08.12.1975
Liebe XYLs, YLs und OM,
Ihren Wünschen entsprechend haben wir die Themen des OV-Rundschreibens in 1) allgemeine
Informationen und in spezielle 2) Mitteilungen über Angelegenheiten der Organisation und
inneren Verwaltung aufgeteilt. Damit ist Ihnen die Möglichkeit gegeben, diese
Informationen und Hinweise jeweils getrennt in Ihren Unterlagen aufzubewahren.
Mit unserem Dank für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr verbinden wir die Hoffnung auf ein nicht minder gutes Ergebnis der gemeinsamen Arbeit zum Wohle des DARC in den kommenden zwölf Monaten. Wir werden im Jahr 1976 sicher wieder ein gutes Stück weiterkommen.
Der Vorstand und die Geschäftsführung wünschen Ihnen und allen Freunden des Amateurfunks frohe Feiertage und für das neue Jahr viel Glück und Erfolg.
73 ES CUAGN
Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer
1. Allgemeine Informationen
1.1 Herbstsitzung der Clubversammlung am 07./08.11.1975 in Baunatal
1.2 Selbstbeanschriftung cq-DL
1.3 Kabelsperrfilter zur TVI- Abschwächung
1.4 TVI / BCI
1.5 Unästhetische Antennenanlagen
1.6 Amateurfunk: Eingeschränkte Genehmigungen für 14- bis 16-jährige
Antragsteller
1.7 Bodenseetreffen 1976
1.8 Kurzzeit-Lizenzen
2. Informationen zu Themen der Organisation und Verwaltung
2.1 Beitragsregelung 1976
2.2 Beitragszuschuß 1976
2.3 Neuaufnahmen
2.4 OV-Anteile 1976
2.5 Lastschrift-Einzugsverfahren für den Mitgliedsbeitrag
2.6 Organisationsplan des DARC
2.7 Rechnungslegung für 1975
2.8 OV-Mitgliederliste
2.9 Fragebogen zur Jugendarbeit in den Ortsverbänden des DARC
1.1 Herbstsitzung der Clubversammlung am 07.08.11.1975 in Baunatal
Mit der beiliegenden Broschüre informieren wir Sie über die Herbstsitzung der Clubversammlung.
1.2 Selbstbeanschriftung der cq-DL
Nur zu Ihrer Information: Die Anlauf Schwierigkeiten bei der Auslieferung der cq-DL über das Verfahren der Selbstbeanschriftung sind überwunden. Nachdem bei der Auslieferung der Oktober-Ausgabe noch rund 800 Reklamationen bei uns eintrafen, sind die Beanstandungen bei der Dezember-Ausgabe schon wesentlich zurückgegangen. Ein ausführlicher Bericht darüber ist im Protokoll der letzten Herbstsitzung der Clubversammlung enthalten.
1.3 Kabelsperrfilter zur TVI-Abschwächung
Von OM Günter Schwarzbeck, DL1BU, wird ein Kabelsperrfilter zur TVI-Abschwächung beschrieben. Wir haben bereits im DL-Rundspruch darüber berichtet. Die Informationsblätter fügen wir bei.
OM Egon Koch, DL1HM, beschreibt auf acht Seiten in den Funkschau-Heften 23 und 24/75 Möglichkeiten, die Einstrahlfestigkeit bei älteren nicht störfesten Fernseh- und Rundfunkgeräten nachzurüsten. Die Industrie bietet vielfach fertige Entstörsätze an. Bei den Werkskundendienststellen stehen je nach Art des Störfalles komplette Entstörsätze mit Einbauanleitung zur Verfügung. Der Beitrag in der Funkschau gibt Hinweise darauf, wie man bei nicht störfesten Geräten die Einstrahlstelle einkreist und die unerwünschte Einstrahlung miteinfachen Mitteln beseitigt.
1.5 Unästhetische Antennenanlagen
Größere oder kleinere Antennenanlagen (Antennenmaste) führen manches mal bei Nachbarn z. B. in Bungalow-Siedlungen zu Klagen über das unästhetische Aussehen. (Das Dingen verschandelt die ganze Siedlung haben wir neulich gehört!) Vielleicht hilft in einem solche Fall ein Urteil des BGH weiter. Eine Information darüber fügen wir bei.
1.6 Amateurfunk.; Eingeschränkte Genehmigung für 14-bis 16-jährige Antragsteller
Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen anbei eine Fotokopie des Originalschreibens des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen.
Die Besucherzahlen beim jährlichen traditionellen Bodenseetreffen der Funkamateure in Konstanz sind weit über den Rahmen hinausgewachsen, der durch das bekannte Konzilgebäude und seine Umgebung gegeben war. So hat sich der DARC entschlossen, diese Veranstaltung auf eine neue breitere Basis zustellen. Unter dem Titel HAM RADIO 76, Internationale Amateurfunk-Ausstellung und Bodenseetreffen des DARC, wird diese Veranstaltung nunmehr auf dem Messegelände der IBO-Messe GmbH in Friedrichshafen durchgeführt. Dort sind vielseitige Möglichkeiten geboten, den Amateurfunkdienst in der Öffentlichkeit darzustellen, und die Begegnungen der Funkamateure des In- und Auslands zu fördern. Termin dieser Veranstaltung; 25.27.06.1976. Nähere Einzelheiten werden noch bekanntgegeben. Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen.
Für die Beantragung von Kurszeit-Lizenzen im Ausland können bei der Geschäftsstelle in Baunatal die entsprechenden Unterlagen zum Teil liegen auch die Antragsformulare vor angefordert werden.
Eine Änderung der Beitragsregelung ab dem Kalenderjahr 1976 wurde auf der Herbstsitzung der Clubversammlung am 08./09.11. beschlossen. Danach ist es nicht mehr möglich, den Beitrag viertel- oder halbjährlich zu entrichten. Durch die Einführung der Jahreszahlung wird eine erhebliche Rationalisierung im Bereich des Rechnungswesens erreicht. Der letzte Fälligkeitstermin für den Jahresbeitrag ist der 31.03. eines jeden Jahres. Weiterhin, entfällt beim Austritt im Laufe eines Kalenderjahres die Rückerstattung des bereits gezahlten Beitrags. Auch damit ist eine wesentliche Arbeitserleichterung verbunden. Eine Neufassung der Beitragsregelung haben wir diesem Rundschreiben beigefügt. Wir möchten darauf besonders hinweisen.
Die Distrikte erhalten auch für das kommende Jahr in begrenztem Umfang finanzielle Mittel, um in begründeten Härtefällen einen Beitragszuschuß zu gewähren. Der Beitragszuschuß ist mittels eines Formblattes vom Mitglied bei dem zuständigen Ortsverband zu beantragen.Die Anträge sind spätestens 31.01.1976 beim Distrikt einzureichen. Später eingehende Anträge können nur in Ausnahmefällen noch berücksichtigt werden, sofern die vorhandenen Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Bei Neuaufnahmen sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß die Beitrittserklärung jeweils auf den Quartalsanfang (01.01., 01.04, 01.07. bzw. 01.10.) ausgestellt wird. Natürlich ist es möglich, eine Beitrittserklärung z. B. im Februar rückwirkend auf den 01.01. auszustellen, aber auch auf den 01.04. zu datieren, im ersteren Fall werden wir die Clubzeitschrift ab Januar nachliefern, im anderen Fall die Aufnahme erst ab April bestätigen.
Für das laufende Kalenderjahr ist der Mitgliedsbeitrag anteilmäßig bei der Neuaufnahme zu entrichten.
01.01. = voller Beitrag
01.04. = ¾ des Beitrags
01.07. = ½ des Beitrags
01.10. = ¼ des Beitrags.
Amateurrat und Vorstand haben auf der letzten Herbstsitzung der Clubversammlung sehr eingehend über eine Neuregelung diskutiert und sich auf eine Regelung geeinigt, wie sie im wesentlichen bereits im letzten OV-Rundschreiben (Nr. 4/75, Punkt 3) vorgeschlagen wurde.
Nachdem nunmehr die Viertel- bzw. die Halbjahreszahlung des Mitgliedsbeitrages entfällt (siehe Punkt 1 dieses Rundschreibens) ist eine vereinfachte Aufbereitung der Zahlungseingänge über EDV möglich geworden. Wir werden also alle per 30.04.1976 rückständigen Mitgliedsbeiträge auch aus 1975 und früher je Ortsverband über EDV auflisten. Diese Beitragsrückstände werden sofort also Anfang Mai über EDV angemahnt. Für die Errechnung der OV-Anteile 1976 werden dann alle Zahlungseingänge von Mitgliedsbeiträgen berücksichtigt, die in unserer EDV per 31.05.1976 gebucht sind. Neben dem Sockelbetrag von DM 50, (im letzten OV-Rundschreiben wurde irrtümlich DM 60, genannt) wird also der Anteil je voll zahlendes Mitglied in Höhe von DM 7, nur dann überwiesen, wenn uns die Beitragszahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31.05.1976 erreicht hat. Bei später eingehenden Zahlungen wird der Anteil von DM 7, erst mit dem OV-Anteil 1977 ausgezahlt. Der Anteil geht damit zwar nicht verloren; es kann darüber jedoch erst ein Jahr später verfügt werden.
Diese Regelung ist einfach deshalb notwendig, um die OV-Anteile so früh wie möglich auszahlen zu können. Das wird im kommenden Jahr voraussichtlich bereits im Juni der Fall sein und dann eben nur der Anteil für die Mitglieder, die ihren Beitrag termingemäß bezahlt haben.
2.5 Lastschrift-Einzugsverfahren für den Mitgliedsbeitrag
Sie kennen schon das Thema. Die Erfahrung aus der laufenden Mahnaktion lehrt uns jedoch, daß bei vielen Mitgliedern die Beitrags-Zahlung einfach vergessen wird. Bei einem Abbuchungsauftrag kann das nicht vorkommen. Bitte machen Sie die Mitglieder auf die Vorteile des Lastschrift-Einzugsverfahrens aufmerksam.
2.6 Organisationsplan des DARC
Zum Organisationsplan vom 13.11.1974 ist der 2. Nachtrag Stand 20.11.1975 erschienen. Er ist diesem Rundschreiben beigefügt.
Anbei übersenden wir Ihnen ein Formblatt (2-fach) für die Rechnungslegung. Die Abrechnung ist in einfacher Ausfertigung an den Distriktsvorsitzenden zu übersenden.
Anbei übersenden wir Ihnen eine OV-Mitgliederliste mit Stand per 1975. In dieser Liste sind alle Änderungen verarbeitet (Neuanmeldungen, Adressenänderungen, DOK-Wechsel, Streichungen, Austritte per 31.12.1975), die der Geschäftsstelle bis Ende November 1975 bekanntgegeben sind. Durch den Versand der cq-DL über das Verfahren der Selbstbeanschriftung sind uns in den Monaten Oktober bis Dezember rund 1600 Adressenänderungen gemeldet worden. In dieser Zahl sind auch Benachrichtigungen von Mitgliedern enthalten, die bisher nicht in der Datei geführt wurden.
2.9 Fragebogen zur Jugendarbeit in den Ortsverbänden des DARC
Der Jugend- und SWL-Referent des DARC, OM Wolfgang Dietrich, DJ8TW, ....., hat den beigefügten Fragebogen ausgearbeitet. Damit soll ein Überblick über die Jugendarbeit in den Ortsverbänden gewonnen werden. Weiterhin soll die Auswertung dieses Fragebogens Hinweise darauf geben, die bereitgestellten finanziellen Mittel im Rahmen der Jugendarbeit optimal einzusetzen. Die Rückgabe des Fragebogens sollte wegen einer kurzfristig bedarfsgerechten Disposition der Gelder bis zum 15.01.1976 erfolgen.
Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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