Baunatal, Juli 1973

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 4/73


ÜBERSICHT:


Liebe Freunde in den Ortsverbänden und Distrikten,

kurz vor der allgemeinen Ferienzeit erreicht Sie nochmals ein Rundschreiben aus der Geschäftsstelle in Baunatal. Hauptsächlicher Anlaß hierzu ist die Verteilung des

1. Protokolls der diesjährigen Hauptversammlung der Clubversammlung

Dieses ist hier beigefügt, es ergänzt den bereits mit dem OV-Rundschreiben 3/1973 verteilten Kurzbericht von der CV sowie die Veröffentlichung in der cq-DL vom Juli 1973 (Heft 7/1973). Bitte machen Sie es allen interessierten OV-Mitgliedern zugänglich.


2. Werbeprospekte „Amateurfunk – Brücke zur Welt“ wieder lieferbar

Nach längerer Pause, in der die Geschäftsstelle nur mit selbstgedruckten Werbeblättern aufwarten konnte, steht jetzt wieder eine Neuauflage des bekannten Prospekts zur Mitgliederwerbung zur Verfügung. Diesem Rundschreiben liegt ein Muster bei. Ortsverbände, die größere Mengen hiervon benötigen, können ihren Bedarf bei der Geschäftsstelle abfordern. Hierbei ist eine Kostenbeteiligung ab 100 Stück aufwärts in Höhe von 3 Pfennig je Exemplar vorgesehen – bitte dies bei den Bestellungen berücksichtigen (bis 100 Stück kostenlos, bis 200 Stück DM 3,–, bis 300 Stück DM 6,– usw.).


3. DARC-Fahnen wieder leihweise verfügbar

Die DARC-Fahnen, die früher zum Ausleihen zur Verfügung standen, sind bis auf ein oder zwei Exemplare spurlos verschwunden, weil sie offenbar von Veranstaltungen nicht mehr an die Geschäftsstelle zurückgeschickt worden sind. Deshalb hat die GS jetzt drei neue Fahnen in den Abmessungen 150×400 cm anfertigen lassen, die bei Bedarf für DARC-Veranstaltungen entliehen werden können. Um nicht in Kürze erneut rund DM 200,– pro Stück aufwenden zu müssen, werden die Fahnen in Zukunft nur noch gegen eine geringe Leihgebühr, die auch die Versandkosten zum Besteller decken soll (der Rückversand muß in jedem Fall frei erfolgen) ausgeliehen. Zugleich wird das OV-Konto mit einer Kaution belastete die verfällt, wenn die Fahnen beschädigt oder sonstwie unbrauchbar zurückgeschickt worden. Die Leihgebühr beträgt für eine Fahne DM 20,–, für zwei Fahnen bei gleichzeitigem Versand DM 30,–; die Kaution beträgt je Fahne einheitlich DM 80,–. Bitte Terminwünsche rechtzeitig anmelden. Die Bestellungen bearbeitet in der GS OM Eberhard Hoehne, DK5BE, der auch in der Urlaubszeit zu erreichen ist.


4. DARC-OV-Rundstempel in Sammelbestellung verfügbar

Auf vielfachen Wunsch hat die Geschäftsstelle Erkundigungen eingezogen über den Preis eines einheitlichen OV-Rundstempels gemäß nebenstehender Abbildung. Ortsverbände, die einen solchen Stempel benötigen, können ihren Auftrag bis zum 10.09.1973 an die Geschäftsstelle richten. Die OV-Angabe und der DOK werden natürlich individuell eingesetzt, lediglich die übrige Aufmachung bleibt so wie abgebildet. Der Preis eines solchen Stempels ist bei Sammelbestellung ab etwa 50 Stück (so viele Bestellungen müssen wir zusammenbekommen aus den Ortsverbänden) pro Stück DM 20,– einschließlich Versandkosten.


5. Kein Versand von QSL-Karten an die Ortsverbände in der Sommerpause

Da in den meisten Ortsverbänden in den Sommermonaten Juli und August keine OV-Zusammenkünfte stattfinden, und da die QSL-Vermittlung im AFZ in dieser Zeit infolge der Sommerferien nur mit ganz kleiner Besetzung arbeitet, finden im Juli und August keine Versandaktionen von Päckchen und Paketen an die Ortsverbände statt. Der erste Versand nach der Urlaubszeit wird wieder im September im üblichen Rahmen vorgenommen. Die QSL-Vermittlung bittet, in dieser Zeit auch von Zusendungen aus den Ortsverbänden Abstand zu nahmen und frühestens ab 20.08. wieder Sendungen hierher aufzugeben. Diese werden dann wie gewohnt schnell und zügig vermittelt werden.


6. Aufnahmeanträge bitte sorgfältig ausfüllen

Die Mehrzahl der Beitrittserklärungen die aus den Ortsverbänden eingehen, trägt leider keine Angaben über den OV und den DOK, dem das neue Mitglied angehören möchte. Hierfür ist im Kopf der Beitrittserklärung eine Zeile vorgesehen, und die OVVe sowie die Schriftführer oder Kassenwarte werden herzlich gebeten, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob diese wichtigen Angaben gemacht worden sind. Andernfalls kann es dazu kommen, daß – vor allem in Ballungsgebieten, wo der OV nicht ohne weiteres festzustellen ist – das neue Mitglied einem anderen OV zugeteilt wird als demjenigen, dem es beigetreten ist. Ein solcher dann nicht vermeidbarer Irrtum zieht fast immer eine Fülle von Korrespondenz hinter sich her, und die damit verbundene Arbeit ließe sich mit etwas mehr Sorgfalt ohne weiteres vermeiden.

Da der Beitragssatz für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur DM 20,– beträgt (Jahresbeitrag), ist für solche neue Mitglieder kein Ermäßigungsantrag erforderlich – bitte also für Jugendliche, die gemäß unserer Beitragsregelung sowieso Anspruch auf diesen Beitragssatz haben, keinen besonderen Antrag auf Beitragsermäßigung hergeben. Die daraus möglicherweise resultierende Verwirrung kann sonst dazu führen, daß der Beitragssatz von DM 25,– Anwendung gebracht wird, mit Mahnungen usw.


7. QTH-Kenner-Karte Westeuropa nicht empfehlenswert

Die QTH-Kenner-Karte „Westeuropa“, die an sich von der GS bezogen werden kann, ist leider nur in recht mäßiger Qualität verfügbar und kann daher mit gutem Gewissen nicht zum Kauf empfohlen werden. Es handelt sich um Blaupausen von einer Sepia-Vorlage, die bereits von minderer Qualität ist. Wenn nicht unbedingt benötigt, bitte diese Karte nicht bestellen - Sie würden nur enttäuscht sein. Wer etwa 4 m² Platz an der Wand hat, möge dann lieber die vierteilige Europa-Karte bestellen, die – wenn auch nur einfarbig ausgeführt – dennoch von guter Landkartenqualität ist. Versand erfolgt als Sperrpaket in stabiler Rolle zum Gesamtpreis von DM 15,– (Voreinzahlung erbeten). Ebenso ist nach wie vor die DL-QTH-Kenner-Karte verfügbar, die nur DM 5,– (einschl. Versand) kostet. Diese Karte ist mehrfarbig ausgeführt und von ausgezeichneter Qualität.


8. OV-Wechsel – grundsätzliche Bedingungen

Es kommt immer wieder vor, daß Mitglieder ohne Grund den OV wechseln möchten, obwohl weder ein Umzug vorliegt, noch sonstige verkehrstechnische Gründe dies angezeigt erscheinen lassen. – Die Geschäftsstelle kann deshalb einem OV-Wechsel nur zustimmen, wenn – außer bei einem Wohnungswechsel – sowohl der alte OV, als auch der neue einer solchen Umschreibung zustimmt. Hierzu muß daß Mitglied die Einverständniserklärung der Geschäftsstelle einsenden, denn nur dann kann die GS die Änderung vornehmen. Am besten erfolgt diese Einverständniserklärung in der Weise, daß beide OVVe auf dem entsprechenden Brief des Mitglieds an die GS ihre Zustimmung bekunden und gegenzeichnen. Dann geht die Ummeldung ohne zeitraubende Rückfragen anstandslos in Ordnung.


9. Neue Satzung des DARC in Vorbereitung

Die Neufassung unserer Satzung, die bislang auf fast jeder Sitzung der Clubversammlung zur Diskussion stand, soll Hauptthema der Herbstsitzung der CV in Würzburg sein. Dazu wird nach der Sommerpause allen Ortsverbänden ein Entwurf der neuen Satzung zugeschickt werden, damit dieser in den Ortsverbänden diskutiert und eventuelle Änderungswünsche dem Satzungsausschuß oder der CV noch rechtzeitig vor der Verabschiedung die für die CV Würzburg am 27./28.10. geplant ist, bekannt werden kann. Mit der Zusendung des Entwurfs der Neufassung der DARC-Satzung nach der Sommerpause an alle Ortsverbände entspricht die Geschäftsstelle einem schon früher durch die CV erteilten Auftrag und dem Wunsch einer großen Zahl von Ortsverbänden, die sich aktiv an der Clubarbeit beteiligen.


10. Große Sommerpause auch in der Geschäftsstelle

Auch die Geschäftsstelle im Amateurfunk-Zentrum ist in den Monaten Juli und August 1973 nur ganz schwach besetzt, so daß in dieser Zeit alle nicht dringenden Angelegenheiten leider nicht bearbeitet werden können; sie müssen bis etwa Anfang September 1973 zurückgestellt werden. – An die Ortsverbände und die Mitglieder das DARC ergeht daher die Bitte, in dieser Zeit möglichst von Anfragen abzusehen und auch Besuche nur abzustatten, wenn dies zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich wäre (beispielsweise, weil der Besucher eben nur in der Ferienzeit auf seiner Urlaubsreise an Baunatal vorbeikommt, sonst aber eine zu weite Anreise hätte). Der Geschäftsführer selbst ist erst ab etwa 20.08. wieder im Dienst; dringende Angelegenheiten werden durch Frau Gulden (bis Ende Juli ebenfalls auf Urlaub) und/oder durch OM Hoehne, DK5BE, erledigt. Hierzu zählt auch die Bearbeitung von Anträgen auf Kurzzeit-Gastlizenzen in DL, mit der Einschränkung, daß auch diese Arbeit wegen Urlaubs der Bearbeiterin bei der zuständigen OPD zwischen dem 25.07. und 15.08. ruht.


11. Beitragssätze für blinde Mitglieder

Hierzu erreichen die GS häufig Anfragen, weil eine klare Regelung nirgends veröffentlicht ist. Deshalb sei hier darauf hingewiesen, daß blinde Mitglieder ohne Bezug der Clubzeitschrift den Jahresbeitrag von DM 10,– (wie VFDB-Doppelmitgliedschaft) entrichten und solche Sehbehinderte, die dennoch die cq-DL beziehen möchten, weil sie ihnen vorgelesen werden kann, DM 25,– pro Jahr zahlen (das ist der gleiche Beitragssatz wie für Ermäßigungen auf Antrag). Bei blinden Mitgliedern genügt der einmalige Hinweis des OVVs oder seines Vertreters; die Ermäßigung des Beitrags braucht nicht jedes Jahr erneut beantragt zu werden, sondern wird automatisch weiterhin gewährt.


Damit verabschiedet sich die Geschäftsstelle für diesen Sommer bei den Ortsverbandsvorständen und wünscht überall schöne und erholsame Ferien! Mit den besten 73 in der Runde,

gez. Ulf A. Kluge, DJ1BQ und gez. Eberhard Hoehne, DK5BE


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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