DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 40/75 VOM 07.12.1975


MÜNCHEN

Während bei neueren Fernsehempfänger-Typen zunehmend Schutzmaßnahmen zur Verminderung der unerwünschten Aufnahme von Hochfrequenz vorgesehen werden, treten doch immer wieder „störende Beeinflussungen“ bei älteren Geräten auf.

In den Funkschau-Heften 23 und 24/75 führt DL1HM auf 8 Seiten eine ganze Reihe nachträglicher Abhilfemaßnahmen an, für welche die Industrie zum Teil auch fertige Nachrüstteile anbieten kann.

Hierzu wird empfohlen, daß in den Ortsverbänden des DARC ein Satz solcher Mittel bereitgehalten wird, der es ermöglicht, durch äußere Zuschaltung Einstrahlfehler einzukreisen und die Betroffenen – Amateure wie Fernsehteilnehmer – zu beraten.


WASHINGTON

Die FCC hat mit Wirkung vom 14.11.1975 folgende neue Frequenzzuweisungen an den Amateurfunkdienst in den USA inkraftgesetzt: 48–50 GHz, 71–76 GHz, 165–170 GHz und 240–250 GHz. Diese Bereiche liegen also bei Wellenlängen von etwa 1 bis 6 mm.

Die Planungen der IARU-Region 1 und damit die Anträge des DARC an die Deutsche Bundespost liegen ähnlich bis auf einen zusätzlichen Bereich von 216–220 GHz.


GENF

Die früheren portugiesischen Kolonien Cap Verdlsche Inseln, ex CR4, und Angola, ex CR6, haben im Amateurfunkbereich die Landeskenner D4C und D2D erhalten. D4CBs soll das neue Call von CR4BS sein.


SAN BERNADINO

Ham Radio Report meldete am 14.11.: Das Distriktsgericht des kalifornischen Zentraldistrikts verurteilte Ronald E. wegen illegalen CB-Betriebs mit einer 800-Watt-Endstufe zu 2000 US$ Geldstrafe und einem Jahr Gefängnis. Seine Anlage, deren Betrieb zu zahlreichen TVl-Beschwerden geführt hatte, war bereits am 25.06. d. J. beschlagnahmt worden.


NEWINGTON

Im Oktober 1975 hatte die ARRL 120.500 Mitglieder, davon fast 97.000 Vollmitglieder (d. h. vollzahlende Lizenzinhaber in den USA).


GENF

Auf den Amateurfunk-Seiten der November-Ausgabe des Telecommunication Journals der ITU wird von der ARRL ein eigener Bericht über den Stand der Restrukturierung des Amateurfunk-Lizenzwesens in den USA gegeben. Gegen die von der FCC ursprünglich geplanten weitestgehenden Veränderungen der Lizenzstruktur seit dem 60jährigen Bestehen des Amateurfunks in den USA hat die ARRL eigene Gegenvorschläge formuliert. In einer 125seitige Dokumentation wurde dazu die Auswertung einer umfangreichen Umfrage einbezogen, an der sich 56 % der ARRL-Mitglieder beteiligt hatten. Obwohl die ARRL die Absicht der FCC, die Stellung des Amateurfunkdienstes zu verbessern, nicht verkannte, wandte sie sich vor allem gegen den Verlust von Privilegien der einzelnen Lizenzklassen und gegen die Schaffung eines „2-Leiter-Systems“ an Aufstiegsmöglichkeiten. Ebenso wurde aber auch die Einrichtung einer Klasse ohne jede Morsekenntnisse verworfen, da eine solche von der Mehrzahl der Mitglieder als zerstörerisch für die Tradition der Disziplin, des Leistungs-Bewußtseins und der Qualität des Amateurfunkdienstes angesehen wird. Trotz des Wunsches nach Ausweitung des Amateurfunkwesens darf dadurch – nach Meinung der ARRL – die Qualität nicht absinken.

Damit distanziert sich die ARRL offensichtlich von den geringen Ansprüchen im japanischen Lizenz-System, die zu einer Amateur-Operator-Lizenz auf 220 japanische Einwohner geführt haben; in den USA entfällt eine Lizenz auf rund 850 Einwohner, in der Bundesrepublik Deutschland auf rund 2500.


PARIS

Der REF hält am 20.12. in Paris eine Generalversammlung ab. Dazu hat der Verwaltungsrat des REF eine Finanzplanung ausarbeiten lassen. Angesichts der Preissteigerungen würde eine künftige Beitragserhöhung von 50,– auf 70,– FFr gerade eine Kostendeckung ermöglichen. (In den bisherigen 50,– FFr ist keine Haftpflichtversicherung enthalten, die zusätzlich 15,– FFr kostet, und der QSL-Versand wird über Gebührenmarken finanziert, über welche Lösung man aber keineswegs glücklich ist.)

Um nun Wünschen nach zusätzlichen Leistungen des REF entsprechen zu können, wird eine Beitragserhöhung auf 100 FFr in Vorschlag gebracht. In Aussicht genommen ist u. a. ein Technisches Labor mit einer Ganztagskraft zur Bearbeitung technischer Artikel für Anfänger und technischer Anfragen, die Trennung des Postens des Geschäftsführers und Redakteurs der Zeitschrift Radio REF und die Schaffung von Rücklagen für die Aufgaben der Referate.


BAYREUTH

Auf der Herbstsitzung der Clubversammlung des DARC am 08./09.11. wurde das vom Ortsverband Bayreuth gestiftete Diplom „100 Jahre Bayreuther Festspiele“ genehmigt. Auskunft hierüber erteilt OM Paul Maisel, DL1ES, ...... Bitte SASE beifügen.


BAUNATAL

Der Amateurrat beschloß auf der letzten Clubversammlung am 07./08.11., die Beitragsregelung ab 01.01.1976 wie folgt zu ändern: Der Jahresbeitrag ist in einer Summe zu entrichten. Damit entfällt die Viertel- bzw. Halbjahreszahlung ab 01.01.1976. Als letzter Fälligkeitstag gilt der 31.03. eines jeden Jahres. Bei Austritt im Laufe des Jahres wird der bereits gezahlte Beitrag nicht mehr erstattet.

Durch die Einführung der Jahreszahlung wird eine erhebliche Rationalisierung im Bereich des Rechnungswesens erzielt. Weiterhin wird durch den Wegfall der Rückerstattung eine wesentliche Arbeitserleichterung erreicht.


BAUNATAL

Die Geschäftsstelle weist aus gegebenem Anlaß darauf hin, daß Leistungen aus der DARC-Haftpflichtversicherung nur dann gezahlt werden können, wenn bei Eintritt eines Schadensfalles der Mitgliedsbeitrag für den entsprechenden Zeitraum entrichtet wurde. Die Versicherungsgesellschaft verlangt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von der Geschäftsstelle den Nachweis über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Für die Erhaltung des Versicherungsschutzes ist es also wichtig, den Beitrag rechtzeitig und in der richtigen Höhe zu leisten.


Ende des Deutschland-RS 40/75 vom 07.12.1975

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1975 Rundspruch-Archiv