DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 35/73 VOM 18.11.1973

Redaktion: DJ1BQ


HAMBURG

Der DARC-Ortsverband Norderstedt (E12) hat einen Wanderschild für einen Contest auf dem 2-m-Band zwecks Belebung und Erhaltung der Amateurfunkbänder gestiftet. Dieser UKW-Contest soll am Buß- und Bettag, also am kommenden Mittwoch, dem 21.11., stattfinden. Die Wettbewerbsbedingungen können bei OM Hans-Wilhelm Grossgart, DC8ES, ....., gegen Einsendung eines Freiumschlags angefordert werden.


WOLFSBURG

Wie bereits berichtet, findet während der Osterferien 1974 in Wolfsburg ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Amateurfunk-Lizenzprüfung statt. Als Termin wurde uns jetzt die Zeit vom 30.03.–12.04. genannt. Interessenten werden gebeten, sich an OM Udo Hess, DK1GA, ....., zu wenden.


BAUNATAL

Das bereits angekündigte umfangreiche OV-Rundschreiben wurde an diesem Wochenende den Ortsverbänden und Distrikten zugestellt. Neben allgemein interessierenden Informationen wurde insbesondere auf die neue Regelung bezüglich der Beitragsermäßigung eingegangen. Formulare für die Beantragung eines Zuschusses zum DARC-Mitgliedsbeitrag wurden den Ortsverbänden übersandt. Von der Geschäftsstelle in Baunatal können diese Vordrucke nur gegen Einsendung eines selbstadressierten und mit 25 Pfennig als Drucksachensendung freigemachten Umschlag angefordert werden.


VELBERT

Am 04.11. trug der Ortsverband Velbert (R15) im Auftrag des Distrikts Nordrhein zum sechsten Male die schon traditionelle Hubertusfuchsjagd aus. Im waldreichen Gebiet vor der Stadt Velbert gingen vormittags auf 2 m acht und nachmittags auf 80 m neun Jäger an den Start. Der DV Nordrhein DL1NN gab selbst das Startzeichen. Starter und Füchse standen im 10-m-Band in Funkkontakt. Zwei Füchse strahlten nach den IARU-Regeln, ein dritter Dauerfuchs wies den Weg zum Ziel, und mit seiner Auffindung war die Fuchsjagd zu Ende. Folgende OM fanden alle drei Füchse und konnten sich wie folgt plazieren: 2 m 1. DJ8FF, Hans Rackwitz, 2. SWL Olaf Bauer und 3. DL7EB, Udo Bauer; 80 m 1. SWL Olaf Bauer, 2. DL7EB, Udo Bauer und 3. DL2PP, Alois Cuk. Damit konnten sich die deutschen „Spitzenjäger“ wieder bestens plazieren, was aber nicht heißt, daß die anderen Teilnehmer viel schlechtere Ergebnisse erzielten.

In gemütlicher Runde saß man nach dieser Fuchsjagd noch in der Hubertushöhe zusammen. Die Siegerehrung wurde sofort vorgenommen, an die Erstplazierten wurden kleinere Preise verteilt. Der Wirt der Hubertushöhe meinte, das wäre wohl die erste Fuchsjagd ohne Regen gewesen. Hierin wurde die regenreiche Tradition der Hubertusfuchsjagden in Velbert gebrochen, sehr zur Freude der Jäger, Füchse und Veranstalter.


DORTMUND

Wie der VFDB-Ortsverband Dortmund meldet, wurde das UKW-Relais DBØVR in der Nacht vom Samstag auf Sonntag am vergangenen Wochenende von unbekannten Tätern entwendet. Die Anlage bestand aus folgenden Teilen: SQM 613 mit eingebauter Stromversorgung; der Empfänger enthielt einen Tonauswerter Typ TR 683 und verfügte über eine Schaltung zur Rauschunterdrückung sowie zur Sprechzeitbegrenzung. Der Sender enthielt den Rufzeichengeber für DBØVR und die für den Betrieb erforderliche Steuerungseinrichtungen. Es ist anzunehmen, daß die Diebe versuchen werden, die Anlage auszuschlachten und in Einzelteilek zu verkaufen. Zweckdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen könnten, bitte an DJ4VR richten. Der auf diese heimtückische Weise geschädigte OV Dortmund (Z03) ist natürlich auch für jede sonstige Hilfe dankbar, die der Wiederbeschaffung und dem Neubau eines FM-Umsetzers dienen könnte.


BAUNATAL

Verschiedene Veröffentlichungen der jüngsten Zeit aus Kreisen, die nicht dem DARC nahestehen, zielen darauf ab, unsere Mitglieder hinsichtlich der Vermittlung ihrer QSL-Karten zu verunsichern. Ein Unternehmen im Saarland, das sich mit der Weiterleitung von QSLs gegen eine Gebühr von DM –,025 pro Karte befaßt, hat dabei versucht, ausländische Amateurfunk-Verbände zum Versand ihrer Karten an dieses Unternehmen zu veranlassen, damit dort überhaupt Karten zum Vermitteln zur Verfügung stehen. Der Versuch war von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil die in der IARU zusammengeschlossenen nationalen Verbände der Funkamateure seit Jahrzehnten gegen derartige Lockrufe „unabhängiger“ QSL-Vermittler immun sind und die Karten ihrer Mitglieder stets nur dem jeweiligen Verband zuleiten – in unserem Falle also dem DARC.

Ende 1972 versuchte der DFV, wie sich der saarländische Verein nennt, eine kleinere Menge QSLs dem DARC anzudienen, damit unser QSL-Büro die Sortierarbeit besorgt und die Karten nach solchen für DARC/VFDB-Mitglieder und sonstigen Funkamateuren aufgeteilt – entweder kostenlos weiterleitet, oder gleichfalls kostenlos dem DFV zurückgibt. Das DARC-QSL-Büro hat sich damals aus Gründen der Fairneß für letzteres Verfahren entschieden und sämtliche Karten dem DFV zu seiner Entlastung zurückgegeben, mit der Maßgabe, die übernommene Arbeit auch selbst zu Ende zu führen. Beim DARC-QSL-Büro lagen und liegen also keine DFV-Karten zur Weitervermittlung, sondern diese befinden sich sämtlich im Besitz des DFV, der es bislang offensichtlich nicht geschafft hat, sie den Empfängern zuzustellen. Er verspricht dies lediglich in großangelegter Agitation, veröffentlicht dagegen seitenlange Aufstellungen von Rufzeichen und hofft auf gebührenpflichtigen Abruf durch die betroffenen Funkamateure.

Der DARC kann natürlich nicht daran interessiert sein, mit den von seinen Mitgliedern aufgebrachten Beiträgen die Arbeit für ein fremdes Verteilerunternehmen zu besorgen und zu bezahlen, das für die ihm angedienten Karten „unabhängiger Funkamateure“ Gebühren kassiert. Anderseits kann der DARC gemäß einer schon früher mit der Deutschen Bundespost getroffenenen Vereinbarung sein QSL-Verteilernetz nur dann legal betreiben, wenn dieses in Form eines Hauspostsystems aufgebaut und Nicht-Mitgliedern nicht zugänglich ist. Selbstverständlich dürfen in diesem Hauspostsystem keine Gebühren erhoben werden.


KRONACH

Wie bereits berichtet, bittet der OV Kronach alle Interessenten für das Lucas-Cranach-Award ihren Antrag bis zum 30.11.1973 an OM Hans Rehbein, ....., zu senden. Nach diesem Zeitpunkt können Anträge nicht mehr bearbeitet werden, da die Gedenkmünzen dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Der OV Kronach weist nochmals darauf hin, daß die Vorlage der QSL-Karten nicht notwendig ist.


STUTTGART

Das erste DX-Treffen der Kurzwellen-Hörer aus dem Großraum Stuttgart fand am 19.10. statt und wurde von nahezu 50 OM, XYLs und YLs besucht. Das nächste Treffen findet am Freitag, dem 30.11., im Gasthof Schloßhof in 7140 Ludwigsburg, Schloßstr. 27, ab 19:00 Uhr statt. Alle interessierten Kurzwellen-Hörer sind wieder herzlich eingeladen. OM Norbert Hegenbarth, ....., wäre in diesem Zusammenhang dankbar, wenn sich andere SWLs, die gleichfalls DX-Meetings durchführen, mit ihm zwecks Erfahrungsaustausch in Verbindung setzen würden.


BAUNATAL

Irrtümlicherweise wurde in der cq-DL Heft 11/1973 das Rufzeichen DK3UV als erloschen gemeldet. Richtig mußte es lauten: DK3UV/A, da nur das Auswärts-Rufzeichen zurückgezogen wurde. Wir bitten für dieses Mißgeschick um Verständnis.


HAMBURG

Durch Vermittlung des DARC kann die auch bei uns in DL sehr geschätzte und meistgelesene Zeitschrift aus den USA, die QST der amerikanischen Amateurfunkvereinigung The American Radio Relay League (ARRL) bezogen werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der cq-DL Nr. 10/1973.


BAUNATAL

Auch für 1974 soll selbstverständlich wieder ein Veranstaltungskalender des DARC veröffentlicht werden. Dazu bittet die Geschäftsstelle um Bekanntgabe der vorgesehenen Termine von Veranstaltungen überregionaler Bedeutung im Bereich der Ortsverbände und Distrikte. Je eher Sie diese Daten der Geschäftsstelle melden, desto früher können sie publiziert werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den schon früher genannten Redaktionsschluß für Mitteilungen in der cq-DL, den 25. des Vor-Vormonats! Meldungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr für das entsprechende Heft berücksichtigt werden.


HAMBURG

Im OV-Rundschreiben 1/1973 wurde auf die Sachversicherung aufmerksam gemacht, die eine Versicherungsgesellschaft zu sehr günstigen Bedingungen für DARC-Mitglieder bietet. Die dort genannten Prämiensätze sind allerdings nun nicht mehr gültig, seitdem die Gesellschaft neue und erweiterte Versicherungsbedingungen geschaffen hat. Bei einer Selbstbeteiligung am Schaden in Höhe von 20 % belaufen sich die Jahresprämien für stationäre Anlagen auf 1,5 % der Versicherungssumme und für mobile Anlagen (im PKW) auf 2,5 % der Versicherungssumme. Die Mindestprämie sind DM 30,– für stationäre und DM 50,– für bewegliche Anlagen. Ausführliche Merkblätter versendet auf Anfrage die Erste Allgemeine, ......


BONN

Häufige Klagen deutscher Funkamateure, die weder in Spanien noch in Japan bislang Kurzzeit-Lizenzen erlangen konnten, wenn sie dort nicht einen ständigen Wohnsitz hatten, haben den DARC veranlaßt, das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zu bitten, die Möglichkeit von Gegenseitigkeitsabkommen auf der Ebene der Fernmeldeverwaltungen zu untersuchen. Das BPM wird diesem Wunsch nachkommen und in Kürze entsprechende Verhandlungen mit den Behörden beider Länder führen. Über das Ergebnis dieser Bemühungen wird zu gegebener Zeit berichtet werden.


Ende des Deutschland-RS 35/73 vom 18.11.1973

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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