Bericht über die Clubversammlung am 05.03.1977 in Baunatal


Inhalt:


Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6
3507 Baunatal 1
18. Januar 1977

Clubversammlungs-Rundschreiben Nr. 1/1977

Verteiler:

Geschäftsf. Vorstand: DL8AJ, DK1QZ, DK3LP, DJ9CL
Amateurrat: DJ1TC, DL8KG, DK5LM, DL7CE, DJ2MG, DC8IB, DK4ZO, DJ8PI, DL9AR, DJ8OT, DL9BL, DL3SR, DJ4HO, DL8FR, DJ1ME, DJ1AM, DK3RI, DJ9FY, DL9XN, DL6YH.
Mitarbeiter: DJ1BM, DL1UU

DARC-Satzung und Vorstandswahl
Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten

Liebe OM,
bei der letzten Sitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 in Kassel wurde über die vom Registergericht vorgeschlagenen Änderungen der §§ 10, 14 und 18 beraten und beschlossen. Während der AR bei den §§ 14 und 18 die Änderungen akzeptierte, bestätigte er für den § 10 ausdrücklich, daß an dessen vorliegender Fassung ohne von der Mitgliederzahl abhängige Gewichtung der AR-Stimmen festgehalten werden soll.

Das Registergericht hat am 18.11.1976 bei einer Besprechung mit den OM Sailer, Diebold und Kawan die Eintragung der geänderten Satzung wegen des § 10 abgelehnt. Bei diesem Gespräch kamen die Teilnehmer auch überein, die Bestellung eines Vorstandes gemäß § 29 BGB beim Registergericht zu beantragen. Hierüber wurde der AR durch eine schriftliche Erklärung des GfV vom 6.12.76 informiert.

Die Bestellung des Vorstandes nach § 29 BGB läuft mit dem 30.06.1977 aus. Gemäß dem Antrag an das AG Kassel soll bis zu diesem Zeitpunkt eine geänderte Satzung beschlossen und eingetragen sowie nach dieser geänderten Satzung der Vorstand neu gewählt werden, Da aber zwischen Anmeldung der Satzung und ihrer Eintragung ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen liegen muß, wird für die Beschlußfassung über die Satzung eine Sondersitzung der CV notwendig, um einen ausreichenden Zeitspielraum für die Eintragungsmodalitäten zu sichern. Bei einer Verabschiedung der geänderten Satzung erst anläßlich der CV-Sitzung am 23./24.4.77 in Karlsruhe wäre dieser Spielraum nicht unbedingt gewährleistet.

Der GfV hat deshalb bei seiner Sitzung am 15.01.77 in Köln beschlossen, diese Sondersitzung der CV für den 05.03.1977 nach Baunatal einzuberufen. Hierzu erhalten Sie anbei das Einladungsschreiben sowie die Tagesordnung.

Angelpunkt der Beschlußfassung über die geänderte Satzung am 05.03.1977 wird also der § 10 sein. Unabhängig von der Meinung, die hierzu das Registergericht Kassel vertritt, wurde bei Gesprächen mit anderen sachkundigen Personen und Dienststellen außerhalb Hessens die Erkenntnis gewonnen, daß für eine Eintragung der Satzung mit der vorliegenden Fassung des § 10 auch anderswo praktisch keinerlei Chancen bestehen würden. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, daß der DARC eine Monopolfunktion ausübe, da er ca. 82 % der deutschen lizenzierten Funkamateure vertritt und seitens der IARU kein weiterer Verband in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.

Der angemessenen Vertretung der Interessen der Mitglieder kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Ein weiterer Grund ist aber, daß gegen den bisherigen § 10 bereits ein Verfahren auf Löschung von Amts wegen aus Mitgliederkreisen beantragt wurde. Selbst die Ablehnung dieses Antrages hat jetzt zur Folge, daß kein Registergericht die Eintragung des § 10 in einer praktisch gleichen Fassung akzeptieren würde. Es besteht vielmehr sogar die Gefahr, daß eine Entwicklung eintreten könnte, die dem DARC durch das Registergericht die Auflage macht, vereinsrechtlich eine Delegiertenversammlung vorzusehen.

Das unter den gegebenen Umständen kleinste Übel ist deshalb eine Fassung des § 10 mit einer nur geringfügigen Stimmgewichtung, die aber trotzdem die unterschiedliche Mitgliederzahl der Distrikte ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Interessenvertretung korporativer Mitglieder hat sich der GfV am 15.01.1977 dafür entschieden, daß jedes korporative Mitglied eine Stimme erhalten soll. Für die Beschlußfassung am 05.03.1977 wird deshalb vom GfV folgende Fassung des § 10, Absatz 1, vorgeschlagen:

„Der Amateurrat besteht aus den Distriktsvorsitzenden und den Vertretern korporativer Mitglieder. Der Amateurrat hat die Rechte der Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB als Vertreterversammlung. Jeder Distriktsvorsitzende hat bis zu 1000 (eintausend) Mitgliedern seines Distriktes zwei Stimmen und dann je angefangene weitere 1000 (eintausend) Mitglieder eine Stimme nach dem Mitgliederstand vom 1. Januar eines jeden Jahres. Jedes korporative Mitglied entsendet in die Vertreterversammlung einen Vertreter mit einer Stimme.“

Nach dem Stand vom 01.01.1977 würde sich folgende Stimmenverteilung ergeben:

Distrikt Zahl der Mitglieder
am 01.01.1977
Stimmen-Verteilung
A 2136 4
B 1763 3
C 1542 3
D 1210 3
E 1563 3
F 2583 4
G 1693 3
H 2285 4
I 1531 3
K 1394 3
L 1008 3
M 1049 3
N 2011 4
O 1567 3
P 2094 4
Q 597 2
R 1280 3
T 623 2
U 916 2

 

Bei der letzten Sitzung der CV am 30./31.10.1976 in Kassel wurde der Antrag angenommen, notfalls eine Sondersitzung der CV einzuberufen, wenn sich herausstellen sollte, daß eine frühere Entscheidung hinsichtlich der Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten notwendig wird. Nach den jetzt vorliegenden Unterlagen muß davon ausgegangen werden, daß die Lieferung dieser neuen Anlage wenigstens einen Zeitraum von neun Monaten beanspruchen wird. Weiterhin muß mit einer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Anlaufzeit gerechnet werden. Eine Entscheidung scheint aus den genannten Gründen dringend geboten (siehe Bericht über die Sitzung der CV am 30./31.10.1976 – Heftform Seite 43).

Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie das Wahlausschreiben für die Vorstandswahl anläßlich der Sitzung der CV am 05.03.1977.

Mit. VY 73
Im Auftrage des Geschäftsführenden Vorstands

Karl Diebold, DJ1BM
Geschäftsführer

Anlagen; Einladungsschreiben
Tagesordnung
Wahlausschreibung
Zimmerbestellung


Verteiler: Mitglieder des Amateurrats des DARC

Distrikt Name Rufzeichen
A Otto Blankenhorn DJ1TC
B Dr. Dietrich Seyboth DJ2MG
C Dr. Helmut Schmücker DK5ML
D Johannes Eckert DL7CE
E Werner Völsing DC8IB
F Wilhelm Losse DK4ZO
G Dr. Uwe Döbereiner DJ8PI
H Albert Leinemann DL9AR
I Jürgen Rahn DL9BL
K Hans D. Schröder DL3SR
L Gottfried Kandora DJ4HO
M Karl-H. Ehlers DJ1ME
N Hans-J. Pohl DK3RI
O Erwin Tiedemann DJ9FY
P Hans-Chr. Schütt DL9XN
Q Klaus Neumann DL8FR
R Eberhard Warnecke DJ8OT
T Klaus Michel DJ1AM
U Hans Gschnaidner DL8KG
Z Karl-H. Vogt DL6YH

Info Kopie an:
Otto Sailer, DL8AJ, 1. Vorsitzender
Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender
Philip Lessig, DK3LP, Beisitzer
Karl-H. Winkler, DJ9CL, Schatzmeister
Hanspeter Günther, DL9XW, Versammlungsleiter
Walther Kawan, DL1UU, Justitiar
Heinz-J. Schilling, DJ1XK, QSL-Ausschuß

DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER IARU

An die Mitglieder des Amateurrats
des Deutschen Amateur Radio Clubs e. V.

Datum Köln, 15. Jan. 1977

EINLADUNG
zu einer außerordentlichen Clubversammlung

am 5. März 1977, 08:30 Uhr, in der Kellerschänke im Amateurfunkzentrum in Baunatal.

Eine interne Besprechung ist für den 4. März 1976, 20:00 Uhr, ebenfalls im Amateurfunkzentrum, vorgesehen.

Die Tagesordnung für die außerordentliche Clubversammlung ist dieser Einladung beigefügt.

Otto Sailer, DL8AJ Josef Kaiser, DK1QZ
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Philip Lessig, DK3LP Karl-Heinz Winkler, DJ9CL
Beisitzer Schatzmeister


TAGESORDNUNG für die außerordentliche Clubversammlung am 8. März 1977, um 08.30 Uhr, im Amateurfunkzentrum in Baunatal

  1. Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Wahl eines Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Satzungsänderungen insbesondere § 10
  4. Verabschiedung der geänderten Satzung
  5. Neuwahl des Vorstandes
  6. Beschlußfassung über die Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten
  7. Allgemeine Aussprache

Köln, den 15. Januar 1977


DEUTSCHER AMATEUR RADIO CLUB E. V.

AMATEURFUNK-ZENTRUM
D-3507 BAUNATAL 1
POSTFACH 1155 • LINDENALLEE 6
TELEFON: 0561/92004

An die Mitglieder des Amateurrats des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V.
Unsere Zeichen CV1/3
Datum 17. Jan. 1977

WAHLAUSSCHREIBEN
für die Wahl des 1., 2. und 3. Vorsitzenden des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V., Sitz Baunatal, am 5. März 1977

Der Geschäftsführende Vorstand des DARC hat in der Sitzung am 15. Januar 1977 folgende Mitglieder In den Wahlausschuß berufen:

Karl Diebold, DJ1BM, als Wahlleiter
Hanspeter Günther, DL9XW
Adam Ritze, DJ9W

Die Neuwahl des Vorstandes des DARC findet am
5. März 1977
in der Kellerschänke im Amateurfunk-Zentrum in Baunatal statt.

Wahlberechtigt sind alle gemäß Abschnitt V der Geschäftsordnung vom 7. Mai 1961 stimmberechtigten Amateurrats-Mitglieder.

Wahlvorschläge für den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den 3. Vorsitzenden sind von den wahlberechtigten Amateurrats- Mitgliedern bis zum

4. Februar 1977

an den Wahlleiter zu richten. Das Einverständnis der Vorgeschlagenen ist vorher einzuholen.

Der Wahlausschuß wird die eingegangenen Wahlvorschläge bis spätestens 14 Tage vor der Wahl, also bis zum

18. Februar 1977

dem Amateurrat bekanntgeben.

Für den Wahlausschuß:

Karl Diebold, DJ1BM, Wahlleiter


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6
3507 Baunatal 1
16. Febr. 1977

Clubversammlungs-Rundschreiben Nr. 2 / 1977

Verteiler:
Geschäftsf. Vorstand: DL8AJ, DK1QZ, DK3LP, DJ9CL

Amateurrat: DJ1TC, DL8KG, DK5LM, DL7CE, DJ2MG, DC81B, DK4ZO, DJ8PI, DL9AR, DJ8OT, DL9BL, DL3SR, DJ4HO, DL8FR, DJ1ME, DJ1AM, DK3RI, DJ9FY, DL9XN, DL6YH
Mitarbeiter: DJ1BM, DL1UU

Außerordentliche Clubversammlung am 05.03.1977 in Baunatal

Liebe OM,
in der Anlage übersende ich Ihnen

  1. die Anträge zu Punkt 3 der Tagesordnung der außerordentlichen Clubversammlung am 05.03.1977
  2. die Wahlmitteilung des Wahlausschusses mit den Wahlvorschlägen für die Wahl des Vorstandes gemäß Punkt 5 der Tagesordnung für die außerordentliche Clubversammlung am 05.03.1977
  3. die Zimmerreservierung im Hotel Stadt Baunatal
  4. den Satzungstext In der jetzt vorliegenden Form gemäß den Abstimmungsergebnissen auf der CV vom 29./30.05.1976 sowie der CV vom 29./30.10.1976 und dem geänderten Absatz 1 des § 10.

Am 18.02. trifft sich der Ausschuß für die Beschaffung einer neuen QSL-Anlage zu einer Besprechung, um die vorliegenden Angebote zu prüfen. Der Ausschuß wird danach kurzfristig die Teilnehmer an der Clubversammlung über das Ergebnis der Besprechung unterrichten.

Mit VY 73
Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.

Verteiler; AMATEURFUNK-ZENTRUM
D-3507 BAUNATAL 1
s. CV- Rundschreiben 2 / 77 POSTFACH 1155 • LINDENALLEE 6
TELEFON: 0561/92004

Datum: 15.02.1977

Wahlmitteilung

Für die Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes bei der Clubversammlung am 5. März 1977 sind folgende Wahlvorschläge termingemäß beim Wahlausschuß eingegangen:

für das Amt des 1. Vorsitzenden
Otto Sailer, DL8AJ, Aachen-Walheim
Philipp Lessig, DK3LP, Gauting

für das Amt des 2. Vorsitzenden
Josef Kaiser, DK1QZ, Bensheim
August Lehner, DJ5LA, Koblenz

für das Amt des 3. Vorsitzenden
Klaus Michel, DJ1AM, Augsburg
August Lehner, DJ5LA, Koblenz

OM Lehner wird zum 2. Vorsitzenden vorgeschlagen. Sollte OM Lehner nicht zum 2. Vorsitzenden gewählt werden, so wird er für das Amt des 3. Vorsitzenden vorgeschlagen.

Die Vorgeschlagenen haben gemäß den Angaben in den schriftlichen Wahlvorschlägen ihr Einverständnis mit ihrer Kandidatur für die zur Wahl stehenden Ämter erklärt.

für den Wahlausschuß
Karl Diebold, DJ1BM
Wahlleiter


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Außerordentliche Clubversammlung am 05.03.1977 in Baunatal

Anträge zu Punkt 3 der Tagesordnung

A) Antrag des VFDB
Der Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost stellt zum Tagesordnungspunkt 3 der Tagesordnung für die außerordentliche Clubversammlung am 05.03.1977 – Satzungsänderungen insbesondere § 10 – noch folgenden Antrag:

Die Clubversammlung möge für den § 10 Abs. 1 der Satzung des DARC folgende Änderung beschließen:

„Der Amateurrat besteht aus den Distriktsvorsitzenden und den Vertretern der korporativen Mitglieder. Der Amateurrat hat die Recht der Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB als Vertreterversammlung. Jeder Distriktsvorsitzende hat bis zu 1000 (eintausend) Mitglieder seines Distriktes zwei Stimmen und dann je angefangene weitere 1000 (eintausend) Mitglieder eine Stimme nach dem Mitgliederbestand vom 1. Januar eines jeden Jahres.

Jedes korporative Mitglied entsendet in die Vertreterversammlung einen Vertreter. Die Festlegung des Stimmgewichts jedes dieser Vertreter obliegt dem jeweiligen Korporationsvertrag.“

Begründung:

1. Gemäß § 2 des Korporationsvertrages zwischen DARC und VFDB ist der Zweck der korporativen Mitgliedschaft die Einheitlichkeit der deutschen Funkamateurbewegung zu fördern. „Beide Verbände erstreben eine enge und freundschaftliche Zusammenarbeit in betrieblicher, technischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Hinsicht.“ Gemäß § 4 dieses Vertrages gehört der Vorsitzende des VFDB dem Amateurrat des DARC an. „Seine Stellung im Amateurrat entspricht der eines Distriktsvorsitzenden, wie sie in der Satzung des DARC festgelegt ist.“

Die vom GfV vorgeschlagene Fassung widerspricht dieser Vereinbarung und bricht mit der über 25jährigen erfolgreichen Zusammenarbeit beider Verbände ohne zwingenden Grund.

2. Mit der vorgesehenen Stimmgewichtung soll die angemessene Vertretung der Interessen der Mitglieder sichergestellt sein. Die vom GfV vorgeschlagene Fassung verstößt in Bezug auf die Interessenvertretung der VFDB-Mitglieder eklatant gegen dieses Prinzip, wenn die 2400 VFDB-Mitglied (31.12.1976) die 7,5 % des Mitgliederbestandes DARC-VFDB darstellen, nur eine Stimme erhalten sollen. Es wäre eine deutliche Diskriminierung der OM des VFDB.

3. Die vom VFDB vorgeschlagene Regelung der Stimmgewichte im jeweiligen Korporationsvertrag gibt die Möglichkeit, das Stimmgewicht des Vertreters entsprechend dem Grad der Übereinstimmung der Interessen und Ziele des DARC mit denen des korporativen Mitglieds und dementsprechend der Intensität der Zusammenarbeit beider Verbände jeweils individuell festzulegen. Damit kann auch die Gefahr einer Überfremdung durch ein korporatives Mitglied mit deutlich anderen Zielen wirksam unterbunden werden.

B) Antrag des Distrikts Rheinland-Pfalz (K)

Die Clubversammlung möge beschließen:

Durch Fortentwicklung der von der Clubversammlung in St. Englmar am 29. und 30. Mai 1976 beschlossenen Satzung soll eine Neufassung ausgearbeitet werden, in der alle Ergänzungen und Änderungen berücksichtigt sind, welche das Registergericht Kassel für notwendig hält.

Gründe:

Die in St. Englmar von der Clubversammlung beschlossene Satzung stellt zweifellos eine erhebliche Verbesserung gegenüber früheren Satzungsentwürfen dar. Trotzdem wurde vom Registergericht Kassel durch Vermerk vom 1. Oktober 1976, Az.: VR 1314, festgestellt, daß zahlreiche rechtliche Mängel die Eintragung der Satzung unzulässig erscheinen lassen.

Die Meinung des Registergerichts orientiert sich an der herrschenden Rechtsprechung und wird durch einschlägige Literaturmeinungen sowie zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen gestützt. Es würde dem Ansehen des Clubs erheblich schaden, wenn die Clubversammlung trotz Kenntnis dieser rechtlichen Mängel auf Eintragung der Satzung bestehen wollte. Dies schon deshalb, weil sich schwerlich durchschlagende Gründe dafür finden lassen werden, daß allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze, welche für alle Vereine Gültigkeit besitzen und unter anderem die Rechtsstellung des Einzelmitgliedes betreffen, für den DARC keine Gültigkeit haben sollen.

C) Antrag des Geschäftsführenden Vorstands

In Ergänzung des Korporativvertrages mit dem Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V. (VFDB) erhält der Vertreter des VFDB die Stimmenzahl in der Höhe, wie sie für einen Distriktsvorsitzenden des DARC nach der Mitgliederzahl zu errechnen ist.

Die Anzahl der Stimmen darf jedoch nicht größer als diejenigen des größten Distrikts des DARC sein.

Nach dem Mitgliederstand vom 01.01.1977 (2400 Mitglieder) hat der VFDB in der Versammlung des Amateurrats die Zahl von 4 (vier) Stimmen.

Zu Punkt 7 „Verschiedenes“ der Tagesordnung zur außerordentlichen Clubversammlung am 05.03.1977

Antrag des Distrikt Niedersachsen und Westfalen-Nord

Die Clubversammlung möge der Vereinbarung der Distriktsvorsitzenden der Distrikte Westfalen-Nord und Niedersachsen zustimmen, den OV Bad Pyrmont (N15) aus dem Distrikt Westfalen-Nord zu entlassen und in den Distrikt Niedersachsen aufzunehmen.

Eine Begründung wird, wenn gewünscht, mündlich gegeben.


DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“

Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6
3507 Baunatal 1
7. März 1977

Protokoll Über die außerordentliche Clubversammlung am 5. März 1977 in Baunatal

Sitzungsort: Baunatal, Amateurfunkzentrum

Sitzungszeiten; Samstag, den 5. März 1977 08:55 bis 14:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Wahl eines Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Satzungsänderungen insbesondere § 10
  4. Verabschiedung der geänderten Satzung
  5. Neuwahl des Vorstandes
  6. Beschlußfassung über die Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten
  7. Allgemeine Aussprache

Teilnehmer: Clubversammlung
Geschäftsf. 1. Vorsitzender DL8AJ Otto Sailer (alt)
1. Vorsitzender DK3LP Philipp Lessig (neu)
2. Vorsitzender DK1QZ Josef Kaiser
3. Vorsitzender DJ1AM Klaus Michel (neu)
Beisitzer DK3LP Philipp Lessig (alt)
Schatzmeister DJ9CL Karl-Heinz Winkler

Amateurrat
DV Baden: DJ1TC, Otto Blankenhorn
DV Franken: DJ2HG, Dr. Dietrich Seyboth
DV Bayern-Süd: DK5ML, Dr. Hellmut Schmücker
DV Berlin: DL7CE, Johannes Eckert
DV Hamburg: DC8IB, Werner Völsing
DV Hessen: DK4ZO, Wilhelm Losse
DV Köln-Aachen: DJ8PI, Dr. Uwe Döbereiner
DV Niedersachsen: DL9AR, Albert Leinemann
DV Nordsee (Stellv. ): DL1LD, Erich Wagner
DV Rheinl.-Pfalz: DL3SR, Hans D. Schröder
DV Ruhrgebiet (Stellv.): DL1OY, Helmut Liebich
DV Schleswig-Holstein: DJ1ME, Karl-Heinz Ehlers
DV Westfalen-Nord: DK3RI, Hans-J. Pohl
DV Westfalen-Süd: DJ9FY, Erwin Tiedemann
DV Württemberg: DL9XN, Hans-Christian Schütt
DV Saar: DL8FR, Klaus Neumann
DV Nordrhein: DJ8OT, Eberhard Warnecke
DV Schwaben: DJ1AM, Klaus Michel
DV Bayern-Ost: DL8KG, Hans Gschnaidner
VFDB (2. Vorsitzender): DJ7QB, Wolfgang Erbe

Mitarbeiter:
QSL-Ausschuß: DJ1XK, Heinz-J. Schilling
QSL-Ausschuß: DJ7CH, Rolf Kadau
Justitiar: DL1UU, Walther Kawan
Geschäftsführer: DJ1BM, Karl Diebold
Notar u. Rechtsanwalt: Dr. Heinecke

Versammlungsleiter: DL9XW, Hanspeter Günther
Protokollführer: DB3FO, Gisela Gulden
Wahlausschuß: Wahlleiter DJ1BM, Karl Diebold
Mitglied d. Wahlausschuß: DL9XW, Hanspeter Günther
Mitglied d. Wahlausschuß: DJ9VV, Adam Ritze

+++

OM Diebold, DJ1BM, eröffnet um 08:55 Uhr die öffentliche Sitzung der außerordentlichen Clubversammlung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die Teilnehmer der Clubversammlung vor. Danach übergibt er das Wort an OM Sailer, DL8AJ.

Zu Tagesordnungspunkt 1):

OM Sailer, DL8AJ, 1. Vorsitzender, eröffnet offiziell die Sitzung. Die Versammlung gedenkt des am 27.02.1977 verstorbenen ÖVSV-Präsidenten Dr. Friedrich Stoffel, OE1SFA.

Zu Tagesordnungspunkt 2):

OM Diebold,, DJ1BM, schlägt der Versammlung vor, OM Günther, DL9XW, zum Versammlungsleiter zu wählen. Die Versammlung wählt mit 20 Ja-Stimmen, keiner Nein- Stimme und keiner Stimmenthaltung DL9XW zum Versammlungsleiter. DL9XW nimmt die Wahl an.

Zum Protokollführer schlägt OM Diebold, DJ1BM, XYL Gulden, DB3FU, vor. Die Versammlung wählt mit 20 Ja-Stimmen, keiner Nein- Stimme und keiner Stimmenthaltung DB3FU zur Protokollführerin. DB3FU nimmt die Wahl an.

Der Versammlungsleiter, OM Günther, DL9XW, stellt fest, daß zu dieser außerordentlichen Clubversammlung fristgemäß eingeladen wurde und die Versammlung beschlußfähig ist. Von den vertretenen Distriktsvorsitzenden liegen die Vertretervollmachten vor, so daß 20 Mitglieder des Amateurrats und vier Mitglieder des Vorstandes stimmberechtigt sind.

Zu Tagesordnungspunkt 3):

Der Versammlung liegen zu diesem Punkt der Tagesordnung drei Anträge vor. OM Erbe, DJ7QB, erklärt, daß der Antrag des VFDB zurückgezogen wird, sofern der § 10 der geänderten Satzung die Belange des VFDB berücksichtigt, so wie dies auch in dem Antrag des GfV zum Ausdruck kommt.

Nach einer Unterbrechung der Sitzung von 09:45 Uhr bis 10:20 Uhr wird der Versammlung eine Fassung des § 10, Absatz 1) vorgelegt, die nach Bestätigung durch den anwesenden Notar Dr. Heinecke vom Registergericht angenommen werden kann. Der Versammlungsleiter legt folgende Formulierung des § 10, Absatz 1) zur Abstimmung vor:

1.) Der Amateurrat besteht aus den Distriktsvorsitzenden und dem 1. Vorsitzenden des dem DARC korporativ angehörenden Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V. (VFDB). Der Amateurrat hat die Rechte der Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB als Vertreterversammlung. Jeder Distriktsvorsitzende und der 1. Vorsitzende des VFDB haben zwei Stimmen für die ersten 1000 (eintausend) Mitglieder seines Distriktes bzw. Verbandes und je eine weitere Stimme für jede angefangenen weiteren 1000 (tausend) Mitglieder nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen

OM Schröder, DL3SR, stellt nachstehenden Antrag und bittet ihn zur Diskussion und Abstimmung zuzulassen:

In § 10 des Satzungsentwurfes wird als Abs. 2 eingefügt:

Die Distriktsversammlung kann von Fall zu Fall beschließen, daß das Stimmrecht durch Delegierte ausgeübt wird. Die Delegierten werden von der Distriktsversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wählbar ist jedes Distriktsmitglied, welches die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 erfüllt.

Gründe:
Die Rechtsprechung zum Vereinsrecht, die sich durch zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen gebildet hat, hält bei großen Vereinen eine Delegiertenversammlung für wünschenswert. Diese Ansicht wird auch vom Distrikt Rheinland-Pfalz weiterhin vertreten.

Um jedoch die Kostenbelastung des Clubs gering zu halten, kann sich die Entsendung von Delegierten auf Sitzungen mit wichtiger Tagesordnung beschränken, wobei die Entscheidung über die Bedeutung der Tagesordnung den Distriktsversammlungen überlassen bleiben muß.

Die Kosten für die Entsendung von Delegierten können im Wege der Geschäftsordnung den Distrikten auferlegt werden.

Der Versammlungsleiter DL9XW stellt den Antrag auf Zulassung des von OM Schröder, DL3SR, gestellten Antrages.

Abstimmungsergebnis: Zwei Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Die Zulassung des Antrages ist somit abgelehnt.

Es wird von 10:50–11:15 Uhr eine Pause eingelegt.

Zu Tagesordnungspunkt 4):

Der Versammlungsleiter läßt über die vorliegende geänderte Satzung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Die geänderte Satzung ist somit einstimmig angenommen worden.

Zu Tagesordnungspunkt 5):

OM Günther, DL9XW, übergibt das Wort an den Wahlleiter. Dieser teilt mit, daß der 1. und 2. Vorsitzende nach der alten Satzung und der 3. Vorsitzende nach der geänderten Satzung zu wählen sind. Der Notar Dr. Heinecke empfiehlt, zusätzlich die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden auch nach der geänderten Satzung durchzuführen.

OM Sailer, DL8AJ, teilt der Versammlung mit, daß er seine Kandidatur als 1. Vorsitzender zurückzieht. Der AR-Sprecher, OM Michel, DJ1AM, bedauert diese Entscheidung, die für den Amateurrat unerwartet kommt, aber von ihm respektiert wird. Er dankt OM Sailer, DL8AJ, für die in den drei Jahren seiner Tätigkeit für den Club geleistete Arbeit und betont dabei, daß OM Sailer, DL8AJ, diese verantwortungsvolle Aufgabe in einer für den Club schwierigen Situation übernommen hat.

Auch der 2. Vorsitzende, OM Kaiser, DK1QZ, dankt DL8AJ für die Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren.

OM Diebold, DJ1BM, gibt bekannt, daß nunmehr der 1. Vorsitzende nach der alten Satzung zu wählen ist; stimmberechtigt ist nur der Amateurrat.

Der Wahlleiter gibt das Ergebnis bekannt:

zum 1. Vorsitzenden wurde OM Philipp Lessig, DK3LP, mit folgender Stimmverteilung gewählt:

Abgegebene Stimmen: 20
Ja-Stimmen 18
ungültige Stimmen 1
Stimmenthaltung 1

OM Diebold, DJ1BM, stellt die Stimmverteilung für die Wahlen nach der geänderten Satzung fest. Danach ergibt sich folgende Stimmverteilung:

Distrikt Zahl der Mitglieder
am 01.01.1977
Stimmen-Verteilung
A 2.136 4
B 1.763 3
C 1.542 3
D 1.210 3
E 1.563 3
F 2.583 4
G 1.693 3
H 2.285 4
I 1.531 3
K 1.394 3
L 1.008 3
M 1.049 3
N 2.011 4
O 1.567 3
P 2.094 4
Q 597 2
R 1.280 3
T 623 2
U 916 2
Z 2.400 4

63 Gesamtstimmenzahl

Die Wahl des 1. Vorsitzenden nach der geänderten Satzung ergibt folgende Stimmverteilung:

abgegebene Stimmen: 63

davon entfallen auf OM Lessig, DK3LP, 58 Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen, keine ungültige.

OM Diebold, DJ1BM, fragt OM Lessig, DK3LP, ob er die Wahl annimmt. OM Lessig, DK3LP, bejaht dies und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Nunmehr stellt OM Diebold, DJ1BM, OM Lehner, DJ5LA, der Versammlung vor. DJ5LA umreißt kurz seine bisherige Tätigkeit auf OV- und Distriktsebene.

Es folgt die Wahl des 2. Vorsitzenden. Der Wahlleiter DJ1BM gibt das Ergebnis bekannt:

abgegebene Stimmen = 20
davon entfallen auf OM Josef Kaiser, DK1QZ, = 14 Stimmen
auf OM August Lehner, DJ5LA, = sechs Stimmen
keine Enthaltungen, keine ungültigen Stimmzettel

Die Wahl des 2. Vorsitzenden nach der geänderten Satzung ergibt folgende Stimmverteilung:

abgegebene Stimmen = 63
davon entfallen auf OM Josef Kaiser, DK1QZ, = 49 Stimmen
auf OM August Lehner, DJ5LA, = 14 Stimmen
keine Enthaltungen, keine ungültigen Stimmzettel

OM Diebold, DJ1BM fragt OM Kaiser, DK1QZ, ob er die Wahl des 2. Vorsitzenden annimmt. DK1QZ bejaht dies und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Die Wahl des 3. Vorsitzenden nach der geänderten Satzung ergibt folgende Stimmverteilung:

abgegebene Stimmen = 63
davon entfallen auf OM Klaus Michel, DJ1AM, = 44 Stimmen
auf OM August Lehner, DJ5LA, = 17 Stimmen
Enthaltungen = zwei Stimmen
ungültige Stimmen = 0 Stimmen

OM Diebold, DJ1BM fragt OM Michel, DJ1AM, ob er die Wahl des 3. Vorsitzenden annimmt, die jedoch erst mit der Eintragung der geänderten Satzung wirksam wird. OM Michel, DJ1AM, nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

OM Michel, DJ1AM, weist daraufhin, daß seine Position als Sprecher des Amateurrats neu zu besetzen ist, da er spätestens nach der für den 27.03.1977 angesetzten Neuwahl des Vorstandes des Distrikts Schwabens dann nicht mehr dem Amateurrat angehören wird.

OM Kawan, DL1UU, führt dazu aus, daß nach der geänderten Satzung ein AR-Sprecher und ein Stellvertreter zu wählen seien. Nach längerer Diskussion schlägt OM Dr. Seyboth, DJ2MG, der Versammlung vor, OM Michel, DJ1AM, bis zur Wahl des neuen AR-Sprechers kommissarisch als AR-Sprecher zu bestellen. Der Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und keine Nein- Stimmen angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 6):

OM Schilling, DJ1XK, gibt als federführendes Mitglied des Ausschusses zur Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten einige Erläuterungen zu den vorliegenden Angeboten. OM Diebold, DJ1BM, erläutert anhand von Schautafeln noch einmal die Notwendigkeit einer neuen Anlage. Dies ergibt sich einmal aus der Vergabe der Rufzeichen, die in Blöcken den einzelnen Oberpostdirektionen zugeteilt sind. Außerdem ist mit einer Zunahme der zu vermittelnden QSL-Karten von derzeit 3.020.000 auf 4.835.000 p. a. im Jahre 1980 im Bereich der Inlandsvermittlung zu rechnen. Dieser Kartendurchlauf ist daher in absehbarer Zeit mit den vorhandenen zwei Eingabeplätzen nicht mehr zu bewältigen.

Nach eingehender Diskussion wird vom Amateurrat folgender Beschluß zur Abstimmung vorgelegt:

Der Amateurrat bejaht weiterhin die Notwendigkeit der Beschaffung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten. Er geht davon aus, daß alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, die Kosten für diese Anlage in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten. Der QSL-Ausschuß wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vorstand alle weiteren Schritte einzuleiten und dem Amateurrat darüber in Abständen zu berichten. Der Amateurrat genehmigt den Abschluß von Verträgen für die 1. Stufe (Codierung von QSL-Karten an 3 Arbeitsplätzen und Erfassung von Mitgliederdaten) mit einem Finanzierungsvolumen bis max. DM 350.000,– einschl. Mehrwertsteuer.

Der vorstehende Beschluß wird mit 19 Ja-Stimmen, einer Stimmenthaltung und keiner Nein- Stimmen angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 7):

Antrag der Distrikte Niedersachsen und Westfalen-Nord

OM Pohl, DK3RI, erläutert den Antrag. Der Antrag wird von der Versammlung mit 19 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und keiner Nein-Stimmen angenommen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt OM Günther, DL9XW der Versammlung für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen Teilnehmern eine gute Heimreise.

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

Versammlungsleiter Protokollführer


Otto Sailer, DL8AJ Philipp Lessig, DK3LP
(1. Vorsitzender, alt) (1 . Vorsitzender, neu)
 
Hanspeter Günther, DL9XW Gisela Gulden, DB3FU
Versammlungsleiter Protokollführerin


Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1977 Rundspruch-Archiv