Baunatal, den 10.11.1976
Liebe XYLs, YLs und OM,
in der Anlage übersende ich Ihnen das OV-Rundschreiben Nr. 3/76, das wiederum in
1) Allgemeine Informationen und
2) Mitteilungen über Angelegenheiten der Organisation und Verwaltung
aufgeteilt ist.
Zur besseren Übersicht sind also die reinen Informationen von den Hinweisen für Ihre Tätigkeit im Ortsverband getrennt worden. Damit ist Ihnen auch die Möglichkeit gegeben, diese Unterlagen jeweils gesondert aufzubewahren.
Ein weiteres Rundschreiben wird noch in diesem Jahr zusammen mit der OV- Mitgliederliste zum Versand kommen.
Bis dahin verbleibe ich mit den besten 73 es 55
Ihr Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer
1.1 Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 in Kassel
1.2 Zahlen zur Entwicklung des Clubs
1.3 Antennenbefürwortung, Antennenverträge
1.4 Beiträge zum Deutschland-Rundspruch
1.5 Terminkalender 1977
1.6 Haftpflichtversicherungsschutz für Ortsverbände
1.7 Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit
Informationen zu Themen der Organisation und Verwaltung
2.1 Angebot an unsere Mitglieder bezüglich Einzugsermächtigung
2.2 Die Beitragsbuchhaltung informiert
2.3 Auflistung der Kontoauszüge
2.4 Beitragsregelung 1977
2.5 Auslieferung cq-DL
2.6 Beitragsermäßigung 1977
2.7 OV-Mitgliederliste
2.8 EDV-Änderungsdienst
1.1 Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 in Kassel
Die Tagesordnung ist in der cq-DL 10/76, Seite 379, bekanntgegeben worden. Vom Amateurrat wurde der Haushalt für das kommende Geschäftsjahr (01.01.30.09.77) verabschiedet. Eine gleichzeitig vorgelegte Vorausschau auf den Haushalt 1977/78 (01.10.7730.09.78) läßt eine geringe Unterdeckung erkennen. Die Clubversammlung befaßte sich sehr eingehend mit der Beschaffung einer neuen Anlage für die Vermittlung von QSL-Karten. Über Möglichkeiten zur Intensivierung der Jugendarbeit wurde diskutiert. Die vorliegenden Anträge wurden sorgfältig geprüft und entsprechende Beschlüsse herbeigeführt. Die Beratung über die Geschäftsordnung, Wahlordnung und Beitragsordnung mußte zurückgestellt werden, da sich aus der kurzen Diskussion heraus ergeben hat, daß in einzelnen Punkten noch Änderungen notwendig sind.
Einen ausführlichen Bericht wird die Geschäftsstelle alsbald in der schon gewohnten Heftform den Ortsverbänden zuleiten. Eine Zusammenfassung wird in der Clubzeitschrift veröffentlicht.
1.2 Zahlen zur Entwicklung des Clubs
In den ersten neun Monaten dieses Jahres sind 2688 Mitglieder in den Club neu aufgenommen worden. Nach Abzug der Abgänge mit 706 verbleibt ein Nettozugang von 1915 Mitgliedern. Im Oktober dieses Jahres liegen die Neuaufnahmen bei 353; 108 Abgänge sind zu verzeichnen. Laut EDV-Ausdruck per 30.09.76 gehören dem DARC 28.789 Mitglieder an; einschließlich der Mitglieder des korporativ angeschlossenen VFDB liegt die Mitgliederzahl damit bei über 31.000. Von dieser Gesamtzahl besitzen 15.066 Mitglieder die A- bzw. B-Lizenz und 7454 die C-Lizenz.
1976 sind 17 Ortsverbände neu gegründet worden, so daß sich die Gesamtzahl Im DARC auf 541 erhöht hat. Im Laufe dieses Jahres sind bereits rund 19.000 Änderungen in der Mitgliederstamm-Datei durchgeführt worden (nur geringfügig weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Die Entwicklung der QSL-Vermittlung verdeutlicht die Gegenüberstellung der Zahlen der letzten vier Jahre:
QSL-Eingang im Durchschnitt
monatlich | täglich | |
1973 | 279.000 | 14.700 |
1974 | 290.000 | 15.200 |
1975 | 342.000 | 18.000 |
1976 (10 Monate) | 376.000 | 19.800 |
1.3 Antennenbefürwortung, Antennenverträge
Als eine weitere Dienstleistung des DARC für seine Mitglieder erweist sic die Bereitstellung von Unterlagen für Antennengenehmigungen. Befürwortungsschreiben, Antennenverträge usw. sind bereits an über 700 Mitglieder in diesem Jahr versandt worden.
Mitglieder schreiben uns immer wieder, daß sie durch die Verwendung dieser Unterlagen zusammen mit der Bestätigung über die Haftpflichtversicherung jetzt eine vertragliche Vereinbarung zur Errichtung einer Amateurfunkantenne mit dem Vermieter treffen konnten.
Selbst Wohnungsbaugesellschaften haben den Vertragstext bei der Geschäftsstelle angefordert.
1.4 Beiträge zum Deutschland-Rundspruch
Der Deutschland-Rundspruch mit aktuellen Informationen wird regelmäßig am Dienstag jeder Woche von der Geschäftsstelle an die Rundspruch-Stationen zum Versand gebracht. Wenn wichtige Meldungen angekündigt sind, wird der Versand in Ausnahmefällen am Mittwoch vorgenommen. Meldungen sollen jedoch spätestens am Montag der Redaktion vorliegen, wenn sichergestellt sein soll, daß sie noch für das folgende Wochenende zur Aussendung kommen. Die Redaktion muß sich Kürzungen vorbehalten.
In der Februar-Ausgabe der cq-DL sollen die Termine der Veranstaltungen und Wettbewerbe 1977 veröffentlicht werden. Die Referate sowie die Distrikte und Ortsverbände werden gebeten, ihre Termine bis zum 15.12.1976 der Geschäftsstelle bekanntzugeben. Redaktionsschluß für die Februar-Ausgabe ist der 18.12.1976, so daß nur noch wenige Tage verbleiben, einen Terminplan zusammenzustellen. Termine für Veranstaltungen und Wettbewerbe im Januar 1977 können nur noch direkt an die Schriftleitung der cq-DL bis zum 20.11.1976 gemeldet werden.
1.6 Haftpflichtansprüche Dritter bei Veranstaltungen der Ortsverbände
Zur Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10. hatte der Ortsverband Mülheim (L15) einen Antrag vorgelegt, der sich mit den Haftpflichtansprüchen Dritter bei Veranstaltungen der Ortsverbände befaßt hat. Dieser Antrag konnte jedoch schon vor dieser Sitzung nach entsprechender Auskunft der Geschäftsstelle als erledigt betrachtet werden. Dieser Vorgang veranlaßt uns jedoch, alle Ortsverbände über den Versicherungsschutz bei Veranstaltungen zu informieren. In den besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung zwischen der Ersten Allgemeinen, Hamburg, und dem DARC heißt es:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins, insbesondere a) aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten usw.)
b) als Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer) soweit die Räumlichkeiten den Vereinszwecken dienen
mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
a) der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
b) sämtlicher übriger Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen.
In den erweiterten besonderen Bedingungen heißt es unter § 1:
In Abänderung von Buchstaben B, Ziffer 2 der BRE 49 (Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen) ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Veranstaltung von Landes- und Bundesfesten und Ausstellungen sowie von Fuchsjagden eingeschlossen.
Weiter heißt es in § 6:
Die Versicherung erstreckt sich auch auf eigene Amateur-Funkanlagen des Versicherungsnehmers und dessen Ortsverbände.
1.7 Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit für die Belange des Amateurfunkdienstes und im Interesse des DARC tritt immer stärker in den Vordergrund. Die Funkamateure, nicht nur bei uns, sondern überall in der Welt haben erkannt, daß mit der WARC 1979 ein entscheidendes Datum für den Fortbestand des Amateurfunkdienstes näher rückt. Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich in erster Linie die Darstellung des Amateurfunks nach außen, sei es durch Ausstellungen, durch andere Veranstaltungen wie Fielddays, Fuchsjagden usw. Alle diese Veranstaltungen sind ein Aufhänger für Berichte und Reportagen in den örtlichen Zeitungen. Neben den Kaufhäusern sind es auch Banken und Sparkassen, die Ausstellungen über das Thema Amateurfunk im Rahmen einer Woche des Amateurfunks (zum Beispiel) durchführen.
Aber auch den immer wieder in den Presseorganen veröffentlichten mehr oder weniger negativen Berichten über den Amateurfunk sollte entschiedener und wirkungsvoller entgegengetreten werden. Ein Beispiel dafür ist eine dpa-Meldung, in der der Amateurfunk mit dem internationalen Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Auf alle derartigen Meldungen haben die Funkamateure spontan reagiert und in jedem Einzelfall konnte die Meldung durch Gegendarstellung korrigiert werden, abgesehen davon, daß wir von der Geschäftsstelle selbstverständlich direkt an die dpa-Zentrale herangetreten sind.
Bitte, liebe Freunde, nehmt Euch des Themas Öffentlichkeitsarbeit an. Es ist sehr wichtig für uns.
2.1 Angebot an unsere Mitglieder bezüglich Einzugsermächtigung
In der Dezember-Ausgabe der cq-DL ist zwischen dem Textteil und den gelben Seiten eine Postüberweisung / Zahlkarte für die Beitragszahlung 1977 eingefügt. Diese Postüberweisung / Zahlkarte ist perforiert und kann leicht herausgetrennt werden. Verbunden damit ist ein Angebot an die Mitglieder, am Lastschriftverfahren für die Bezahlung des Jahresbeitrages teilzunehmen. Neben der schon bekannten DOK-Liste bieten wir zusätzlich eine neu herausgebrachte DXCC-Länderliste kostenlos als Geschenk an, sofern die Mitglieder unser Angebot wahrnehmen und uns eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag hereingeben. Wenn es auch nur eine Kleinigkeit ist, so hoffen wir doch, daß viele Mitglieder davon Gebrauch machen.
2.2 Die Beitragsbuchhaltung informiert
Unter dieser Überschrift erscheint in der Dezember-Ausgabe der cq-DL ein Hinweis, daß in den nächsten Tagen alle diejenigen Mitglieder einen Kontoauszug erhalten, bei denen Differenzen auf dem Beitragskonto vorhanden sind. Dabei handelt es sich natürlich sowohl um Soll- als auch um Haben-Beträge. In dem Bemühen um eine rasche Klärung der restlichen Differenzen auf den Beitragskonten bittet die Geschäftsstelle alle Mitglieder, die einen Kontoauszug erhalten, um ihre Mitarbeit. Bitte, unterstützen Sie uns bei diesen Bemühungen, die Beitragskonten abzustimmen, indem Sie bei den Mitgliedern dafür werben, die Differenzen in sachlicher Art mit uns aufzuklären. Das erscheint uns sehr wichtig. Herzlichen Dank dafür.
2.3 Auflistung der Kontoauszüge
Sofern es uns zeitlich möglich ist, werden wir eine Auflistung der Kontoauszüge nach 2.2 vorab an die Ortsverbände versenden. Wir könnten uns vorsteilen, daß eine solche Auflistung einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, uns bei unserem Bemühen um die Abstimmung der Beitragskonten zu helfen.
Wie Ihnen schon bekannt ist, bleiben die Beitragssätze 1977 unverändert. Das von Ihnen und uns verwendete gelbe Blatt Beitragsregelung ist daher auch für 1977 gültig.
Ergänzend dazu sei noch erwähnt: Bei Eintritt in den DARC im Laufe eines Jahres ist der anteilige Beitrag zu entrichten. Die Eintrittstermine sind: 01.01., 01.04., 01.07. bzw. 01.10. eines jeden Jahres.
01.01. voller Beitrag
01.04. ¾ des jeweiligen Beitragssatzes
01.07. ½ des jeweiligen Beitragssatzes
01.10. ¼ des jeweiligen Beitragssatzes
Bei der Geschäftsstelle wird in Einzelfällen darüber Klage geführt, daß die cq-DL zu spät an das Mitglied ausgeliefert wird und daher günstige Angebote auf den gelben Seiten meist schon vergeben sind. Dazu möchten wir folgendes sagen:
Grundsätzlich werden die Exemplare für das Inland geschlossen an einem Tag beim Postamt Mannheim aufgeliefert. Die Auflieferung erfolgt spätestens am vorletzten Werktag eines Monats. Es ist also durchaus möglich, daß die gesamte Inlandsauflage geschlossen schon früher beim Postamt aufgeliefert wird. Der weitere Versand und die Auslieferung an die Mitglieder obliegt dann der Post.
Der Amateurrat hat auf der Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 in Kassel zugestimmt, die bisherige Regelung über den 31.12.1976 hinaus unbefristet beizubehalten. In besonderen Härtefällen kann also wie bisher verfahren werden. Formblätter für die Beantragung von Beitragszuschüssen können von einzelnen Mitgliedern oder vom Ortsverband bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Die Geschäftsstelle wird noch in diesem Jahr eine OV-Mitgliederliste an die Ortsverbände versenden. Wie schon in 2.3 erwähnt, wollen wir versuchen, die Auflistung der Kontoauszüge gleichzeitig den Ortsverbänden zur Verfügung zu stellen.
Ein wichtiger Termin im Arbeitsablauf der Geschäftsstelle ist der Ausdruck der Versandadressen für die Auslieferung der cq-DL. Diese Adressen werden um den 20. eines Monats ausgedruckt. Alle Adressenänderungen, die uns bis zum 10. eines Monats erreichen, können noch für den folgenden Versand der Clubzeitschrift berücksichtigt werden. Wir halten es für geboten, einmal diesen Termin zu nennen. Bitte informieren Sie darüber auch an den OV-Abenden oder in den Mitteilungsblättern, die von Ortsverbänden herausgegeben werden, ihre Mitglieder.
Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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