Redaktion: DL7FF
Im Anschluß an den Deutschland-Rundspruch noch eine Durchsage nicht nur für die Berliner:
Alter Affe, Brauner Bär, Coca Cola, Mietze Katze, Onkel Willi, zutreffendes ist rein zufällig, und ähnliche:
Lustig zwar, aber nicht unbestritten, zumal solche Rufzeichenangaben nach § 8 Abschnitt 1 Ziffer 7 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 13. März 1967 nicht zugelassen sind.
Dort heißt es:
Verboten ist im Amateurfunkverkehr das Aussenden irreführender oder falscher
Signale oder Rufzeichen.
Unsere Lizenzbehörde läßt zwar für das Inland die Verwendung der deutschen Buchstabiertafel zu z. B. Anton, Berta, Cäsar usw. verlangt aber im Übrigen, daß die Buchstabiertafel für den internationalen Amateurfunkverkehr angewendet wird.
Die Kenntnis dieser Buchstabiertafel gehört bekanntlich zu den Bedingungen der fachlichen Prüfung.
DL7OW, Verbindungsbeauftragter zur LPD Berlin
Ende des B-RS 4/74 vom 10.02.1974
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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