DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 11/76 VOM 21.03.1976


FRIEDRICHSHAFEN

In den Informationen über Friedrichshafen – herausgegeben vom Städtischen Verkehrsamt-Verkehrsverein e. V. – wird auf der HAM RADIO ’76 – Internationale Amateurfunkausstellung und Bodenseetreffen des DARC vom 25.–27.06. hingewiesen. In dem großformatigen Faltprospekt sind alle wissenswerten Daten über die Bodenseestadt und Umgebung enthalten. Neben den detaillierten Angaben über Hotels, Pensionen, Restaurants sowie über Sehenswürdigkeiten, Möglichkeiten der Freizeitgestaltung usw. ist ein genauer Stadtplan abgedruckt. In dem Prospekt finden sich auch Hinweise auf mehrere Campingplätze und zwei Jugendherbergen. Prospekte und Unterlagen können beim Städtischen Verkehrsamt, ....., angefordert werden. Anfragen wegen Zimmerbestellungen und Reservierungen von Campingplätzen sind ebenfalls direkt an das Städtische Verkehrsamt zu richten.

Einen kostenlosen Campingplatz wird die IBO Messe GmbH auf dem Messegelände einrichten.

Auch die Stadt Konstanz bietet den Besuchern der HAM RADIO ’76 ihre Gastfreundschaft an. Anfragen über Hotelunterkünfte und Pensionen sowie Campingplätze sind zu richten an das Verkehrsamt der Stadt Konstanz in 7750 Konstanz.


HEMSBACH

Das Anfang der nächsten Woche zur Auslieferung kommende April-Heft der cq-DL hat mit 48 Textseiten den bisher größten Seitenumfang der Clubzeitschrift; das sind 16 Seiten des Großformats oder 32 Seiten des alten Formats oder die Hälfte des früheren Heftumfangs mehr.

Das Titelbild und ein mehrseitig illustrierter Bericht sind dem ÖVSV gewidmet, der am 07.04.1926 – also vor 50 Jahren – gegründet wurde.

In der Mitte des Heftes ist mit dem Abdruck der DXCC-Länderliste begonnen worden. Bearbeiter ist der bekannte Schweizer DXer, OM Héritier, HB9DX.


BAUNATAL

Am Sonntag, dem 21.03., in der Zeit von 14:30–17:00 Uhr, wird der diesjährige Pik-As-Test durchgeführt. Dieser Contest zählt als zweiter DARC-Wettbewerb des Jahres für die Clubmeisterschaft. Die Ausschreibung wurde im März-Heft der cq-DL abgedruckt.


LÜBECK / REUTLINGEN

Die Distrikte Hamburg und Württemberg veranstalten am 23.05. je einen Großraum-Mobilwettbewerb. Diese Wettbewerbe sind zeitlich mit dem Hauptwettbewerb des Distriktes Ruhrgebiet gekoppelt, so daß den Teilnehmern dieses Wettbewerbes Gelegenheit geboten wird, auch bei den beiden Großraum-Mobilwettbewerben teilzunehmen. Alle drei Wettbewerbe finden auf 80 m und 2 m statt. Nähere Einzelheiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben oder können bei dem jeweils zuständigen Distrikts-Mobilreferenten angefordert werden.


SACKVILLE

Die kanadische Abteilung der ARRL hat die Einführung einer Novice-Lizenzklasse zur zweijährigen Einführung in den Amateurfunk beantragt. Die Prüfung soll Grundwissen in Technik und Betrieb sowie Morsetempo 25 BpM umfassen und von zwei Amateuren der Advanced-Klasse abzunehmen sein. Novices soll bei 150 W Input Betrieb auf 3700–3725, 7100–7150, 21.100–21.200 und 28.100–28.200 kHz erlaubt sein.


OTTAWA

Der Generaldirektor der kanadischen Fernmeldeverwaltung im dort zuständigen Transportministerium, Earl F. Porter, VE3EPP, ist nach 34 Jahren Regierungsdienst in den Ruhestand getreten und als VE1EFP in seine Heimatprovinz Neuschottland zurückgekehrt. Sein Nachfolger ist Frank E. Lay, VE3ZN.


BAUNATAL

Wie bereits berichtet, kann der 1. Vorsitzende des VFDB, OM Vogt, DL6YH, nicht wie in der cq-DL angekündigt am Pik-As-Test teilnehmen. Der „Distrikt Z“ wird durch die Station DJ7QB vertreten sein.


LONDON

Eine „internationale VHF-Convention“ führt die RSGB am 08./09.05. in der Brunel-Universität in Uxbridge im Westen von London durch. Außer Vorträgen und einem „Ladies-Programm“ ist eine große Geräte-Verkaufsmesse vorgesehen. Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Universitätsgelände (campus). Einweisung per Funk auf 433,2 MHz in FM, 145,525 MHz in FM, 144,28 MHz in SSB und 70,26 MHz in AM.


NEXO/Dänemark

Der EDR-Sachbearbeiter für reziproke Lizenzierung, OZ3BX, hatte bei 17 europäischen Fernmeldeverwaltungen die Bedingungen (Kosten, Laufzeit usw.) für die Erteilung von Amateurfunk-Lizenzen an Besucher erbeten. 14 Verwaltungen antworteten (CT, DL, EI, F, G, HB, LA, LX, OE, OH, ON, OZ, PA und SM). Keine Angaben machten Island, Italien und Spanien.


BERLIN / BOCHUM

DLØVB, die Clubstation der Sternwarte Bochum, beabsichtigt, eine Testreihe unter Benutzung des 70 cm/2 m-Transponders des Amateurfunk-Satelliten AMSAT-OSCAR 7. Es sollen die von einem kommerziellen Wettersatelliten aufgenommenen Bilder über den Amateurfunk-Satelliten im APT-Verfahren (Automatic-Picture-Transmissions-System) ausgesendet werden. Als Zeitpunkt für die Tests sind vorgesehen: 21.04., 05.05. und 19.05. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen können beim AMSAT-DL-Informationsdienst, OM A. Schöning, DC7AS, ....., gegen Einsendung eines adressierten Freiumschlages angefordert werden.


MÖNCHENGLADBACH

Am 28.02. wurde der DARC-Ortsverband Korschenbroich mit dem DOK R21 gegründet. Die Rundspruchredaktion wünscht dem neuen Ortsverband viel Erfolg bei seiner Arbeit.


BAUNATAL

Aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der vom DARC für seine Mitglieder abgeschlossenen Haftpflichtversicherung hier noch einmal ein Überblick:

Die DARC-Versicherung bei der Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft ist eine Haftpflichtversicherung, d. h. sie kommt nur für Schäden auf, die durch eine Amateurfunkstation einschließlich Masten und Antennen oder durch die sie bedienenden OM bei anderen, dritten Personen verursacht werden. Und diese Verursachung von Schäden an Sachen dritter Personen, oder an diesen dritten Personen selbst (Körperverletzung) muß darüber hinaus von dem betreffenden Stationsinhaber schuldhaft verursacht sein.

Nicht dagegen ist durch die DARC-Haftpflichtversicherung die Station selbst einschließlich der dazugehörenden Antennen und Masten gegen Beschädigung versichert. Die Abgrenzung ist dieselbe wie zwischen Kfz.-Kasko-Versicherung und Kfz.-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt den Schaden, der dritten Personen, insbesondere einem Kollisionsgegner zugefügt wird, und die Kasko -Versicherung deckt den Schaden am eigenen Fahrzeug.

Nähere Einzelheiten finden Sie in den Aufsätzen von OM Fehres, DL3KO, die die Versicherungsfragen mit Beispielen behandelt. Sie ist erschienen in der cq-DL Ausgabe Mai 1973, Seite 281–284 und Ausgabe November 1974, Seite 696–697.


ANSBACH

Bei dem im Deutschland-Rundspruch vom 07.03. aus der schwedischen QTC zitierten Seenotverkehr am 28./29.11.1975 soll es sich nach ausführlichen Berichten von DA1EK, Frederick Woods, um die 14-m-Yacht Scorpion gehandelt haben. Nach Meldungen des Operators Tom Hapasig, W2ACS/mm hat auf der Fahrt von Rhodos nach vermutlich Gaza ein niederfallendes Maststück den Fiberglaskörper des Bootes durchbohrt, so daß es durch Pumpen nicht über Wasser zu halten war. Die fünfköpfige Besatzung soll mit Schwimmwesten versehen in ein Schlauchboot umgestiegen sein. Bei dem umfangreichen, aber vielfach unmotiviert gestörten Notfunkverkehr mußten nach Mitternacht 4Z4FW und schließlich JY3ZH als Funkübermittler einspringen, doch riß der Kontakt gegen 03:00 UT ab. Obwohl nur mäßiger Seegang herrschte, konnte das Boot aufgrund der dichten, tiefhängenden Wolkendecke in einer 60stündigen See- und Luft-Suchaktion nicht aufgefunden werden. Mysteriös bleibt, daß weder das Boot, noch das Rufzeichen, noch der Name des Operators bei den zuständigen Stellen registriert zu sein scheinen.

Teilnehmer am Notverkehr und Mithörer beklagen sich in diesem Zusammenhang über mangelnde Verkehrsdisziplin auf den Amateurbändern. Zahlreiche Stationen störten die Aufnahme der Meldungen, sei es, weil sie den Notverkehr nicht als solchen erkannten, sei es, weil sie ihn nicht ernst nahmen. Selbst wenn er falsch gewesen sein sollte, so wurden doch aufwendige behördliche Suchaktionen in unverantwortlicher Weise behindert. Außer der Verletzung auch amateurmäßiger Verkehrsregeln moniert DA1EK Verstöße wie strahlende Abstimmversuche, Aussendung ungetasteter und unmodulierter Träger, Splatter über 3-kHz-Bandbreite und sogar Musiksendungen. Er schlägt daher vor, sich nicht länger auf Gentleman Agreements zu verlassen, sondern Bestimmungen zum Schutz des Notverkehrs und des Vorrangs von Notnetz-Leitstationen zu erlassen.


Ende des Deutschland-RS 11/76 vom 21.03.1976

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1976 Rundspruch-Archiv