DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 40/72 VOM 17.12.1972

Redaktion: DL1VT


KIRCHHORST

Allen Mitgliedern des DARC wünsche ich von Herzen ein frohes Weihnachtsfest. Meinen Freunden und Mitarbeitern im Clubvorstand, in den Distrikten und Ortsverbänden danke ich für die im zuende gehenden Jahr geleistete Arbeit und für die so oft bewiesene Einsatzbereitschaft.

Das Jahr 1973 wird dem DARC wieder umfangreiche Aufgaben stellen. Ich bin davon überzeugt, daß es unseren gemeinsamen Anstrengungen gelingen wird, diese Aufgaben zum Wohle unseres gemeinsamen Hobbys, des Amateurfunks, zu erfüllen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen für das kommende Jahr Glück und Erfolg.

gez. Jürgen Netzer, DL3YH


HEIDELBERG – Relais-Treffen in Heidelberg

Am 22.11. trafen sich in Heidelberg-Schlierbach die Freunde und Benutzer der Heidelberger Relais-Station DBØZH zum zweiten Male zu einem zwanglosen Beisammensein und Kennenlernen. Dieses Treffen wurde erstmalig im vorigen Jahr veranstaltet und soll jährlich wiederholt werden.

Dieses Mal waren wieder etwa 50 OM, zum Teil mit XYLs und Harmonischen gekommen. Nach der Begrüßung durch DJ1EQ im Namen des gastgebenden OVs hielt DL1LS (UKW-Referent des Distriktes Baden) einen Vortrag über aktuelle Probleme des Relais-Funks. Anschließend führte DJ3SZ aus Pforzheim interessante UKW-Eigenbau-Geräte vor.

Es wurde beschlossen, im nächsten Jahr einen sog. „Flohmarkt“ für Geräte und Einzelteile durchzuführen.


DERNEBURG – QRP-Contest

Die Arbeitsgemeinschaft CW veranstaltet am 06./07.01. den Winter-QRP-Contest 1973.

Der Input der PA bei diesem Wettbewerb muß unter 10 W liegen. Alle OM sind herzlich eingeladen, bei dieser Gelegenheit den besonderen Reiz der Betriebsart QRP kennenzulernen. Auch Ihr Sender läßt sich durch Änderung der Betriebsspannungen in der PA oder durch Auskopplung der Leistung schon in der Treiberstufe auf den zulässigen Input bringen.

Die vollständige Ausschreibung des Winter-QRP-Contestes erhalten Sie gegen 25 Pfg. Drucksachenporto von Hartmut Weber, DJ7ST, ......


KIEL

In der cq-DL Dezember gibt das Jugendreferat eine Erläuterung zur BPM-Verfügung Nr. 664/1972 über die Allgemeine Amateurfunk-Empfangsgenehmigung für Hör-Amateure, in welcher das Ausmaß an Neuerungen in dieser Verfügung weder erkannt noch gewürdigt wird. Wie das BPM hierzu mitteilt, wurde bei der Abfassung der genannten Verfügung besonderer Wert darauf gelegt, sie a) meldefrei, b) gebührenfrei und c) vor allem frei von jeder Bindung an eine Rundfunk-Empfangsgenehmigung zu halten. Sie mußte aus juristischen Gründen aber betriebsmäßig auf Geräte beschränkt werden, deren Frequenzbereich im Rahmen ihrer Konzeption nur für den Amateurfunk bestimmt sind. Außerdem müssen sie den auch für andere Empfangsanlagen geltenden Richtlinien für Störstrahlungsfreiheit genügen.

Hieraus geht also hervor, daß – im Gegensatz zu der Darstellung der „Erläuterung“ – für den Empfang des Amateurfunks mit solchen Geräten keine Rundfunkgebühr im Haushalt gezahlt zu werden braucht, und daß sie auch nicht gemeldet werden müssen. Umgekehrt muß natürlich eine Rundfunkgebühr gezahlt werden, wenn der benutzte Empfänger auch Rundfunkempfang gestattet. Da diese Gebühr heute eine „Anstalts-Nutzungsgebühr“ darstellt, welche die DBP nur im Auftrag einzieht, kann sie hierfür keine Ausnahmeregelung erlassen. – Nur für diesen letzteren Fall hat also die Erläuterung in der cq-DL Dezember Gültigkeit.

Zusammenfassend kann man die neue Amateurfunk-Hörgenehmigung als Ausdruck des Willens zur Förderung des Amateurfunkdienstes in der BRD würdigen.

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In der cq-DL Dezember, S. 756, ruft OM Karl Neumann, DL1RV, alle OM auf, sich bei der Materialbeschaffung für ein Funkhistorisches Archiv zu beteiligen. Es scheint tatsächlich die letzte Gelegenheit zu sein, ehe unersetzliches historisches Funkmaterial für immer verschwindet, als Schrottmaterial entweder zerlegt wird, oder auf der Müllhalde landet. Und dazu ist es wirklich zu schade.

Der Gedanke scheint übrigens in der Luft zu liegen. Auch in England wurde jetzt ein ‚Wireless Museum‘ und dazu eine ‚Wireless Preservation Society‘ gegründet. Präsident dieser Gesellschaft ist der Vorsteher der Funk-Abteilung des Wissenschaftlichen Museums in South Kensington, Vizepräsident ist der vorjährige RSGB-Präsident Fred C. Ward, G2CVV. Sekretär der Gesellschaft und Kurator ist D. Byrne, G3KPO. Man sieht, daß dieses Vorhaben im nachweislich ältesten Land des Amateurfunks mit Gründlichkeit aufgegriffen und eingeleitet wurde.


BAUNATAL

Dem Dezemberheft unserer Clubzeitschrift lag eine Zahlkarte bei, die für die Überweisung des Mitgliedsbeitrages vorgesehen war. Wer mit seiner Zahlung für 1972 noch im Rückstand ist, wird gebeten, ohne jeden weiteren Verzug seiner Beitragspflicht nachzukommen. Alle anderen Mitglieder werden freundlichst ersucht, wenn irgend möglich, den Jahresbeitrag für 1973 (DM 50,– für Mitglieder über 18 Jahre, DM 20,– für Jugendliche bis 18 Jahre) noch in diesem Monat in einer Summe einzuzahlen und von Quartalszahlungen abzusehen. Diese bringen nämlich unverhältnismäßig hohe Buchungskosten mit sich und schmälern das Beitragsaufkommen in nicht unerheblichen Maße. Darüber hinaus vergißt man nur allzu leicht die Zahlungen, wenn das nächste Quartal verstrichen ist. So erreichte die Beitragsschuld der Mitglieder gegenüber dem DARC im November des vergangenen Jahres durch die Vielzahl säumiger Zahler die Rekordhöhe von nahezu 100.000,– DM – eine Zahl, die sicherlich zum Nachdenken anregt. Und noch ein gewichtiger Gesichtspunkt: Ihr Schatzmeister möchte die OV-Anteile für 1973 auch recht bald an die Ortsverbände überweisen, denn schließlich benötigen diese das Geld dringend für die OV-Arbeit. Die baldige Überweisung läßt sich aber nur durchführen, wenn die Mitgliedsbeiträge für das ganze laufende Jahr bereits jetzt eingehen.

Im Zuge der Umstellung der Konten in den Postscheckämtern auf die neue automatische Arbeitsweise sind in der letzten Zeit auch die Postscheck-Kontonummern der Geschäftsstelle mit zusätzlichen Ziffern versehen worden. Das allgemeine Konto des DARC für Beitragszahlungen, Bestellungen aller Art (Morsekurse, QTH-Kenner-Karten usw.) sowie sonstige Zahlungen an die Geschäftsstelle lautet jetzt ...... Die Nummer des Spendenkontos zu Gunsten der schnellen Tilgung der im Zusammenhang mit dem Bau unseres Amateurfunk-Zentrums stehenden Kosten lautet jetzt ..... und ist nach wie vor für Einzahlungen offen (Anschrift: DARC Sonderkonto AFuZ, 3501 Baunatal 1).

Andere Kontonummern, die sich geändert haben, sind bei den jeweiligen Referatsbeiträgen erwähnt.


DBØAFZ und DFØAFZ

Unter diesen beiden Rufzeichen arbeiten seit Anfang Dezember 1972 die Stationen im Amateurfunk-Zentrum. Wie weitgehend bekannt, standen die Sonderrufzeichen schon während des ganzen Jahres 1971 dem DARC zur Verfügung und vermittelten dabei den Sonder-DOK „AFZ“. Dieser DOK ist auch jetzt wieder mit den Rufzeichen verbunden, und jedes QSO wird mit einer speziellen QSO-Karte bestätigt, sobald die Karte der Gegenstation vorliegt.


Ende des Deutschland-RS 40/72 vom 17.12.1972

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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