04.06.1975
Liebe XYLs, YLs und OM,
nachdem das OV-Rundschreiben Nr. 1/1975 nur sehr kurz gefaßt werden konnte, möchten wir Sie heute über eine Reihe von Themen informieren:
ÜBERSICHT:
1. Hauptversammlung der Clubversammlung am 10./11.05.1975 in Fürth- Weschnitz
Mit der beiliegenden Broschüre informieren wir Sie ausführlich über die diesjährige Hauptversammlung.
2. Entwurf der neuen Satzung des DARC
Auf der Hauptversammlung am 10./11.05. wurde beschlossen, den Satzungsentwurf allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Bereits im DL-Rundspruch Nr. 18/75 wurde darauf hingewiesen, daß der Satzungsentwurf von allen interessierten Mitgliedern bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Die Geschäftsstelle sammelt alle Anforderungen, die bis zum 30.06. dort eingehen und wird dann den Druck in den erforderlichen Stückzahl veranlassen. Eine Bearbeitung kann allerdings nur erfolgen, wenn der Geschäftsstelle ein selbstadressierter DIN-A4-Umschlag bzw. ein Adressenaufkleber mit dem Vermerk der Anzahl der gewünschten Exemplare des Satzungsentwurfes übersandt wird. Bitte keinen Begleitbrief dazu.
Ein Entwurf der Satzung ist übrigens in der oben erwähnten Broschüre eingeheftet worden.
Zusammen mit dem OV-Rundschreiben Nr. 5/1974 übersandten wir Ihnen den ORG-Plan des DARC/VFDB Stand 13.11.1974. Anbei erhalten Sie nunmehr einen Nachtrag dazu Stand 23.05.1975.
Einen so meinen wir guten Beitrag zu diesem Thema leistete der Techn. Referent des Distrikts Schleswig-Holstein. Das beigefügte Anschreiben und der dazugehörende Fragebogen soll Sie über die Einzelheiten informieren.
In der eingangs erwähnten Broschüre ist auch ein Musterbrief abgedruckt. Dieses sachlich und allgemein verständlich gehaltene Schreiben kann bei Störfällen an die betroffenen Nachbarn weitergegeben werden. Dadurch können sicher Ärger und Mißverständnisse abgebaut werden.
Der Aufbau von Antennen wirft bei manchen unserer Mitglieder große Probleme auf. Eine Befürwortung durch den OVV bzw. bei sehr schwierigen Fällen auch durch den DV wird in dem einen oder anderen Fall bestimmt die Zustimmung der Wohnungsbaugesellschaft oder der Hauseigentümer erleichtern. Ein Musterbrief ist beigefügt. Ein Antennenmustervertrag folgt.
Mit OV-Rundschreiben Nr. 1/1975 vom 15.04. haben wir eine OV-Mitgliederliste versandt. Aufgrund der Rückfragen geben wir Ihnen hierzu noch folgende Erläuterungen:
Das Symbol AT bedeutet entweder Austritt oder Löschung infolge fehlerhafter bzw. doppelter EDV-Eingabe.
BS bedeutet Beitragsschlüssel, als
01 = Mitglieder über 18 Jahre (Vollzahler),
02 = Mitglieder unter 18 Jahre,
03 = Familienangehörige ohne cq-DL,
04 = Doppelmitgliedschaft DARC / VFDB ohne cq-DL,
07 = Blinde ohne cq-DL,
08 = Blinde mit cq-DL.
Unter der Rubrik cq-DL ist die Stückzahl aufgeführt, die beim späteren Versand durch Selbstbeanschriftung je Adresse ausgeliefert wird also in fast allen Fällen 1 Stück. Im übrigen fehlen uns noch eine Reihe von Änderungsmeldungen. Denken Sie also an den Termin: 15.06.1975.
7. Neuzugänge bzw. Kündigungen von Mitgliedern
Um Sie wenigstens über die Neuzugänge und Kündigungen nach dem Wegfall der bekannten farbigen Karteikärtchen auf dem laufenden zuhalten (eine Benachrichtigung bei OV-Wechsel ist erst möglich, wenn wir den Änderungsdienst über EDV fahren), erhalten Sie seit kurzem folgende Informationen:
Wenn die Verhandlungen mit dem Verlagspostamt Darmstadt positiv verlaufen, dann beginnen wir mit der August-Ausgabe der cq-DL versuchsweise in einigen Postleitgebieten mit der Selbstbeanschriftung der cq-DL. Mit diesem Versuch wollen wir Erfahrungen für die spätere Selbstbeanschriftung der Gesamtauflage sammeln. Der Versuch wird in folgenden Absatzpostämtern durchgeführt: 1000 Berlin 11, 12, 13, 19, 20, 21, 31, 33, 37, 38, 39, 41 und 45, 3000 Hannover 1, 31 Celle 3, 32 Hildesheim 1, 33 Braunschweig 1, 34 Göttingen 1, 66 Saarbrücken 1, 6603 Sulzbach 1, 661 Lebach, 6618 Wadern, 662 Völklingen 1, 663 Saarlouis 1, 6638 Dillingen 1, 664 Merzig, 665 Homburg 1, 6652 Bexbach 1, 666 Zweibrücken 1, 667, St. Ingbert 1, 668 Neunkirchen 1, 6688 Illingen, 669 St. Wendel.
Wir bitten die betroffenen Ortsverbände um besondere Aufmerksamkeit. Informieren Sie uns also, wenn Sie irgendwelche Beschwerden beim Versand der cq-DL hören. Nachversand erfolgt dann nur noch über die Geschäftsstelle.
9. Spenden für schnellere Entschuldung unseres Amateurfunkzentrums
Unter der Überschrift Was nützen die schönsten Stationen, wenn die Amateurclubs nicht mithelfen, die benötigten Frequenzen dafür freizustreiten erhielten wir im Monat Mai vom Distrikt Westfalen-Süd eine Spende in Höhe von DM 800, in Baustein-Erlösungsabschnitten und DM 700, in bar also insgesamt DM 1500, und von DL1BU einen Scheck in Höhe von DM 1000,. Die Computer-Firma Nixdorf spendete anläßlich der Hannover-Messe einen Betrag von DM 500,. Weitere Spenden gehen laufend ein.
Herzlichen Dank dafür.
Während der 2. Weltfernmeldeausstellung TELECOM 75 in Genf wird wiederum ein deutsches Team unter DJ8BT insbesondere für die Delegierten der 3. Welt zur ITU-Rundfunkkonferenz an der Station von 4U1ITU Amateurfunkverkehr demonstrieren. Für den Fortbestand des Amateurfunks ist es besonders wichtig, gerade die Länder der 3. Welt über die Bedeutung und den Nutzen des Amateurfunks zu informieren.
Um diese Aktion wirkungsvoll zu unterstützen stellt der Distrikt Nordrhein (R) 20 % und der Distrikt Niedersachsen (H) 10 % des Distriktsanteils 1975 zur Deckung der Kosten bereit. Ebenfalls will der Distrikt Köln-Aachen (G) eine Beteiligung an den Kosten im Vorstand zur Sprache bringen. Auch der DARC hat in seinem Haushalt 1975 hierfür eine Kostenbeteiligung eingeplant.
11. Richtlinien für die Verleihung der Goldenen Ehrennadel des DARC
Auf der Hauptversammlung der Clubversammlung am 10./11.05. wurden die neuen Richtlinien für die Verleihung der Goldenen Ehrennadel des DARC verabschiedet. Der genaue Wortlaut ist im Protokoll über die Hauptversammlung abgedruckt.
Im Monat Juli wird wegen der Urlaubszeit kein QSL-Versand durchgeführt. Die übliche Belieferung an die Ortsverbände beginnt dann wieder mit der 2. August-Woche.
13. Inkasso von Mitgliedsbeiträgen in den Ortsverbänden
Die Geschäftsstelle dankt für die Mithilfe der Ortsverbände beim Inkasso von Beiträgen. Da es sich in der Hauptsache um Beiträge von neuen Mitgliedern handelt, ist es besonders wichtig, die volle Anschrift des Mitglieds anzugeben. Eine Mitgliedsnummer ist ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben. Bitte senden Sie deshalb eine gesonderte Mitteilung an die Buchhaltung aus der die genaue Anschrift und der eingezahlte Betrag für das betreffende Mitglied ersichtlich ist. Der Gesamtbetrag in Ihrer Mitteilung muß sich dann mit dem überwiesenen Betrag decken.
14. Überweisungen von Beiträgen durch die Mitglieder
Bitte weisen Sie immer wieder darauf hin, daß die Mitglieder bei Überweisungen den genauen Absender mit Schreibmaschine oder in Druckschrift einsetzen. Die Mitgliedsnummer ist unbedingt anzugeben.
Nach Bekanntwerden des Rufzeichens sollte unverzüglich eine Mitteilung an die QSL-Vermittlung erfolgen. Dadurch kann vermieden werden, daß eingehende QSL-Karten für den neuen Rufzeicheninhaber erst sehr viel später vermittelt werden können.
16. Richtlinien für die Ausübung des Amateurfunks durch Bundeswehrangehörige
Zu Ihrer Information fügen wir diesem Rundschreiben die Richtlinien für die Ausübung des Amateurfunks durch Bundeswehrangehörige bei.
Anbei übersenden wir Ihnen einen Auswertebogen für den DARC-VHF/UHF/SHF-Contest. Sie können diesen Auswertebogen entweder selbst kopieren oder bei der Geschäftsstelle anfordern. Mindestmenge 50 Stück zum Preis von DM ,10 je Stück.
18. Herbstsitzung der Clubversammlung
Die Herbstsitzung der Clubversammlung findet am 08./09.11. in Baunatal statt. Anträge an die Clubversammlung sind bis zum 07.10. an den Geschäftsführer des DARC zu richten.
Als Basis für die Errechnung der OV-Anteile 1975 ist vorgesehen, eine Mitgliederliste der Vollzahler per 30.06.1975 zu erstellen. In dieser Liste sind alle Neuzugänge ab 01.01.1975 und die hereingegebenen Änderungen soweit sie uns noch rechtzeitig erreicht haben berücksichtigt.
Diese Berechnungsgrundlage steht der in früheren Jahren gültigen Handhabung insoweit entgegen, als für die Errechnung des OV-Anteils für das laufende Jahr die Mitgliederzahl am 31.12. des Vorjahrs zugrundegelegt wurde. Hier liegt also ein Vorteil darin, daß alle Neuzugänge in 1975 ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum bei der Errechnung mit herangezogen werden. Wir meinen, daß damit eine tragbare Lösung angeboten wird, Restforderungen auf den OV-Anteil 1974 auszugleichen, obwohl auf diese Art und Weise natürlich nicht genau auf die Mark abgerechnet werden kann. Mit dem nächsten OV-Rundschreiben im Juli werden wir Ihnen die Höhe des OV-Anteils bekanntgeben. Sie können dann darüber verfügen. Ein entsprechendes Formblatt senden wir Ihnen mit dem nächsten OV-Rundschreiben zu.
20. Presseberichte über Schwarzsender
Immer wieder tauchen Presseberichte auf, in denen Schwarzsender in einen Topf mit den Funkamateuren geworfen werden. Wir haben einige dieser Presseberichte und die Gegendarstellungen zu Ihrer Information beigefügt.
Nach den bestehenden Postgebühren sind Paket- und Päckchensendungen grundsätzlich vom Absender freizumachen. Bei der vom Empfänger von Paketen verlangten Gebühr von DM 1,50 handelt sich um die Zustellgebühr und nicht wie oft angenommen wird, um ein Strafporto.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß auf der Clubversammlung im Mai 1974 die Aufnahmegebühr (einmalig) auf DM 10, festgesetzt wurde, und zwar auch dann, wenn die Aufnahme erst im 2., 3. oder 4. Quartal erfolgt.
Herr Ulrich Engels aus ....., sucht die Original-Reportage der Fußball-WM-Finale 1954 (BRD ./. Ungarn). Sollten Sie seinerzeit diese Rundfunkreportage mitgeschnitten haben, so setzen Sie sich bitte mit OM Engels in Verbindung.
Das wäre es für heute. Sie werden festgestellt haben, daß ein Teil der Themen dieses Rundschreibens auf Informationen und Anregungen der Ortsverbände und Distrikte zurückzuführen sind. Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit.
VY 73, ES CUAGN, Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer
P. S.
Im Nachgang zu Punkt 3 teilen wir Ihnen noch mit, daß leider nicht mehr alle bereits bei
der Geschäftsstelle eingegangenen Änderungsmeldungen EDV-mäßig erfaßt werden konnten.
Der Versand dieses Rundschreibens an die OVe erfolgte aufgrund der in Geschäftsstelle
vorhandenen Adressen. Sollten Sie dennoch unberechtigter Weise (als ehemaliger OVV) das
Rundschreiben erhalten, so übersenden Sie uns bitte das Wahlprotokoll, damit wir unsere
Kartei dementsprechend berichtigen können. Danke!
Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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