DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 43/76 VOM 19.12.1976


GENF

Vom 10.01.–12.02.1977 tagt bei der ITU in Genf eine Welt-Funkverwaltungskonferenz für den Satellitenfunk im 12-GHz-Band. Sie soll – bevor dieses Band planlos belegt wird – die Anforderungen der einzelnen Fernmeldeverwaltungen unter den vom CCIR – Internationalen Beratenden Ausschuß für Funkwesen – der ITU ausgearbeiteten technischen Kriterien abstimmen.

Die Schwierigkeiten liegen darin, allen 150 in der ITU zusammengeschlossenen Fernmeldeverwaltungen auch für späteren Zutritt zur Nutzung gleiche Rechte zu sichern. Dabei ist das Band von 11,7–12,5 GHz (den ITU-Regionen 2 und 3 nur bis 12,3 GHz) zwar ebenso groß, wie das bisher von allen terrestrischen Funkdiensten zusammen genutzte Funkspektrum, aber doch mit dem Festen und dem Beweglichen Funkdienst, sowie mit dem terrestrischen Rundfunkdienst zu teilen. Aber auch die Zahl der Satelliten-Standplätze, die zur Realisierung einer geostationären Umlaufbahn in 36.000 km Höhe über dem Äquator angeordnet sind, und dabei bestimmte geografische Zonen ausleuchten müssen, ist begrenzt, zumal gegenseitige Störungen ausgeschlossen werden müssen.

Neben der Ausarbeitung der technischen Betriebswerte und den Frequenzzuweisungen sind also auch Satellitenstandplätze bis in absehbarer Zeit zu reservieren.

Bisher besteht noch kein Satellitenrundfunkdienst (für direkte Zuschauer-Versorgung) im 12-GHz-Band, doch hat die Industrie bereits Sende- und Empfangsanlagen für die terrestrische Fernsehversorgung in Erprobung, um die Technologie in den Griff zu bekommen und weitere Planungsdaten liefern zu können.

Eine Delegation der Deutschen Bundespost wird an dieser WARC-BS (for Broadcast Satellite Radio) mitarbeiten, wozu sich eine überaus starke Gruppe prominenter Vertreter deutscher Rundfunkanstalten und Parlamentarier als sachverständige Beobachter gesellen will.

Am Rande dieser WARC-BS trifft sich eine Expertengruppe zur Überarbeitung bzw. zur Neuordnung von Texten der VO Funk – also der Vollzugsordnung für den Funkdienst – zum internationalen Fernmeldevertrag.


LONDON

Im Laufe des Jahres 1977 will das britische Home Office an alle 22.500 Lizenzinhaber aus Großbritannien neue Lizenzurkunden aushändigen. Eine damit verbundene Bereinigung des Lizenzwesens tritt aber allgemein bereits am 01.01.1977 in Kraft. Insbesondere sind keine besonderen Lizenzen für Mobilbetrieb mehr erforderlich. Die bisherigen Lizenzen für ausschließlichen Mobil- oder TV-Betrieb werden in normale A-Lizenzen (mit Telegrafieprüfung) oder B-Lizenzen (entsprechend unserer Klasse C) umgewandelt. Die Prüfungsanforderungen bleiben unverändert. Im Rahmen der normalen Lizenzen werden außer dem normalen Stationsbetrieb zugelassen:

  1. Betrieb in einem Fahrzeug zu Land oder in Binnengewässern (nicht Häfen, Docks oder auf hoher See, dafür sind Sondergenehmigungen erhältlich; auch nicht in Luftfahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln),
  2. Betrieb als Fußgänger,
  3. Faksimile,
  4. RTTY,
  5. Fernsehen hoher Auflösung (FSTV),
  6. SSTV,
  7. Datenübertragung (oberhalb 144 MHz),
  8. Doppelseitenbandsendungen mit unterdrücktem Träger,
  9. Organisationsbetrieb des Notfunknetzes „Raynet“ (etwa 1800 Teilnehmer).

Die Umschreibung der Lizenz erfolgt erst nach Eingang der Jahresgebühr von 5½ £, die vorläufig auf gleicher Höhe gehalten wurde.

Die Vereinfachung erstreckt sich auch auf die reziproke Lizenzierung. Die Ausländer-Lizenzklasse C entspricht der britischen Allband-Klasse A und die Ausländer-Klasse D unserer UKW-Klasse C; beide gelten jetzt auch ohne Zusatzgenehmigung für Mobilbetrieb für sechs Monate und sind erneuerbar.


LONDON

Ray Hills, G3HRH, wurde kürzlich zum Vizepräsidenten der „Institution of Electronic and Radio Engineers“ gewählt. In seiner Eigenschaft als Chef-Ingenieur der Sendeanlagen der englischen Kette des 2. Programms „Independant Broadcasting Authority“ hat er den britischen Funkamateuren mehrfach geeignete Antennen- und Unterbringungsmöglichkeiten für Amateurbaken zur Verfügung gestellt.


HAMBURG

Wie wir erfahren haben, wird die Fernsehzeitschrift Fernsehwoche in ihrer Ausgabe 1/1977, die am Freitag, dem 23.12., erscheint, auf einer Farbdoppelseite über den Amateurfunk berichten. Der Amateurfunkdienst wird damit in einer jedermann verständlichen Art angesprochen.


BAUNATAL

Am 2. Weihnachtsfeiertag, also am 26.12., findet der diesjährige Weihnachtswettbewerb des DARC statt. Der Wettbewerb ist offen für alle lizenzierten Funkamateure. Die Contestbedingungen sind im Dezember-Heft der cq-DL veröffentlicht worden.


BURGDORF

In der Zeit vom 10. bis 16.01.1977 führt der Distrikt Niedersachsen eine Aktivitätswoche durch. Wettbewerbszeiten, Betriebsabwicklung und Punktewertung wurden in der Dezember-Ausgabe der cq-DL bekanntgegeben. Das Clubrufzeichen DBØAFZ mit dem Sonder-DOK „AFZ“ kann bereits ab 01.01.1977 bis einschl. 16.01. – also im Rahmen der Aktivitätswoche – gearbeitet werden. Verantwortlich hierfür ist die Clubstation DKØLH des OV Langenhagen.


HAMBURG

Wie DL1TV, unser Verbindungsmann in MM-Angelegenheiten, mitteilt, wird sein Namensvetter DL3TV während der nächsten Reise des Forschungsschiffes Meteor mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums und des Bundespostministeriums versuchsweise seine Amateurfunkstelle an Bord betreiben. Er wird das Rufzeichen DL3TV/m führen.

Die Forschungsfahrt der Meteor beginnt am 14.01.1977 in Hamburg und führt in die Gewässer vor Nordwestafrika. Die Rückkehr ist für den 11.03.1977 vorgesehen. DL3TV ist der 1. Funkoffizier der Meteor. Im Rahmen eines von der Oberpostdirektion Hamburg und dem Deutschen Hydrographischen Institut ausgearbeiteten Versuchsprogramms wird er auch Verkehr mit anderen Amateurfunkstellen abwickeln.


BAUNATAL

Der Versand des Berichtes über die Clubversammlung vom 30./31.10. an die Ortsverbände hat sich infolge von Terminschwierigkeiten bei der Drucklegung der Broschüre verzöget. Die Geschäftsstelle hofft jedoch, daß der Versand dieser Broschüre zusammen mit einer neuen OV-Mitgliederliste noch vor den Weihnachtsfeiertagen durchgeführt werden kann.


LONDON

Zur Anpassung an gestiegene Posttarife für den Versand der Radio Communication wurde der Beitrag der RSGB für Auslandsmitglieder von 5 auf 5½ £ angehoben.


LONDON

Anläßlich der Eröffnung der laufenden Parlamentsperiode am 24.11. fiel dem Lord Wallace of Coslany die ehrenvolle Rolle zu, den Dank des Oberhauses auf die Thronrede der englischen Königin in Form einer Gesetzesvorlage zur Verlesung zu bringen. Anschließend ging er auf das silberne Regierungsjubiläum der Königin in dieser Parlamentsperiode ein und stellte sich dann dem Oberhaus folgendermaßen als designierter RSGB-Präsident für 1977 vor: „Es wird Eurer Lordschaft interessieren zu hören, daß wir auf den Bänken der Opposition einen voll qualifizierten Funkamateur haben, in der Person des edlen Lords Orr-Ewing mit dem Rufzeichen G5OG, von ihm als ‚George five old girls‘ buchstabiert. Dazu will ich natürlich keinen Kommentar geben. Jedoch möchte ich sagen, daß er zum Unglück für die Regierungsfraktion in dieser Kammer so aktiv ist, daß seine Amateurtätigkeit zum Erliegen gekommen ist. Im Jubiläumsjahr werde ich die Ehre haben, als Präsident der RSGB zu amtieren, deren Mitglieder viel zum Fortschritt der modernen Fernmeldeverfahren beigetragen haben, und welche durch die wohl trainierten Freiwilligen ihrer Raynet-Organisation lebenswichtige Fernmeldeverbindungen im Dienst des öffentlichen Wohls in Zeiten von Notständen und Katastrophen eintreten – ein wenig bekanntes aber lebenswichtiges Beispiel freiwilliger Dienstleistung.“ Hieran anknüpfend leitete er zu den Tagesordnungspunkten über mit dem Bemerken: „Und solch freiwillige Dienstleistung muß gefördert werden, um – besonders in dieser Zeit – eine steigende Rolle im Leben der Nation zu spielen.“


BAUNATAL

In der Januar-Ausgabe der cq-DL werden die ersten Termine für Jugend- und SWL-Lehrgänge 1977 veröffentlicht. Wir möchten unsere SWLs schon jetzt darauf hinweisen.


STRAUBING

Der Distrikt Bayern-Ost veranstaltet vom 01.–31.01.1977 einen 2-m-Aktivitäts-Wettbewerb. Alle Betriebsarten entsprechend der Lizenz sind sind zugelassen. Die Log-Eintragung muß folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Call, RST, QSO-Nr. ab 001. Ein QSO via Relais zählt einen Punkt, ein QSO direkt im Bereich von 145–146 MHz zählt zwei Punkte und ein QSO im Bereich von 144–145 MHz zählt drei Punkte. Jede gearbeitete Station zählt nur einmal pro Tag. Auch Contest-QSOs sind gültig. Teilnahmeberechtigt sind alle lizenzierten Funkamateure der DOKs U01 bis U20 sowie Z16 und Z44. Die Logs sind bis zum 13.02.1977 an den Auswerter, OM Helmut Piening, DK6RU, ....., einzusenden.


LE HAVRE

Ein in Frankreich zugelassenes Funknavigationssystem „Syeldis“ arbeitet auf 438,05 MHz in FM mit einer Bandbreite von ±2,5 MHz. Das Navigationsverfahren für Fischkutter benutzt drei Baken von 100 W Leistung und stört insbesondere den Amateur-Fernsehbetrieb im weiten Umkreis des Gebietes von Le Havre. Außer in Frankreich soll „Syeldis“ in Kanada und in Dänemark im Einsatz sein. Störmeldungen werden erbeten an die Bandwacht des DARC z. Hd. von Rudi Klein, DL2DZ, ......


BAUNATAL

Der geschäftsführende Vorstand des DARC und die Geschäftsstelle wüschen allen XYLs, YLs und OM ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Diesen Wünschen schließt sich die Redaktion des Deutschland-Rundspruches an.

Geschäftsführung und Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchten allen für die vielen guten Wünsche zu den bevorstehenden Feiertagen und zum Jahreswechsel herzlich danken. Wir freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit im neuen Jahr.

Der nächste Deutschland-Rundspruch wird am 09.01.1977 ausgestrahlt. Wir melden uns wieder zu der gewohnten Sendezeit. Auf Wiederhören!


Ende des Deutschland-RS 43/76 vom 19.12.1976

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1976 Rundspruch-Archiv