Redaktion: DL1VT
LITZELSTETTEN Das UKW-Referat des DARC gibt bekannt:
In der Januar-Ausgabe der cq-DL ist eine Liste der deutschen UKW-FM-Relaisfunkstellen veröffentlicht, die wegen des Redaktionsschlusses von Ende November natürlich nicht mehr ganz aktuell ist. Daher ist das UKW-Referat bereit, allen Interessenten, die einen Freiumschlag ans UKW-Referat schicken, die neueste Liste der UKW-Relaisfunkstellen zuzusenden.
Aus dieser Liste geht z. B. auch hervor, daß für das Zugspitz-Relais DBØZU der Kanal R7 vorgesehen ist. DBØZU wird etwa April/Mai auf diesen neunen Kanal umgestellt, es werden dann auch neue Geräte in Betrieb genommen. Auf dem zurzeit noch von DBØZU benutzten Kanal R6 wurde Anfang Januar 1972 das Relais DBØWV auf dem Höchsten in Betrieb genommen, das den Raum Oberschwaben versorgen soll. Da es zum teil zu Störungen zwischen DBØZU und DBØWV kam, wird DBØWV solange auf Kanal R4 arbeiten, bis DBØZU auf den neuen Kanal umstellt.
BURGDORF
Der Diplom-Sachbearbeiter des UKW-Referats bittet um Beachtung folgender Mitteilung: Wegen personeller Änderung im Auswerterstab werden alle Antragsteller für das UKW-DLD, die ihre Karten an Auswerter Nr. 4 schicken sollten, dies aber bisher noch nicht getan haben, gebeten, die neue Adresse vom Auswerter Nr. 4 bei DL9AR zu erfragen.
Ferner möchten sich melden bei DLØAR: DCØON, DC1EB, DC1NX und DK2PL.
GOSLAR
Die Nachfrage nach dem Steinbergbrief aufgrund der Mitteilung im DL-Rundspruch vom 09.01. war so groß, daß DJ4JI (OM Helmbrecht) mitteilen läßt, daß die 2. Ausgabe des Steinbergbriefes restlos vergriffen sei. Die nächste Ausgabe wird Anfang April erscheinen. Weiterhin vorrätig sind noch Datenblätter von 16 Relaisstellen in DL, die gegen einen Freiumschlag (30 Pfg.) angefordert werden können. Anschrift: Klaus Helmbrecht, DJ4JI, ......
KAUFBEUREN
Aus Anlaß der Neuausgabe der Clubzeitschrift cq-DL im Januar 1972 stiftet das DARC DX-Referat ein neues Diplom: das Europa-Diplom. Die Grundideen dieses Diploms basieren auf bewährten, langjährigen Erfahrungen und auf dem Betreben, durch ein progressives Bewertungssystem ein ständiges Interesse vieler Funkamateure zu gewährleisten. Die genauen Ausschreibungsbedingungen des Europa-Diploms werden Anfang Februar veröffentlicht.
Das Neue bei diesem Diplom ist: jeder Diplom-Inhaber, der eine bestimmte Punktzahl überschreitet, wird außerdem in der Ehrenliste des Europa-Diploms geführt, die nach Punktzahlen geordnet regelmäßig in der DARC-Clubzeitschrift veröffentlicht wird. Da die Gesamtpunktzahl durch die vorgesehene Abwertungsklausel mit der Zeit abnimmt, wenn keine QSL-Karten zur weiteren Bewertung nachgereicht werden, kann das Verbleiben in der Ehrenliste nur durch ein ständiges Neuarbeiten europäischer Länder erreicht werden.
(Anm. d. Red.): Das DX-MB, wöchentlich erscheinende DX-Mitteilungen des DARC-DX-Referates, kann über seine Redaktion OM Geyrhalter, DL3RK, ....., zu einem Halbjahrespreis von 11, DM bezogen werden. Auf die monatliche Funkprognose, die sog. Linienvorhersage der Interessengemeinschaft Ionosphäre sei besonders hingewiesen.
DISTRIKT NIEDERSACHSEN
Wie wir von gut unterrichteter Seite erfahren, hat am 15.12.71 im Gasthaus Trierer Hof in Bildstock die Gründung eines Deutschen Funkverbandes stattgefunden. Initiatoren waren Mitglieder des OV Neunkirchen. Zur Gründungsversammlung waren über 20 Interessenten erschienen, von denen acht ihr ernsthaftes Interesse für den deutschen Funkverband bekundeten. Diese wurden auch für die Wahl des Vorstandes zugelassen, wobei keinerlei Schwierigkeiten auftraten, weil von den acht dort eingeschriebenen Mitgliedern sechs Personen in den künftigen Vorstand gewählt worden sind.
Der Deutsche Funkverband verlangt einen Mitgliederbeitrag von 20, DM im Jahr und außerdem weitere 20, DM für eine Amateurfunkzeitschrift. Über eine eventuelle QSL-Vermittlung wird man sich Gedanken machen.
gez. DJ7GS
Kiel
Im Leitartikel der Funkschau 24/71 berichtet Redakteur J. Conrad über Höhere Selektivitätsansprüche in den postalischen Antennenvorschriften, die am 01.10.72 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang heißt es dort: Noch immer warten nun die Hör-Amateure auf die dringend fällige Allgemeine Empfangsgenehmigung für Sendungen der Funkamateure. Wie die Post sich allerdings diese Selektion in den Hör-Rundfunkbereichen vorstellt, bleibt abzuwarten. Wie wir hören, sollen im FTZ der Bundespost Erläuterungen ausgearbeitet werden.
Das UKW-Referat hat die bisherige Kanalbezeichnung U 1-4 abgeschafft und statt dessen die sinngemäße Benennung R mit Ziffer für Relaisstationen eingeführt. Zur Überführung des U-Bezeichnungssystems in das R-System sind die Zahlen zu verdoppeln. R2 entspricht also dem alten U1 mit den Frequenzen 144,15 / 145,85 MHz.
HANNOVER
Wie wir aus der Zeitschrift Worldradio Sacramento, Kalifornien entnehmen, hat die FCC in den Vereinigten Staaten von Amerika erstmals zwei ausländischen Bewerbern eine vollwertige US-Amateurfunklizenz erteilt. Grundlage hierfür bot das Gesetz Nr. 92/81, das der Präsident der Vereinigten Staaten kürzlich unterzeichnet hat. Es findet Anwendung auf Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA, die ihre Absicht bekundet haben, Staatsbürger des Landes zu werden. Diese müssen dann eine Prüfung wie jeder US-Bürger ablegen, bevor ihnen eine Lizenz erteilt wird; eine frühere oder noch gültige Amateurfunklizenz im Ausland wird also nicht anerkannt.
Bislang wurden nur Kurzzeit-Lizenzen an solche Bewerber erteilt, die vorübergehend in den USA weilten. Dabei wurde der Begriff Kurzzeit recht großzügig ausgelegt, er konnte mehrere Jahre umfassen. Einwanderer, die erklärtermaßen in den USA bleiben wollten, konnten dagegen in der Regel keine Lizenz als Funkamateur bekommen, solange sie nicht eingebürgert waren und die US-Staatsangehörigkeit hatten. Das Gesetz schließt also eine empfindliche Lücke in der Gesetzgebung der USA.
Die ersten ausländischen Funkamateure, die aufgrund der neuen Regelung eine ständige US-Lizenz zugesprochen erhielten, waren OM Derek John Brock aus England, jetzt WN2ZVQ mit einer Novice-Lizenz und OM E. A. Weiss aus der Bundesrepublik Deutschland, der jetzt das Rufzeichen WA3KWD mit einer Extra-Class-Lizenz führt.
WOLFSBURG
Für den Posten eines Geschäftsstellenleiters wird eine geeignete Persönlichkeit gesucht. Bewerber, die sich für eine solche Stellung interessieren und fachlich in der Lage sind, alle vorkommenden Arbeiten auszuführen, werden gebeten, ihre Unterlagen, d. h. Bewerbung, Beschäftigungsnachweis, Gehaltsansprüche bis zum 15.02. einzureichen an Herrn Eberhard Ludwig, DJ3JZ, ...... Bezahlung erfolgt nach BAT. Nähere Einzelheiten werden bekanntgegeben im nächsten Rundspruch.
gez. Schnabel, DJ7GS
IN EIGENER SACHE
Antwort eines DL-Rundspruch-Sprechers an einen beschwerdeführenden OM: Lieber OM: Sicherlich ist es unentschuldbar, wenn jemand unbewußt oder gar mit Absicht ein QSO stört. Laut Bandaufnahme sagten Sie, daß Sie die QSO-störende Ankündigung des DL-Rundspruches beanstandeten. Nun, normalerweise hätten wir vielleicht recht lange auf die Durchsage warten müssen, wenn Sie der Aufforderung, die QRG bitte frei zu machen, nicht liebenswürdigerweise nachgekommen wären. Die Bitte, die Frequenz freizuhalten, wird von anderen Stationen gern respektiert. Wie Sie sicher zugeben werden, dürfen kommerzielle Dienste auf dem 80-m-Band nicht gestört werden. Unseren Rundspruch sollte man auch als einen ähnlichen Dienst ansehen, denn Zeitpunkt und circa-QRG liegen fest. Und, was in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben kann, es warten zahlreiche OM und SWLs auf den Rundspruch, die durch ein oder Ihr Einzel-QSO bei starker Bandbelegung ernsthaft benachteiligt sein würden. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß man der Bitte des Rundspruchsprechers mit Konzilianz, Duldsamkeit und Verständnis nachkommen kann? Sie erfüllen diese Bitte, dafür sagen wir Ihnen unseren Dank. Sie haben doch soviel Humor! Nutzen Sie ihn! (Die Namen des Sprechers und des Beschwerdeführers sind der Redaktion bekannt).
Ende des Deutschland-RS 3/72 vom 16.01.1972
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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