Baunatal, 29.01.1973

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 1/73


Liebe Freunde in den Ortsverbänden und Distrikten,

dies ist das seit langem, teilweise mit Ungeduld erwartete erste OV-Rundschreiben aus dem AFZ Baunatal! Es hat nicht früher erscheinen können, weil im Zusammenhang mit dem Umzug der Geschäftsstelle und des QSL-Büros dringendere Aufgaben zu bewältigen waren und deshalb die Herausgabe eines Rundschreibens immer wieder zurückgestellt werden mußte. Zudem fiel der Offset-Umdrucker mehrfach aus, so daß er wegen der erforderlichen Reparaturarbeiten mehrere Wochen nicht zur Verfügung stand.

Für ein im November 1972 vorgesehenes Rundschreiben war bereits eine Beilage zum Thema „QSL-Vermittlung“ angefertigt worden; sie ist dann mit den QSL-Sendungen wenigstens den OV-QSL-Vermittlern zugegangen. Die für die OVVs bestimmten Exemplare gelangen jetzt erst mit diesem Rundschreiben zur Verteilung, obwohl der Text – in etwas veränderter Form – bereits in der Clubzeitschrift erschienen ist.

Auf weitere Beilagen wird unter den einzelnen Punkten dieses OV-Rundschreibens hingewiesen.

Dem Geschäftsführenden Vorstand und dem Mitarbeiterstab im AFZ sind zum Jahreswechsel zahlreiche Glückwünsche und Grüße zugegangen, für die wir uns auf diesem Wege herzlich bedanken möchten; es ist einfach unmöglich, allen Gratulanten einzeln zu schreiben, aber wir haben uns über jede Zuschrift sehr gefreut! Obwohl etwas verspätet, möchten wir die guten Wünsche und Grüße hiermit herzlichst erwidern.

OV-Rundschreiben sollen in Zukunft wieder regelmäßig erscheinen, und zwar nach Möglichkeit jeden Monat (mit Ausnahme der Ferienzeit im Sommer). Hoffentlich läßt der Arbeitsanfall im AFZ dies zu.

Und nun zu den Themen, die uns für diese Ausgabe des OV-Rundschreibens vorliegen:

ÜBERSICHT:


1. Unser Mitarbeiter-Team im AFZ

Wenn Sie im AFZ anrufen oder uns schreiben, brauchen Sie sich nicht in jedem Fall unmittelbar an den Geschäftsführer zu wenden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfragen steht ein mittlerweile gut eingespieltes Team bereit. Die Aufgabenbereiche unterteilen sich im wesentlichen wie folgt:

Frau Gisela Gulden ist Chefsekretärin im Vorzimmer des Geschäftsführers. Die täglich wiederkehrenden vielfältigen Anfragen werden von ihr selbständig erledigt. Versicherungsangelegenheiten fallen ebenfalls in ihren Aufgabenbereich. Bei Verhinderung des Geschäftsführers übernimmt sie darüber hinaus die Bearbeitung von Anträgen ausländischer Funkamateure auf Kurzzeit-Lizenzen für DL.

Frau Erika Aland ist für alle mit der Mitgliederkartei im Zusammenhang stehenden Aufgaben zuständig. Beitrittserklärungen neuer Mitglieder, Umzugsmeldungen, Neuerteilung und Änderungen von Rufzeichen werden von ihr registriert und dem QSL-Büro gemeldet. Außerdem gehört der Warenversand (Morsekurse, QTH-Kenner-Karten usw.) zu ihrer Tätigkeit.

Frau Angelika Sohnrey arbeitet in der Buchhaltung der GS. Sie führt die Beitragskonten, sorgt für Mahnungen und Beitragsnachnahmen bei säumigen Zahlern und überwacht zugleich das Rechnungswesen im Warengeschäft. Anfragen und Reklamationen im Zusammenhang mit den Überweisungen des Mitgliedsbeitrags fallen in ihre Zuständigkeit.

Geschäftsführer und Schatzmeister brauchen hier nicht besonders erwähnt zu werden, sie sind unseren Freunden in den Ortsverbänden und Distrikten sicherlich schon bekannt.

In der QSL-Vermittlung sind neben OM Manfred Staar, DL3ZI, dem Leiter dieser Abteilung noch seine XYL und acht weitere Mitarbeiterinnen beschäftigt. Frau Manderla sortiert die ins Ausland abgehenden QSL-Karten; Frau Ritze ist für den Inlandsversand zuständig; Frau Wunder, Frau Degen, Frau Ley, Frau Wi1helm und Frau Glake sowie Frau Stehl arbeiten an der Sortieranlage in der Inlandsvermittlung im Schichtdienst von morgens 06:15 Uhr bis abends 20:00 Uhr.

Seit Übernahme der QSL-Vermittlung ins AFZ Baunatal Anfang Oktober 1972 hat die Zahl der hier vermittelten Karten die Millionengrenze bereits überschritten. Die QSL-Vermittlung arbeitet z. Z. mit einem „Versatz“ von knapp zehn Tagen, d. h. eingehende Karten haben nach maximal zehn Tagen die Sortiereinrichtungen durchlaufen und stehen dann für den Versand bereit, der entsprechend den Erläuterungen auf dem beigefügten Blatt über die QSL-Vermittlung erfolgt.

An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, daß unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur während der üblichen Arbeitszeit ein erhebliches Pensum an Arbeit bewältigen. Sie sind nicht selten über ihren Dienst hinaus tätig, wenn es der Arbeitsanfall erfordert; und dies war während der vergangenen Wochen und Monate sehr oft der Fall! In diesem Zusammenhang ergeht deshalb auch folgende Bitte unserer Damen an die Ortsverbände und Mitglieder: Anfragen, Mitteilungen und Wünsche der verschiedensten Art sollten nach Möglichkeit nicht in einem Schreiben zusammengefaßt, sondern auf getrennten mit vollständiger Anschrift versehenen Bogen oder Karten (in einem gemeinsamen Briefumschlag) übersandt werden. Die Angabe der Mitgliedsnummer mit DOK, [insbesondere bei Beitrittserklärungen neuer Mitglieder,] wie auch die genaue Bezeichnung des Ortsverbands mit DOK, [-] trägt erheblich zur Vermeidung unnötiger Sucharbeit bei. Die Angabe nur des Rufzeichens als Absender reicht in keinem Fall aus; derartige Schreiben können, wenn überhaupt, nur mit erheblicher Verzögerung bearbeitet werden.


2. DJ3TZ tritt als Schatzmeister zurück

Der langjährige Schatzmeister des DARC, OM Kurt Pehrs, DJ3TZ, scheidet aus gesundheitlichen Gründen zum 30.06.1973 aus den Diensten des DARC aus. Kurt Pehrs, der seit 1967 Haushalt und Finanzwesen des Clubs leitet, hatte als einziger der hauptamtlichen Mitarbeiter seine Tätigkeit auch nach der Verlegung des Geschäftsstellenbetriebs in das AFZ beibehalten. Seinem tatkräftigen und selbstlosen Einsatz ist es zu verdanken, daß die mit dem Umzug nach Baunatal verbundenen Schwierigkeiten und Probleme gemeistert werden konnten. Um so bedauerlicher ist es, daß die schon seit längerem angegriffene Gesundheit unseres Schatzmeisters eine Fortsetzung seiner aktiven hauptamtlichen Tätigkeit für den Club unmöglich macht. Eine Entscheidung über die Nachfolge im Amt des Schatzmeisters konnte noch nicht getroffen werden. Unter den gegebenen Umständen waren Verzögerungen in der Erledigung von Anfragen, die das Finanzwesen der Distrikte und Ortsverbände oder sonstige Geldangelegenheiten betrafen, leider nicht immer zu vermeiden; wir bitten hierfür um Verständnis.


3. QSL-Vermittlung im Amateurfunk-Zentrum

Wie bereits in der cq-DL Heft 11/1972 S.700 bekanntgegeben, sind QSL-Sammelsendungen an das QSL-Büro des DARC, Postfach 1155, D-3501 Baunatal 1, zu adressieren. Leider muß immer wieder festgestellt werden, daß QSL-Sendungen aus den Ortsverbänden infolge mangelhafter Verpackung beschädigt im QSL-Büro ankommen. Deshalb hier nochmals die Bitte an die QSL-Manager in den OVs: achten Sie auf eine sorgfältige, stabile Verpackung der QSL-Sendungen, wie auch auf die ausreichende Freimachung.

Einige Ortsverbände haben darüber geklagt, daß QSL-Sendungen des QSL-Büros von der Post mit Nachporto belegt werden mußten. Die gelegentlich unzureichende Frankierung oder die Einstufung als Päckchen statt als Paketsendung ist auf einen Fehler der bislang im QSL-Büro verwendeten Waage zurückzuführen. Der Mangel ist inzwischen erkannt worden, so daß Klagen dieser Art künftig nicht mehr zu erwarten sein werden. Weitere Hinweise zum QSL-Versand entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten roten Merkblatt. Auf Ziffer 8 des Merkblatts – Meldung neu erteilter Rufzeichen – wird aus gegebenem Anlaß besonders hingewiesen!


4. Bücherei des DARC wiedereröffnet

Nach dem Umzug der technischen Bücherei des DARC/VFDB von Hamburg nach Baunatal steht diese Einrichtung des Clubs den Mitgliedern wieder zur Verfügung. Sie wird jetzt von OM Herbert Stehl, DC8JY, betreut, der diese Aufgabe von OM Gerhard Hoyer, DJ1GE, übernommen hat. Der Bestand der Bücherei mußte Ende 1972 aus den alten Räumen in Hamburg ausgelagert werden, weil der Hausbesitzer das Mietverhältnis gekündigt hatte. OM Hoyer sei auch an dieser Stelle für den Aufbau der Bücherei, die erst durch seine Initiative entstanden ist, und die vieljährige vorbildliche Verwaltung dieser Clubeinrichtung gedankt. Dem neuen Leiter, der seine Aufgabe gleichfalls ehrenamtlich versieht, wünscht der Geschäftsführende Vorstand für diese Tätigkeit viel Freude und Erfolg!

Bücher und Zeitschriften aus dem Bestand der Bücherei, der laufend ergänzt wird, können in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tage bis drei Wochen entliehen werden. Anfragen an die Anschrift des Amateurfunk-Zentrums genügend Porto für den Versand beilegen! Ein Bücherverzeichnis ist in Vorbereitung und geht nach Fertigstellung allen Ortsverbänden zu. Von Anfragen nach einer solchen Liste bitte deshalb zunächst absehen.


5. DARC-Hauptversammlung 1973

Die diesjährige Hauptversammlung von Vorstand und Amateurrat (Clubversammlung) wird am Sonnabend (Samstag) dem 19. und Sonntag, dem 20.05.1973, in Wolfsburg, Hotel Holiday-Inn, stattfinden. Die mitgliederöffentlichen Sitzungen beginnen am 19.05. um 14:00 Uhr sowie am 20.05. um 09:00 Uhr. Die Einladungen zur Teilnahme an der Clubversammlung sind bereits ergangen. Auf der Tagesordnung stehen vorerst:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
  2. Jahresberichte des Clubvorstands
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1972
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Neuwahl der ehrenamtlichen Mitglieder des GfV
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1973
  8. Clubzeitschrift
  9. Internationale Funkausstellung 1973 in Berlin
  10. Satzungsfragen
  11. Anträge und Verschiedenes
  12. Allgemeine Aussprache

Anträge der Cluborgane, die bei der Hauptversammlung 1973 behandelt werden sollen, müssen gemäß § 13 der Satzung bis Mittwoch, den 18.04.1973, beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung des Einverständnisses der einfachen Mehrheit der Clubversammlung. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die GS zu richten, damit dieser orientiert ist und ggfs. gleich dazu Stellung nehmen kann.


6. Rechnungslegung der Distrikte und Ortsverbände

Nach § 16 der Satzung sind die Distriktsvorsitzenden gegenüber ihren OV-Vorsitzenden und die OV-Vorsitzenden gegenüber ihren Mitgliedern zu jährlichen Rechnungslegung innerhalb von vier Monaten nach Jahresende verpflichtet. Für die Rechnungslegung zum Kalenderjahr 1972 erhalten hiermit alle Distrikts- und OV-Vorsitzenden je zwei gelbe (Distrikte) bzw. rote (Ortsverbände) Formulare. Der eine Vordruck ist jeweils für das Original der Abrechnung bestimmt und, nach Prüfung durch die beiden dafür gewählten Mitglieder, der Distrikts- bzw. der OV-Mitgliederversammlung vorzulegen. Auf dem zweiten Vordruck ist eine Kopie der geprüften Jahresabrechnung 1972 bis zum 30.04.1973 von den Distriktsvorsitzenden den Schatzmeister und von den OV-Vorständen an den zuständigen Distriktsvorsitzenden (bitte nicht an die Geschäftsstelle!) zu geben. Die Ausfüllung der Formulare wird auf deren Rückseite näher erläutert.


7. Haftpflichtversicherung für unsere Mitglieder

Im Rahmen des zwischen dem DARC und der Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft bestehenden Haftpflicht-Versicherungsvertrags sind alle Mitglieder des DARC gegen die gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Betätigung als Funkamateur versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich insbesondere auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Errichtung, dem Besitz und dem Betrieb von Amateursende- und Empfangsanlagen, d. h. Stationen und Antennen. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes sind die pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags an den DARC sowie die Genehmigung der Deutschen Bundespost zum Errichten und Betreiben der Station im Falle einer Sendeanlage.

Der Orkan im November vergangenen Jahres hat zu einer erhöhten Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung geführt, da abgerissene oder zerstörte Antennenanlagen die Beschädigung fremden Eigentums, insbesondere von Kraftfahrzeugen, zur Folge hatten. Leider konnte die Versicherung in einigen Fällen nicht für die Schäden eintreten, weil die betreffenden Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungen nicht nachgekommen waren. Da die GS der Versicherungsgesellschaft gegenüber vertraglich zu einer wahrheitsgemäßen Angabe über etwaige Beitragsrückstände verpflichtet ist, wenn ein Mitglied Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen will, liegt eine pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge auch insoweit im eigenen Interesse der Mitglieder.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß offenbar vielfach Unkenntnis über den Umfang des Versicherungsschutzes im Rahmen der DARC-Mitgliedschaft besteht. Durch die Haftpflichtversicherung sind ausschließlich solche Schäden abgedeckt, die durch Antennen oder Geräte dritten Personen zugefügt werden. Die Deckungssummen betragen in diesem Fall DM 500.000,– für Personenschäden pro Ereignis, DM 300.000,– für Personenschäden pro Person, und DM 50.000,– für Sachschäden. Durch Erweiterung des Vertrags sind seit etwa einem Jahr auch alle Clubstationen und UKW-Relais-Anlagen in die Versicherung einbezogen, sofern diese unter der Verantwortlichkeit eines Clubmitglieds stehen. Schäden an Antennen oder Geräten selbst sind nicht versichert! Will der OM für seine eigene Station Versicherungsschutz erlangen, so muß er zusätzlich eine Sachversicherung abschließen. Hierzu bietet unser Vertragspartner, die Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft (Anschrift: .....) eine „DARC-Spezialversicherung für Funkamateure“ zu dem günstigen Tarif von DM 7,– je 1000 DM Versicherungssumme an. Interessenten wenden sich unter Angabe ihrer DARC-Mitgliedsnummer unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft.


8. Gewährung von Beitragsermäßigungen

Die vielen bei der GS eingehenden, häufig nicht oder nur unzureichend begründeten Ermäßigungsanträge lassen erkennen, daß von der in der Beitragsregelung für Härtefälle vorgesehenen Ermäßigungsmöglichkeit leider in einer Weise Gebrauch gemacht wird, die mit dem Sinn dieser Regelung nicht zu vereinbaren ist. An die OVVs ergeht deshalb die Bitte, bei Prüfung und Weiterleitung von Ermäßigungsanträgen die nachstehend aufgeführten Grundsätze in jedem Fall unbedingt zu beachten:

Mitgliedern über 18 Jahre, die sich noch in der Berufsausbildung befinden und kein eigenes Einkommen haben, sowie Erwerbslosen und Rentnern mit Minimaleinkommen, kann ausnahmsweise und nach strenger Prüfung der Voraussetzungen bei Vorlage einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung der Beitrag auf besonderen Antrag für die Dauer eines Jahres auf DM 25,– ermäßigt werden.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen, die auf das äußerste Minimum zu beschränken sind, ist – auch für Mitglieder unter 18 Jahre – eine Ermäßigung des Jahresbeitrages bis auf DM 10,– ohne Lieferung der Clubzeitschrift cq-DL möglich.

Über den Antrag entscheidet der OV-Vorstand mit der Maßgabe, daß die Ermäßigung nur so lange gewährt wird, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt bleiben, längstens jedoch für die Dauer eines Jahres.

Eine eventuelle Verlängerung ist erneut zu beantragen und soll nur ausnahmsweise erfolgen. Bei der Gewährung von Beitragsermäßigungen sind äußerst strenge Maßstäbe anzulegen; insbesondere ist die Vermögenslage des Antragstellers genau zu prüfen (durch Einsichtnahme in Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen, Nachweise über Erziehungsbeihilfen u. ä. m.). Es sollte stets berücksichtigt werden, daß die Ermäßigung um DM 2,– pro Monat dem Einzelnen kaum hilft, in der Summe aber dem DARC und damit allen Mitgliedern u. U. beträchtliche Einbußen verursacht.


9. cq-DL als „Postvertriebsstück“

Der GfV hat aus Rationalisierungsgründen im Einvernehmen mit der Druckerei Beltz eine Umstellung der Versandart unserer Clubzeitschrift von „Streifbandzeitung“ auf „Postvertriebstück“ vorbereitet. Für den Empfänger besteht der Unterschied darin, daß die Zeitschrift ohne Versandtasche im Briefkasten liegt. Die Umstellung wird mit dem Heft 4/1973 wirksam. Einzelheiten über das neue Versandverfahren werden im Märzheft der cq-DL mitgeteilt werden.


10. Umstellung der Mitgliederkartei auf EDV

Der GfV hat aus Rationalisierungsgründen eine Umstellung der Mitgliederkartei auf EDV-Basis in die Wege geleitet. Die Umstellung wird nicht nur unserer Geschäftsstelle die Arbeit erleichtern. Auch für die Distrikte und OVe wird sich diese organisatorische Maßnahme vorteilhaft auswirken.

Einzelheiten werden hierzu mitgeteilt werden, sobald die Umstellung abgeschlossen sein wird.


11. Kurzzeit-Lizenzen für DL jetzt von Baunatal aus

Anfang dieses Jahres ist das Ressort „International Affairs“, das wie bekannt seit 1966 die Erteilung von Kurzzeit-Lizenzen für ausländische Funkamateure in DL bearbeitet, ins Amateurfunk-Zentrum nach Baunatal übernommen worden. Bitte weisen Sie ihre QSO-Partner darauf hin, wenn diese sich eventuell nach der Stelle erkundigen, die bei uns für Ferienlizenzen zuständig ist. Die Postanschrift ist die gleiche wie für den übrigen Schriftverkehr mit der Geschäftsstelle, nämlich DARC, Postbox 1155, D-3501 Baunatal 1. Lizenzen werden in der Regel dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der OPD Düsseldorf, die für die Ausstellung der Genehmigungen zuständig ist, auch noch kurzfristig erteilt, wenn der ansonsten geforderte Termin von mindestens vier Wochen nicht eingehalten werden kann. Ausländische Funkamateure erhalten auf Anfrage ein Merkblatt vom Amateurfunk-Zentrum zugestellt (in deutsch, englisch oder französisch), das alle für die Antragstellung erforderlichen Hinweise, enthält.


12. Spendenbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt

Bei der individuellen Anforderung solcher Bestätigungen über den entrichteten Mitgliedsbeitrag durch das einzelne Mitglied selbst, bitte adressierten Freiumschlag nicht vergessen. Wird eine Sammelanforderung durch den OVV oder dessen Beauftragten an die GS geschickt, sind in jedem Fall in der Liste die vollständigen Namen und Anschriften der betroffenen Mitglieder anzugeben. Die Aufzählung von Rufzeichen allein genügt nicht, da das Finanzamt mit diesen nichts anfangen kann, andererseits unseren Damen aber angesichts der Vielzahl von Spendenbestätigungen, die jeden Tag ausgefertigt werden müssen, zeitraubende Ermittlungsarbeiten nicht zugemutet werden können.


13. Vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung der Clubzeitschrift

Unter diesem Stichwort erreichen die GS immer wieder Beschwerden einzelner Mitglieder. Bei einer Überprüfung muß dann festgestellt werden, daß es sich zumeist um Nachlieferungen an säumige Zahler handelt, denen die Zusendung der cq-DL vorübergehend gesperrt war, weil sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag in Verzug geraten waren. Trifft dann die Überweisung ein, und ist die Buchung auf dem Beitragskonto erfolgt, werden die ausstehenden Hefte natürlich nachgeliefert. Die Einlieferung erfolgt dann jedoch beim Postamt Baunatal 1, was unschwer am Freistempler zu erkennen ist (und nicht durch die Druckerei Beltz in Weinheim). Vor einer Reklamation also bitte erst prüfen, ob die Schuld nicht beim Mitglied selbst zu suchen ist!

Ein anderer Grund für das Ausbleiben der Clubzeitschrift ist gegeben, wenn das Mitglied umgezogen ist und auf Umadressierung der cq-DL durch die Post hofft. Ein Nachsendeantrag nützt jedoch bei „Streifbandzeitung“ und „Postvertriebsstücken“ überhaupt nichts; diese werden nämlich als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt, und so kommen regelmäßig jeden Monat mehrere hundert Exemplare der Clubzeitschrift mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zur GS zurück. Deshalb die dringende Bitte, Adressenwechsel sofort der GS melden, am besten wenn irgend möglich drei bis vier Wochen im voraus. Meldungen, die jeweils bis zum 10. eines Monats vorliegen, können noch für den Folgemonat berücksichtigt werden; später eingehende Benachrichtigungen kommen für den Versand der cq-DL erst im übernächsten Monat zum tragen.


14. DARC-Werbeprospekte

Das bekannte DARC-Werbeprospekt „Amateurfunk – Brücke zur Welt“ ist leider völlig vergriffen und kann deshalb nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Eine Neuauflage ist in Arbeit und wird voraussichtlich Anfang März 1973 fertiggestellt sein. Soweit Anforderungen von Ortsverbänden nach Werbematerial der GS vorliegen, werden diese zu gegebener Zeit ausgeführt werden.


15. Neuer Organisationsplan in Vorbereitung

Infolge der mit dem Aufbau des Geschäftsstellenbetriebs in Baunatal verbundenen Mehrarbeiten konnten Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan des DARC nicht mehr an die OVe verteilt werden. Bei den zwischenzeitlich umfangreichen Änderungen erscheint die Herausgabe eines Nachtrags nicht mehr angebracht.

Es ist vorgesehen, den Ortsverbänden einen vollständigen neuen Organisationsplan sobald wie möglich zuzustellen. Die Mitarbeiter der GS bitten um Verständnis dafür, daß Druck und Versand des neuen Organisationsplans wegen anderer vordringlich zu erledigenden Aufgaben nicht schon mit dem vorliegenden OV-Rundschreiben verbunden werden konnten.


16. Nachlieferung der Clubzeitschrift

Einzelhefte der cq-DL können in begrenztem Umfang zum Preis von DM 1,50 pro Stück von der GS bezogen werden. Vom Jahrgang 1972 sind z. Zt. noch alle Ausgaben verfügbar. – Von den früheren Jahrgängen des DL-QTC stehen dagegen komplette Ausgaben nicht mehr zur Verfügung.


17. Anleitung zur TVI-Beseitigung

Diesem Rundschreiben liegt ein kostenloses Exemplar des TELEFUNKEN-Heftes „Anleitung zur Beseitigung von Fernsehempfangsstörungen“ bei. Weitere Exemplare können gegen eine Schutzgebühr von DM 3,– pro Stück entweder direkt beim Kundendienst der Firma TELEFUNKEN GmbH – Kundendienst – ....., oder (aus begrenzten Beständen) bei der GS bestellt werden. In jedem Fall genügt die Angabe des Verwendungszwecks auf dem Zahlkartenabschnitt.


18. Pik-As-Test 1973

Der diesjährige Pik-As-Test, der als erster Wettbewerb des Jahres für die Clubmeisterschaft zählt, findet am Sonntag, dem 11.03., in der Zeit von 14:00–17:00 Uhr statt. Die Ausschreibung wird in der cq-DL Heft 3/1973 bekanntgegeben werden.


19. OV-Rundschreiben jetzt auch an den ÖVSV

In einem Gespräch mit dem Vertreter des ÖVSV anläßlich der offiziellen Einweihung des AFZ ist vereinbart worden, Abdrucke unserer OV-Rundschreiben künftig auch dem Dachverband und den Landesverbänden des ÖVSV zu überlassen, damit unsere Freunde in OE über die aktuellen Geschehnisse im DARC fortlaufend unterrichtet werden. Das vorstehende Rundschreiben ist das erste, das in Erfüllung dieser Vereinbarungen nach OE zum Versand gelangt. Wir grüßen unsere Freunde in Österreich und hoffen auf eine weiterhin gute und noch engere Zusammenarbeit in allen Fragen von gemeinsamem Interesse.


20. Verschiedenes

a) Die Distrikte und Ortsverbände werden gebeten, Termine von überregionalen Veranstaltungen möglichst umgehend der GS mitzuteilen, damit diese im Terminkalender der cq-DL berücksichtigt werden können.

b) Die Verleihung der Silbernen Ehrennadeln für 25jährige Mitgliedschaft im DARC war in letzter Zeit ins Stocken geraten, weil der Vorrat an Nadeln erschöpft war und die Nachlieferung durch den Hersteller sich verzögert hatte. Mit der Auslieferung der bereits vor geraumer Zeit bestellten Nadeln ist nunmehr in Kürze zu rechnen. Bereits vorliegende Anträge werden dann unverzüglich erledigt werden.

c) Wiederholte Anfragen geben Anlaß darauf hinzuweisen, daß die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder generell 10 v. H. des Jahresbeitrags, bei Vollzahlern also DM 5,– beträgt. Die Mindestaufnahmegebühr für Jugendliche und Familienmitglieder beläuft sich auf DM 2,–.

d) Mitgliedsausweise und Satzungen für neu aufgenommene Mitglieder gehen diesen mit Wirkung vom 01.01.1973 unmittelbar von der GS zu, werden also nicht mehr über die Ortsverbände verteilt. Von Rückfragen ist deshalb in diesen Fällen abzusehen.

e) Die GS bittet um Mitteilung, in welchen Ortsverbänden in Zusammenarbeit zwischen dem DARC und der Volkshochschule Kurse über Amateurfunk abgehalten werden.


Soweit also dieses erste Rundschreiben aus dem Amateurfunk-Zentrum Baunatal. Wir hoffen, daß es genügend Stoff für den nächsten OV-Abend bietet, und daß es vor allem auch alle Ortsverbände richtig erreicht. Sollte in dem einen oder anderen Fall die Anschrift nicht stimmen, bittet die Geschäftsstalle um Nachricht zwecks Berichtigung der Adrema. Auch wenn der Versand an eine andere Stelle als den OVV gewünscht wird, bitte eine kurze Notiz an die GS geben.

Das nächste Rundschreiben soll Ende Februar erscheinen. Bis dahin wünschen wir unseren Freunden in den Ortsverbänden und Distrikten sowie beim ÖVSV viel Erfolg bei der Clubarbeit und Freude mit dem gemeinsamen Hobby!

Mit VY 73,

gez. Jürgen Netzer, DL3YH
1. Vorsitzender des DARC
gez. Ulf A. Kluge, DJ1BQ
Geschäftsführer des DARC

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1973

Rundspruch-Archiv