DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 45/77 VOM 09.12.1977


MONACO

Auf Einladung der REF – des französischen Amateurfunkverbandes – trafen sich am vergangenen Wochenende die Präsidenten der nationalen Amateurfunkverbände von Frankreich, Italien, Monaco, Österreich, Belgien, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland, der Vizepräsident des spanischen Amateurfunkverbandes, der Sekretär der IARU, Dick Baldwin und der Sekretär der IARU-Region 1, Roy F. Stevens. Die Gesprächsteilnehmer informierten sich über den Stand der Vorbereitungen für die WARC 1979 sowohl in den nationalen Bereichen als auch aus internationaler Sicht. Zu einem der herausragenden Themen der Gespräche gehörten die vorgeschlagenen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. Die Teilnehmer trafen Absprachen über Aktivitäten zur Förderung des Amateurfunkgedankens in den afrikanischen Ländern, um damit die weltweiten Bemühungen um den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Amateurfunkdienstes zu unterstützen.


GENF

Vor 45 Jahren, am 09.12.1932, schlossen sich der Welttelegraphen-Verein (für drahtgebundene Nachrichtentechnik) und der Weltfunkverein zusammen. Sie firmieren jetzt unter dem Namen Internationale Fernmelde Union – Internationale Telecommunication Union – (ITU).


BERN

Aus der schweizerischen PTT-Zeitschrift 8/1977 brachte die November-Ausgabe des OLD MAN – die Zeitschrift der USKA – jetzt den vollen Wortlaut einer interessanten offiziellen Stellungnahme zum Abdruck: Unter dem Titel „Das Recht auf Erstellung von Außenantennen“ wird Dr. jur. Meinrad Romanens, Sektionschef bei der Rechtsabteilung der schweizerischen PTT zitiert. Als Fazit von zwei Seiten ausführlicher Rechtsdarlegung ist zu ziehen: „Wohl sind die PTT-Betriebe und ihre Konzessionäre – wie Rundfunkteilnehmer und Funkamateure – im Prinzip auch an die Einhaltung kantonaler und kommunaler Bauvorschriften gebunden. Daraus kann aber kein Recht abgeleitet werden, z. B. bei Einrichtung öffentlicher Antennenenergie-Verteileranlagen private Außenantennen grundsätzlich zu verbieten. Eine Grenze ist dort gegeben, wo die mit der Rundfunk- oder Amateurfunk-Konzession verbundene allgemeine Genehmigung der PTT auf Erstellung einer Antenne nicht – wie bei Rundfunk- und Fernsehempfang – durch technische Einrichtungen praktisch gleichwertig ersetzt werden kann. Die schweizerische Konzessionierung für Amateurfunkstellen ist ein verfassungsmäßiger Akt, der zu seiner Erfüllung eine Sendeantenne bedingt. Da diese sich nicht durch Gemeinschafts-Antennenanlagen ersetzen läßt, bewahrt das höherwertige schweizer Bundesrecht dem Funkamateur den Anspruch auf eine Außenantenne.“


LONDON

Zum Abschluß ihres Geschäftsjahres am 30.06.1977 konnte die RSGB einen Überschuß von 113.000 DM ausweisen, verglichen mit einem Defizit von 57.000 im Geschäftsjahr davor. Das ist zum Teil das Ergebnis der Beitragserhöhung auf 8,– £ pro Jahr, beruht aber wesentlich auf dem Erlös aus RSGB-Publikationen, der mit 489.000 DM den Haushaltsansatz um 70 % übertraf und damit in die gleiche Größenordnung wie die 518.000 DM Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen fällt. Auch die Anzeigen-Einnahmen stiegen um fast 30 % und trugen mit 238.000 DM zur günstigen Geschäftslage bei. Eine Steigerung des Beitragsaufkommens wurde auch durch den Einsatz der RSGB-eigenen EDV-Anlage IBM 32 erzielt, wodurch zahlreiche Mitglieder erfaßt wurden, denen – obgleich über 18 Jahre – zuvor immer noch der Beitrag für Jugendliche in Rechnung gestellt wurde. Auch konnte man sich aufgrund der EDV-Daten von 800 Zahlungsunwilligen trennen, die ungerechtfertigt die Leistungen des Verbandes in Anspruch genommen hatten.

Dadurch ging der ausgewiesene Mitgliederbestand am 30.06. (von zuvor bereits 20.734) auf 19.853 zurück. Es wird als Ziel angesehen, die Mitgliederzahl in den nächsten beiden Jahren auf 25.000 zu steigern. Nachdem mit Hilfe der EDV-Anlage die Adreßaufkleber für den Postversand der rund 20.500 Exemplare der Verbandszeitschrift Radio Communication selbst gefertigt und vorsortiert wurden, gelang es, die Portokosten – trotz Portoerhöhung – um 6 %, die reinen Produktionskosten um 11 % zu senken. Die Überlegungen zur Umstellung auf ein weiter kostensenkendes DIN-A4-Format dauern noch an.


LONDON

Spezielle Definitionsaufgaben eines Funkdienstes hat die RSGB u. a. mit eine Programm an Ausbreitungs-Studien aufgegriffen in Zusammenarbeit mit den nationalen CCIR-Studiengruppen 5 und 6, sowie mit der Einrichtung des Selbstkontroll-Systems des „Amateur Radio Abservation Service“. Die Zusammenarbeit der RSGB-Notfunkorganisation „Raynet“ mit der Polizei und anderen Hilfsorganisationen hat sich nach erfolgreichen Einsätzen bei Überschwemmungen und Sturmschäden sowie nach Lichtbildervorträgen bei Veranstaltungen dieser Organisation weiter gefestigt. Ein neues Raynet-Handbuch wurde am 01.05.1977 herausgegeben. In Großbritannien wie auch in einigen anderen Ländern, wie z. B. in Belgien, ist der Funkeinsatz in Notfällen neben dem Amateurfunkbetrieb gleichwertiges Definitions-Element für die Ausgabe von. Amateursendegenehmigungen.

Die Zusammenarbeit der RSGB mit dem Home Office – der britischen Lizenzbehörde – erfolgt durch den General-Manager und durch den Telecommunications Liaison Officer – dank lokaler Kommunikationsmöglichkeiten in London – „auf täglicher Basis“. Das hat sich bei der Herausgabe revidierter Lizenzbestimmungen zum Januar 1977 vorteilhaft bemerkbar gemacht und wird auch hinsichtlich offizieller britischer Vorschläge zur WARC-Frequenzplanung in Erscheinung treten.


WIEN

Einen Mini-Sprachkursus für DXer sendet der Österreichische Rundfunk 1978 in seinem Kurzwellen-Panorama samstags um 13:30 und montags um 19:30 UT. Die für Deutschland geeigneten Frequenzen sind 6155 kHz, sowie samstags 9770 kHz und montags 9585 kHz. Im Januar wird dieser Kursus auf englisch, im Februar auf französisch und im März auf spanisch durchgeführt. Der Inhalt soll Funkamateure zu einem Standard-QSO in der jeweiligen Sprache befähigen und BCLs zur Identifikation von Stationen verhelfen. Textblätter zu den Lektionen sind auf Anfrage erhältlich beim ORF Auslandsdienst ......


Ende des Deutschland-RS 45/77 vom 09.12.1977

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1977 Rundspruch-Archiv