Baunatal, November 1973

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 6/73


Liebe Freunde in den Ortsverbänden und Distrikten,

diesem OV-Rundschreiben liegt nun der Entwurf der neuen DARC-Satzung nach dem Stand von Oktober 1973 bei. Bitte verwenden Sie ihn zur Diskussion in den Ortsverbänden und auf Ihrer nächsten Distriktsversammlung. Leiten Sie eventuelle Änderungswünsche und Vorschläge zu diesem Komplex „Neufassung der DARC-Satzung“ aber bitte nicht direkt der Geschäftsstelle zu, sondern nur über Ihren DV! Zweckmäßigerweise sollten Sie als Vertreter Ihres Ortsverbands in jedem Fall auf der nächsten Distriktsversammlung darüber mit Ihren OVV-Kollegen und Ihrem DV sprechen und über die endgültig weiterzuleitenden Änderungsvorschläge abstimmen. Nur so scheint sichergestellt, daß der Satzungsausschuß hernach nicht die gegensätzlichsten Ansichten in großer Zahl und Vielfalt zu berücksichtigen haben wird.

Die nächste Sitzung der Clubversammlung wird voraussichtlich wieder im Mai stattfinden, das heißt in etwa sechs Monaten. Sie haben also ausgiebig Zeit, die Satzungsänderung zu diskutieren - sowohl im Ortsverband, als auch im Distrikt. Lassen Sie sich dabei von der Überlegung leiten, daß eine gute Satzung nicht Fessel oder gar Zwangsjacke sein darf, sondern im Gegenteil die Vereinsarbeit zügig und frei von unnötigen oder ungewollten Einschränkungen ermöglichen soll. Und eine gute Satzung ist nur eine solche, die auch in zehn Jahren noch unverändert gültig sein kann…

Doch damit zu den übrigen Themen des vorliegenden Rundschreibens:

ÜBERSICHT:


1. EDV-Mitgliederlisten

Viele Ortsverbände haben die ihnen zugesandte OV-Mitgliederliste anhand der im OV vorliegenden Daten berichtigt und ergänzt. Besonders hinsichtlich der oftmals nicht gemeldeten neuen Rufzeichen war dies sehr nützlich, denn die QSL-Vermittlung ist ja wie schon häufig erwähnt – auf die Mitteilung neuer Rufzeichen angewiesen, wenn der Vermittlungsbetrieb zügig laufen soll.

Darüber hinaus werden wir die uns zugegangenen Veränderungsmitteilungen und Berichtigungen in einer zweiten Phase zum Vergleich der Mitgliederdaten heranziehen. Dies geschieht in Kürze anhand einer neu ausgedruckten alphabetischen Liste, bei der dann auch zugleich die Vollständigkeit das Mitgliederbestands in der EDV überprüft wird. Im Anschluß hieran erhalten die Ortsverbände und Distrikte dann neue nach dem DOK ausgeworfene Listen. Dies wird Anfang 1974 der Fall sein und wir werden dann die Ortsverbände bitten, nochmals im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Überprüfung der Daten vorzunehmen; für die erstmals mit dem letzten OV-Rundschreiben versandten Listen war dies eigentlich noch nicht erwartet worden – dennoch besten Dank für die Mithilfe!

Beim ersten Ausdruck kam es in verschiedenen Fällen zu Irrtümern oder sonstigen Fehlern. Ein besonders auffälliger zeigte sich bei langjährigen Mitgliedern mit vierstelliger Mitgliedsnummer. Hier drehte der Computer die einzelnen Ziffern um, so daß diverse Nummern falsch oder sogar doppelt erschienen. Diese Oldtimer fanden sich dann nicht in der OV-Liste, sondern ihre Daten waren in einer „Fehlerliste“ aufgeführt, sind also nicht unter den Tisch gefallen. Übrigens hatte der Computer selbst vor unserem 1. Vorsitzenden OM Netzer, DL3YH, keinen Respekt: auch ihn hat er nicht in der OV-Liste aufgeführt – wegen eines Zahlendrehers!

Sofern durch Fehler bei der EDV-Erfassung der OV-Anteil das Mitgliedsbeitrags in Höhe von DM 6,25 pro vollzahlendem Mitglied stärkere Abweichungen in der Endsumme ergibt, wird der dem Ortsverband gutgeschriebene oder überwiesene Betrag noch berichtigt werden. Hinweise, die hierzu bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, werden also in jedem Fall berücksichtigt werden, auch wenn diese Schreiben nicht individuell beantwortet worden sind.

Da die EDV-Erfassung mit Hilfe des Klarschrift-Leseverfahrens erfolgte, das gegenüber dem Lochkartensystem wesentlich preisgünstiger ist – es kostet nur ungefähr ein Zehntel des Lochkartenverfahrens –, sind etliche Fehler in den Listen auf gelegentlich unsaubere Lesbarkeit der Vorlage zurückzuführen. Doch auch diese Fehler werden natürlich noch ausgemerzt werden.


2. OV-Anteile als DARC-Darlehen

Erfreulicherweise hat diese Idee in den Ortsverbänden große Resonanz gefunden, denn die bislang zur Verfügung gestellten Darlehen haben mittlerweile den Betrag von rund DM 20.000,– erreicht. Dafür sei namens der Geschäftsstelle allen Ortsverbänden herzlich gedankt, die sich an dieser Selbsthilfeaktion beteiligt haben!

Sobald alle Ortsverbände ihre Rückmeldung an die Geschäftsstelle gegeben haben, werden die DARC-Darlehen den Ortsverbänden noch schriftlich bestätigt werden. Dabei läuft die Verzinsung ab 01.07.1973. Dieser Termin wurde gewählt, weil in der Regel zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte der Mitgliedsbeiträge für das lautende Jahr bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, also in Form von flüssigen Mitteln tatsächlich zur Verfügung steht. Und eine Verzinsung kann ja logischerweise nur für eingezahltes Geld vorgenommen werden, nicht jedoch für Außenstände.

Außenstände an nicht gezahlten Mitgliedsbeiträgen für 1973 (und zu einem geringen Teil auch noch für 1972) bestehen zur Zeit in Höhe von rund DM 150.000,–. Die Geschäftsstelle versucht, mittels Mahnschreiben die säumigen Mitglieder auf die bestehende Beitragsschuld hinzuweisen. Leider kosten solche Aktionen viel Zeit und Geld. Deswegen ergeht an die OVVe die herzliche Bitte, im Ortsverband bei der nächsten Zusammenkunft auf diesen Mißstand hinzuweisen und die Betroffenen zu bitten, nicht auf eine besondere und kostspielige Einladung zur Zahlung das Mitgliedsbeitrags zu warten. Im voraus vielen Dank für die Mitarbeit!


3. Clubzeitschrift cq-DL - verspätete Zustellung im November

Leider hat es mit der Zustellung der cq-DL im November d. J. bei der Post wieder Grund zu Beanstandungen gegeben, obwohl die Hefte pünktlich am 30.10. beim Verlagspostamt Darmstadt aufgeliefert wurden. Zudem scheinen wieder einige hundert Hefte den Postweg nicht überlebt zu haben – erstmals nach der Sommerzeit, da verständlicherweise wegen der Urlaubsvertretungen usw. Pannen nicht gerade selten waren.

Die Geschäftsstelle ist bemüht, bei der Ausräumung der Schwierigkeiten zu helfen, wo dies nur irgend möglich scheint. Andererseits darf auch nicht verkannt werden, daß die Deutsche Bundespost die gleichen Personalschwierigkeiten zu überwinden hat, wie sie aus der freien Wirtschaft sattsam bekannt sind. Und die Auflieferung von 25.000 Exemplaren unserer Clubzeitschrift bei der Post zur sofortigen und gleichzeitigen Verteilung auf rund 800 Absatzpostämter – wobei das Verlagspostamt Darmstadt auch das Auszählen und Verpacken der Hefte für diese Absatzpostämter übernimmt – ist sicherlich schwieriger und aufwendiger als das Versenden einiger hundert Hefte in fertig beanschrifteten und frankierten Versandtaschen. Der Vergleich mit anderen Magazinen anderer Auflagenhöhe hinkt da eben doch etwas – wie die meisten Vergleiche dieser Art ...


4. DARC-Veranstaltungskalender 1974

Auch für 1974 soll selbstverständlich wieder ein Veranstaltungskalander das DARC veröffentlicht werden. Dazu bittet die Geschäftsstelle um Bekanntgabe der vorgesehenen Termine von Veranstaltungen überregionaler Bedeutung im Bereich der Ortsverbände und Distrikte. Je eher Sie diese Daten der Geschäftsstelle melden, desto früher können sie publiziert werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den schon früher genannten Redaktionsschluß für Mitteilungen in der cq-DL, den 25. das Vor-Vormonats! Meldungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr für das entsprechende Heft berücksichtigt werden.


5. Jugend- und SWL-Lehrgänge des DARC 1974

Der Geschäftsstelle sind bis jetzt folgende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung für das Jahr 1974 bekannt:

- 03.–22.03.74: Lehrgang Bayern-Süd in Pullach, Kosten DM 300,–. Anmeldung bei OM Adolf Scherbaum, DJ6EN

- 30.03.–02.04.74: Lehrgang Niedersachsen in Wolfsburg, Kosten DM 250,–. Anmeldung bei OM Udo Heß, DK1GA

- 02.–23.04.74: Lehrgang Hessen auf dem Hohen Dörnberg, Kosten ca. DM 240,–. Anmeldung bei OM Harald Dölle, DJ3AS

- 07.–24.07.74: Lehrgang Niedersachsen in Bündheim/Harz, Kosten DM 210,–. Anmeldung bei OM Udo Heß, DK1GA

- 04.–23.08.74: Lehrgang Nordsee in Bentheim, Kosten noch nicht gemeldet. Anmeldung bei OM Erich Wagner, DL1LD

Die Anschriften der Lehrgangsleiter lauten:

DJ6EN - .....
DK1GA - .....
DJ3AS - .....
DL1LD - .....

Der Frühjahrslehrgang Niedersachsen in Wolfsburg bietet nur 25 Teilnehmern Platz; der Lehrgang Hessen auf dem Hohen Dörnberg ist zunächst auf Teilnehmer aus Hessen beschränkt und kann Interessenten aus anderen Distrikten nur aufnehmen, wenn noch Plätze freibleiben sollten. – Rechtzeitige Anmeldung ist bei allen Lehrgängen dringend angezeigt!


6. DARC- Stationsversicherung – veränderte Prämiensätze

Mit dem OV-Rundschreiben 1/73 haben wir unter Punkt 7 u. a. auch auf die Sachversicherung aufmerksam gemacht, die die Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Versicherungsgesellschaft zu sehr günstigen Bedingungen für DARC-Mitglieder bietet. Die dort genannten Prämiensätze sind allerdings nun nicht mehr gültig, seitdem die Gesellschaft neue und erweiterte Versicherungsbedingungen geschaffen hat. Bei einer Selbstbeteiligung am Schaden in Höhe von 20 % belaufen sich die Jahresprämien für stationäre Anlagen auf 1,5 % der Versicherungssumme und für mobile Anlagen (im PKW) auf 2,5 % der Versicherungssumme. Die Mindestprämien sind DM 30,– für stationäre und DM 50,– für bewegliche Anlagen. – Ausführliche Merkblätter versendet auf Anfrage die Erste Allgemeine, ......


7. Neue Ortsverbände gegründet

Verschiedene neue Ortsverbände wurden in den vergangenen Wochen neu gegründet oder werden in Kürze das Licht der Welt erblicken. Es sind dies der OV TITISEE (A34), der OV ESCHBORN (F43), der OV STOLBERG (G30), der OV MARIENBURG (H39), der OV INGELHEIM (K29), der OV REMSTAL (P37) und der VFDB-Ortsverband AACHEN (Z32), der in der VFDB-Organisation zum Bezirksverband Köln (Z12) gehört. Damit zählt der DARC nunmehr insgesamt 485 Ortsverbände und der VFDB nochmals zusätzlich 32, zusammen also 517.


8. Gegenseitigkeitsabkommen mit Island

Mit der isländischen Femmeldeverwaltung ist eine Vereinbarung über das Erteilen von Amateurfunkgenehmigungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und dem General Directorate of Posts and Telecommunication getroffen worden. Das Abkommen trat am 04.09.1973 in Kraft. Funkamateure beider Länder erhalten nunmehr ohne weitere Prüfung ihrer Fähigkeiten eine Lizenz des Gastlandes ausgefertigt, wenn sie ihre Heimatlizenz bei der Behörde in Reykjavik oder in DL vorlegen.


9. Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien und Japan angestrebt

Häufige Klagen deutscher Funkamateure, die weder in Spanien, noch in Japan bislang Kurzzeit-Lizenzen erlangen konnten, wenn sie dort nicht einen ständigen Wohnsitz hatten, haben den DARC veranlaßt, das Bundesminsterium für das Post- und Fernmeldewesen zu bitten, die Möglichkeit von Gegenseitigkeitsabkommen auf der Ebene der Fernmeldeverwaltungen zu untersuchen. Das BPM wird diesem Wunsch nachkommen und in Kürze entsprechende Verhandlungen mit den Behörden beider Länder führen. Über das Ergebnis dieser Bemühungen wird zu gegebener Zeit berichtet werden.


10. Broschüre Fragen und Antworten zur Lizenzprüfung erscheint in 3. Auflage!

Auch die 2. Auflage der Broschüre Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure hat nur wenige Wochen gereicht und ist inzwischen so gut wie vergriffen. Damit sind von diesem DARC-Bestseller inzwischen über 8000 Exemplare ausgeliefert worden, und dies in der Rekordzeit von drei Monaten. – Die neue Auflage erscheint in jedem Fall so rechtzeitig, daß diesmal ein nahtloser Übergang gesichert ist und keine längere Wartezeiten bei OV- oder Einzelbestellungen zu befürchten sind.


11. Erweitertes Warenangebot für DARC-Mitglieder

Schon seit der Aufnahme der Arbeit in Baunatal ist der DARC bemüht, für die zahlreichen Besucher des Amateurfunk-Zentrums einige nützliche Artikel des täglichen Amateurfunkbedarfs bereitzuhalten. Das große Interesse, daß dieser Service wie auch der Versand von Morselehrgängen auf Schallplatten, Landkarten der verschiedensten Art, Log-Büchern usw. bei unseren Mitgliedern gefunden hat, hat zu Überlegungen geführt, wie das Warenangebot noch vielfältiger gestaltet werden kann, ohne daß hierdurch der Status des DARC als gemeinnützigen Zwecken dienender Verband gefährdet wird.

Als Lösung bot sich an, die Warenabteilung auszugliedern und hierfür eine selbständige Rechtsform zu wählen. Zu diesem Zweck wurde die DARC Hobby Service GmbH ins Leben gerufen, die in Kürze ihre Aufgaben übernehmen wird. Ein Angebot der zur Zeit verfügbaren Dinge finden unsere Mitglieder in der Ausgabe 12/1973 der Clubzeitschrift cq-DL. Weiterhin liegt diesem OV-Rundschreiben ein Blatt bei, das alle derzeit von der Geschäftsstelle des DARC in Baunatal lieferbaren Artikel aufführt; der Versand erfolgt nämlich weiterhin vom Amateurfunk-Zentrum aus. Bitte beachten Sie, daß für einige Dinge neue Preise gelten und daß verschiedene Sachen bei OV-Sammelbezug mit Preisnachlaß abgegeben werden können, wobei die Preisdifferenz natürlich der OV-Kasse zugute kommen kann. – Einen Lieferengpaß gibt es zur Zeit nur für DARC-Abzeichen als Anstecknadel, die jedoch nachbestellt sind und die im Dezember wieder in genügender Menge vorrätig sein werden. Wegen der notwendig gewordenen Nachbestellung war leider auch der alte Preis nicht mehr zu halten. – Von den DARC-Aufklebern für Pkws usw. liegt diesem OV-Rundschreiben ein Musterexemplar bei, wobei es sich um die Ausführung für Außenbefestigung handelt; diese Version ist mehr für Ausstellungen usw. geeignet, während für die Befestigung an der Heckscheibe das Wagens die Hinterglasausführung praktischer – weil beständiger – ist.

Neu im Programm sind die Club-Krawatten, die ungefähr ab 10.12. lieferbar sind. Die aufgewebte DARC-Raute ist nur etwa 30 mm hoch, wirkt also ausgesprochen dezent, und die verfügbaren Farben dunkelblau und weinrot passen zu jedem Oberhemd und zu jedem Anzug. – Ebenso neu im DARC – nicht jedoch bei vielen anderen Amateurfunkverbänden der Welt – ist das angebotene Briefpapier für die Mitglieder-Korrespondenz, das dem Briefwechsel mit Funkfreunden und Bekannten eine eigene, weltoffene Note gibt. Lieferbar gegen Ende November.


12. Neuer Organisationsplan des DARC in Vorbereitung

Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Anschriftenverzeichnis recht schnell überholt ist. Dies trifft natürlich auch für den Organisationsplan des DARC/VFDB zu, der mit dem OV-Rundschreiben 5/73 allen Og-Stellen im Club zugegangen ist.

Ein neuer Plan soll Anfang 1974 zum Versand kommen. Bitte also die dafür zu berücksichtigenden Daten rechtzeitig – spätestens bis Ende Dezember 1973 – der Geschäftsstelle im Amateurfunk-Zentrum melden!

In diesem Zusammenhang sei auf Teil I. Absatz (1) der Wahlordnung das DARC hingewiesen, die allen Ortsverbänden nochmals mit dem OV-Rundschreiben 2/73 zugegangen ist. Dort heißt es, daß die nach § 15 der Satzung vorgeschriebene OV-Wahl innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres erfolgen soll. Bitte richten Sie sich nach dieser Regelung, damit die Änderungen das Organisationsplanes sich möglichst nicht über das ganze Jahr hinziehen, sondern vielleicht sogar auf die ersten drei Monate des Jahres konzentriert werden können; der Og-Plan behält dann um so länger seine Aktualität.


13. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zum DARC-Mitgliedsbeitrag

Wie berichtet, hat die Clubversammlung 1973 eine Neufassung der Bestimmungen zur Gewährung von Beitragsermäßigungen für bedürftige Mitglieder beschlossen. Danach gelten ab 01.01.1974 die auf beigefügtem Antragsformular veröffentlichten Bestimmungen, die keine Ermäßigung mehr vorsehen, sondern eine Bezuschussung durch den Distrikt. Hierfür erhält der DV einen bestimmten Betrag, der sich aus der Zahl der erwachsenen Mitglieder des Distrikts × 3 % × DM 25,– errechnet. Das begünstigte Mitglied kann aus diesem Fonds einen Zuschuß erhalten, dessen Höhe sich nach den verfügbaren Mitteln richtet. Es muß aber in jedem Fall den vollen Beitrag an die Geschäftsstelle abführen. Außerdem sind die Termine für die Antragstellung peinlichst genau zu beachten, weil nach der OV-Versammlung im Januar eingereichte Anträge in keinem Fall mehr berücksichtigt werden können. Dies bedeutet automatisch, daß Neuaufnahmen während des laufenden Kalanderjahres nicht unmittelbar ab Eintritt in den DARC in den Genuß einer Bezuschussung kommen können, sondern warten müssen, bis das erste Jahr vorüber ist – an sich eine Selbstverständlichkeit, die jedoch häufig außer acht gelassen wurde.

Antragsvordrucke hält die Geschäftsstelle auf Abruf bereit. Bei Anforderungen durch einzelne Mitglieder unbedingt selbstadressierten Umschlag mit 25 Pfennig freigemacht mitschicken, da die Anfrage sonst nicht erledigt werden kann. Ortsverbände bedenken bitte, daß aufgrund der getroffenen Regelung maximal drei Prozent der OV-Mitglieder voll begünstigt werden können (d. h. mit einem Zuschuß von DM 25,–), oder entsprechend mehr mit einem geringeren Satz (z. B. 30 % mit DM 2,50). Nach dieser Überlegung bitte die Stückzahl der benötigten Anträge bestimmen!


14. Die QSL-Vermittlung berichtet...

Verschiedene Veröffentlichungen der jüngsten Zeit aus Kreisen, die nicht dem DARC nahestehen, zielen darauf ab, unsere Mitglieder hinsichtlich der Vermittlung ihrer QSL-Karten zu verunsichern. Ein Unternehmen im Saarland, das sich mit der Weiterleitung von QSLs gegen eine Gebühr von DM –,025 pro Karte befaßt, hat dabei versucht, ausländische Amateurfunk-Verbände zum Versand ihrer Karten an dieses Unternehmen zu veranlassen, damit dort überhaupt Karten zum Vermitteln zur Verfügung stehen. Der Versuch war von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil die in der IARU zusammengeschlossenen nationalen Verbände der Funkamateure seit Jahrzehnten gegen derartige Lockrufe „unabhängiger“ QSL-Vermittler immun sind und die Karten ihrer Mitglieder stets nur dem jeweiligen nationalen Verband zuleiten – in unserem Falle also dem DARC.

Ende 1972 versuchte der DFV, wie sich der saarländische Verein nennt, eine kleinere Menge QSLs dem DARC anzudienen, damit unser QSL-Büro die Sortierarbeit besorgt und die Karten – nach solchen für DARC/VFDB-Mitglieder und sonstigen Funkamateuren aufgeteilt – entweder kostenlos weiterleitet, oder gleichfalls kostenlos dem DFV zurückgibt. Das DARC-QSL-Büro hat sich damals aus Gründen der Fairneß für letzteres Verfahren entschieden und sämtliche Karten dem DFV zu seiner Entlastung zurückgegeben, mit der Maßgabe, die übernommene Arbeit auch selbst zu Ende zu führen. Beim DARC-QSL-Büro lagen und liegen also keine DFV-Karten zur Weitervermittlung, sondern diese befinden sich sämtlich im Besitz des DFV, der es bislang offensichtlich nicht geschafft hat, sie den Empfängern zuzustellen. Er verspricht dies lediglich in großangelegter Agitation, veröffentlicht dagegen seitenlange Aufstellungen von Rufzeichen und hofft auf gebührenpflichtigen Abruf durch die betroffenen Funkamateure.

Der DARC kann natürlich nicht daran interessiert sein, mit den von seinen Mitgliedern aufgebrachten Beiträgen die Arbeit für ein fremdes Verteilerunternehmen zu besorgen und zu bezahlen, das für die ihm angedienten Karten „unabhängiger Funkamateure“ Gebühren kassiert. Andererseits kann der DARC gemäß einer schon früher mit der Deutschen Bundespost getroffenen Vereinbarung sein QSL-Verteilernetz nur dann legal betreiben, wenn dieses in Form eines Hauspostsystems aufgebaut und Nicht-Mitgliedern nicht zugänglich ist. Selbstverständlich dürfen in diesem Hauspostsystem keine Gebühren erhoben werden.

Der DFV riskiert mit seiner Manipulierung der geltenden Bestimmungen und vor allem durch das Erheben von Vermittlungsgebühren eine kräftige Forderung der Deutschen Bundespost auf Nachzahlung entgangener Gebühren; den deutlichen Hinweis auf dieses Risiko, der ihm in freundschaftlicher Sorge darum, daß seine Initiatoren sich für den Rest ihres Lebens finanziell ruinieren könnten, seitens des DARC zugegangen ist, hat er nicht begriffen oder nicht verstehen wollen. Angesichts dieser Rechtslage sollte aber auch kein DARC-Mitglied von seinem Interessenverband ernstlich fordern, mit einem solchen Unternehmen gemeinsame Sache zu machen; die Folgen hätten wir alle zu tragen.


15. Sonstiges

Diesem OV-Rundschreiben liegen, außer den schon erwähnten Unterlagen, noch folgende Informationsschriften bei:


Mit den besten 73 und cuagn bis zum nächsten Mal,

gez. Ulf A. Kluge, DJ1BQ und gez. Eberhard Hoehne, DK5BE


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1973

Rundspruch-Archiv