DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 34/74 VOM 27.10.1974

Redaktion: DL1FL


BERLIN

Der AMSAT Deutschland-Informationsdienst gibt bekannt: Die Abschußvorbereitungen für OSCAR 7 verlaufen bisher planmäßig, so daß weiter ein Start am 29.10. um 17:11 UT anvisiert wird. Mit einem Einschalten des Transponders von 2 m auf 10 m wird für Umlauf 17 am 31.10. mit Äquatorüberlauf um 00:58 UT gerechnet. Dieser Umlauf ist aber bei uns nicht hörbar. Eine erste 10-m-Hörbarkeit ist von der 34.–44. Minute nach Äquator crossing 19 auf etwa 122° West um 04:48 UT zu erwarten, also am 31.10. von 05:22–05:32 UT. Ebenso ergeht es uns mit der vorgesehenen Einschaltung des 70-cm/2-m-Umsetzers im Umlauf 29 am 31.10. um 23:59 UT. Doch sind hier erst Versuche im Umlauf 32 sinnvoll, 32–49 Minuten nach der Äquatorüberquerung um 05:44 UT auf etwa 135°, also am 01.11. 06:16–06:33 UT von Nordosten nach Südosten ziehend. Ein Plan über die täglich wechselnden Betriebsmöglichkeiten über die verschiedenen Umsetzer soll im nächsten Deutschland-Rundspruch veröffentlicht werden.


BAD SEGEBERG

Die cq-DL November beginnt mit dem Abdruck von drei Beschreibungen zu den prämierten Geräten des Technischen Jubiläumswettbewerb des DARC, der vom Distrikt Schleswig-Holstein vorgeschlagen worden war. DV Karl Heinz Ehlers, DJ1ME, schreibt dazu im Leitartikel:

„Für den DARC war ein technischer Wettbewerb sicher die gemäße Form, die 25jährige Wiederkehr der Verkündung des Amateurfunkgesetzes in Erinnerung zu rufen. Der Zweck sollte nicht ein Wettbewerb mit der inzwischen entstandenen Spezialindustrie sein, wenn die Ergebnisse Anregungen zur „eigenen Ausbildung und zu technischen Studien“ bieten sollten, wie die VO Funk die Aufgaben des Amateurfunkdienstes festlegt. Die der Jury vorgestellten Geräte wurden im ganzen gesehen den gestellten Anforderungen durchaus gerecht. Für den Newcomer wären allerdings außer den Empfängern auch Demonstrationsmittel sehr erwünscht gewesen. Die Palette der eingesandten Geräte hätte noch vielfältiger, ihre Zahl noch größer sein können. Für eine Wiederholung zu gegebener Zeit, vielleicht etwas variiert, hat dieser Wettbewerb aber bestimmt Ermunterung und Berechtigung gegeben.“


BENSHEIM

Einem ständig wieder vorgetragenen Wunsch folgend ist beabsichtigt, ab Januar 1975 in der cq-DL einen Kursus „Englisch für Funkamateure“ abzudrucken, wozu ein entsprechendes Tonband gefertigt werden soll.


BAUNATAL

Auslandsbezieher unserer cq-DL werden gebeten, ihre Bezugsgebühren für 1975 in Höhe von DM 18,– (ohne Mitgliedschaft im DARC) baldmöglichst an den DARC in D-3501 Baunatal zu überweisen auf das Postscheckkonto ...... Bitte vergessen Sie nicht, Anschrift und Rufzeichen zu nennen!


LINDAU

Das DX-Referat hat die Termine seiner Haupt-Wettbewerbe für 1975 bekanntgegeben: Der European DX-Contest -WAEDC- läuft in RTTY am 19./20.04., in CW am 09./10.08. und in Fonie am 13./14.09. Der Europa-Fieldday findet am 07./08.06. statt und der Sommer-Fieldday am 06./07.09.


GAUTING

Anfang Oktober wurde die 500ste Bauanleitung und Platine für den von Günter Hoffschildt, DL9FX, entwickelten 80-m-Peiler „Münchner Kindl“ verkauft. Die unerwartet hohe Nachfrage hat leider zu einer Verzögerung im Bauteile-Nachschub geführt, so daß die eifrigen Nachbaubestrebungen im Distrikt Bayern-Süd – hoffentlich nur vorübergehend – gebremst wurden.


NÜRNBERG/ MÜNCHEN/ WOLFSBURG

Frühzeitig beginnen im nächsten Jahr die Jugendlehrgänge des DARC. Der Distrikt Franken beginnt mit einem C-Prüfungskursus vom 28.12.1974 bis 12.01.1975 im Pfadfinderhaus bei Ebermannstadt (Kosten 150,– DM). Schnell Entschlossene melden sich umgehend bei Klaus D. Sperling, DC4NA, ......

Der Distrikt Bayern Süd führt seinen 12. Lehrgang vom 15.02.–08.03.1975 in Pullach unter Leitung von DJ2UD durch. Lesen Sie dazu die cq-DL November Seite 673. Im Distrikt Niedersachsen findet ein Kursus während der Osterferien vom 14.–28.03. in Wolfsburg statt und ein weiterer während der Sommerschulferien vom 18.07.–05.08.1975 in der Jugendausbildungsstätte des Landes Niedersachsen in Bündheim.


HEIDELBERG

Einen „DL1ZV-Memorial-Contest“ veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft CW – AGCW – am 03.11. von 09:00–12:00 Uhr auf dem 80-m-Band aus Anlaß des Ablebens des weltbekannten CW-Operators Alfred Zeller, DL1ZV. Lesen Sie bitte die Ausschreibung in der cq-DL Oktober S. 629.


DORSTEN

Die Ausschreibungen für den UKW-CW-„Marconi Memorial Contest“ vom 02.–03.10. jeweils 16:00 GMT finden Sie in der cq-DL Oktober S. 614.

Zum IARU-Region-1-VHF-Contest am 07./08.09. traten 94 Feststationen an. Höchste Punktzahlen erzielten: DC8RLA gut 127.000, DLØRI gut 89.000, DLØNI gut 78.000, DKØAA reichlich 77.000 und DLØTN fast 72.000. Bei den 73 Einsendern der Portable-2-m-Stationen erreichten Spitzen-Punktzahlen DK3GK 111.000, DJ7HC/HBØ 109.000, DC6XL gut 91.000, DKØBN 85.968 und DK8EQ 85.915.


VELBERT

Je 18 Teilnehmer starteten bei recht ungünstigem Wetter am 05.10. auf 2 m und ebenfalls am 06.10. auf 80 m bei den diesjährigen deutschen Fuchsjagdmeisterschaften. Vier der fünf Füchse wurden auf 2 m gefunden von Eckard Krüger, DJ8EI, in 113' 20", Hans Endras, HB9QH in 116' 50", Walter Meier, HB9MDP in 116' 58", Jürgen Meier, DJ2WY schaffte in 115' drei Füchse. SWL Hans-Jürgen Rackwitz fand als einziger alle fünf Füchse, mußte jedoch in der harten Wertung wegen Zeitüberschreitung um 52 Sekunden ausscheiden!

Auf 80 m fanden acht Teilnehmer alle fünf Füchse, als erste Hans Endras, HB9QH in 86' 50", Wolfram Hauer, DJ5IN in 87' 23", Walter Meier, HB9MDP in 89' 12" und SWL Olaf Bauer in 89' 34".

Als Deutsche Meister 1974 hatten sich damit auf 2 m DJ8EI, Eckard Krüger, und auf 80 m DJ5IN Wolfram Hauer qualifiziert.

DJ1MC (Erbauer der Baunataler QSL-Maschine) fand große Anerkennung für die neu erstellten Steuereinrichtungen der Füchse und Ausrichter DL1PE dankte allen Teilnehmern, Helfern und dem DV DL1NN für seine freundliche Unterstützung.


STUTTGART

In geschäftstüchtiger Weise werden derzeit Leute mit lauen Funk-Neigungen – zu wenig jedenfalls, um Wissen für Amateurfunkprüfungen zu erwerben – mit Vorspiegelungen aufgeheizt, wie im Oktober im Anzeigenteil eines Magazins zu lesen. Heißt es da doch: „Die einfachste ‚Amateur-Lizenz‘ bekommen Sie ohne Formalitäten beim nächsten Edelweiß Autohilfsclub (!). Das 10-m-Band ist tot – meinen Sie –. Aber wenn Sie schnell mal über 11 m drehen, erleben Sie Ihr blaues Wunder! Einer neben dem anderen – alle 10 kHz. Ob Europa mobil oder fest in AM oder Brasilien in SSB – alles ist da. Allein in Europa gibt es über eine Million 11-m-Stationen. Die Frequenzen werden schon knapp und man rückt in Riesenschritten in Richtung 10-m-Band vor. Schon für wenig mehr als 100 DM bekommen Sie ein Qualitäts-Handgerät und für kaum mehr als 200 DM ein Autogerät, auch auf 10 m umstellbar. Nehmen Sie schnellstens teil an diesem neuen Spaß und zwanglosen Schwatz als ‚Ali Baba‘ oder ‚Yokohama Japan‘.“

Wer es noch nicht wußte, erfährt also hier die wahren Hintergründe eines „Auto-Hilfsfunks“. Geschäftstüchtig, und doch so aufschlußreich!


TETTNANG (Bodenseekreis)

Anfang Oktober berichteten südwestdeutsche Tageszeitungen über Urteile des Amtsgerichtes Tettnang über sechs mit dem DFV liierte „Schwarzfunker“, darunter eine Frau. Sie hatten auf eigene Faust es unternommen, im 27-MHz-Bereich Hilfe bei Unfällen auf der B30 und in einem Brandfall, sowie in „Seenotfällen“ (vermutlich auf dem Bodensee) zu vermitteln. Funkmeßwagen der Deutscher Bundespost peilten sie den Zeitungsberichten nach im Bereich der Frequenzgruppe I für „Sprechfunkanlagen kleiner Leistung“ zwischen 26.965 und 27.035 kHz, der für Bedarfsträger mit offiziellen Sicherungsaufgaben reserviert ist (Polizei, Feuerwehr, Zoll, DRK, THW, DLRG).

Nun wäre mit einer postalischen Genehmigung eine Art „Autohilfs-Funk“ durchaus legal, aber im allgemeinen nur in der Frequenzgruppe IV, wobei sechs Frequenzkanäle von je 10 kHz Breite zwischen 27.225 und 27.775 kHz zur Verfügung stehen. Dieser Bereich ist außerdem für Funkverkehr von zur „Förderung des Sports dienenden sportlichen Vereinigungen, sowie Handel, Handwerk und Gewerbe für wirtschaftliche Zwecke“ vorgesehen. Die Anlagen dürfen max. 2 W Input führen und mit Handsprechfunk- oder Autoantennen vorgeschriebener Art, jedoch nicht an stationären Antennen betrieben werden. Für voll ausgerüstete Autohilfe-Fahrzeuge sind in Süddeutschland auch Kanäle der „offiziellen“ Gruppe I zugeteilt worden.

Die Urteile lauteten auf Einziehung der Anlagen und Geldstrafen zwischen 300 und 500 DM. Mildernd wurden die von den Angeklagten geltend gemachten humanitären Bestrebungen der – vom Gericht und der Presse wieder völlig falsch als „Funkamateure“ bezeichneten Straftäter – gewertet. In einem Leserbrief an den Südkurier hat sich UKW-Referent Jochen Schilling gegen diese Bezeichnung verwahrt. Hierzu sei erneut die Definition des Amateurfunkdienstes nach der Vollzugsordnung Funk der ITU zitiert: „Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird; Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.“ Die Bezeichnung „Funkamateure“ war also aus mehreren Gründen falsch:

  1. Sie waren nicht „ordnungsgernäß ermächtigt“;
  2. Sie wollten keinen Amateurfunk betreiben, der eine ganz andere primäre Zielsetzung hat als ein Autohilfsfunk, und
  3. Sie betrieben demgemäß ihre Geräte nicht in den dem Amateurfunkdienst reservierten Bereichen, sondern im Betriebsfunkband für Sprechfunkgeräte kleiner Leistung.

Auch wurde zur Beurteilung ihrer Taten ja nicht das Amateurfunkgesetz, sondern das Fernmeldeanlagengesetz herangezogen.

Um zu verhüten, daß weiterhin ein völlig unbedarfter Personenkreis zum Schaden des Amateurfunkdienstes als „Funkamateure“ tituliert wird – und das von Hütern von Recht und Ordnung – Richtern, wie Presse – müßte daher ein Memorandum über den Status des Amateurfunkdienstes ausgearbeitet werden. Dieser Schriftsatz müßte bei allen anstehenden Prozessen den betreffenden Richtern und Rechtsanwälten zugeleitet werden, so daß diese sich nicht länger aus Unkenntnis in mißverstandenen Interpretationen auslassen.

Wenn aber Richter noch der Bundespost nahelegen, sich mit den Straftätern zu arrangieren, so kommt es DJ1XK nach seinem Leserbrief im Südkurier so vor, als ob man nach einem Tresor-Einbruch der betroffenen Bank empfehlen würde, den erwischten Einbrechern eine Lehre als Schlosser zu bezahlen!

Von allem Vorhergesagten wird nicht die moralische Verpflichtung des Funkamateurs berührt, sich in jeder Not-Situation gemäß § 8 (1) der DV AFuG mit seiner Station zur Verfügung zu stellen, deren Leistungsfähigkeit und Reichweite die Möglichkeiten eines 11-m-Betriebsfunks weit übertrifft.

Ein System größter Wirksamkeit muß allerdings noch entwickelt und erprobt werden.


Ende des Deutschland-RS 34/74 vom 27.10.1974

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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