DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 2/75 VOM 19.01.1975

Redaktion: DL1FL


DARMSTADT

Die Freigabe der Betriebsart F2 auf UKW war bekanntlich vom DARC hauptsächlich zwecks Aussendung drahtloser Morsekurse beantragt worden, die mit üblichen UKW-FM-Geräten aufzunehmen sind. Zu regeln war aber noch eine Vereinbarkeit solcher Aussendungen mit den bereits eingespielten Aufgaben der Relaisfunkstellen. Auf Vorschlag des DARC hat das FTZ auf eine entsprechende Anfrage (von DBØXS) die Voraussetzungen genannt, unter welchen keine Bedenken gegen die Aussendung von Morsekursen über UKW-FM-Relaisfunkstellen bestehen: 1) Die Abstrahlung des Morseunterrichtes muß sich auf eine Dauer von jeweils 30 Minuten und dreimal in der Woche beschränken; 2) Nach jeweils fünf Minuten muß die Relaisfrequenz für jeweils eine Minute freigeschaltet werden für eventuelle Dringlichkeitsrufe; 3) Sofern die Morselehrgänge mit Hilfe von Tonträgern (Schallplatten oder Tonband) durchgeführt werden, könnte die Bedienung der Amateurfunkstelle auch einem Inhaber der Genehmigungsklasse C gestattet werden (also ohne Hinzufügung eigener Morsezeichen). Für solche Fälle wird anheim gestellt, einen entsprechenden Antrag an die zuständige OPD zu richten.


MEISSNER

Zur Teilnahme an der DARC-Clubmeisterschaft 1974/75 haben sich in den 20 Distrikten folgende Ortsverbände qualifiziert: Schwarzwald, A14; Kronach, B21; Ottobrunn, C09; Schöneberg, D05; Hamburg-Alstertal, E13; Melsungen. F36; Gemünd, G22; Langenhagen, H31; Bremen, I04; Trier, K10; Moers, L14; Süderbrarup, M15; Bielefeld, N01; Bochum, O04; Heilbronn, P05; St. Ingebert, Q02; Mettmann, R09; Augsburg, T01; Regensburg, U13, und vom VFDB Frankfurt, Z05. Die erzielten Punktzahlen liegen zwischen 4748 (N01) und 749 (U13) mit einem Schwerpunkt bei 2000. Das Funkbetriebsreferat des DARC gratuliert diesen Zwischen-Siegern und hat sie zur Endausscheidung eingeladen auf Kurzwellen für drei zu wählende Tage zwischen dem 22. und 28.02., auf UKW vom 01.–02.03. Viel Erfolg!


LINDAU

Wie das DX-Referat mitteilt, soll der RTTY-Teil des WAEDC künftig auf den Monat November verlegt werden. Bereits in diesem Jahr wird es dann am 2. November-Wochenende einen 2. RTTY-Teil geben, zusätzlich zu dem bereits für das 3. April-Wochenende angekündigten. CW- und Fonie-Teil des WAEDC finden bekanntlich immer am 2. Wochenende im August, bzw. September statt.

Weiter verlautet vom DX-Referat, daß der für den CW-Teil des WAEDC 1974 gemeldete Sieger EA2IA nachträglich disqualifiziert wurde. Als Sieger und Trophäen-Gewinner dürfte daher DJ8SW mit seinen fast 484.000 Punkten gelten.


KONSTANZ

Alle OM, die an aktiver Teilnahme an DX-Versuchen auf Frequenzen über 4 GHz interessiert sind und evtl. schon über eine Grundausrüstung verfügen, werden gebeten, sich mit dem UKW-Referat umgehend in Verbindung zu setzen.


WOLFSBURG

Wie der Niedersachsenrundspruch meldet, ist der Steinbergbrief Nr. 8 Ende Dezember erschienen und soll bereits weitgehend ausgeliefert sein. Das Heft ist noch durch Überweisung von DM 3,50 auf das Sonderkonto des DARC Distrikt Niedersachsen, ....., zu beziehen.


WASHINGTON

OSCAR 7 ist nicht nur besser ausgestattet als OSCAR 6, er ist auch – unbeabsichtigt – ein ganzes Stück fixer. Lagen seine Äquator-Crossings beim Start rund 50 Minuten hinter denen von OSCAR 6, so war dieser Abstand beim Jahreswechsel bereits auf 20 Minuten geschrumpft und heute auf 8 Minuten. Die letzten hier in diesem Monat hörbaren Durchläufe am 31.01. beginnen praktisch gleichzeitig um 20:35 UT in 1,6°, bzw. 3,1°  West. Nach rund einem halben Jahr dürfte OSCAR 7 dann seinen Vorgänger ein zweites Mal überrunden.

Die AMSAT ist sehr an Angaben über die Umschaltung der Baken-Belegung interessiert, ob Morse-Telemetrie schnell oder langsam, RTTY-Telemetrie oder Codestore. Weiter bittet sie um Einsendung wieder-gelochter RTTY-Telemetrie-Aufnahmen. Es soll geprüft werden, ob evtl. HF in einzelne Telemetrie-Kanäle gelangt und die Meßwerte verfälscht. – Leider wird sich RTTY (mit der bekannten Erschwernis der space-only-Tastung) hier nur auf 145,975 MHz aufnehmen lassen, da die Bake auf 435,1 MHz nur jeweils nach dem Einschalten zufriedenstellend arbeitet und dann – auch laut Telemetrie – auf wenige Milli-Watt Leistung absinkt. Einsendung an die AMSAT, ....., oder an Alexander Schöning, ......


KNIVSBERG

Die südjütländische 2-m-Relaisfunkstelle auf dem Knivsberg nördlich Apenrade – bisher auf dem alten Kanal R2 wie Hamburg und Oldenburg in Betrieb, – hat nach dem Auftreten von Interferenzen durch die Frequenzumstellung der MPI-Bake DLØPR spontan QSY auf Kanal I5 – Eingang 145,125 MHz, Ausgang 145,725 MHz gemacht. Bei nunmehriger Verwendung getrennter Sende- und Empfangs-Antennen wird das Gebiet zwischen der deutsch-dänischen Grenze und Hadersleben gut überdeckt. – Ob man mal fragt, wie die das machen?


MADEIRA

Am WWDX-160-m-Contest vom 25.01., 22:00 bis 26.01., 15:00 UT will DJ6QT/CT3 wieder von Madeira aus teilnehmen.


LONDON

Die RSGB hat revidierte drei-buchstabige County-Bezeichnungen festgelegt, die erstmalig beim RSGB-1,8-MHz-Contest vom 08.02., 21:00 bis 09.02., 02:00 UT an die Code-Nummer angehängt werden, z. B. 579 001 SRY (wie Surrey).


MONACO

3A2GX war seit Juni 1974 in der Luft, aber keineswegs von Monaco aus, sondern vom benachbarten Frankreich. Allein im WWDX-Fonie-Test machte er 800 QSOs. Seine Station wurde am 26.10. von den französischen Behörden geschlossen und die Logbücher beschlagnahmt. Die ARRL hat QSL-Karten von 3A2GX inzwischen für das DXCC als ungültig erklärt.


TÜBINGEN

Vom 25.01. 14:00 Uhr bis zum 26.01. 22:00 Uhr läuft der diesjährige Französische CW-Wettbewerb, bei dem außer französischen Stationen und denen der DUF-Länder auch die französisch-sprachigen Länder LX, ON, 9Q, 9U, 9X, HB9 und 4U1ITU zählen, sowie die DA- und DL-Stationen der Sektion REF/FFA. Aus Anlaß des diesjährigen 50jährigen Jubiläums der REF zählt die Sonderstation F8REF 50 Punkte und einen zusätzlichen Multiplikator für jedes Band. Die übrigen Regeln sind in der cq-DL Januar 1974, S. 55 beschrieben. Die Contest-QSOs zählen für die größeren REF-Diplome, wenn die Einreichung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.


GENF

Das Generalsekretariat der ITU hat dem neuen ITU-Mitglied Bahamas (The commonwealth of the Bahamas) die Rufzeichenreihe C6A–C6Z zugeteilt.


LONDON

In Großbritannien waren am 30.09.1974 20.170 Amateurfunk-Lizenzen ausgegeben, 25 % davon als UKW-Lizenzen der dortigen Klasse B. 22 % der A-Lizenzler besaßen eine Mobilfunkgenehmigung und 30 % der B-Lizenzler. Die RSGB hatte Ende November 1974 17.245 Mitglieder, davon 10 % außerhalb von Großbritannien.


WASHINGTON

Ein beratender Ausschuß der US „Information Agency“ empfiehlt die Ausrüstung der in der ganzen Welt verbreiteten Stationen der VoA – Voice of America – mit 2500-kW-Sendern, um eine „Überlegenheit“ über die üblichen 500-kW-Sender der anderen größeren Nationen zu erzielen. – Kommentar der QST Januar 1975: „Genau so sinnlos, wie das Waffen-Wettrüsten; bei solchen ständig weiteren Steigerungen kann niemand gewinnen!“


MÜNCHEN

Die Funkschau Heft 1/1975 veröffentlicht einen Leserbrief zur 11-m-Band-Situation. Frage: Ich habe eine Frage zum 11-m-Band. Mich erreichten sehr gegensätzliche Informationen über die Pläne der Post. Einige Stimmen sagen, die Gebühren werden drastisch erhöht, andere meinen, stationäre Antennen werden bis zu einem gewissen Gewinn erlaubt, andere behaupten, die Kanäle der Gruppe IV würden als Hobby-Band – ähnlich wie in Italien und in anderen Ländern – freigegeben. Antwort: Nach ausführlichem Gespräch mit den zuständigen Beamten einer Oberpostdirektion erfuhren wir, daß alle Ihnen zugetragenen Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jeder Grundlage entbehren. In Italien ist das 11-m-Band keineswegs freigegeben, es wimmelt dort aber von Schwarzsendern in diesem Bereich. Freigegeben sind lediglich in Frankreich und in den skandinavischen Ländern einige 27-MHz-Kanäle, aber die darauf funkenden Hobby-Leute dürfen nach internationalem Fernmelderecht ihre Stationen in keinem anderen Land betreiben.


HAMBURG

Handhabe gegen den bisher ungehemmten Vertrieb von Funkgeräten, für welche in der Bundesrepublik Deutschland keine Betriebsgenehmigungen (also u. a. keine FTZ-Nummern) erteilt sind, bietet der Präzedenzfall eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg vom 13.12.1973 (Aktenzeichen - 47-QS 3/74). Das Zentralblatt der Deutschen Bundespost für Dokumentation und Information (Heft 22/1974) veröffentlicht daraus:

„Die Beschlagnahme von Mikro-Abhörgeräten gem. § 94 StPO im Ermittlungsverfahren gegen einen Händler wegen Verdachts der Beihilfe zu Vergehen nach den §§ 15 FAG und 298 StGB ist rechtmäßig, da der Täter inländischen Käufern Geräte dieser Art lieferte und sie in die Lage versetzte, diese ohne Genehmigung der Deutschen Bundespost zu benutzen. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich anzunehmen, daß die Käufer diese Geräte auch benutzen wollen und wußten, daß dies in der Bundesrepublik verboten ist. Schließlich besteht auch der Verdacht, daß der Händler die Mikro-Abhörgeräte in dem Bewußtsein verkaufte, dadurch das Errichten, Betreiben und Abhören zu fördern und dies auch wollte oder zumindestens billigend in Kauf nahm.“


KOPENHAGEN

In Dänemark sind am 01.12.1974 neue Regelungen für das Einschreiten gegen gesetzwidrige Benutzung von Funkanlagen in Kraft getreten, nachdem Rundfunk- und Fernsehstörungen insbesondere durch 27-MHz-Anlagen mit ungesetzlich hohen Leistungen überhand genommen hatten. Diese Vorschriften verpflichten Händler und Importeure dazu, sich zu versichern, daß Funkanlagen für Frequenzen zwischen 26 und 40 MHz und zwischen 78,5 und 108 MHz, sowie Empfänger über 40 MHz, die auf den Markt gebracht werden, die technischen und verwaltungsmäßigen Bestimmungen einhalten oder vor Verkauf in den vorgeschriebenen Zustand versetzt werden. Ein Verkauf darf nur stattfinden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, wobei sich die Feststellung nach der Art der Anlage richtet. Für Typ-geprüfte private Funkanlagen (27 MHz, maximaler Input 100 mW) ist der Aufkleber mit der P&T-Zulassungsnummer zu kontrollieren, bei Amateurfunksendern im Bereich 28–29,7 MHz die Funkgenehmigung der P&T-Verwaltung nach Klasse A, B oder C, bei sonstigen Funkanlagen ebenfalls die Genehmigung einschließlich der zugewiesenen Frequenzen. – Jedenfalls auf dem CB-Sektor ist also Dänemark keineswegs das Land, wo im Übermaß Milch und Honig fließt.


Ende des Deutschland-RS 2/75 vom 19.01.1975

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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