Kiel, den 17.09.1970

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 7/70


ÜBERSICHT:


1) 20 Jahre DARC

Vor zehn Tagen, am 07.09. jährte sich zum zwanzigsten Mal der Tag an dem 1950 in Bad Homburg vor der Höhe bei der Kurzwellen-Tagung der Club in seiner jetzigen Form gegründet wurde. Damals schlossen sich die acht im Bundesgebiet und West-Berlin bestehenden Landes- und Zonenverbände zum Deutschen Amateur-Radio-Club zusammen, dem sich dann auch der Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost korporativ angliederte. Seither vertritt der DARC die Belange des deutschen Amateurfunks, als dessen alleiniger Repräsentant er im In- und Ausland gilt.

Rund 5000 Mitglieder, davon knapp 2000 mit Lizenz, in 16 Distrikten mit insgesamt 215 Ortsverbänden waren es, die vor zwanzig Jahren den DARC bildeten. Über 20.000 mit fast 13.000 Lizenzen und 18 Distrikte mit zusammen 460 Ortsverbänden sind es heute. Der DARC ist damit zum größten Amateurfunkverband in Europa geworden.

Ein solcher Aufschwung wäre ohne die in den Distrikten und Ortsverbänden geleistete Arbeit nie möglich gewesen. Den zahllosen, dort ehrenamtlich tätigen Mitgliedern gelten daher in allererster Linie Dank und Anerkennung für das, was im Laufe der zwanzig Jahre erreicht worden ist. Dank gebührt aber auch den bei der Deutschen Bundespost für den Amateurfunk tätigen Beamten. Ihr Wirken und ihr Verständnis haben entscheidend dazu beigetragen, daß die Bundespost als zuständige Behörde eine so positive Einstellung zum Amateurfunk gefunden hat, wie wir sie heutzutage erleben.


2) Der DARC auf der Funkausstellung 1970

An der diesjährigen Funkausstellung, die im August in Düsseldorf stattfand, war der DARC mit einem repräsentativen Stand beteiligt; den der Ortsverband Düsseldorf unter Leitung seines Vorsitzenden, OM Jupp Jäger, DL6OW, außerordentlich geschickt und eindrucksvoll gestaltet hatte. Der Stand war ein brillantes Schaufenster des Amateurfunks und ein Magnet für die Ausstellungsbesucher. Sie konnten an der Station DLØDX praktischen Amateurfunkbetrieb auf allen Bändern zwischen 80 m und 70 cm beobachten.

DL6OW und seinen tüchtigen Helfern sei für ihre hervorragende Leistung, mit der sie dem DARC viele neue Freunde gewonnen haben, auch an dieser Stelle nochmal herzlichst gedankt.


3) Herbstsitzung der Clubversammlung

Die diesjährige Herbstsitzung der Clubversammlung: wird am 14./15.11. aller Voraussicht nach in Göttingen stattfinden. Ursprünglich war Berlin dafür ausersehen gewesen; aber das vom VFDB als Tagungslokal angebotene Posterholungsheim am Wannsee ist bis in den Dezember hinein zu besetzt, um die Clubversammlung aufnehmen zu können. Unter diesen Umständen hat der Distrikt Berlin darum gebeten, lieber die nächste Hauptversammlung im Frühjahr 1971 in Berlin zu veranstalten, weil die Teilnehmer dann mehr von der Stadt haben werden, als im November.

Die offiziellen Einladungen zur Herbstsitzung werden in den nächsten Tagen ergehen, sobald das Tagungslokal endgültig feststeht. Der Teilnehmerkreis wird aufgrund der von der Clubversammlung im Mai in Kassel getroffenen Entscheidung auf den Präsidenten, den Geschäftsführenden Vorstand und den Amateurrat, sowie auf diejenigen Referenten und Mitarbeiter beschränkt bleiben, die zu Themen der Tagesordnung gehört werden müssen.

Auf der Tagesordnung stehen bisher folgende Punkte:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1970
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Nachtragshaushalt für 1970
  5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1970
  6. Termine für 1971
  7. Amateurfunk-Zentrum Baunatal
  8. Satzungsfragen
  9. Versicherungsfragen
  10. Anträge und Verschiedenes

Anträge, die bei dieser Sitzung behandelt werden sollen, können gemäß § 13 der Satzung von den Cluborganen gestellt werden; sie müssen spätestens einen Monat vorher, d. h. am 14.10.1970 beim Geschäftsführer eingegangen sein. Spätereingehende Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge des Ortsverbandsvorstandes nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten, damit dieser unterrichtet ist und ggfs. gleich dazu Stellung nehmen kann. Die endgültige Tagesordnung und die gestellten Anträge erfahren die Ortsverbände durch das nächste OV-Rundschreiben.


4) Vereinheitlichung der Amateurfunkprüfungen

Um bei den Oberpostdirektionen die einheitliche Abnahme der Prüfungen für den Erwerb der Amateurfunkgenehmigung zu regeln, wird das Bundespost-Ministerium demnächst besondere Prüfungsbestimmungen für Funkamateure herausgeben. Damit wird generell die schriftliche Prüfung in den drei theoretischen Teilen (Betriebliche Kenntnisse, Technische Kenntnisse, Kenntnis von Vorschriften) eingeführt werden. Bisher stand es den Oberpostdirektionen frei, ob schriftlich oder mündlich geprüft wurde.

Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen später Bestandteil einer Verwaltungsanweisung zum Amateurfunk-Gesetz werden, die alle Verfügungen zusammenfassen wird, die im Laufe der Zeit zum Gesetz und zur Durchführungsverordnung erlassen worden sind.

Die schriftlichen Prüfungen in den theoretischen Teilen für die Genehmigungsklassen A und C sollen künftig folgendermaßen abgewickelt werden:

Die Prüflinge erhalten für jeden theoretischen Prüfungsteil einen Fragebogen, auf dem die für die Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit und die für jede Frage zu erreichende Punktzahl vermerkt sind. Die Fragen werden einem besonderen Fragenkompendium entnommen, das für jeden Prüfungsteil eine Auswahl an Fragen enthält. Die zu beantwortenden Fragen beziehen sich auf diejenigen Themen, die im einzelnen in den „Bedingungen für die fachliche Prüfung“ (Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Amateurfunk-Gesetz vom 13.03.1967) aufgeführt sind.

Die Fragebogen für die einzelnen Prüfungsteile enthalten je zehn bis 15 Fragen mit einer maximal erreichbaren Punktzahl von ca.100 Punkten je Fragebogen. Die Beantwortungszeit beträgt bei der Prüfung der betrieblichen Kenntnisse und der Kenntnis von Vorschriften je 30 Minuten, bei der Prüfung der technischen Kenntnisse 75 Minuten. Wer mindestens 65 % der erreichbaren Punktzahl in einem Prüfungsteil erzielt, hat die Prüfung in diesem Prüfungsteil bestanden. Die Prüfung in den nicht bestandenen Teilen kann frühestens nach zwei Monaten wiederholt werden.

Im praktischen Teil (Hören und Geben) für die Klasse A wird die Prüfung wie bisher abgenommen; dabei sind zwei Versuche zulässig.

Nach bestandener Prüfung soll dem Prüfling die Genehmigungsurkunde möglichst sofort ausgehändigt oder spätestens innerhalb von 10 Tagen übersandt werden.


5) Neue Rufzeichenblöcke

Das Bundespost-Ministerium hat inzwischen weitere Rufzeichenblöcke für Amateurfunkstellen im Bundesgebiet freigegeben, und zwar:

DA für angehörige der Gaststreitkräfte; (Die an diesen Kreis bisher erteilten Rufzeichen der Serien DL4 und DL5 bleiben bis zum Verzicht durch den Genehmigungsinhaber noch gültig. Später sollen diese beiden Serien deutschen Funkamateuren in den Genehmigungsklassen A und B zugeteilt werden

DB für deutsche Funkamateure in der Genehmigungsklasse C;

DF für deutsche Funkamateure in den Genehmigungsklassen A und B.

Im einzelnen soll künftig folgende Rufzeichenverteilung gelten:

Rufzeichen Genehmigungsinhaber Klasse
DA1AA–DA2ZZ Funkamateure bei den Gaststreitkräften A & B
DA4AA–DA4ZZ Funkamateure bei den Gaststreitkräften C
DB1AA–DB9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet C
DCØAA–DCØEZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet C
DCØFA–DCØJZ Zivile Ausländer im Bundesgebiet C
DCØKA–DCØZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet C
DC1AA–DC6ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet C
DC7AA–DC7ZZ Deutsche Funkamateure in West-Berlin C
DC8AA–DC9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet C
DF1AA–DF9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet A & B
DJØAA–DJØZZ Zivile Ausländer im Bundesgebiet A & B
DJ1AA–DJ9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet A & B
DKØAA–DKØZZ Deutsche Klubstationen, Sonderrufzeichen B
DK1AA–DK9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet A & B
DLØAA–DLØZZ Deutsche Klubstationen, Sonderrufzeichen B
DL1AA–DL6ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet A & B
DL7AA–DL7ZZ Deutsche Funkamateure in West-Berlin A & B
DL8AA–DL9ZZ Deutsche Funkamateure im Bundesgebiet A & B


6) Örtliche Unterscheidungsmerkmale bei neuen Rufzeichen

Schon seit einiger Zeit teilen die Oberpostdirektionen und nicht mehr das Fernmeldetechnische Zentralamt den Inhabern neuer Amateurfunkgenehmigungen ihre Rufzeichen zu. Die OPDen erhalten zu diesem Zweck vom FTZ Rufzeichenkontingente zur Verfügung. Die Zuweisung dieser Kontingente ist jetzt so geregelt worden, daß künftig jede OPD in den einzelnen Rufzeichenserien stets die gleiche Buchstabenreihe erhält. Das bedeutet, daß man bei neuen Rufzeichen am ersten Buchstaben hinter der Zahl erkennen kann, welche OPD das Rufzeichen erteilt hat.

So hat z. B. die OPD Braunschweig den Kennbuchstaben „A“ erhalten, d. h. sie erteilt die Rufzeichen DK5AA–DK5AZ, DK6AA–DK6AZ usf. für die Klassen A und B, und DC1AA–DC1AZ, DC2AA–DC2AZ usf. für Klasse C.

Im einzelnen gelten folgende Kennbuchstaben (erster Buchstabe hinter der Zahl des Rufzeichens):

Oberpostdirektion Kennbuchstabe(n)
Braunschweig A
Bremen B
Dortmund D
Düsseldorf E & J
Frankfurt F & Z
Freiburg G
Hamburg H & X
Hannover O
Karlsruhe I
Kiel L
Koblenz P
Köln K
München M & C
Münster Q
Neustadt U
Nürnberg N
Regensburg R
Stuttgart S
Trier W
Tübingen T
Saarbrücken V

Damit hat die Bundespost einen immer wieder geäußerten Wunsch nach Kennzeichnung des Standortes des Funkamateurs durch ein Merkmal in seinem Rufzeichen, bis zu einem gewissen Grade erfüllt. Die Kennzeichnung stimmt allerdings nur so lange, wie der betreffende Funkamateur in seinem ursprünglichen OPD-Bereich wohnen bleibt; denn bei Umzug in einen anderen OPD-Bereich behält er sein Rufzeichen und damit den Kennbuchstaben seiner alten, dann aber nicht mehr für ihn zuständigen OPD. Bei OPD-Wechsel wird also auch künftig nichts am einmal erteilten Rufzeichen geändert.


7) Sondergenehmigungen für Sendeart A5

Aufgrund einer Verfügung des Bundespost-Ministeriums vom 28.07.1970 (Az. II D 1 5475-2/188) können Sondergenehmigungen für Sendeart A5 (Amateur-Fernsehen) künftig durch die Oberpostdirektionen erteilt werden. Bisher war nur das Ministerium selbst dazu in der Lage.

Anträge auf Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind an die zuständige OPD zu richten. Ausdrückliche Befürwortung durch den DARC-Distrikt oder -Ortsverband ist erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung für die Erteilung. Der Antragsteller muß aber Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse B oder seit mindestens einem Jahr einer Genehmigung der Klasse C sein. Die Sondergenehmigung gilt in der Regel drei Jahre. Außer den nationalen und internationalen Bestimmungen über den Amateurfunk sind die folgenden besonderen Auflagen einzuhalten:

  1. Die Bild- und Tonsignale dürfen die Grenzen der Frequenzbereiche 430–440 MHz und 1250–1260 MHz nicht überschreiten.
  2. Für die Versuchssendungen ist im allgemeinen die Technik gemäß CCIR-Norm B anzuwenden. Dabei ist im Frequenzbereich 430–440 MHz die Bildträgerfrequenz auf 4,25 MHz und die Tonträgerfrequenz auf 9,75 MHz bezogen auf die untere Frequenzbereichsgrenze mit einem auf 40 kHz begrenzten Hub einzurichten. Innerhalb des Frequenzbereichs 1250–1260 MHz ist die Bildträgerfrequenz auf 2,5 MHz und die Tonträgerfrequenz auf 8 MHz bezogen auf die untere Frequenzbereichsgrenze einzurichten. Soll ein anderes technisches Verfahren angewendet werden, so bleibt vorbehalten, hierfür bestimmte Auflagen festzulegen.
  3. Die Anodenverlustleistung der Senderendstufe des Bild- und Tonsenders darf zusammen 50 Watt nicht überschreiten.
  4. Es dürfen Testbilder und Direktsendungen mit einer entsprechenden Tonausstrahlung übertragen werden. Der Inhalt der Sendungen muß jedoch auf Themen des Amateurfunks beschränkt bleiben. Insbesondere dürfen weder Fernseh-Rundfunkprogramme oder andere Programme der Rundfunkanstalten noch Reklame- oder Werbesendungen ausgestrahlt werden. Die Sendeversuche dürfen auch keinen rundfunkähnlichen Charakter tragen und nicht öffentlich angekündigt werden.
  5. Es dürfen keine Schulungskurse z. B. zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung ausgestrahlt werden.
  6. Zur Kennzeichnung der Sendungen ist das Rufzeichen der sendenden Amateurfunkstelle gemäß § 5 Absatz 5 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk in Ton und Bild zu übermitteln.
  7. Eine etwa gewünschte Verlängerung der in der Genehmigungsurkunde angegebenen Gültigkeit ist bei der Oberpostdirektion rechtzeitig zu beantragen.
  8. Die Deutsche Bundespost behält sich vor, die besonderen Auflagen für die Sondergenehmigung für Sendeart A5 zu ergänzen oder zu ändern.
  9. Die Sondergenehmigung kann jederzeit von der Oberpostdirektion widerrufen werden.

Die Sondergenehmigung wird von der OPD in die Genehmigungsurkunde eingetragen. Diese sollte daher dem Antrag gleich beigefügt werden.


8) Beitragsermäßigungen

...


9) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969

DOK:

Ortsverband:

B04 Aschaffenburg H. Zahn, DL6EX
B29 Ochsenfurt (neu) W. Schmittner, DJ4WG
E DV: K. H. Muhss, DL9QG
E stellv. DV: H. Kleinermanns, DJ2UO

E

Technischer Referent: z. Z. unbesetzt
E DX Referent: R. Troitzsch, DL9WC
E Kassenwart und Protokollführer: Dr. F. Rautenhaus, DC8LB
E YL Betreuerin und WDH Managerin: Frau L. Schumacher, DJ7PL
E07 Harburg H. Behncke, DL8LF
F32 Bebra-Bad Hersfeld
(neue OV Bezeichnung)
H. Knoll, DL9MO
F27 Main-Taunus
(bisher Kelkheim)
H. J. Schumacher, DJ3PY
F31 Nidderau
(früher Windecken)
D. Henke, DJ8BQ
F37 Rheingau J. Nägler, DK4FM
G22 Gemünd G. Kluck, DL8ZV
G25 St. Augustin (bisher Oberpleis) H. Scherpe, DL3VT
H15 Hildesheim H. J. Zabel, DL3RU
H17 Nienburg W. Bergholz, DK3FU
I22 Wursterheide H. Wehrenbrecht, DJ8GL
L20 Rheinhausen D. Stolte, DK3OT
T13 Lindau/Bodensee G. Schittenhelm, DJ9BI
T08 Neuburg H. Raba, DL6JA
T10 Ottobeuren A. Deutsch, DK3HI


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Pehrs, DJ3TZ


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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