DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 6/75 VOM 16.02.1975

Redaktion: DL1FL


BAUNATAL

Am nächsten Wochenende treffen sich Geschäftsführender und Erweiterter Vorstand zur weiteren Vorbereitung der Jahresarbeit, besonders im Hinblick auf die IARU-Region-1-Tagung und auf die Clubversammlung im Mai in Weschnitz. Deren Tagesordnung umfaßt neben Jahres- und Rechnungsprüfberichten und der Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes die Verabschiedung des Haushaltes 1975, sowie Berichte über die IARU-Tagung, über allgemeine Entwicklung und über Rationalisierungsmaßnahmen.


BAUNATAL

Beratung über Auslandslizenzen und die Bearbeitung von Lizenzanträgen ausländischer Amateur-Besucher erfolgt in der Abteilung „International Affairs“ der DARC-Geschäftsstelle Baunatal. Die Erteilung von Rufzeichen an zivile Ausländer (DJØ) wird bisher vom BPM vorgenommen. Im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen wird aber geplant, auch solche Aufgaben weitgehend an die OPDen zu delegieren. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Herausgabe einer Übersicht, wie weit ausländische Lizenzen den deutschen Amateursendegenehmigungen entsprechen und daher hier anerkannt werden können. Das BPM verfügt über einiges Material auf diesem Gebiet, besonders aus den CEPT-Ländern. Leider ändern sich diese Bestimmungen häufig (wie wir hoffen, zugunsten der Funkamateure). Aus vielen Ländern außerhalb des CEPT-Bereiches liegen keine Unterlagen vor, wodurch sich auch die Bearbeitung oftmals verzögert. Das BPM ist daher an den DARC mit der Bitte herangetreten, bei der Beschaffung der jeweils neuesten Lizenzbestimmungen anderer Länder behilflich zu sein. Alle OM, die in der letzten Zeit im Ausland Lizenzen hatten oder sonst über Beziehungen im Ausland verfügen, werden daher gebeten, solche Lizenzbestimmungen, Kopien von Antragsformularen usw. der DARC-Geschäftsstelle, Abt. International Affairs zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. – Wir sind überzeugt, daß Sie sich dieser Bitte zum Ziel der Verbesserung internationaler Beziehungen nicht verschließen und danken im voraus!


DARMSTADT

Folgende 16 Mitgliedsländer der CEPT – Conférence Européenne des Postes et Télégraphes – haben dieser ohne festes Büro arbeitenden Organisation kurzgefaßte Amateurfunkbedingungen mit Stand des Jahres 1971 übersandt: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Außerdem arbeiten in der CEPT noch folgende neun Staaten mit: Großbritannien, Italien, Jugoslawien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, San Marino, die Türkei und der Vatikan.


ROMFORD

Zur Zeit der Drucklegung der IARU-Region-1-News Januar 1971 hatten von den 41 Mitgliedsverbänden der IARU-Region 1 25 eine Delegation zur Teilnahme an der Konferenz in Warschau im April d. J. angemeldet. Von zehn Verbänden lag noch keine Antwort vor und sechs hatten erklärt, keine Delegation entsenden zu können; diese können aber andere Verbände zur Stimmabgabe ermächtigen.


NEWINGTON

Aufgrund der Vorjahrs-Zählungen und -Veränderungen wird der Stand der Welt-Amateurfunk-Bevölkerung zum Jahresbeginn 1975 auf 750.000 geschätzt. Genauere Zahlen werden erst nach der jährlichen Erhebung durch die IARU im Spätsommer d. J. vorliegen.


RINKENAES

Während bis 1973 für die damals allein für Teilnahme an der EDR-Veranstaltungen in Dänemark erhältlichen 1–3tägigen Gast-Lizenzen keine Gebühren erhoben wurden, waren für die ab Herbst 1973 offiziell ausgegebenen Besucher-Lizenzen – unabhängig von ihrer Dauer bis zu einem Vierteljahr – einheitlich 50 DKr zu zahlen. Anläßlich einer Besprechung im P&T-Generaldirektorat in Kopenhagen am 14.01. konnte der stellvertretende Vorsitzende des EDR, OM Karl Carstensen, OZ6IC, vortragen, daß kurzfristige Gastlizenzen anläßlich von Amateurfunk-Veranstaltungen u. a. in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz kostenlos erteilt werden. Vom P&T-Generaldirektorat wurde zugesagt, bei der nächstfälligen Revision der Amateurfunkbestimmungen in Dänemark für solche Fälle die Gebührenfrage wohlwollend zu überdenken (wahrscheinlich mit dem Ziel einer Herabsetzung auf reine Bearbeitungskosten).


WASHINGTON

Am 30.11.1974 hat US-Präsident Ford das „Ausländer-Gesetz“ Senatsvorlage 2457 unterzeichnet, das eine Beschleunigung in der reziproken Lizenzierung von Ausländern zuläßt, da nunmehr deren Lizenzanträge nicht mehr einer Anzahl verschiedener „Regierungs-Agenturen“ zugeleitet werden müssen. Wenn hiernach die Amateurfunkbestimmungen der FCC entsprechend geändert worden sind, kann jeder Ausländer – unabhängig vom Alter, Einwanderungs-Status und etwaiger früherer Lizenz – eine Amateurfunkprüfung bei der FCC ablegen und ein US-Rufzeichen erhalten. Aus dem US-Fernmeldegesetz wurde die Vorbedingung eines Einbürgerungsantrages gestrichen. Dies kommt auch besonders Jugendlichen unter 18 Jahren zugute, die mangels Volljährigkeit keinen Einbürgerungsantrag stellen können. – Die vor 18 Monaten eingebrachte Gesetzvorlage war schon aufgegeben worden, wurde aber doch vom US-Kongreß während der sog. „Lahme-Enten-Zeit“ nach den Wahlen durchgezogen.


NORWICH

Anfang des Jahres wurde die englische AMSAT-Organisation AMSAT-UK (United Kingdom) gegründet. Zu den Zielen des Vereins gehören die Teilnahme an der Entwicklung von Amateur-Weltraum-Satelliten und die technische und finanzielle Unterstützung der Projekte der AMSAT-USA. Der Gründungsvorstand setzt sich zusammen aus den OM Roy Stevens, G2BVN, Pat Gowen, G3IOR, und Tony Bailey, G3WPO. Anfragen wegen Mitgliedschaften und Bezug der Clubzeitschrift sind an G3WPO zu richten: Mr. Tony Bailey, ......

Weiter wurde von den JAlern ..NET, ..ANG, ..ATL und ..NEZ die JAMSAT, Japan AMSAT-Organisation gegründet und ein weiterer nationaler Verband ist in Kanada im Entstehen; Planungen bestehen auch in Mexiko.


BERLIN

Aufnahme von Telemetriedaten von OSCAR 7 werden von der AMSAT weiterhin sehr gesucht. Zusätzlich zu den Niederschriften auf den von DC7AS ausgegebenen Telemetrieberichtsblättern interessieren Aufnahmen von ganzen Überläufen des Satelliten, von denen wenigstens 75 % der Hörbarkeitszeit ausnutzbar sind, die also in nicht zu großer Entfernung verlaufen. Tonbandaufnahmen auf C-60-Kassetten sollten unter laufender Nachstimmung möglichst auf 2125 Hz Tonfrequenz gehalten werden. Am wertvollsten sind die detaillierten 60-Kanal-RTTY-Aufnahmen, am besten über einen Empfangslocher mitgeschrieben. Die fortlaufende Mitschrift ermöglicht eine Computer-Auswertung der Zustandsänderungen während des Fluges, beispielsweise beim Eintauchen in den Erdschatten oder – über die von den einzelnen Sonnenzellen-Quadrantenfeldern gelieferten Ströme – eine Darstellung der Drehbewegung des Satelliten in Bezug auf die Sonne. – Einsendungen werden erbeten an W3HCF: ...... Den Bändern sind beizufügen: eigenes Rufzeichen, Umlauf-Nr., Datum und UT des Aufnahmebeginns und ein selbstklebender Rücksende-Aufkleber. Aufnahmen die diese Bedingungen nicht erfüllen, erbittet weiterhin die AMSAT, ......


GENF

Die Internationale Organisation für Normung – ISO – hat als internationale Abkürzungszeichen für die Bundesrepublik Deutschland die Buchstaben DE bzw. DEU vorgeschlagen und die Hoffnung ausgesprochen, daß diese sich bei allen Organisationen der Welt bald einführen, ebenso „als Kennzeichen für Autos und Flugzeuge und als Erkennungssignale für Schiffe und Rundfunkstationen“. Ein wenig Ahnungslosigkeit muß man der ISO wohl bescheinigen, denn für solche Erkennungssignale, bzw. Rufzeichen ist noch immer die Landeskenner-Zuweisung der ITU (VO Funk Artikel 19) zuständig, in der für Gesamt-Deutschland der Block DAA–DTZ ausgewiesen ist. Hiervon verwenden bekanntlich die Bundesrepublik nach einer frühen Vereinbarung die Gruppen DA–DL und die DDR die Gruppen DM–DT. (Auch der ADAC hat inzwischen gegen eine solche Umstellung Stellung genommen.)


NEWINGTON

Wie Ham-Radio-Report meldet, hat John Huntoon, W1RW, seit 1960 ARRL-General Manager und Schriftleiter der QST. mit Wirkung vom 31.01. diese Ämter niedergelegt. Seine Posten als Sekretär der ARRL und IARU will er aber beibehalten. Es ist anzunehmen, daß der Streß, ständig auf mehreren Stühlen möglichst gleichzeitig sitzen zu müssen, ihn zu diesem Entschluß bewogen hat. Als wahrscheinlicher Nachfolger gilt sein bisheriger Stellvertreter W1RU, Dick Baldwin, der wegen seiner Verdienste um die ARRL und um den Amateurfunk im allgemeinen sowohl im Kreise der ARRL-Direktoren (entspr. unseren Distrikts-Vorsitzenden), als auch im Ausland großes Ansehen genießt. Bekannt sind auch seine Bemühungen zur Vorbereitung auf die kommende ITU-Funkverwaltungskonferenz, zu welchem Zweck er u. a. bereits im Februar 1974 Erkundungsgespräche im Amateurfunk-Zentrum mit dem Sachbearbeiter des Bundespostministeriums und dem DARC-Vorstand führte (Siehe cq-DL 4/1974). Auf diesem Gebiet dürfte ihm weiterhin harte Arbeit bevorstehen, ebenso im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Lizenzwesens in den USA, wie sie von der FCC vorgesehen ist.


NEWINGTON

Am 25./26.01. führte die ARRL ihren „simulierten Notfall-Test“ durch. Solche Notfall-Übungen dienen dazu, Stationen und Betriebstechnik auf ihre Einsatzfähigkeit zu prüfen und ggf. zu verbessern. Zu spät ist es, sich die Art der Verkehrsabwicklung zu überlegen, wenn eine Katastrophe bereits eingetreten ist.


MÜLHEIM

Zu einem immer noch akuten Thema erinnert das VFDB-Rundschreiben 1/1975 an eine Veröffentlichung aus der Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen Heft 20/1973. Danach stellte der (SPD-) Abgeordnete Dr. Geßner an die Bundesregierung folgende Frage: „Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß die Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten veranlaßt werden, die Empfangsgeräte so zu konstruieren, daß Störungen durch Amateursender vermieden werden?“ – Die schriftlichen Antworten des seinerzeitigen Bundespostministers Prof. Dr. Horst Ehmke, des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Volker Hauff und des seinerzeitigen Staatssekretärs Kurt Gscheidle lautete: „Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, über die von der Deutschen Bundespost herausgegebenen „Technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger“ hinaus weitere allgemeine Maßnahmen zu treffen. Diese „Technischen Vorschriften“ sind so gehalten, daß für die Herstellung von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern ein Optimum zwischen der Wirtschaftlichkeit und den technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Störungen gegeben ist. Störungen durch Amateursender treten nur in sehr geringem Umfang auf. In solchen Fällen müssen dann Einzellösungen gefunden werden. Die Herstellerfirmen haben sich bereit erklärt, bei der Störbeseitigung zu helfen.“ – Inzwischen haben diese ja bereits weitgehend die Konzeption der neueren Geräte verbessert.


MÜNCHEN

Unter „Mehr Selektion bei Fernsehempfängern“ schildert DL1HM im Leitartikel der Funkschau 3/1975 den diesbezüglichen Trend der Entwicklung.


Ende des Deutschland-RS 6/75 vom 16.02.1975

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1975 Rundspruch-Archiv