Anträge an die Clubversammlung und an den Amateurrat des DARC zur Hauptversammlung 1971 am 22./23.05. 1971 in Berlin


a) bis e) Siehe Clubversammlungs-Rundschreiben Nr. 6/1970 vom 09.11.1970

f) Vom Ortsverbandsvorstand Hamburg-Ost, unterstützt vom Distriktsvorstand Hamburg:

„Der Ortsverband Hamburg-Ost beantragt die Heraufsetzung der Aufnahmegebühr auf die Höhe des jeweils gültigen Jahresbeitrages des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V.

Weiterhin beantragen wir die Erhöhung der DE-Prüfungsgebühr auf DM 5,–.

Die Aufnahme- und DE-Prüfungsgebühren werden in voller Höhe der OV-Kasse zugeführt.

Begründung:
Ortsverbände bestimmter Größenordnungen sind mit den bisherigen Rückflüssen von OV-Anteilen nicht in der Lage, zeitgemäße Programme wie z. B. Nachwuchsschulung, Beschaffung von Lehrern, Lehrmaterial und Lehrgerät, Durchführung von Veranstaltungen (Mobilwettbewerbe, Fielddays, Tage der Offenen Tür), Mieten von Versammlungsräumen, Durchführung von Zusammenkünften des OVs bei besonderen Anlässen (z. B. HAM-Fest, Ehrungen, Bewirtung auswärtiger OM), Errichtung von zeitgemäßen Clubstationen und Antennenanlagen etc. durchzuführen.

Neben den Sorgen um den Bau des AFuZ bitten wir zu bedenken, daß die Hauptarbeit nach wie vor durch die Ortsverbände des Clubs geleistet wird! Nur finanziell gesicherte Ortsverbände sind Lage, ihre Programme niveau- und zeitgemäß durchzuführen.

Wir bitten die Clubversammlung, die Zeichen der Zeit zu erkennen und unseren Antrag voll zu bejahen.“

g) Vom Ortsverbandsvorstand Lübeck, unterstützt vom Distriktsvorstand Hamburg:

„Die Clubversammlung möge beschließen: Neben den sächlichen Kosten sind bei jeder ersten Mahnung des Beitrages DM 2,– und bei der zweiten Mahnung der doppelte Betrag zuzüglich des ersten Mahnbetrages einzuziehen. Die Mahnung erfolgt in der bisher üblichen Form als Nachnahme.

Begründung:
Unser Club kann es sich nicht leisten, durch die Mahnung säumiger Mitglieder (nach Angaben des Schatzmeisters ca. 3000 im Vierteljahr) Geld zu verlieren. Es sei vermerkt, daß ein Mahnbetrag von DM 2,– in keiner Weise den echten Kosten entspricht, jedoch in der Höhe als ausreichend angesehen wird.“

h) Vom Ortsverbandsvorstand Hamburg-Ost, befürwortet vom Distriktsvorstand Hamburg:

„Der Ortsverband Hamburg-Ost beantragt die Änderung des bisherigen Verfahrens zur Berechnung der jährlichen OV-Anteile.

Begründung:
Ortsverbände bestimmter Größenordnungen sind mit den bisherigen Berechnungen ihrer OV-Anteile nicht einverstanden, weil zahlenmäßig große Neuzugänge (in E14 z. B. 40 Neuaufnahmen in 15 Monaten) über das ganze Geschäftsjahr erfolgen, ohne daß hierfür eine entsprechend anteilige Rückvergütung erfolgt. Neuzugänge belasten die oft schmalen Kassenbestände der OVs, und das bisherige Pauschalverfahren berücksichtigt auch nicht die Werbung von neuen Mitgliedern. Es ist unserer Meinung nach nicht leistungsgerecht.“

Die zu diesem Antrag vom OVV Hamburg-Ost noch gemachten Vorschläge, sowie die dazu vom DV angestellten Untersuchungen werden der Clubversammlung in Berlin mündlich vorgetragen.

i) Von Distriktsvorstand Niedersachsen:

„Der Amateurrat möge beschließen, für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes eine angemessene monatliche Aufwandsentschädigung festzusetzen, die nach den Arbeitsbereichen unterschiedlich sein kann. Der Distrikt denkt hierbei an eine Summe von DM 650,– für den ersten Vorsitzenden, DM 550,– für den zweiten Vorsitzenden und DM 400,– für den Beisitzer. Bei zusätzlich eingesetzten Mitarbeitern des Geschäftsführenden Vorstandes müßte diese Frage von Fall zu Fall entschieden werden, wie es bereits im Fall des Sonderbeauftragten für das AFuZ geschehen war.“

Zur Begründung verweist der DV Niedersachsen auf die bei der Sondersitzung der Clubversammlung in Essen am 03.04. von DL3YH und DJ1BQ abgegebene Erklärung, sowie auf den daraufhin vom DV Schleswig-Holstein DL1FL gemachten und vom Amateurrat allgemein gutgeheißenen Vorschlag, „zumindest ab 1972 eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im Haushaltsplan vorzusehen, weil angesichts der Größe des Clubs eine weitere entschädigungslose Tätigkeit für die Clubleitung verantwortlichen OM einfach nicht mehr zumutbar sei.“ (Siehe Protokoll vom 03.04.1971, Seiten 6 und 7)

j) Vom Ortsverbandsvorstand Reinickendorf, befürwortet vom Distriktsvorstand Berlin:

„Die Clubversammlung möge die erforderlichen Möglichkeiten schaffen die Mitglieder des DARC in geeigneter Form über die technischen Daten und Brauchbarkeit kommerzieller Amateurfunkgeräte zu informieren.

Eine umfassende neutrale Information über das Marktangebot an Amateurfunkgeräten als Erstmaßnahme sollte nach unserer Meinung eine der vordringlichsten Aufgaben unseres Clubs sein. Dieses könnte später mit der Einrichtung eines clubeigenen Meßplatzes erweitert werden“.

k) Vom Ortsverbandsvorstand Rendsburg:

„Der Ortsverband Rendsburg beantragt: Der nach dem Protokoll der Sitzung der Clubversammlung am 14./15.11.1970, Seite 79 Absatz 1, in den Haushaltsvoranschlag 1971 einzusetzende Zuschuß von DM 1500,– an den OV Würzburg ist ersatzlos zu streichen.

Kurzbegründung: Alle aus den offiziellen Bekanntmachungen den Clubs ersichtlichen Gründe rechtfertigen nicht die Zahlung, sondern würden einen Präzedenzfall schaffen. In der augenblicklichen Lage des Clubs ist, im Hinblick auf das AFuZ, ein solcher Zuschuß erst recht unverständlich.“

Der OVV Rendsburg DL3UR hat die gegebene Kurzbegründung in einem längeren Schreiben, das der Clubversammlung in Berlin verlesen wird, noch ausführlich erläutert.

l) Vom Distriktsvorstand Schleswig-Holstein:

„Der Amateurrat möge beschließen:
1. Der Sprecher des Amateurrates hat alle Distriktsvorsitzenden…

Der Rest der Anträge liegt leider nicht mehr vor!


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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OV-Rund 4/71