DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 13/73 VOM 01.04.1973

Redaktion: K. Schellmann, DL1VT


LAHR

Jede einseitige Tätigkeit verlangt einen Ausgleich zur Erhaltung der Gesundheit. Der Amateurfunk bietet die Fuchsjagd als geistvolle Sportdisziplin, bei der alle Organe und Körperteile dynamisch belastet und aktiviert werden.

Neben zahlreichen regionalen Veranstaltungen dieser Art ist besonders die DEUTSCHE FUCHSJAGD MEISTERSCHAFT zu erwähnen, die in diesem Jahre am letzten April-Wochenende in Lahr/Schwarzwald ausgetragen wird. Sie schließt auch eine Instruktion mit Probe-Fuchsjagd am Vortage, sowie eine Gästeklasse im Anschluß an die offiziellen Wettbewerbe ein, so daß auch für Anfänger „Trimm Dich mit Funk“ geboten wird.

Darüber hinaus führt die Clubstation DLØLS, Lahr/Schwarzwald außer dem begehrten DOK A08 vom 25.04.–01.05. den Sonder-DOK „FM“ auf allen Bändern.


MAINZ

2. Mobil-Wettbewerb des Distriktes Rheinland-Pfalz für das 80-m-und 2-m-Band, Veranstalter OV Mainz:

Am 19.05. veranstaltet der OV Mainz, K07, im Raume zwischen Mainz und Nieder-Olm (12 km südlich von Mainz) seinen diesjährigen Mobil-Wettbewerb für das 80-m- und 2-m-Band. Startzeit 15:00 Uhr. Interessante Preise warten auf ihre Gewinner. Ausschreibung gegen Startgebühr von 2,50 DM anfordern bei OM Valentin Seeger, ...... Übernachtungsmöglichkeit und Bewirtung sind vorhanden. Startgebühr auf Sonder-Konto bei der Mainzer Volksbank Nr. ....., oder in Briefmarken.


WÜLFRATH

Aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des DARC-Distriktes Nordrhein wird ein Jubiläumstest ausgeschrieben. Durch die Aktivität der Ortsverbandsmitglieder des Distriktes Nordrhein wird den interessierten Funkamateuren die Möglichkeit zur Erlangung des vom DARC anerkannten Diploms WDR (Worked District R) gegeben. Die Wettbewerbszeiten sind der größten Bandbelebung angepaßt, damit möglichst viele Stationen betriebsbereit sind. Auf UKW ist FM-Relais-Verkehr erlaubt. 1. Woche 02.–06.04. Telefonie. 2. Woche 09.–13.04.1973 Telegrafie.

Die OM des Distriktes Nordrhein-Westfalen würden sich freuen, wenn alle contestfreudigen OM an diesem Jubiläumstest teilnehmen könnten. Die genauen Ausschreibungen sind abgedruckt in cq-DL März/73, S. 186.


KONSTANZ

Vom FTZ wurde dem UKW-Referenten des DARC u. a. folgendes bekanntgegeben:

Wie schon fernmündlich des öfteren besprochen, besteht zur Verkehrsabwicklung über Relaisfunkstellen leider berechtigter Grund zur Klage. Beschwerden über mangelhafte Funkdisziplin, verbotene Aussendungen, Einführung besonderer verschlüsselter Mehrfachrufe mit Anrufbeantwortern u. a. m. stellen Verstöße gegen die DV dar, und gehen in letzter Zeit immer häufiger bei den Außenstellen des Funkkontroll- und des Funkstörungsmeßdienstes ein.

Nach diesen Erfahrungen müssen wir uns als Genehmigungsbehörde auch entschieden von den in den bekannten Funk- oder Amateurfunkzeitschriften veröffentlichten Aufmunterungen zum Verwenden eines sog. Selektivruf-Verfahrens über Relaisfunkstellen und der damit verbundenen Automatik distanzieren.

Gem. § 7 Abs. 1 der DV zum AFuG ist der Amateurfunk in offener Sprache abzuwickeln, wobei lediglich international gebräuchliche Betriebsabkürzungen als offene Sprache gelten. Auch ist gegen die in den Auflagen für Amateur-Relaisfunkstellen empfohlenen Auftastung durch Auslösung eines EINZELNEN Tonrufs (1750 Hz) in Sendeart F2 nichts einzuwenden. In den uns bekanntgewordenen Fällen hat man jedoch einen sog. „Individualverkehr“ aufgezogen, bei dem sich die Gegenstationen lediglich mit Hilfe einer Tonfolge verständigen, ohne jemals ein Rufzeichen genannt zu haben. Die Identifizierung ist bei dieser Verkehrsabwicklung nicht möglich, so daß wir aufgrund der sich ständig wiederholenden Verstöße zu einschneidenden Gegenmaßnahmen gezwungen werden; d. h. daß sämtliche Selektivruf-Ausstrahlungen untersagt werden und im Wiederholungsfalle auch die Einstellung des Betriebes einer dazu mißbrauchten Relaisfunkstelle veranlaßt werden muß.

Wir hoffen, daß Sie unter diesen Umständen Verständnis für unsere Maßnahmen haben werden und bitten Sie, uns in unseren Bemühungen in dieser Hinsicht zu unterstützen. Sollten Sie selbst von Verstößen gegen § 5, 7 oder 8 der DV Kenntnis erhalten, bitten wir Sie, im Interesse aller Funkamateure auf die „Verantwortlichen“ wegen der unzulässigen Betriebsabwicklung einzuwirken, bevor wir letzten Endes gezwungen sind, Maßnahmen zu ergreifen, die dann auch Unschuldige treffen würden.


KÖLN

Für die UKW-Amateure ist das Thema 1,6 MHz bzw. 0,6 MHz Frequenzabstand beim 2-m-Relaisfunkstellennetz nach wie vor sehr aktuell. Es wurde immer wieder behauptet, es sei mit amateurmäßigen Mitteln nicht möglich, eine Relaisfunkstelle mit 600 kHz Frequenzabstand aufzubauen. Diese Behauptung ist falsch, wie sich in England schon vor einem Jahr gezeigt hat und neuerdings auch in der Bundesrepublik. Seit etwa zwei Monaten läuft das Kölner Stadtrelais DBØVK ebenfalls mit 600 kHz Kanalabstand. Die OM Wolfgang Schnorrenberg, DC9KJ, und Eberhard Berg, DC6HZ, haben nicht nur mit Schrottfunkgeräten das Relais aufgebaut, sondern auch Teile aus Schrottfunkweichen – die notwendigen Filter – für dieses Relais erstellt. Der finanzielle Aufwand betrug nur 50,– DM und wurde mehr für Koaxialstecker und Koaxialkabel verwendet, als für andere Bauelemente. Die beiden OM haben das so raffiniert angestellt, daß das Relais gleichzeitig auf dem Kanal R3 wie auf dem Kanal I7 (mit einer gleichen Ausgabesendefrequenz) arbeitet. Eine ausführliche Beschreibung des Relais mit technischen Einzelheiten haben alle UKW-Referenten erhalten.


KIEL

Wie der Funkamateur des Radio-Clubs der DDR vom Januar 73 mitteilt, strahlt die GST seit Jahresbeginn über die 1-kW-Station DMØFS im Lehrkabinett Nachrichtenausbildung in Schönhagen täglich außer sonntags von 14:00–15:30 Uhr und von 17:00–18:30 Uhr Morseübungen ab. Grundlage der Sendungen ist das Ausbildungsprogramm „Vormilitärische Ausbildung für die Laufbahn Tastfunker der NVA“ mit der Anleitung „Übungstexte für Funker, Funkfernschreiber und Fernschreiber“ (Ausgabe 1969). Um die Sendungen sowohl für amateurmäßige, wie für die wehrsportliche Ausbildung ausnutzen zu können, erfolgt die Aussendung 6 kHz unter dem 80-m-Amateurband auf der Frequenz 3494 kHz, welche – wie der Funkamateur meint – mit der Mehrzahl der Amateurfunkgeräte zu empfangen ist. Die Aussendungen erfolgen unter dem Rufzeichen 9HZ1, das sich in den Zuweisungsplan der internationalen Rufzeichenreihe der ITU nach VO Funk Artikel 19 nicht einreihen läßt. Dort gehört 9HZ zu Nepal. Mit der Frequenzzuweisung folgt die DDR dem international geübten Verfahren von Funkamateuren im öffentlichen Interesse wahrgenommene Dienste in den unmittelbar an die Amateurbänder anschließenden Frequenzbereiche anzusiedeln, wobei auf die amerikanischen Stationen des MARS-Netzes und auf das Funknetz CCIR (d. h. Internationales Komitee des Roten Kreuzes) hingewiesen werden kann.


Ende des Deutschland-RS 13/73 vom 01.04.1973

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1973 Rundspruch-Archiv