 lade ich herzlich ein.

Die Sitzungszeiten sind wie folgt festgelegt:
Samstag, 22.10., 09:00-12:00 Uhr, interne Vorbesprechung
14:00-19:00 Uhr, öffentliche Versammlung des Amateurrats
Sonntag, 23.10., 09:00-12:00, Uhr öffentliche Versammlung des Amateurrats
13:30-16:00 Uhr öffentliche Versammlung des Amateurrats

Die Tagesordnung ist beigefügt.

Die Anträge und die Unterlagen zu den Punkten der Tagesordnung gehen Ihnen noch zu.

Einzelzimmer sind im Hotel Felsengarten reserviert. Sofern Doppelzimmer benötigt werden, bitte ich, die Geschäftsstelle kurzfristig zu informieren. Prospekt des Hotels ist beigefügt.

Sofern Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, so können Sie ein Clubmitglied als Vertreter entsenden. Dies ist dem Vorstand schriftlich bekanntzugeben. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Bitte – benachrichtigen Sie auch die Geschäftsstelle, wenn Sie weder selbst kommen noch sich vertreten lassen können.

Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt nach Baunatal.

Mit VY 73

F.d.R.

gez. Philipp Lessig, DK3LP Karl Diebold, DJ1BM
1. Vorsitzender Geschäftsführer

+++

DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Tagesordnung für die Herbstversammlung des Amateurrats am 22. und 23. Oktober 1977 im Hotel Felsengarten in Baunatal

  1. Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats
  2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Ergebnis der Hauptversammlung vom 23./24. April 1977 und Genehmigung des Protokolls
  4. Bericht des Amateurrats-Sprechers
  5. Beratung und Beschlußfassung über die Beitragsregelung 1978
  6. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung von Planstellen
  7. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1977/78
  8. Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die Installation und Inbetriebnahme der neuen QSL-Anlage sowie über den Stand der Planungen bezüglich einer maschinellen Sortierung der codierten QSL-Karten
  9. Beratung und Beschlußfassung über die geänderte Geschäftsordnung und Wahlordnung sowie die Neufassung der Beitragsordnung
  10. Berichte über den Stand der Vorbereitungen für die WARC 1979
  11. Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge an die Herbstversammlung des Amateurrats
  12. Problematik großer Distrikte (Schreiben DV Hessen vom 30.03.1977)
  13. Beratung und Beschlußfassung über die geänderten Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft im DARC
  14. Hauptversammlung des Amateurrats 1978 in Lübeck
  15. Allgemeine Aussprache


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Herbstversammlung des Amateurrats am 22. und 23. Oktober 1977 in Baunatal

ANTRÄGE

a) Antrag Distrikt Franken (B)

Betrieb von Allwellen-Empfängern
Es herrscht große Unsicherheit, ob der Betrieb von Allwellen-Empfängern im Kurzwellen- und UKW-Bereich, mit denen unter Unständen andere Funkdienste abgehört werden könnten, auch bei strengster Beachtung von § 6 des Amateurfunk-Gesetzes von 14.03.1949 erlaubt oder verboten ist. Es wird daher beantragt, daß der DARC die Rechtslage eindeutig und verbindlich klärt und das Ergebnis veröffentlicht.

b) Antrag Distrikt Franken (B)

Bekanntgabe von Terminen von Fuchsjagd- und Mobilveranstaltungen
Es wird beantragt, daß Fuchsjagd- und Mobilveranstaltungen nur dann als offizielle Veranstaltungen mit Punkten für Plaketten gewertet werden, wenn die Ausschreibung rechtzeitig im cq-DL erscheint. Insbesondere soll für Wettbewerbe, die vor dem 15. eines Monats stattfinden, gelten, daß die Ausschreibung spätestens im cq-DL des Vormonats erfolgt. Diese Regelung soll ab 01.01.1978 gelten.

c) Antrag Distrikt Bayern-Süd (C)

Der DARC möge an die Deutsche Bundespost herantreten mit der Bitte, den Punkt III 4.2 der Vw Anw DV AFuG und den § 5 Absatz 3 der DVO dahingehend auszulegen, daß bei Contesten das Rufzeichen des arbeitenden Amateurs nicht an das Rufzeichen der benutzten Station angehängt werden muß. Diese Regelung läßt sich bei internationalen Contesten nicht durchführen, da ein Rufzeichen z. B. DKØWL/DK9OG bei ausländischen Stationen Verwirrung stiftet. Ein Mehrmann-Betrieb z. B. am Fieldday unter dem Rufzeichen einer Clubstation mit mehreren Amateuren ist aber postalisch nicht zulässig.

d) Antrag Distrikt Bayern-Süd (C)

Der DARC möge sich bemühen, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (z. B. Antrag im Bundestag, Verbindungsmann zur Bundespost) einen Rechtsanspruch für eine Sendeantenne für alle lizenzierten Funkamateure zu erwirken.

Begründung: Die Zahl der Funkamateure, bes. in Städten, die keine Antennengenehmigung erhalten oder zwar eine besitzen, aber aufgrund mangelhaft entstörter Fernsehgeräte nicht arbeiten können, ist stark im Steigen begriffen. In manchen Ortsverbänden sind bereits 10 % der Mitglieder betroffen. Teilweise dürfte der Prozentsatz noch höher liegen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 2c der neuen Satzung, wonach Zweck und Aufgabe des DARC ist: „Unterstützung wissenschaftlicher, technischer und sozialer Institutionen durch Beobachtungen und Versuche sowie funktechnische Hilfe bei Notfällen.“ Diese Aufgabe läßt sich aber nur mittels einer eigenen Antenne durchführen.

e) Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C)

Der DARC möge klären, inwieweit und in welchem Umfang eine pauschale Sachversicherung abgeschlossen werden kann für Sachschäden, die bei DARC-Veranstaltungen (Fieldday, Ausstellungen) an verwendeten Geräten und Ausrüstungsgegenständen bei Auf- und Abbau sowie beim Betrieb entstehen können.

Begründung: Bei DARC-Veranstaltungen werden Geräte von OM und Institutionen zur Verfügung gestellt, die gegen Schäden nicht versichert sind. Der Veranstalter (OV) trägt also das Risiko oder muß eine teure Schadensversicherung für begrenzte Zeit abschließen.

f) Antrag des Distrikts Nordrhein (R)

Die DARC Hauptversammlung möge der Vereinbarung der Distriktsvorsitzenden der Distrikte Nordrhein und Ruhrgebiet zustimmen, den OV Geldern (DOK R17) aus dem Distrikt Nordrhein zu entlassen und in den Distrikt Ruhrgebiet aufzunehmen.

Eine Begründung wird, wenn gewünscht, von dem DV Nordrhein, mündlich gegeben.

g) Antrag des Jugendreferats

Der Amateurrat möge beschließen, die Kosten für die zu druckende Ausbildungshilfe bis zu DM 12.000,– als Vorschuß zu gewähren.

Anträge die später eingereicht wurden und von der Versammlung des Amateurrats zugelassen werden müssen:

h) Antrag des Distrikts Franken

Das zuständige Referat des DARC möge sich mit dam BPM in Verbindung setzen, um eine Änderung der derzeitigen Regelung der Lizenz-Bestimmungen für 14- bis 16-jährige zu erreichen dadurch, daß der Zwang an Clubstationen arbeiten zu müssen ersetzt wird durch die Zuordnung eines für den Funkbetrieb des Jugendlichen verantwortlichen Funkers („Paten“).

Erläuterung:
Die derzeitige Regelung fordert den Betrieb nur an Clubstationen. Das bedeutet in vielen Fällen eine gewisse unbillige Härte: In Ortsverbänden mit weitem Einzugsbereich muß der Jugendliche ziemliche Wegstrecken und Wegzeiten zum Standort der Club-Station in Kauf nehmen; Ortsverbände müssen Club-Stationen errichten und betriebsbereit erhalten, die dann möglicherweise schlecht ausgenutzt werden; Die Umgehung des Wortlautes der Bestimmung, an einer Club-Station zu arbeiten, dadurch, daß der Ortsverband zwar ein eigenes Clubrufzeichen hält, aber keine Club-Stationsausrüstung besitzt, und das Club-Rufzeichen dem betreffenden Jugendlichen zum persönlichen Gebrauch „ausleiht“, führt dazu, daß es hierfür gar nicht so viele Clubrufzeichen gibt, wie sich der DARC jugendliche lizenzierte Funkamateure wünschen sollte.
Da die augenblickliche Lösung rein verwaltungsmäßig verfügt wurde (Brief 226-1 5470-0/409 des BPM an alle OPDen v. 2. Sept. 75, „Im Auftrag Suppert“), ist anzunehmen, daß eine Änderung Im Sinne dieses Antrages ebenso ohne besondere Umstände möglich sein sollte.

Der verantwortliche Funker („Pate“) sollte mindestens die Lizenzklasse A besitzen. Er sollte die Logbuch-Eintragungen des Jugendlichen abzeichnen und im Funkbetrieb die benutzen Geräte kontrollieren.

i) Antrag Distrikt Franken

Der Amateurrat möge den Vorstand des DARC beauftragen, eine ausführliche Informations- und Werbeschrift herstellen zu lassen, die eine Selbstdarstellung des Amateurfunks und des DARC zum Inhalt hat.
Bereits vorhandene Informationsschriften werden von den Ortsverbänden des Distrikts Franken als nicht ausreichend in Form, Inhalt und Unfang beurteilt.


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6
3507 Baunatal 1

Protokoll über die Herbstversammlung des Amateurrats am 22. u. 23. Oktober 1977 in Baunatal

Versammlungsort: Baunatal-Rengershausen, Hotel Felsengarten
Versammlungszeiten: Sonnabend, 22. Oktober 1977, 14:20–19:05 Uhr
Sonntag, 23. Oktober 1977, 09:05–17:00 Uhr; Mittagspause 11:45–12:45 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats
  2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Ergebnis der Hauptversammlung vom 23 ./ 24. April 1977 und Genehmigung des Protokolls
  4. Bericht des Amateurrats- Sprechers
  5. Beratung und Beschluß über die Beitragsregelung 1978
  6. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung von Planstellen
  7. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1977/78
  8. Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die Installation und Inbetriebnahme der neuen QSL-Anlage sowie über den Stand der Planungen bezüglich einer maschinellen Sortierung der codierten QSL-Karten
  9. Beratung und Beschlußfassung über die geänderte Geschäftsordnung und Wahlordnung sowie die Neufassung der Beitragsordnung
  10. Berichte über den Stand der Vorbereitungen für die WARC 1979
  11. Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge an die Herbstversammlung des Amateurrats
  12. Problematik großer Distrikte (Schreiben DV Hessen vom 30.03.1977)
  13. Beratung und Beschlußfassung für die geänderten Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft im DARC
  14. Hauptversammlung des Amateurrats 1978 in Lübeck
  15. Allgemeine Aussprache

Teilnehmer; s. beigefügte Teilnehmerliste (Anlage 1)

Tagesordnung Punkt 1:

Der 1. Vorsitzende, Philipp Lessig, DK3LP, eröffnet um 14:20 Uhr die Versammlung. Er begrüßt die Teilnehmer sowie die Gäste und wünscht der Versammlung einen guten und erfolgreichen Verlauf.

Zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder und des verstorbenen Ehrenmitglieds des DARC Schulz-Schwieder erheben sich die Anwesenden von ihren Plätzen.

Tagesordnungspunkt 2:

Philipp Lessig, DK3LP, schlägt vor, Hanspeter Günther, DL9XW, zum Versammlungsleiter zu wählen.
DL9XW wird mit 58 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimmen, keine Enthaltungen zum Versammlungsleiter gewählt.
Philipp Lessig, DK3LP, schlägt vor, Karl Diebold, DJ1BM, zum Protokollführer zu wählen.
DJ1BM wird mit 58 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen zum Protokollführer gewählt.

(Der DV Saar, Klaus Neumann, DL8FR, ist zum Zeitpunkt der Wahlen noch nicht anwesend. Der DV Bayern-Süd, Dr. Hellmut Schmücker, DK5ML, ist dienstlich verhindert; er wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Versammlung erwartet).

Die Versammlungsleitung wird von Hanspeter Günther, DL9XW, übernommen. Er stellt fest, daß die Herbstversammlung des Amateurrats fristgerecht einberufen und die Tagesordnung termingemäß bekanntgegeben wurden. Er stellt weiter fest, daß die Versammlung des Amateurrats beschlußfähig ist.

Tagesordnungspunkt 3:

Das Protokoll der Hauptversammlung vom 23./24.04.1977 wird mit 45 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen genehmigt.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Sprecher des Amateurrats, Erwin Tiedemann, DJ9FY, begrüßt zunächst die Teilnehmer sowie die Gäste. Er stellt heraus, daß er seit seiner Wahl zum AR-Sprecher an zwei Vorstandssitzungen teilgenommen hat und so einen guten Einblick in die Vorstandsarbeit gewinnen konnte.

Philipp Lessig, DK3LP, berichtet anschließend über die Teilnahme an dem Treffen in Skopje sowie über seinen Besuch anläßlich des 50-jährigen Jubiläums der ARI In Florenz. Er berichtet kurz über die Gespräche und die Ergebnisse der beiden Veranstaltungen, an denen Präsidenten, Vizepräsidenten und offizielle Vertreter einer Reihe von Amateurfunkverbänden teilgenommen haben.

Tagesordnungspunkt 5:

Zur Diskussion steht eine Erhöhung der Jahresbeiträge in den Klassen 03, 04 und 07. Es stellt sich heraus, daß ein Antrag hierzu nicht vorliegt, so daß hierüber keine Abstimmung in der Versammlung möglich ist.

In diesem Zusammenhang werden vom 3. Vorsitzenden, Klaus Michel, DJ1AM, das Verfahren der Beitragszahlung für das Kalenderjahr 1978 erläutert und die geplante Rechnungsstellung der Jahresbeiträge für 1978 vorgestellt.

Nachdem zu diesem Zeitpunkt noch nicht übersehen werden kann, ob die gemäß Tagesordnungspunkt 9 zur Beschlußfassung anstehende Beitragsordnung verabschiedet werden kann, wird folgender Antrag zur Beschlußfassung vorgelegt:

Der Amateurrat möge beschließen, daß der Mitgliedsbeitrag gemäß der geltenden Beitragsregelung jeweils am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig wird. Für die Zulassung dieses Antrages:
56 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, vier Enthaltungen.
Für den Antrag; 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, sechs Enthaltungen.
Der Antrag ist somit angenommen.

Tagesordnungspunkt 6:

Die Versammlung stimmt auf Antrag des Personalausschusses mit Mehrheit zu, diesen Punkt auf den folgenden Tag zu verschieben. Ebenso stimmt die Versammlung mit Mehrheit zu, die Tagesordnungspunkte 10, 11a und 11h vorzuziehen, da der Referent für Funkverwaltungsfragen, Alfred Müller, DL1FL, vorzeitig die Versammlung verlassen muß.

Tagesordnungspunkt 10:

Alfred Müller, DL1FL, berichtet über Besprechungen im FTZ und BPM.

Im FTZ Darmstadt tagten vom 12.–14.09. wieder die Arbeitskreise der verschiedenen Funkdienste zur Erarbeitung eines deutschen Standpunktes zur Revision des Frequenzverteilungsplanes auf der WARC 1979. Das Referat für Funkverwaltungsfragen des DARC war dabei durch DL1FL und DJ1XK vertreten. Zur Debatte stand die von der CEPT-Untergruppe R21 durchgeführte Zusammenstellung der diesbezüglichen Vorstellungen der einzelnen Fernmeldeverwaltungen. Nachdem der DARC bereits schriftlich bemängelt hatte, daß die Ergebnisse der vorigen Tagung des Arbeitskreises 2 (Amateurfunkdienst) keinen Niederschlag In dieser CEPT-Zwischen-Dokumentation gefunden hatten, wurde von den Vertretern des BPM und des FTZ erklärt, daß auch sie mit dieser Form in vielen Punkten nicht übereinstimmten. Einige Korrekturen waren dazu schon festgehalten worden und gelangten zur Verteilung.

Am 13.10. traf sich im Rahmen der WARC-Vorbereitungen im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in Bonn der Arbeitskreis 9 unter Vorsitz von Ministerialdirigent Venhaus. Ministerialdirigent Venhaus wird voraussichtlich die bundesdeutsche Delegation bei der WARC 79 leiten. Der Arbeitskreis 9 befaßt sich mit den Leitlinien für die WARC 79. Seine Aufgabe ist die Überarbeitung allgemeingültiger Richtlinien für die Zuweisung von Frequenzen. wie sie im Entwurf bereite in der CEPT-Empfehlung T/R 24 der Arbeitsgruppe T/GT 3 – Radiocommunication – von 1974 enthalten sind. Zu diesen Formulierungen trugen die Vertreter der einzelnen Funkdienste aus ihrer Sicht im BPM eine Reihe von Korrekturen vor.

Der Amateurfunkdienst war In diesem Arbeitskreis durch den 1. Vorsitzenden des DARC, Philipp Lessig, DK3LP, und den Referenten für Funkverwaltungsfragen, Alfred Müller, DL1FL, vertreten. Ihr Anliegen war es, die Einstufung des Amateurfunkdienstes In der Präferenzliste der Zuweisungsliste zu verbessern. Nach der ursprünglich von BPM vorgelegten deutschen Fassung hätte der Amateurfunk mit der Stufe der „Privaten Einsätze“ rangiert. Nach Anträgen mit dem Hinweis auf die Definitionsaufgaben des Amateurfunkdienstes in der VO Funk Artikel 1 Nr. 78 wurde seine Aufgabenstellung jedoch trotz verschiedener Einsprüche als „Technisch-experimentelle Einsätze“ erfaßt, wobei er in eine Stufe mit „volks- und betriebswirtschaftlichen, sowie wissenschaftlichen Einsätzen“ steht. Vorrangig darüber werden natürlich die Aufgaben der inneren und äußeren Sicherheit des Staates bewertet und ebenfalls der Bedarf der öffentlichen Fernmeldenetze und der Netze der Massenmedien, sowie die Gewährleistung der öffentlichen Versorgung und des Verkehrs.

Die Ergebnisse dieser Arbeitskreis-Besprechung wie auch der im FTZ wird die Deutsche Fernmeldeverwaltung im Dezember auf der nächsten Tagung der CEPT-Untergruppe R21 in die Debatte einbringen.

Der 1. Vorsitzende, Philipp Lessig, DK3LP, stellt fest, daß Alfred Müller, DL1FL, sich besondere Verdienste um die Vorbereitungen für die WARC 79 erworben hat und dankt ihm für seine gute Arbeit.

Rudi Klein, DL2DZ, Leiter der Bandwacht (die Bandwacht ist seit dem 01.10.1977 dem Referat für Funkverwaltungsfragen zugeordnet worden) erläutert den organisatorischen Aufbau der Internationalen Intruder Watch. Die einzelnen Beobachtungen werden in einem Zentralbüro gesammelt und ausgewertet. Die Berichte gehen sowohl an das FTZ als auch die internationale Sammelstelle der Intruder Watch und werden von dort der UIT zugeleitet. Es besteht ein weltweites Beobachtungsnetz. Was die Bandwacht nicht tut, ist die Überwachung der Funkamateure. Rudi Klein beschreibt dann kurz die Tätigkeit des Radio Observation Service in Großbritannien.

Tagesordnungspunkt 11a:

Antrag Distrikt Franken (B)
Betrieb von Allwellenempfängern

Anhand der gesetzlichen Bestimmungen und der Anweisungen der Durchführungsverordnungen wird von Günter Matz, DJ8BN, ein Schriftsatz ausgearbeitet und dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand soll sich darum bemühen, seitens des BPM eine definitive Klarstellung dazu zu bekommen.

Abstimmung über den Antrag des Distrikt Franken:
49 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, acht Enthaltungen.

Der Antrag ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 11c:

Antrag Distrikt Bayern-Süd (C)

Der Antrag wird mit 54 Ja-Stimmen, (8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltungen) an das Referat für Funkverwaltungsfragen überwiesen.

Die Versammlung beschließt mit Mehrheit, die Tagesordnungspunkte 11g und 11h vorzuziehen. Zunächst wird der Tagesordnungspunkt 11h behandelt.

Antrag Distrikt Franken (B)

Der Antrag wird wie folgt geändert:
Das zuständige Referat des DARC möge sich mit dem BPM in Verbindung setzen, um eine Änderung der derzeitigen Regelung der Lizenz-Bestimmungen für 14- bis 16jährige zu erreichen, dadurch daß der Zwang, an Clubstationen arbeiten zu müssen, entfällt.

Der Antrag wird mit 50 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen bei zehn Enthaltungen zur Abstimmung zugelassen.

Abstimmung: 56 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, vier Enthaltungen

Der Antrag ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 11g:

Antrag des Jugendreferats:
Druckschriften als Ausbildungshilfe für Lehrer und Lernende.

Wolfgang Dietrich, DJ8TW, berichtet über die Planungen und Vorbereitungen in Bezug auf die Ausarbeitung der Druckschriften. Er stellt zunächst den Antrag, der Amateurrat möge erlauben, daß Udo Hess, DK1GA, in einem kurzen Vortrag die vorgelegten Druckschriften als Ausbildungshilfe erläutert.

Der Antrag wird mit 50 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen bei zehn Enthaltungen angenommen.

(Der DV Bayern-Süd, Dr. Hellmut Schmücker, DK5ML, nimmt an der Versammlung teil).

Sodann wird vom Jugendreferenten der Antrag gestellt:
Der Amateurrat möge beschließen, die Kosten für die zu druckende Ausbildungshilfe bis zu DM 12.000,– als Vorschuß zu gewähren.

Abstimmung: 57 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, sechs Enthaltungen.

Der Antrag ist angenommen.

Der DV Köln-Aachen, Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, erklärt, daß seitens des Distrikts – sollte der oben festgelegte Betrag nicht ausreichen – ein Kostenanteil für den Druck des Teils A übernommen wird, wobei der Vertrieb der Druckschriften über die Geschäftsstelle des DARC erfolgen muß. Der Distrikt erhebt keinen Anspruch auf einen Gewinn aus dem Verkauf dieser Druckschriften.

Die Versammlung wird um 19:00 Uhr unterbrochen und auf den folgenden Tag 09:00 Uhr vertagt. Der DV Schleswig-Holstein, Karl-Heinz Ehlers, DJ1ME, und der Referent für Funkverwaltungsfragen, Alfred Müller, DL1FL, verabschieden sich von der Versammlung.

Die Versammlung des Amateurrats wird am 23.10. um 09:05 Uhr vom Versammlungsleiter eröffnet.

Zunächst wird von Diplomausschuß ein Bericht vorgelegt (siehe Bericht über die Hauptversammlung des Amateurrats vom 23./24.04.1977, Seite 65). Der Bericht wird nach redaktioneller Überarbeitung als Anlage zu diesem Protokoll aufgenommen. (Anlage 2)

Tagesordnungspunkt 6:

Antrag des Vorstandes
Einrichtung neuer Planstellen in den Bereichen der Geschäftsstelle des Clubs.

Der Antrag wird vom 1. Vorsitzenden, Philipp Lessig, DK3LP, vorgetragen. Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, erläutert im einzelnen die auszuübenden Tätigkeitsbereiche und befürwortet seitens des Personalausschusses die Notwendigkeit dieser Personalaufstockung. Die Kosten für diese Arbeitsplätze sind in der Haushaltsplanung 1977/78 berücksichtigt.

Antrag:
Der Amateurrat möge folgende neue Planstellen genehmigen:
a) Bereichsleiter Geschäftsstelle
b) Stenotypistin halbtags
c) Sachbearbeiterin Beitragsbuchhaltung
d) Sachbearbeiterin QSL-Vermittlung halbtags
e) Sachbearbeiterin Posteingang und Postausgang halbtags

Die Einstellungstermine sind in einem Arbeitspapier des Personalausschusses festgelegt.

Die neue Planstelle zu c) wird mit der Maßgabe eingerichtet, daß – wenn jemand in diesem Bereich ausscheidet – ein neuer Beschluß des Amateurrats auf Weiterführung dieser Planstelle getroffen werden muß.

Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 7:

Haushaltsvoranschlag 1977/78 (01.10.1977–30.09.1978)

Der Haushaltsvoranschlag 1977/78 wird vom Vorstand eingebracht.

Zunächst wird aus der Versammlung der Antrag gestellt, über jeden Titel des Haushaltsvoranschlages getrennt abzustimmen.

Ergebnis der Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt.

Erwin Tiedemann, DJ9FY, federführendes Mitglied des Haushaltsausschusses, erläutert zunächst die Einnahmeseite. Sodann wird jeder einzelne Titel der Ausgabenseite durchgesprochen.

Folgende Anträge werden gestellt:

Titel 1: cq-DL
a) Der Amateurrat möge beschließen, daß der redaktionelle Teil der Clubzeitschrift von bisher 32 Seiten auf 48 Seiten erhöht wird.

Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen

Der Antrag ist angenommen.

b) Titel 2 und 3: OV- bzw. Distriktsanteile

Der Amateurrat möge beschließen, daß in Form eines Nachtragshaushalts über eine Verbesserung der OV- bzw. Distriktsanteile anläßlich der Hauptversammlung 1978 nach Kenntnis der finanziellen Entwicklung erneut beraten wird.

Abstimmung: 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, sechs Enthaltungen

(Der Distriktsvorsitzende Bayern-Süd, Dr. Schmücker, DK5ML, verabschiedet sich von der Versammlung und teilt gleichzeitig mit, daß er das Amt des Distriktsvorsitzenden nicht weiter wahrnehmen kann, da er für mehrere Jahre eine Auslandstätigkeit aufnimmt. Der 1. Vorsitzende dankt DK5ML für seine Arbeit zum Wohle des Clubs und wünscht ihm alles Gute und viel Erfolg in seiner beruflichen Tätigkeit).

Die Versammlung wird für die Dauer der Mittagspause von 11:45–12:45 Uhr unterbrochen.

c) Titel 9: Jugendförderung

Der Amateurrat möge beschließen, daß für die Jugendförderung insgesamt ein Betrag von DM 36.000,– In den Haushaltsvoranschlag aufgenommen wird. Dieser Betrag ist wie folgt zu verwenden:
DM 12.000,– zur Finanzierung von bereits angelaufenen Jugendlehrgängen
DM 12.000,– zur Vorfinanzierung der Druckschriften des Jugendreferats
DM 12.000,– sind bis zu einer endgültigen Entscheidung auf der Hauptversammlung 1978 zurückzustellen.

Der Vorstand wird gleichzeitig aufgefordert, ein Konzept zur Ausbildungsförderung von Jugendlichen anläßlich der Hauptversammlung 1978 vorzulegen.

Abstimmung: 52 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, drei Enthaltungen

Antrag zum Haushaltsvoranschlag 1977/78

Der Amateurrat möge dem Haushaltsvoranschlag 1977/78 zustimmen (siehe Anlage.3.).

Abstimmungsergebnis 50 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, vier Enthaltungen

Der vorliegende Haushaltsvoranschlag ist damit vom Amateurrat genehmigt.

Tagesordnungspunkt 11:

11i – Antrag des Distrikts Franken (B)
(wurde nachträglich eingereicht)

Informations- und Werbeschrift des DARC

Abstimmung über die Zulassung des Antrags:
49 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen, vier Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis: 44 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

(Zu diesem Zeitpunkt verabschiedet sich der DV Berlin, DL7CE, von der Versammlung).

Tagesordnungspunkt 8:

Jochen Schilling. DJ1XK, und Rolf Kadau, DJ7CH, berichten über die Vorbereitungen zur Installation der neuen EDV-Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten sowie für die Bereiche Geschäftsstelle und Buchhaltung. Die Terminplanung sieht vor, daß bis spätestens Ende März 1978 die Codierung der QSL-Karten über die neue Anlage durchgeführt werden kann. Die Übernahme der Daten aus der Stammdatei und der Beitragsbuchhaltung wird bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen sein.

In einem weiteren Vortrag erläutert R. Kadau, DJ7CH, die Vorschläge einer feinmechanischen Werkstatt für die maschinelle Sortierung der codierten QSL-Karten.

Hierzu wird der Versammlung folgender Antrag zur Beschlußfassung vorgelegt:

Antrag:
Der Amateurrat möge beschließen, daß der QSL-Ausschuß die Planungen für eine maschinelle Sortierung der codierten QSL-Karten in verstärktem Maße voranbringt, um so rasch wie möglich eine Lösung zu erreichen. Der Vorstand wird ermächtigt, nach Abschluß dieser Planungen einen Auftrag für die Anfertigung eines Versuchsmodells für die Endsortierung zu erteilen und hierfür einen Betrag von DM 10.000,– bereitzustellen und – sofern die Versuche erfolgreich verlaufen – die Anlage in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Satzungsausschuß legt die geänderten Fassungen der Geschäftsordnung und Wahlordnung sowie die Beitragsordnung der Versammlung vor.

Nach kurzer Diskussion wird von der Versammlung des Amateurrats folgender Antrag beschlossen:

Die Beschlußfassung über die Geschäftsordnung und die Wahlordnung ist zur kommenden Hauptversammlung des Amateurrats im Frühjahr 1978 zu vertagen. Die Mitglieder des Amateurrats werden innerhalb vier Wochen nach Zugang des Protokolls Änderungsvorschläge sowie Anregungen zu diesen beiden Ordnungen dem federführenden Mitglied des Satzungsausschusses, Hans Gschnaidner, DL8KG, zuleiten.

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.

Danach wird die vorgelegte Beitragsordnung besprochen.

Der Satzungsausschuß bringt folgende Änderungen aufgrund einer Vorbesprechung der Versammlung zur Kenntnis:

der 2. Satz Im Abschnitt 2.3.2 wird ersatzlos gestrichen.

der Absatz 4.2 erhält die nachstehende Fassung:

„Nach Ablauf von mindestens vier Wochen beginnt das Mahnverfahren. Hierfür wird ein zusätzlicher Kostensatz in Höhe der anfallenden Kosten erhoben“.

Antrag:
Der Amateurrat möge der vorliegenden Beitragsordnung unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen zustimmen.

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.

Tagesordnungspunkt 11:

11b – Antrag des Distrikts Franken (B)

Bekanntgabe von Terminen für Fuchsjagd- und Mobilveranstaltungen.

Abstimmungsergebnis; 31 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

11d – Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C)

Rechtsanspruch für eine Sendeantenne

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen; keine Enthaltungen

Der Antrag Ist damit angenommen.

11e – Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C)

Sachversicherung bei DARC-Veranstaltungen (Fieldday, Ausstellungen)

Abstimmungsergebnis: 54 Ja- Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

Hierzu liegt seitens der Erste Allgemeine, Hamburg, folgende Stellungnahme vor: (konnte aus Zeitgründen in der Versammlung nicht bekanntgegeben werden):

„Die Erste Allgemeine versichert Ausstellungen der Distrikte/Ortsverbände bis zu 14 Tagen Dauer mit DM 4,– pro DM 1000,– Versicherungssumme, jedoch ist mindestens ein Betrag von DM 75,– zuzüglich Versicherungssteuer zu zahlen (entspricht einer Versicherungssumme von ca. DM 18.000,–).

Diese Versicherungsmöglichkeit bei Ausstellungen wird lt. Angaben der Gesellschaft bereits von Ortsverbänden wahrgenommen. Es genügt eine formlose Anmeldung mit Angaben über die zu versichernden Gegenstände (Geräte, Antennen usw.)

Bei Fielddays ist der Ersten Allgemeinen das Risiko zu groß, da die Geräte in den meisten Fällen im Freien aufgebaut werden; sie kann dieses Risiko nicht übernehmen.

Anfragen werden durch die Gesellschaft negativ beschieden“.

11f – Antrag des Distrikts Nordrhein (R)

Änderung der Distriktsgrenze zwischen den Distrikten R und L infolge einer Vereinbarung, den OV Geldern aus dem Distrikt Nordrhein zu entlassen und in den Distrikt Ruhrgebiet aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

Tagesordnungspunkt 12:

Aus Zeitgründen wird dieser Punkt nur kurz behandelt.

Der Vorstand schlägt vor, diesen Punkt auf der kommenden Hauptversammlung erneut auf die Tagesordnung zu setzen, da bis dahin eine bessere Übersicht der personellen Voraussetzungen vorhanden sein dürfte. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Tagesordnungspunkt 13:

Der Ehrennadelausschuß trägt der Versammlung die neuen Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft vor und stellt hierzu folgenden Antrag:

Der Amateurrat möge beschließen, die Richtlinien für die Verleihung der silbernen Ehrennadel, beschlossen auf der Amateurratssitzung am 14.11.1959 und die Änderung dieser Richtlinien, beschlossen auf der Amateurratssitzung am 10./11.05.1975, aufzuheben und durch die neuen, der Versammlung des Amateurrats von 22./23.10.1977 vorliegenden Richtlinien zu ersetzen. (siehe Anlage. A ).

Abstimmungsergebnis; 52 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Der Antrag ist damit angenommen.

Tagesordnungspunkt 14:

Termin für die Hauptversammlung des Amateurrats 1978

Antrag: Der Amateurrat möge beschließen, die Hauptversammlung 1978 am 05./06.05.1978 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, acht Enthaltungen.

Tagesordnungspunkt 15:

+++

Der Versammlungsleiter schließt um 17:00 Uhr die Versammlung.

Der 1. Vorsitzende des DARC, Philipp Lessig, DK3LP, dankt den Teilnehmern für die tatkräftige Mitarbeit bei der Bewältigung der umfangreichen Tagesordnung und wünscht allen Teilnehmern eine gute Heimreise.

Hanspeter Günther, DL9XW Karl Diebold, DJ1BM
Versammlungsleiter Protokollführer

Baunatal, den 24. November 1977


Anlage 1

DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Teilnehmer an der Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10.1977 im Hotel Felsengarten in Baunatal

Vorstand:
Philipp Lessig, DK3LP, 1. Vorsitzender
Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender
Klaus Michel, DJ1AM, 3. Vorsitzender

Amateurrat:
Dr. Karl Bär, DK1NX, DV Baden
Hans Gschnaidner, DL8KG, DV Bayern-Ost
Dr. Hellmut Schmücker, DK5ML (zeitweise), DV Bayern-Süd
Johannes Eckert, DL7CE, DV Berlin
Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, DV Franken
Werner Völsing, DJ7HM, DV Hamburg
Wilhelm Losse, DK4ZO, DV Hessen
Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, DV Köln-Aachen
Albert Leinemann, DL9AR, DV Niedersachsen
Eberhard Warnecke, DJ8OT, DV Nordrhein
Jürgen Rahn, DL9BL, DV Nordsee
Günther Matz, DJ8BN, DV Rheinland-Pfalz
Helmut Liebich, DL1OY, DV Ruhrgebiet
Klaus Neumann, DL8FR, DV Saar
Karl-Heinz Ehlers, DJ1ME (zeitweise), DV Schleswig-Holstein
Ludwig Weigele, DJ7DW, DV Schwaben
Hans-Jürgen Pohl, DK3RI, DV Westfalen-Nord
Erwin Tiedemann, DJ9FY, DV Westfalen-Süd
Hans-Christian Schütt, DL9XN, DV Württemberg
Karl-Heinz Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender VFDB

Referenten:
Alfred Müller, DL1FL, Ref. f .Funkverwaltungsfragen
Wolfgang Dietrich, DJ8TW, Jugend u. SWL
Karl Taddey, DL1PE, RDF
Joachim Immelnkemper, DK2BI, DX
Rudi Klein, DL2DZ, Bandwacht

Ausschüsse:
Heinz-Joachim Schilling, DJ1XK, QSL-Ausschuß
Rolf Kadau, DJ7CH (zeitweise), QSL- Ausschuß
Helmut Vorländer, DL8EG, Haushaltsausschuß

Mitarbeiter:
Walther Kawan, DL1UU, Justitiar
Hanspeter Günther, DL9XW, Versammlungsleiter
Karl Diebold, DJ1BH, Protokollführer

Wolfgang Erbe, DL7OB, 2 .Vorsitzender VFDB


Anlage 2

Voraussichtliche Einnahmen im Geschäftsjahr vom 01.10.1977 bis 30.09.1978

...


Anlage 3

Haushaltsplan 1977/78 für die Zeit vom 01.10.1977–30.09.1978

...


Anlage 1 zum Haushaltsplan 1977/78

...


Anlage 4

RICHTLINIEN für die Verleihung von Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Amateur-Radio-Club e. V.

Die Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft im DARC sind eine Stiftung des Deutschen Amateur Radio Club e. V. Sie wurde am 23. Oktober 1977 durch die Versammlung des Amateurrats beschlossen mit dem Zweck, langjährige Mitgliedschaft im DARC/DASD und der ihnen kooperativ angeschlossenen Verbänden zu ehren.

  1. Die Ehrennadel wird für 25jährige, 40jährige und 50jährige Mitgliedschaft im DARC verliehen.
  2. Die Mitgliedschaft im DARC darf nicht unterbrochen sein.
  3. Für 40jährige und 50jährige Mitgliedschaft kann abweichend zu 1) die Ehrennadel verliehen werden, bei nachgewiesener Mitgliedschaft im DASD bis zu 18 Jahren und/oder in einer Vorausorganisation des DARC (z. B. HRC, DARC/BZ, KWACS) bis zu vier Jahren. Voraussetzung ist jedoch immer eine ununterbrochene Mitgliedschaft im DARC.
  4. Die Nadel für 25jährige Mitgliedschaft wird dargestellt durch einen aufrechtstehenden Rhombus mit schmalem Kranz mit separatem Feld, Perlrand und erhaben geprägter Zahl 25; Buchstaben DARC und Antennenkreissymbol erhaben geprägt auf blauem Grund, Oberfläche versilbert.
  5. Die Nadel für 40jährige bzw. 50jährige Mitgliedschaft wird dargestellt durch einen aufrecht stehenden Rhombus mit breitem Kranz, mit separatem Feld, Perlrand und erhaben geprägter Zahl 40 bzw. 50; Buchstaben DARC und Antennenkreissymbol erhaben geprägt auf blauem Grund, versilbert (40jährige Mitgliedschaft) bzw. Oberfläche vergoldet (50jährige Mitgliedschaft).
  6. Vorschläge für die Verleihung der Nadel werden vom Ortsverbands-Vorstand an die Geschäftsstelle gerichtet; sie sind durch geeignete Unterlagen oder, im Falle des Verlustes, durch Zeugenerklärungen zu belegen. Diese zu erbringen, ist Sache des Mitglieds.
  7. Die Verleihung der Nadel wird durch eine Urkunde bestätigt. Auf der Urkunde ist im Sinn und Zweck der Ehrung anzugeben; Sie wird vom 1. und 2. Vorsitzenden unterzeichnet.


Anlage 5

Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. (DARC)

Beitragsordnung (BO) vom 23.10.1977 gemäß § 6 und 7 der Satzung vom 22. April 1977

1. Beitragsjahr
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Beitragsklassen
Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß den nachstehend genannten Beitragsklassen zu entrichten:

2.1. Beitragsklasse 01 – Vollmitgliedschaft Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

2.2. Beitragsklasse 02 – Jugendliche Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, einschl. des Kalenderjahres, in dem diese Vollendung liegt.

2.3. Beitragsklasse 03 – Familienmitgliedschaft
Zweite und weitere Mitglieder derselben Familie ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL. Die Gewährung des ermäßigten Beitrages setzt voraus, daß
2.3.1. eine Mitgliedschaft nach Beitragsklasse 01 oder 08 besteht
2.3.2. die Familienmitglieder in ständiger häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitglied nach 2.3.1. leben.
Das Mitglied nach 2.3.1. haftet für die Verbindlichkeiten der Familienmitglieder.

2.4. Beitragsklasse 04 – VFDB- Mitglieder
Mitglieder des VFDB ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL (Doppelmitgliedschaft)

2.5. Beitragsklasse 07 – blinde Mitglieder, ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL

2.6. Beitragsklasse 08 – blinde Mitglieder, Schwerbeschädigte und körperlich Behinderte (Erwerbsminderungsgrad von 70 % und mehr) einschl. Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL

3. Höhe des Mitgliedsbeitrages
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird gemäß § 10, Absatz 2, der Satzung vom Amateurrat festgesetzt. Die jeweils gültige Beitragstabelle ist Bestandteil dieser Beitragsordnung.

4. Beitragszahlung

4.1. Der Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragstabelle ist am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.

4.2. Nach Ablauf von mindestens vier Wochen läuft das Mahnverfahren an. Hierfür wird ein zusätzlicher Kostenersatz in Höhe der anfallenden Kosten erhoben.

4.3. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages mittels Lastschrift-Einzugsverfahren wird besonders empfohlen. Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung halten die Ortsverbände bzw. die Geschäftsstelle bereit.

4.4. Bei allen Beitragszahlungen ist deutlich lesbar anzugeben:
Vor- und Zuname sowie die vollständige Anschrift, die Mitgliedsnummer, der DOK und der Verwendungszweck. Nur bei vollständigen Angaben ist eine ordnungsgemäße Verbuchung des Mitgliedsbeitrages möglich.

Ein Hinweis: bei allen Beziehern der cq-DL ist die Mitgliedsnummer auf dem Adressenaufkleber vermerkt, z. B.

Zustellpostamt Mitgl.-Nr. DOK
350100 1386004 F49

5. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr wird vom Amateurrat festgesetzt. Sie ist aus der gültigen Beitragstabelle zu entnehmen. Die Aufnahmegebühr verbleibt dem Ortsverband.

Dem Ortsverband bleibt es freigestellt, die Aufnahmegebühr für Mitglieder der Beitragsklasse 02 entsprechend niedriger festzusetzen. Weiterhin kann er diese Aufnahmegebühr der Jugendgruppe des Ortsverbandes gemäß § 4.8.1 der GO zuführen.

6. Beitragskonten
Der Mitgliedsbeitrag ist zu zahlen an
DARC- Geschäftsstelle, Lindenallee 6, Postfach 1155, 35O7 Baunatal 1.
Die Beitragskonten sind aus der gültigen Beitragstabelle zu entnehmen.

7. Beitragszuschuß
Auskunft über einen Beitragszuschuß in besonderen Härtefällen erteilt der zuständige Ortsverband.

8. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz im Rahmen der DARC-Mitgliederhaftpflichtversicherung ist nur dann gegeben, wenn der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig und in der richtigen Höhe (s. Abschnitt 3 und 4 Beitragsordnung) geleistet wurde.

.

Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. D-3507 Baunatal 1, Postfach 1155, Telefon (05 61) 9 20 04

Beitragstabelle gültig ab 1. Januar 1975

Beitragsklasse Betrag DM
01 Mitglieder über 18 Jahre 65,00
02 Mitglieder bis 18 Jahre 25,00
03 Zweite und weitere Mitglieder derselben Familie ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL 12,00
04 VFDB- Mitglieder ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL 12,00
07 blinde Mitglieder ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL 12,00
08 blinde Mitglieder, Schwerbeschädigte und körperlich Behinderte (Erwerbsminderungsgrad von 70 % und mehr) einschl. Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL 25,00
Aufnahmegebühr 10,00


Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1977 Rundspruch-Archiv