DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 14/74 VOM 21.04.1974


BAUNATAL

Am 06.04. fanden sich in Baunatal der Geschäftsführende und der Erweiterte Vorstand mit dem Amateur-Rat des DARC zu einer Aussprache zusammen. Nicht anwesend waren aus dem Vorstand der Beisitzer, der Jugend- und der Funkbetriebs-Referent, vom Amateur-Rat Vertreter aus Berlin, Württemberg und des VFDB. Der öffentlichen Sitzung wohnten etwa 75 Zuhörer aus den Distrikten Hessen, Niedersachsen und Westfalen bei.

Das rasche Zusammentreten war zur Erörterung der Lage im Verband erforderlich geworden, u. a. wegen des Rücktritts OM Netzers und Amtsniederlegung des Geschäftsführeres Ulf Kluge zum 01.04. Dessen Bezugnahme auf eine angebliche Kündigung durch den Amateur-Rat muß als gegenstandslos bezeichnet werden, weil ihm die Stellungnahme des Justitiars und des Vorstands auf Rechtsunwirksamkeit (die er selbst auch vertrat) bekanntgegeben war. Nach seinen eigenen Angaben ist zudem seine Rückkehr zur Industrie vorbereitet.

Ausführlich wurde auch über den zuvor mehrfach angebotenen Rücktritt von OM Netzer berichtet und Versionen über angeblich ausgeübten Druck in dieser Richtung zurückgewiesen. Vorstand und Amateur-Rat waren sich darin einig, daß ein Höchstmaß gegenseitiger Information und Transparenz aller Vorgänge der Geschäftsführung gesichtet werden muß.

Für die geplante Club-Versammlung am 25./26.05. bat OM Kaiser den Amateur-Rat, einen neuen 1. Vorsitzenden zur Wahl vorzuschlagen. Zunächst berief er zur Delegation von Aufgaben und Verantwortung kommissarisch den DV Saar, OM Otto Sailer, DL8AJ, als Beisitzer in den Vorstand. Die cq-DL wird über weitere Entwicklungen berichten. In der Zwischenzeit ist sichergestellt, daß alle Abteilungen des Amateurfunk-Zentrums den Betrieb mit bestmöglicher Wirksamkeit weiterführen.


BAUNATAL

Über den Jahresabschluß des DARC 1973 legte der ehemalige Schatzmeister DJ3TZ am 06.04. dem Amateur-Rat eine Kurzanalyse vor. Einnahmen von gut 1,143 Mio. DM stehen Ausgaben von fast 1,129 Mio. DM gegenüber. Der geringe Überschuß von etwa 14.500 DM, welcher die Rücklagen des Clubs auf 35.000 DM erhöht, ist aber nur durch den Überschuß aus dem Warenverkauf in Höhe von 25.500 DM ermöglicht worden.

1973 sind die Erlöse nur um 12,8 % gestiegen, die Ausgaben dagegen um 14,5 %. Dieser ungünstige Trend muß sich leider 1974 durch anstehende tarifliche Gehaltserhöhungen von wenigstens 11 % und eine teilweise bis zu 25 % gehende Portoerhöhung verstärkt fortsetzen.


BAD SEGEBERG

Für den Technischen Jubiläumswettbewerb des DARC, wie er in der cq-DL 9/73, S. 566 veröffentlicht ist, sind bisher 14 Anmeldungen eingegangen. Davon betreffen acht Empfänger und zugeordnete Gebiete und sechs die Sendeseite. Die Anmelder sind aufgefordert worden, vorführbare Geräte und detaillierte Unterlagen zum 01.05. an die DARC-Geschäftsstelle einzusenden.


DARMSTADT

Die Rufzeichenliste der Amateurfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland Ausgabe 1974 kann jetzt von den Zeitschriftenstellen der Postämter zu DM 9,– bezogen werden. Gegenüber der Vorjahresausgabe ist die Seitenzahl um 9 % von 837 auf 912 gestiegen. 70 % des Inhalts entfällt auf den nach Rufzeichen geordneten Adress-Teil und je 15 % auf das Namensregister mit Rufzeichen und auf das Ortsregister mit Rufzeichen. Die zahlenmäßige Aufschlüsselung der gut 20.500 Rufzeichen finden Sie in der cq-DL 3/74, S. 188.

Nachdem die Präfixe DC und DK von einigen OPDen bereits ausgeschöpft waren, sind inzwischen Rufzeichen bis DF7 und DF2 in dieser, am 15.12.1973 abgeschlossenen neuen Rufzeichenliste aufgeführt.


DARMSTADT

Ein Einspruch gegen die Wohnungskündigung eines Funkamateurs, dessen – den Richtlinien der DV AFuG entsprechenden – Aussendungen in Empfängern anderer Mieter „störende Beeinflussungen“ hervorrufen, veranlaßte den Legislativ-Ausschuß zu einer Anfrage beim FTZ. Da dem Funkamateur die Genehmigung zum Errichten einer Außenantenne – unseres Erachtens ungerechtfertigt – entzogen worden war, wollte er wissen, ob er ersatzweise mit einer Innenantenne senden dürfe. Nach Befragen des Funkstörungsmeßdienstes im FTZ schrieb das dortige Amateurfunk-Referat:

„... Wir müssen hierzu leider bedauern, für eine gutachterliche Tätigkeit nicht ermächtigt zu sein. Unabhängig davon nehmen wir zu der Angelegenheit wie folgt Stellung:

Für den fernmelderechtlichen Bereich sind die Bestimmungen über den Amateurfunk (herausgegeben vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 1973) maßgebend. Die Antennenfrage ist im § 11 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 13.03.1967 und in der Verwaltungsanweisung zu dieser VO vom 29.03.1973 unter Abschnitt VI angesprochen. Die Bestimmungen schließen nicht aus, daß Antennen von Amateurfunkstellen innerhalb von Gebäuden errichtet werden dürfen. Andererseits besteht für den Errichter einer jeden Funksendestelle die Verpflichtung, die Sendeantenne an einem möglichst störarmen Standort und so zu errichten, daß durch den Betrieb der Sendeanlage niemand gefährdet wird.

Eine Amateursendeantenne auf dem Dachboden unterhalb der Dachhaut eines Hauses befindet sich zumeist in wenigen Metern Abstand von Rundfunkempfangsanlagen, so daß störende Beeinflussungen in weit stärkerem Maße auftreten können, als dies bei Benutzung einer Außenantenne der Fall ist. Weiterhin kann bei einer Innenantenne eine Gefährdung der den Dachboden betretenden Menschen gegeben sein. Aus diesen Gründen müssen wir empfehlen, Sendeantennen grundsätzlich außerhalb von Wohngebäuden und in möglichst großem Abstand von anderen Antennen – insbesondere von Rundfunkempfangsantennen zu errichten.“

Soweit das FTZ. Die beste Entkopplung zur Verminderung von Beeinflussungen wird eben erzielt, wenn die zum Betrieb einer staatlich konzessionierten Funkanlage nun einmal erforderliche Sendeantenne möglichst hoch und damit weit entfernt von Empfangsantennen angebracht wird. Deren ordnungsgemäße Anlage vorausgesetzt, lassen sich so Störungen am besten reduzieren.


LINDAU/HARZ

Wie vom Max-Planck-Institut für Aeronomie inoffiziell verlautet, prüft man, wie die z. Zt. mit keinem Forschungsprogramm belegten Sender ZS3MPI des Jonathan-Zenneck-Instituts in Tsumeb/Namibia als Amateur-Baken im 14- und im 21-MHz-Band eingesetzt werden können. Da gegen den Betrieb auf 14.000 kHz in der Vergangenheit Beschwerden nachbarlicher Benutzer eingegangen waren, wird ein Einsatz auf 14.100 und entsprechend 21.150 kHz an den Grenzen zwischen CW- und Fonie-Band erwogen.


HAGEN

Wie das FTZ der DARC-Bandwacht mitgeteilt hat, hat sich auf deren Einspruch hin die israelische Fernmeldeverwaltung bereiterklärt, die vom Rundfunksender Radio Jerusalem benutzte Frequenz 7095 kHz freizugeben. Der Sender wurde bereits nach den ersten Märztagen nicht mehr gehört.


BERLIN

Der AMSAT-DL-Informationsdienst gibt bekannt: Der Transponder von OSCAR 6 wird ab 01.04. nur noch montags, donnerstags und sonnabends während der ascending node passes, der Süd-Nord-Durchgänge ab Nachmittag eingeschaltet. Entfallen sind die anschließenden morgentlichen Betriebszeiten, die hauptsächlich für Vorführungen in Schulen gedacht waren.

Wie schon gemeldet, ist der Start von OSCAR 7 auf den kommenden Juli festgelegt worden. Die Lizenz der US-Fernmeldebehörde FCC liegt vor und OSCAR 7 ist dann einsatzbereit.


GOSLAR / WOLFSBURG

Der gerade erschienene Steinberg-Brief Nr. 6 bringt im Verbund mit dem Niedersachsen-MB auf 72 Seiten aktuelle und technische Berichte besonders für Interessenten des UKW-Relaisfunks. Technische Beiträge sind u. a. ein 80-Kanal-Rasteroszillator, eine Digitalskala für VHF-Empfänger und ein sehr einfacher Panorama-Adapter. Weiter sind Listen der österreichischen, norwegischen und schwedischen Relaisfunkstellen aufgeführt. Das Einzelheft des Steinberg-Briefs kostet mit Porto 3,50 DM. Bis 30.04. gilt noch der Abonnementspreis von 10,– DM für die Hefte Nr. 6–9, zu zahlen auf das Postscheck-Sonderkonto des DARC Distrikt Niedersachsen, ......


RODING

Zu einer Distriktsversammlung hat der DV Bayern-Ost, OM Hans Gschaidner, DL8KG, für Sonnabend, den 20.04., um 13:30 Uhr nach Pollenried bei Regensburg, Berghotel Tittelbach eingeladen. Die Tagesordnung liegt bei den betreffenden OVVen vor.


BOLOGNA

Am 25.04.1874 wurde in Bologna Guglielmo Marconi geboren. Dem „begeisterten Elektrizitäts-Amateur“, als welcher er sich selbst bezeichnete, gebührt mit das Verdienst, die Funktelegrafie aus dem wissenschaftlich-experimentellen Stadium in ein praktisch nutzbares Nachrichtenmittel überführt zu haben. Damit legte er gleichzeitig den Grundstein für die Entwicklung der heutigen Elektronik. Neben den 100-Jahr-Feiern an seinen Wirkungsstätten in Italien und England sind natürlich auch Gedenkstationen in Betrieb:

II4FGM (Italia, Italia Vier Fondazione Guglielmo Marconi) in Marconis Villa Grifone sendet (außer sonst regelmäßig sonnabends von 13:00–16:00 GMT) zwischen 14.180 und 14.240 kHz am 25.04. rund um die Uhr und strahlt an diesem Tag um 08:15 GMT eine Gedenk-Message aus.

GB2MT sendet aus Marconis Londoner Wohnsitz 71 Hereford Road vom 25.–28.04. und zwar auf (nominell) 3745 kHz von 10:00–13:00 und 15:30–22:00 GMT, auf 21.310 kHz von 13:00–13:30 und auf 14.195 kHz von 13:30–15:30 GMT.


KLAGENFURT

Die Veranstaltungen zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des ÖVSV werden vom Landesverband Kärnten -OE8- vom 09.–16.06. gestaltet. Während die eigentlichen Sitzungen ebenso wie die Ausstellungen von Amateurfunkgeräten und „Amateurfunk im Wandel der Zeit“ im WIFI - Wirtschafts-Förderungs-Institut in Klagenfurt durchgeführt werden, ist der Unterkunftsort für Gäste, für das HAM-Fest und Ausgangsort für die Fuchsjagd (im Raum Villach), wie auch für Familien-Programme der 26 km entfernte Ort Krumpendorf am Wörthersee. Quartierwünsche sind an das Fremdenverkehrsamt in A-9201 Krumpendorf/Österreich zu richten, wo auch - durch Hinweisschilder gekennzeichnet - eine Informationsstelle eingerichtet ist. Detaillierte Programme sind beim LVL Kärnten erhältlich: Ing. Emil Piskernik, OE8PE, ......

Die Sonderstation OE8XKK im Klagenfurter WIFI steht allen lizenzierten Gästen zur Verfügung; sie ist auch über den Umsetzer OE8XMK (Kanal R4, später I8) erreichbar. Bei Vorweis der Heimatlizenz erhält jeder Gast eine Mitbenutzungsgenehmigung für OE8XVA, die für das ganze Gebiet der Republik Österreich gilt.

Wer die Sternfahrt „Urlaub am Wörthersee“ im 2-m-Band vom 09.–13.06. schon bei der Anfahrt mitmachen will, sendet eine Kopie seiner Lizenz an Ing. Walter Nowakowski, OE1WN, ...... Die OM des Landesverbandes OE8 wollen sich bemühen, einen Besuch im sonnigen Bundesland Kärnten zu einem erinnerungswerten Ereignis zu gestalten.


Ende des Deutschland-RS 14/74 vom 21.04.1974

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1974 Rundspruch-Archiv