DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 20/75 VOM 01.06.1975


BERLIN

CQ Berlin! Am 09.06.1975 startet der Berliner Aktivitäts-Contest IFA 75, der aus Anlaß der Internationalen-Funkausstellung 1975 vom Distrikt Berlin veranstaltet wird. Eine vollständige Ausschreibung der Contestbedingungen wurde in der April-Ausgabe-der cq-DL veröffentlicht. Die Rundspruchredaktion wünscht allen Teilnehmern viel Spaß an diesem sicher sehr interessanten Wettbewerb.


KONSTANZ

Noch sechs Wochen sind es bis zum 14. Internationalen Bodensee-Treffen der Funkamateure am 12./13.07. in Konstanz. Die Tagungsstation DLØIM mit dem Sonder-DOK „BS“ ist bereits seit 01.04. auf allen Bändern QRV.


BENTHEIM

Die 7. DNAT vom 29.–31.08. versprechen auch in diesem Jahr zu einem besonderen Erlebnis zu werden. Das läßt sich aus dem reichhaltigen Programm herauslesen. Anmeldungen sind an das Verkehrsbüro der Stadt Bentheim, ....., zu richten.


LONDON

Eine grafische Darstellung der ITU-Frequenzzuweisung an 15 verschiedenfarbig gekennzeichneten Funkdiensten – darunter natürlich auch den Amateurfunkdienst – hat der Verlag der Wireless World herausgebracht. Weiter sind in dieser Tafel Frequenzen für Sonderdienste, Frequenznormalien usw. eingetragen. Die Darstellung umfaßt acht dekadische Frequenzbereiche jeweils von 3–30 kHz, 30–300 kHz usw. bis zu 30–300 GHz, von Längstwellen also bis zu Millimeterwellen. Jede 76×56 cm große 13farbige Karte kostet einschließlich Versand 80 Pence (DM 4,50). Wer es sich einfach machen will, fügt seiner Bestellung auf eine „Wireless World Wallchart“ einen 5-DM-Schein bei und adressiert sie an ......


NEWINGTON

ARRL-General-Manager Dick Baldwin, W1RU, hat dem DARC die leihweise Überlassung des Films „The HAMs Wide World“ angeboten. Dieser Farb-Tonfilm mit halbstündiger Spieldauer erscheint besonders für Großveranstaltungen (Bodensee-Treffen, UKW-Tagung usw.) geeignet. Anfragen richten Sie bitte an das Amateurfunk-Zentrum des DARC.


FRANKFURT

Ein auffallend roter Ring an der Windschutzscheibe mit der Aufschrift „Funkhilfe im Notfall“ soll das Kennzeichen aller mit Funk oder Telefon ausgestatteter Privat- und Behördenfahrzeuge in der Bundesrepublik werden, wenn sich ein entsprechender Großversuch in Frankfurt bewährt, bei dem auch „Amateurfunk-Clubs“ mit einbezogen werden sollen. Der Deutsche Städtetag will dann dafür sorgen, daß die „Hilfe durch Funk“ im ganzen Bundesgebiet eingeführt wird. Im Juli d. J. soll sich der Verkehrsausschuß des Bundestages damit befassen.


LONDON

Die Mai-Ausgabe der RSGB-Zeitschrift Radio Communication präsentiert sich als Sonderheft mit sieben Artikeln über Störfragen. 20 großformatige Seiten befassen sich mit diesem überall gleich schwerwiegenden Problem. Davon sind acht Seiten praktische Anleitungen zur „Abhilfe bei Störfällen“. Weitere Titel sind: Störungen, der gesellschaftspolitische Aspekt, „QRT machen“, TV-Mast-Vorverstärker und ihre Probleme für den Amateur, Wer trägt die Kosten?, BCI- und TVI-Untersuchungen durch die britische Postbehörde und Störprobleme 1973. Vier Seiten umfaßt ein herauszutrennender Fragebogen, welcher dem Störschutz-Komitee der RSGB Unterlagen über abgeschlossene oder offene Störfälle, betroffene Frequenzen und etwa eingeleitete Abhilfemaßnahmen geben soll.


BAUNATAL

Wer übersetzt fremdsprachige Briefe ins Deutsche? Die DARC-Geschäftsstelle sucht hierfür ehrenamtliche Mitarbeiter. Sollten Sie daran interessiert sein, so setzen Sie sich bitte direkt mit dem Amateurfunkzentrum in Baunatal in Verbindung.


BONN

Im Amtsblatt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen vom 22.05. d. J. sind unter der Verfügung Nr. 393/1975 neue Bestimmungen über Sprechfunkanlagen kleiner Leistung im Frequenzbereich 26.960…27.280 kHz veröffentlicht worden. Danach können ab 01.07.1975 Genehmigungen für ortsfeste Anlagen auf zwölf Kanälen im 10-kHz-Raster zwischen 27.005 und 27.135 kHz ohne die bisher geforderte Glaubhaftmachung eines Bedarfs beantragt werden. Die Geräte für „Wechselsprechen auf einer Frequenz“ müssen eine neue FTZ-Zulassungsnummer der Kennbuchstaben „KF…“ tragen. Sie dürfen an ortsfesten Antennen jedoch keinen Richtantennen betrieben und nicht mit postalischen Fernmeldenetzen oder anderen Funkanlagen verbunden werden. Mit der Genehmigung wird ein Rufzeichen für den Betrieb zugeteilt, im allgemeinen der Name des Genehmigungsinhabers, doch können auch andere Vorschläge berücksichtigt werden. Es wird eine monatliche Gebühr von DM 15,– erhoben. Für den Betrieb beweglicher Geräte im gleichen Frequenzbereich mit FTZ-Serienprüfnummern der Kennbuchstaben „PR27…“ wurde mit gleicher Verfügung eine (kostenfreie) „Allgemeine Genehmigung“ erteilt. Diese kann allerdings insgesamt oder im Einzelfall für jede einzelne Anlage jederzeit widerrufen werden. Mit Genehmigung eines zuständigen Schiffsführers dürfen solche tragbaren Anlagen auch an Bord von deutschen Schiffen (nicht jedoch Luftfahrzeugen) betrieben werden, aber nicht in ausländischen Hoheitsgebieten.

Aufgrund der Genehmigung dürfen die genannten beweglichen Sprechfunkanlagen untereinander oder mit den genannten ortsfesten Anlagen zur Übermittlung von Nachrichten unter Beachtung aller sonstigen gesetzlichen Vorschriften benutzt werden. Genehmigungen für Geräte alter Zulassungsart und FTZ-Nummern bleiben bis auf weiteres gültig. Diese Geräte dürfen auch umgequarzt werden. Bei diesen Genehmigungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Anlagen keine anderen Funkdienste (Rundfunk, Fernsehen) stören dürfen, daß ihr Funkbetrieb im „noise band“ aber keinerlei Schutz gegen Störungen genießt.


Ende des Deutschland-RS 20/75 vom 01.06.1975

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1975 Rundspruch-Archiv