Kiel, den 19.03.1970
Ortsverbands-Rundschreiben
Nr. 3/70
ÜBERSICHT:
1) DARC-Hauptversammlung 1970 in Kassel
Die diesjährige Hauptversammlung der Clubversammlung (Vorstand und Amateurrat) wird am
Sonnabend, dem 23., und Sonntag, dem 24.05., in Kassel stattfinden. Vorläufige
Einladungen dazu sind bereits Ende Januar ergangen, die endgültigen erfolgen Anfang
April.
Tagungslokal ist das Park-Hotel Hessenland, 35 Kassel, ..... Dort wird die
Hauptversammlung nach Ausschußberatungen am Vortage, sowie nach internen Vorbesprechungen
des Clubvorstandes und des Amateurrates am Sonnabendvormittag, am 23.05., um
14:00 Uhr beginnen; sie dauert voraussichtlich bis zum 24.05. um 18:00 Uhr.
Versammlungsleiter wird der UKW-Referent OM A. Schlendermann, DL9GS, sein.
Am zweiten Sitzungstag, also am 24.05., um 11:30 Uhr soll die Clubversammlung
gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Behörden das für die Errichtung des deutschen
Amateurfunk-Zentrums in Baunatal bei Kassel vom DARC erworbene Grundstück besichtigen.
Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung 1970 stehen bisher:
- Ergebnisse der letzten Sitzung
Aussprache über das mit OV-Rundschreiben Nr. 10/1969 am 20.11.1969 verteilte Protokoll
über die Sitzung am 18./19.10.1969 in Blieskastel; Bericht über die im Anschluß .daran
getroffenen Maßnahmen und die noch offenen Probleme.
- Jahresberichte des Clubvorstandes
Ein schriftlicher Jahresbericht für 1969 wird der Clubversammlung und allen
Ortsverbänden im April mit dem nächsten OV-Rundschreiben übersandt werden.
- Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für 1969
Der Jahresabschluß 1969 ist inzwischen aufgestellt worden. Die Rechnungsprüfung wird
voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte erfolgen. Im Anschluß daran werden der
Jahresabschluß und der Prüfungsbericht der Clubversammlung vorgelegt. Die Ortsverbände
werden, wie üblich, einen Auszug daraus als Anlage zum Jahresbericht erhalten.
- Berichte der Ausschüsse
- Entlastung des Clubvorstandes
- Haushaltsvoranschlag für 1970
Einen Entwurf dafür wird der Haushaltsausschuß noch aufstellen und dem Amateurrat
rechtzeitig vorlegen.
- Amateurfunk-Zentrum Baunatal
An diesem Wochenende (21./22.3.1970) tritt das von der Clubversammlung eingesetzte
Preisgericht in Wuppertal zur Entscheidung über den Architekten-Wettbewerb für das
Amateurfunk-Zentrum zusammen. Das Ergebnis wird die Grundlage für die in Kassel zu
fassenden Beschlüsse über die Weiterführung des Projektes, seine Kosten und
Finanzierung usw. bilden. (Siehe hierzu auch Punkt 12.)
- QSL-Vermittlung
Die zum 30.06.1970 ausgesprochene Kündigung der Räume des QSL-Büros in München ist
inzwischen vom Hauseigentümer für wirkungslos erklärt worden. Die Räume werden dem
Club auch über den 01.07.1970 hinaus zur Verfügung stehen. Dadurch ist die prekäre
Situation behoben, in die der Club durch den zunächst drohenden Zwang geraten war, das
QSL-Büro in München vor Fertigstellung des Amateurfunk-Zentrums räumen und irgendeine
Übergangslösung finden zu müssen.
Es fragt sich nun, ob und inwieweit die für eine eventuelle vorzeitige Verlegung der
QSL-Vermittlung nach Baunatal eingeleiteten Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen.
Der Geschäftsführende Vorstand prüft diese Frage z. Z. und wird der Clubversammlung in
Kassel darüber berichten.
Die Vorarbeiten für die Erstellung einer neuen, zukunftssicheren Sortieranlage, die, die Wuppertaler
Maschine ablösen soll, sind im Gange. Bis zur Hauptversammlung wird voraussichtlich
ein detailliertes Konzept mit Kostenvoranschlag usw. vorliegen, über welches dann in
Kassel beraten werden kann. (Siehe hierzu auch Punkt 12.)
- Satzungsfragen
In Erledigung des ihm erteilten Auftrages hat der Satzungsausschuß bei einer am
07./08.03.1970 in Reinbek bei Hamburg durchgeführten Sitzung eine Neufassung der Satzung
ausgearbeitet. Dieser Entwurf wird der Clubversammlung Anfang April vorgelegt.
- Versicherungsfragen
Dieses Thema hatte schon bei der letzten Sitzung behandelt werden sollen, mußte dann
aber aus Zeitmangel zurückgestellt werden. Die Unterlagen dafür waren bereits im
vergangenen Jahr an die Clubversammlung verteilt worden.
- Europäische Fuchsjagdmeisterschaft 1971
Der DARC hat sich aufgrund des bei der vorjährigen Hauptversammlung gefaßten
Beschlusses um die Ausrichtung der Europäischen Fuchsjagdmeisterschaft im Jahre 1971
beworben. Die dafür nötigen Maßnahmen sollen in der Clubversammlung unter
Berücksichtigung der bei den Deutschen Fuchsjagdmeisterschaften 1970 (die eine Woche vor
der Kasseler Sitzung stattfinden) gemachten Erfahrungen besprochen werden.
- Anträge und Verschiedenes
Dazu liegt bis jetzt der folgende Antrag des Ortsverbandsvorstandes München-Ost (C11)
vom 23.02.1970 vor, dem sich mittlerweile die Vorstände der anderen drei Münchener und
zahlreicher weiterer Ortsverbände des Distrikts Bayern-Süd angeschlossen haben:
Die Clubversammlung möge beschließen:
1) Die QSL-Vermittlung wird mit einer neuen, zukunftssicheren Sortieranlage ausgestattet.
Die Wuppertaler Maschine soll einem ausländischen Club zum Kauf angeboten werden.
Im Haushaltsplan werden ab sofort Rückstellungen für die neue Anlage vorgesehen.
2) Vor einer Beschlußfassung über den Bau des AFuZ und die bereitzustellenden
Eigenmittel, bzw. die als Hypothek aufzunehmenden Fremdmittel ist den Ortsverbänden ein
genauer Plan zur Diskussion vorzulegen. Dieser Plan umfaßt:
a) Gesamtbaukosten (verbindliche Kostenvoranschläge),
b) Umfang und Kosten der Einrichtung,
c) Finanzierungs-, Zins- und Tilgungsplan,
d) Personalkosten,
e) Gegenüberstellung der bisherigen Gesamtaufwendungen für Geschäftsstelle und
QSL-Vermittlung (Basis; Letztes Geschäftsjahr) und der sich aus c + d ergebenden
Aufwendungen für das AFuZ.
Begründung:
1) Die Kapazität der Wuppertaler Maschine ist wiederum erschöpft Täglich werden
8000 Karten bewältigt, aber 10.000 gehen ein (steigend). Die Maschine wurde für 10 Jahre
dimensioniert, war aber bereits nach 2 Jahren voll ausgelastet. Ein neuer Schrank mußte
angeschafft werden. Durch die Umprogrammierung gehen infolge des umständlichen
Stöpsel-Systems allmonatlich drei volle Arbeitstage verloren.
Die unaufhaltsam wachsende Kartenzahl und die weiter steigender; Neulizenzen zwingen zu sofortigen,
durchgreifenden und zukunftssichern Maßnahmen. Bevor nicht die genauen Kosten der neuen
Sortieranlage feststehen, müssen andere finanzielle Vorhaben größeren Stils, die das
gesamte Clubvermögen beanspruchen und darüber hinaus die Aufnahme umfangreicher Kredite
erfordern, zurückgestellt werden.
Wir wissen alle, daß unsere Mitglieder beim OV-Abend zuerst nach eingegangenen QSL-Karten
fragen. Deshalb ist das reibungslose Funktionieren der QSL-Vermittlung die vordringlichste
Verpflichtung des Clubs gegenüber seinen Mitgliedern.
2) In Blieskastel hat die CV lediglich beschlossen: Den Standort des AFuZ, den
Grundstücksankauf, einen Architekten-Wettbewerb und eine Baustein- und Spendenaktion.
Die Reaktion der Mitglieder auf die Bausteinaktion zeigt, daß die erwarteten
DM 130.000, nicht erreicht werden können. Ein genauer Plan der Gesamtkosten
und der Finanzierung, bzw. der Verschuldung und laufenden Belastung existiert bis heute
nicht. Entgegen früherer Annahmen kann die QSL-Vermittlung mindestens weitere vier Jahre
in ihren Räumen bleiben. Deshalb braucht sie auf das eingearbeitete Team vorerst nicht zu
verzichten. Eine überstürzte Verlegung der QSL-Vermittlung nach Baunatal ist angesichts
ihrer kritischen Situation nicht zu verantworten. Der Griff nach der finanziellen Substanz
des Clubs und die unausbleibliche langfristige Verschuldung hat bei den Mitgliedern
allgemeines Unbehagen ausgelöst.
Eine so außerordentliche Maßnahme wie die Errichtung des AFuZ sollte zuerst innerhalb
der Ortsverbände diskutiert werden. Dann kann das große Unternehmen auch von der
Mehrheit unserer Mitglieder auf breiter Basis getragen werden.
Soweit der Antrag. Zu seinem ersten Teil sei auf die Anmerkung unter Punkt 8 der
Tagesordnung hingewiesen, zum zweiten ist zu sagen: Im Anschluß an die in Blieskastel im
Herbst 1969 von der Clubversammlung gefaßten Beschlüsse über das Amateurfunk-Zentrum
waren schon gleich von vielen Ortsverbänden ähnliche Maßnahmen gefordert worden, wie
sie der OVV München-Ost jetzt ausdrücklich beantragt. Dem dagegen erhobenen Einwand,
daß für finanzielle Entscheidungen allein der Amateurrat zuständig sei, sind diese
Ortsverbände z. Tl. mit einem Hinweis auf § 12, Buchstabe e) der Satzung
entgegengetreten; danach falle lediglich die Genehmigung des normalen Haushalts für
jeweils ein Jahr in die Zuständigkeit des Amateurrates, nicht aber die Bewilligung so
hoher außergewöhnlicher Ausgaben wie z. B. für das AFuZ. Die Frage, wer darüber
nun wirklich entscheiden darf und soll, ist mittlerweile schon zu einem Streitpunkt
geworden. Insofern kommt diesem Antrag eine außerordentliche Bedeutung zu. Daher sollten
sich möglichst alle Ortsverbände entweder bei den vor der Kasseler Sitzung noch
stattfindenden Distriktstagungen oder aber schriftlich ihrem DV gegenüber dazu äußern.
Vor den Sitzungen der Clubversammlung wird jedesmal darauf hingewiesen, daß die
Distriktsvorsitzenden die Auffassung ihrer Ortsverbände kennen müssen, wenn sie, sie in
der Clubversammlung und im Amateurrat vertreten sollen; das gilt in diesem Fall ganz
besonders Um so nötiger sind daher die Meinungsäußerungen der Ortsverbände dazu.
Weitere Anträge, die bei der Hauptversammlung behandelt werden sollen, können alle
Organe des Clubs stellen; sie müssen jedoch bis zum 23.04.1970 beim Geschäftsführer
eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der
Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle
Anträge: möglichst nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die
Geschäftsstelle zu richten, damit dieser unterrichtet ist und ggfs. gleich dazu Stellung
nehmen kann.
- Allgemeine Aussprache
zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme und sonstige
Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.
Ergänzungen zu dieser Tagesordnung und die evtl. noch gestellten Anträge werden im
April im OV-Rundschreiben bekanntgegeben werden.
2) OV-Beitragsanteile für 1970
Erfreulicher- und dankenswerterweise hat mehr als die Hälfte aller Mitglieder schon
den gesamten Jahresbeitrag für 1970 gezahlt. Das macht es möglich, die
OV-Beitragsanteile für 1970 schon bald und wieder auf einmal auszuzahlen. Die Anteile
werden Anfang April an alle Ortsverbände mit Ausnahme derer überwiesen werden, die noch
kein Konto angegeben haben, oder die mit ihrer Rechnungslegung dem DV gegenüber mehr als
ein Jahr im Verzug sind.
Für die Berechnung der OV-Beitragsanteile wird die Mitgliederzahl am Jahresanfang
zugrundegelegt. Der Ortsverband erhält für jedes seiner Mitglieder DM 5, Auf
die sich daraus ergebende Gesamtsumme werden noch 5 % aufgeschlagen. Dadurch soll im
voraus der im Laufe des Jahres zu erwartende effektive Mitgliederzuwachs berücksichtigt
werden.
3) Amateurfunk in der Schule
ist der Titel einer kürzlich herausgekommenen Broschüre, über die der beigefügte
Prospekt informiert. Die Anschaffung kann allen Ortsverbänden empfohlen werden.
4) Vom VFDB
Hiermit wird die schon im letzten OV-Rundschreiben angekündigte Aufstellung des VFDB
übersandt.
Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15. August
1969
Diplom-Ausschuß: Streiche DL7AA und setze dafür DL1JH
DOK: |
Ortsverband: |
|
A |
|
Verbindung zur OPD Freiburg i. Br.: A. Brender, DL6JP |
A |
|
Mobil-Referent z. Z. unbesetzt |
A19 |
Odenwald |
D. Schröder, DJ8YA |
A27 |
Pfinzgau |
M. Walter, DJ7KP |
A26 |
Rastatt |
A. Helzel, DJ6BD |
F08 |
Groß Gerau |
H. Topel, DJ3QW |
H35 |
Steinhuder Meer |
M. Neuss, DJ7RS |
R10 |
Mönchengladbach-Rheydt |
W. Vitz, DJ4RL |
L01 |
Meiderich |
K. Poths, DE16538 |
T03 |
Kaufbeuren |
W. Lorenz, DK1ZS |
O |
|
stellv. DV: H. Lohmann, DJ3YP |
O23 |
Menden |
W. Beckmann, DJ7MN |
P18 |
Herrenberg |
G. Kelemen, DJ9TK |
H19 |
Osterode |
K. H. Schulze, DJ2RW |
Vy 73 DL1JB, DJ3TZ
Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ