Kiel, 22.01.1971
1) Neue postalische Bestimmungen
a) Im Bundesanzeiger Nr. 234 vom 16.12.1970 ist eine neue Allgemeine Ton- und Fernseh-Rundfunkgenehmigung bekanntgemacht worden. Mit dieser Genehmigung werden die Errichtung und der Betrieb von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern unter bestimmten Auflagen generell freigegeben. Von den Rundfunk- und Fernseh-Gebühren ist darin allerdings nicht die Rede. Die Erhebung dieser Gebühren ist in einem Staatsvertrag geregelt, den die elf deutschen Bundesländer schon 1968 abgeschlossen haben, und aufgrund dessen die Rundfunkanstalten von den Ländern zum Erlaß von Gebührensatzungen ermächtigt werden.
Zu den Auflagen der Allgemeinen Rundfunkgenehmigung gehört, daß die verwendeten Empfangsgeräte den geltenden Vorschriften entsprechen müssen und andere Fernmeldeanlagen, also auch Empfangsanlagen nicht stören dürfen. In der Auflage Nr. 3 heißt es dann wörtlich: Mit Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfängern dürfen nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden, andere Sendungen (z. B. des Polizeifunks, des öffentlichen beweglichen Landfunks) dagegen nicht.
Während die bisherige Rundfunkgenehmigung auch zum Empfang von Versuchsfunkstellen berechtigte, zu denen auch die Amateurfunkstellen zählten, bietet die neue Genehmigung diese Möglichkeit nicht mehr. Die DEs und SWLs brauchen sich deswegen aber keine Sorgen zu machen; ihre Hörtätigkeit wird dadurch nicht blockiert werden. Es ist vorgesehen, auch den Empfang von Sendungen des Amateurfunks und eventuell noch weiterer Funkdienste, die sich an die Allgemeinheit wenden, im Rahmen einer allgemeinen Funkempfangsgenehmigung freizugeben, die dann für jedermann und ohne besondere Gebühren gelten würde. Über Einzelheiten wird z. Zt. noch verhandelt.
Eine solche, von der allgemeinen Rundfunkgenehmigung unabhängige Funkempfangsgenehmigung hätte noch den Vorteil, daß die Auflagen für die verwendeten Empfangsgeräte den Belangen der Höramateure angepaßt werden könnten. Die für Rundfunkempfänger geltenden technischen Vorschriften wären nämlich für diejenigen Höramateure, die ihre Empfänger selbst bauen, ein erhebliches Handicap.
b) In Vorbereitung ist beim Bundespost-Ministerium ferner eine Verwaltungsanweisung zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk. In dieser Verwaltungsanweisung sollen alle Ausführungsbestimmungen usw., die bisher in zahlreichen Einzelverfügungen niedergelegt sind, zusammengefaßt werden. Außerdem wird sie die Prüfungsbestimmungen für Funkamateure enthalten, über die bereits im OV-Rundschreiben Nr. 7/1970 vom 17.09.1970 unter Ziffer 4 berichtet wurde, sowie die Auflagen für die derzeit möglichen Sondergenehmigungen für Bildübertragungsversuche (Sendeart A5), Funkfernschreiben (RTTY) und 160 m.
Die geltenden Auflagen zur Sondergenehmigung für Sendeart A5 wurden schon im OV-Rundschreiben Nr. 7/1970 unter Ziffer 7, sowie im DL-QTC Nr. 10/1970 auf Seite 613 bekanntgegeben. Für die beiden anderen Sondergenehmigungsarten gelten z. Zt. folgende Auflagen:
Funkfernschreiben (RTTY)
bei Sendeart | A1 | F1 |
Morse 15 B | 125 Hz | |
Morse 25 B Hub 200 Hz | 513 Hz | |
Morse 25 B Hub 450 Hz | 1138 Hz | |
CCIT-Code Nr. 2 50 B | 250 Hz | |
CCIT-Code Nr. 2 Hub 200 Hz | 525 Hz | |
CCIT-Code Nr. 2 Hub 450 Hz | 1150 Hz | |
Hell 122,5 B | 612,5 Hz | |
Hell 122,5 B Hub 200 Hz | 562 Hz | |
Hell 122,5 B Hub 450 Hz | 1187 Hz |
Benutzung des 160-m-Bereichs
Anträge auf Erteilung von Sondergenehmigungen sind an die zuständige Oberpostdirektion zu richten, die darüber entscheidet. Sondergenehmigungen für RTTY und 160 m werden jeweils für die Dauer von drei Jahren und nur an Funkamateure in Klasse B erteilt.
2) Mit fünf Mark sind Sie dabei
Die unter diesem Motto stehende Ausspielung zugunsten den Amateurfunk-Zentrums scheint ein großer Erfolg zu werden. Seit Bekanntwerden gehen Tag für Tag über 2000, DM in Bochum ein. Wer das Angenehme die Chance, einen fabrikneuen, modernen Amateurbandtransceiver zu gewinnen mit dem Nützlichen einem Beitrag zur Finanzierung des Amateurfunkzentrums verbinden will, beteiligt sich an dieser Lotterie. Je mehr Lose gezeichnet werden, desto mehr Amateurfunkstationen können am 03.04. verlost werden.
Im Februar und März werden dem DL-QTC nochmals Zahlkarten für die Einzahlung oder Überweisung des Einsatzes beigelegt werden. Weitere Zahlkarten können bei OM Fritz Höhne, DJ4FT, ....., angefordert werden. Überweisungen vom Bankkonto sind auch möglich; sie sind zu richten an die Deutsche Bank, ...... Für jede auf diesem Weg in Bochum eingehenden fünf Mark wird dort ein entsprechender Losabschnitt ausgefüllt und in die Lostrommel gelegt.
Am 06./07.02. wird in Hannover eine Sitzung des Clubvorstandes stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen u. a. Grundsätzliche Fragen der Vorstandsarbeit, Amateurfunk-Zentrum, Haushaltsfragen, das DL-QTC, die QSL-Vermittlung, die Verwaltungsanweisung zur DVO, Amateurfunk und Bundeswehr, Empfangsgenehmigung für Höramateure (s. o.), Ausstellungen und Veranstaltungen, sowie eine Reihe aktueller Einzelthemen. Zu der Sitzung sind neben den Mitgliedern des Geschäftsführenden und des Erweiterten Vorstandes, der Präsident, der Justitiar, der Leiter der QSL-Vermittlung, der Sprecher des Amateurrates und der Sonderbeauftragte für die AFuZ-Werbung eingeladen.
4) DARC wird Mitglied der AMSAT
Zum Jahresbeginn hat der DARC seinen Beitritt zur Radio Amateur Satellite Corporation (AMSAT) erklärt. Die AMSAT, die ihren Sitz in Washington, USA, hat, dient der weltweiten Förderung und Entwicklung des Amateurfunksatellitenwesens. Sie widmet sich allen Fragen und Problemen, die direkt oder indirekt mit diesem Themenkreis in Zusammenhang stehen. Durch seine Mitgliedschaft in der AMSAT will der DARC seine Bereitschaft zur Mitarbeit an diesen Aufgaben dokumentieren. Der VFDB hatte schon kurz zuvor seinen Beitritt zur AMSAT erklärt.
An AFuZ-Spenden für die QSL-Karten der beiden Sonderstationen DBØAFZ und DFØAFZ sind bisher fast 1500, DM eingegangen. Spenden für diesen Zweck sind nur auf das DARC-Sonderkonto, ....., einzuzahlen bzw. zu überweisen.
OM Jacob, DL9NU, der QSL-Vermittler für DBØAFZ und DFØAFZ, macht darauf aufmerksam, daß die Zahlkartenabschnitte folgende Angaben enthalten sollten: Gut lesbare Anschrift, Call, Datum, Band und Uhrzeit, evtl. auch noch die Rapporte. Bei der Vielzahl der Logblätter ist eine exakte Ausfertigung der QSL-Karten praktisch unmöglich, wenn nur die Anschrift und das Band angegeben werden.
6) Jahresabrechnungen der Distrikte und Ortsverbände
Nach § 16 der Satzung sind die Distriktsvorsitzenden gegenüber ihren OV-Vorsitzenden und die OV-Vorsitzenden gegenüber ihren Mitgliedern zur jährlichen Rechnungslegung innerhalb von vier Monaten nach Jahresende verpflichtet.
Für die Rechnungslegung zum Kalenderjahr 1970 erhalten hiermit alle Distrikts- und OV-Vorsitzenden je zwei rote (Distrikte) bzw. gelbe (Ortsverbände) Formulare. Der eine Vordruck ist jeweils für das Original der Abrechnung bestimmt und, nach Prüfung durch die beiden hierfür gewählten Mitglieder, der Distrikts- bzw. der Ortsverbandsmitglieder-Versammlung vorzulegen. Auf dem zweiten Vordruck ist eine Kopie der geprüften Jahresabrechnung 1970 bis zum 30.04.1971 von den Distriktsvorsitzenden an den Schatzmeister, und von den OV-Vorständen an den zuständigen Distriktsvorsitzenden (bitte nicht an die Geschäftsstelle) zu geben. Die Ausfüllung der Formulare wird auf deren Rückseite noch näher erläutert.
Im Laufe der nächsten Monate werden alle Mitglieder neue Ausweise erhalten, und zwar wieder direkt von der Geschäftsstelle. Nur für Mitglieder, die erst zum oder nach dem 01.01.1971 neu in den Club aufgenommen werden, werden die Ausweise an den jeweils zuständigen Ortsverband gegeben, der dem neuen Mitglied die Karte aushändigt, sobald es ggfs. nach Absolvierung der dreimonatigen Probezeit endgültig aufgenommen werden soll. Die neuen Mitgliedskarten sollen wieder zwei Jahre gelten.
8) Zum Protokoll über die letzte Sitzung der Clubversammlung
a) In dem Anfang Dezember mit dem OV-Rundschreiben verteilten Protokoll über die Sitzung der Clubversammlung am 14./15.11.1970 wurde unter Ziffer 3.c) als Sprecher des Haushaltsausschusses irrtümlicherweise DJ3TZ genannt; tatsächlich trat aber DL1NN als Sprecher auf. Es wird gebeten, das Protokoll auf Seite 7 in der ersten und in der zehnten Zeile entsprechend zu berichtigen.
b) Vom DV Nordrhein DL1NN ist die im Protokoll unter Ziffer 12 im vierten Absatz getroffene Feststellung Der Preis, den der DARC für das DL-QTC zahlt, beträgt z. Zt. knapp 60 Pfg. in Zweifel gezogen worden; nach Auffassung von DL1NN hätte es 63,07 Pfg. je Heft einschl. MWSt heißen müssen. Dazu ist folgendes zu sagen:
63,07 Pfg. ist der derzeitige Preis je Heft der vertraglich vereinbarten Garantieauflage des DL-QTC in Höhe von 18.000 Exemplaren. Der DARC bezog aber Ende 1970 monatlich insgesamt 21.100 Exemplare, also 3100 mehr als die Garantieauflage. Diese Mehr-Exemplare kosten den DARC aber nur je 41,8 Pfg. Das bedeutet, daß bei einer Gesamtauflage von 21.100 Exemplaren der durchschnittliche Heftpreis 59,945 Pfg. beträgt. Die im Protokoll gemachte Angabe ist demnach richtig.
9) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969
DOK: | Ortsverband: | |
B30 | Greding (neu) | B. Albrecht, DC6IU |
C09 | Ottobrunn | P. Griese, DK3CT |
D02 | Kreuzberg (neu) | K. Fenske, DL7ML |
D03 | Neukölln | K. Hitschold, DL7QH |
F15 | Marburg | H. J. Koch, DC6ND |
G20 | Bergheim/Erft | H. Schmitz, DC9KV |
G10 | Köln | H. Klindt, DL6FP |
G12 | Porz | M. Walter, DJ8VM |
H23 | Uelzen | W. Herrmann, DJ6WO |
K25 | Konz (neu) | E. Faber, DJ4VU |
L02 | Duisburg | M. Schwarzbeck, DC8BT |
L08 | Holten | P. Kleinholz, DL9KP |
L09 | Homberg | W. Rodehau, DK2XH |
M | Jugend-Referent: S. Walpuski, DJ8TS | |
M13 | Schleswig | R. Schlösser, DK1ZH |
N31 | Havixbeck (neu) | R. Holtstiege, DC8QQ |
N08 | Herford | W. Hymmen, DL8JS |
N09 | Höxter | G. Kleimann, DC6GK |
N26 | Lemgo | R. Witte, DJ8LW |
N12 | Minden | H. Massow, DJ2KH |
O28 | Lennestadt (bisher Altenhundem) | J. Gerwing, DK1XI |
N06 | Gelsenkirchen | P. Cunego, DJØJE |
N25 | Neubeckum | W. Hünkemeier, DK3KW |
O07 | Gevelsberg | H. Stiehl, DL8UG |
O23 | Menden | W. Reif, DL2OS |
O32 | Schwelm | P. Meckel, DC9AR |
P26 | Böblingen | H. Gebhard, DE15051 |
P34 | Ebingen (neu) | B. Ostertag, DJ5OS |
VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, und K. Pehrs, DJ3TZ
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1971 |