Kiel, den xx.02.1970
Am 08.02.1970 vollendete OM Fritz Kühne, DL6KS, sein 60. Lebensjahr. Er hat sich als Schriftleiter des DL-QTC, der er seit 1956 zusammen mit DL1FK ist, große Verdienste um den Club erworben. Das brachte der DARC- Präsident DL1QK in gebührender Weise zum Ausdruck, als er OM Kühne im Namen aller Mitglieder in München persönlich gratulierte.
Den guten Wünschen, die dem Jubilar gelten, schließt sich auch die Besatzung der Geschäftsstelle auf das Herzlichste an. Wir verbinden damit unseren aufrichtigen Dank für die stets so nette Zusammenarbeit mit Fritz.
2) Vorstandssitzung in Hannover
Am 07./08.02.1970 hat in Hannover eine Sitzung des Clubvorstandes stattgefunden. Das Besprechungsprogramm umfaßte sechzehn Punkte, an erster Stelle das Thema Amateurfunk-Zentrum. Ferner wurden die stufenweise Überleitung des QSL-Büros nach Baunatal, die Rundspruch-Redaktion, Haushalts-, Satzungs- und Versicherungsfragen, sowie Angelegenheiten der einzelnen Referate behandelt. Die Sitzung diente gleichzeitig der Vorbereitung der diesjährigen Hauptversammlung der Clubversammlung, die am 23./24.05. in Kassel stattfinden soll.
Sehr eingehend beschäftigte sich der Clubvorstand mit den verschiedenen Stellungnahmen und Kommentaren, die in letzter Zeit in Sachen Amateurfunk-Zentrum vorgebracht worden sind. Der Geschäftsführende Vorstand wird darauf in einem neuen Lagebericht noch näher eingehen, der voraussichtlich im März mit dem OV-Rundschreiben verteilt werden wird. Möglicherweise werden dann auch schon konkrete Ergebnisse des Architekten-Wettbewerbs vorliegen und Zahlen bekannt sein, die den Umfang des Projektes besser erläutern werden, als dies bisher möglich war.
3) DL1QK übernimmt Rundspruch-Redaktion
Bei der eben erwähnten Vorstandssitzung hatte der Geschäftsführende Vorstand die Bitte an den Präsidenten gerichtet, vorübergehend die Redaktion des Deutschland-Rundspruchs zu übernehmen. OM Schultheiß hat sich inzwischen freundlicherweise bereit erklärt, diese Aufgabe mit Unterstützung einiger OM des Ortsverbandes Bochum zunächst bis zum Ende dieses Jahres zu erfüllen.
Es wird gebeten, alle Meldungen und Nachrichten, die im Deutschland-Rundspruch verbreitet werden sollen, künftig an OM Karl Schultheiß, ....., zu richten.
OM Kluge, DJ1BQ, der am Jahresanfang als Redakteur eingesprungen war, gilt dafür der herzliche Dank der Rundspruchhörer.
Für das Finale der diesjährigen Clubmeisterschaft, das in der ersten Märzwoche ausgetragen wird, haben sich folgende Ortsverbände als Distriktsmeister qualifiziert:
Ortsverband | DOK | SWL- Punkte |
LIZ- Punkte |
Gesamt- Punkte |
Karlsruhe | A07 | 100 | 1066 | 1166 |
Bad Neustadt/Saale | B10 | 189 | 270 | 459 |
München-West | C13 | 275 | 2234 | 2509 |
Wilmersdorf | D11 | 97 | 1444 | 1541 |
Hamburg-Alstertal | E13 | 134 | 766 | 900 |
Hoher Meißner | F10 | 487 | 1483 | 1970 |
Köln-Deutz | G24 | 298 | 2168 | 2466 |
Göttingen | H10 | 427 | 276 | 703 |
Bremen | I04 | 296 | 442 | 738 |
Bingen | K15 | 461 | 267 | 728 |
Essen | L05 | 305 | 305 | |
Eutin | M02 | 907 | 907 | |
Rheine | N16 | 314 |
1398 | 1712 |
Bochum | O04 | 1304 | 1304 | |
Vaihingen | P15 | 92 |
930 | 1022 |
St. Ingbert | Q02 | 1271 | 1271 | |
Hilden | R04 | 970 | 970 | |
Lindau | T13 | 96 | 1041 | 1137 |
VFDB-BV Braunschweig | Z01 | 389 | 2733 | 3122 |
Den Distriktsmeistern herzliche Glückwünsche und alles Gute für die Endrunde.
Die Zahl der zur International Amateur Radio Union (IARU) gehörenden Mitgliedsverbände hat sich im vergangenen Jahr durch die Aufnahme der Magyar Radioamator Szovetseg (Ungarn), der Trinidad and Tobago Amateur Radio Society (Trinidad & Tobago) und des Western Samoa Amateur Radio Club (West-Samoa) auf 83 erhöht. Damit sind z. Zt. folgende Länder in der IARU vertreten:
Algerien - Angola - Argentinien - Australien - Bahamas - Barbados - Belgien - Bermudas - Bolivien - Brasilien - Bulgarien - Burma - Ceylon - Chile - Costa Rica - Dänemark - Deutschland - Dominikanische Republik - Ekuador - Elfenbeinküste - England - Färöer - Finnland - Frankreich - Ghana - Griechenland - Guatemala - Honduras - Hongkong - Indien - Irland - Island - Israel - Italien - Jamaika - Japan - Jugoslawien - Kanada - Kolumbien - Kongo (9Q5) - Korea - Libanon - Liberia - Luxemburg - Malaysia - Malta - Mauritius - Mexiko - Monaco - Marokko - Mozambique - Neuseeland - Niederlande - Niederländische Antillen - Nicaragua - Nigeria - Norwegen - Ostafrika - Österreich - Panama - Paraguay - Peru - Philippinen - Polen - Portugal - Rhodesien - Salvador - Schweden - Schweiz - Spanien - Südafrika - Surinam - Syrien - Trinidad & Tobago - Tschechoslowakei - UdSSR - Ungarn - Uruguay - USA - Venezuela - West-Samoa - Zambia - Zypern.
6) Kurzzeit-Lizenzen in Belgien
Die Bedingungen für befristete Amateurfunkgenehmigungen in Belgien haben sich etwas geändert. Anträge sind künftig möglichst sechs Wochen, bevor die Lizenz benötigt wird zu richten an:
Monsieur le Directeur General des Radiocommunications de la RTT, ......
Die belgische Amateurfunkgenehmigung kann man entweder in der Klasse A (125 W Input ) oder in der Klasse B1 (250 W Input) beantragen. Klasse A kommt für Inhaber einer deutschen A- oder C-Lizenz in Frage, Klasse B1 nur für Inhaber einer deutschen B- Lizenz. Im Antrag muß angegeben werden, ob die Genehmigung für stationären Betrieb oder für mobilen Betrieb gelten soll. Ferner sind folgende Angaben zu machen:
Dem Antrag ist eine Fotokopie der deutschen Genehmigungsurkunde beizufügen.
Wenn die Genehmigung länger als einen Monat gelten soll, sind folgende Gebühren dafür zu zahlen:
1. 30 Belgische Francs für eine besondere Gebührenmarke;
2. 15 Belgische Francs monatlich für Klasse A, 30 Belgische Francs monatlich für Klasse
B1.
Die Zahlung kann durch international gültigen Scheck erfolgen, der auf die Direction des Radiocommunications de la RTT auszustellen und dem Antrag beizufügen ist. Der Betrag kann aber auch auf das belgische Postscheckkonto ....., überwiesen werden. Dabei sind der Verwendungszweck, der Name und das Rufzeichen anzugeben, sowie ein Hinweis auf das Datum des Antrags zu machen.
Mit der befristeten belgischen Lizenz wird ein Rufzeichen mit dem Kenner ON8 erteilt. Die in Belgien für den Amateurfunk zugelassenen Frequenzbereiche sind annähernd die gleichen, wie in Deutschland.
In letzter Zeit sind bei Einbrüchen mehrfach ganze Stationen gestohlen worden. Das gibt Veranlassung, einmal wieder auf die Zweckmäßigkeit einer besonderen Stations-Versicherung hinzuweisen. Eine gute Möglichkeit dafür bietet ein Rahmenvertrag, den der DARC schon vor Jahren mit seiner Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft geschlossen hat, und an den sich jedes Mitglied durch Zahlung einer Jahresprämie anschließen kann. Die Station ist dann gegen Schäden und Verlust versichert.
Anfragen und Anträge, die diese Versicherungsmöglichkeit betreffen, können unter dem Kennwort DARC-Stations-Versicherung gerichtet werden an:
Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft Direktionsverwaltungsstelle Norddeutschland, ......
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21.07.1969 unter dem Aktenzeichen II D 2 3192-0/77 eine Verfügung erlassen, die der Sprachregelung des Begriffs Funkstörung dienen soll. Da diese Verfügung nach Auskunft des BPM sinngemäß auch für den Amateurfunk gilt, wird sie hiermit bekanntgegeben; sie lautet:
In Übereinstimmung mit dem Internationalen Fernmeldevertrag Montreux 1965 Artikel 48, Ziffer 3, und Artikel 14, § 6 der VO-Funk wird im Hinblick auf die Abgrenzung der Interessen der von störenden Beeinflussungen Betroffenen und der Besitzer der diese Beeinflussung verursachenden Hochfrequenzquellen folgende Sprachregelung zum Begriff Funkstörungen getroffen:
Einer fernmelderechtlichen Genehmigung darf nur ein klar umrissener und z. Z. der Genehmigung erfüllter Sachverhalt, d. h. nur eine technische Begrenzung zugrunde gelegt werden, die dem Stande der Technik entsprechend im Normalfall Funkstörungen ausschließt. Er beruht auf eindeutigen, zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Funkstörungsgrenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen.
Zur Erläuterung wird bemerkt, daß im Beeinflussungsfall unterschieden wird zwischen
a) Ausstrahlungen, die die Funkstörungsgrenzwerte nicht überschreiten, und
b) Ausstrahlungen, die die Funkstörungsgrenzwerte überschreiten.
Im Falle a) spricht man von störenden Beeinflussungen und im Falle b) von Funkstörungen.
Wenn in Ausnahmefällen bei ungünstigen Kopplungsverhältnissen dennoch eine störende Beeinflussung einer Empfangsfunkanlage durch ein genehmigtes Hochfrequenzgerät nach a) auftritt, so ist der Genehmigungsinhaber des Hochfrequenzgerätes hinsichtlich einer Forderung zur weitergehenden Funk-Entstörung durch den Besitzer der beeinflußten Empfangsanlage als geschützt anzusehen; vgl. das zu diesem Zweck vorgesehene und mit dem VDE abgestimmte Verfahren V Anw HfrGerG V (3). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Inhabers der gestörten Funkanlage nach § 23 FAG bleiben unberührt (vgl. Aubert, Fernmelderecht, 2. Aufl. S. 404).
Die Einhaltung der in den Genehmigungen für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen sowie für das Betreiben von Hochfrequenzgeräten vorgeschriebenen Funkstörungsgrenzwerte schafft durch die hierdurch bewirkte vorbeugende Verhinderung von Funkstörungen die Voraussetzung für die Erfüllung des Internationalen Fernmeldevertrages in diesem Bereich.
Diesem Rundschreiben liegt eine Aufstellung bei, die alle Bezirks- und Ortsverbände des Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB), sowie deren Mitglieder- und Lizenzzahlen nach dem Stande vom 1.1.1970 nennt. *)
10) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969
Redaktion Deutschland-Rundspruch: K. Schultheiß, DL1QK
DOK: | Ortsverband: |
|
A16 | Emmendingen | R. Bühler, DJ4NY |
B08 | Erlangen | Dr. D. Seyboth, DJ2MG |
C15 | Töging | H. Zagler, DJ7LF |
D | stellv. DV: W. D. Schröer, DL7HZ | |
D | Verbdg. LPD: K. H. Kollmorgen, DL7DZ | |
F01 | Arolsen | M. Sluka, DL2EZ |
F12 | Kassel | H. J. Rippin, DL8NR |
F31 | Nidderau (bisher Windecken) | D. Henke, DJ8BQ |
H30 | Helmstedt | D. Vieth, DJ7GD |
R | stellv. DV: K. E. Rösner, DJ5PC | |
R | Technischer Referent: W. Ernst, DJ1MC | |
R07 | Langenberg | D. Hoepfner, DJ6HQ |
R14 | Solingen | W. Winterhoff |
I06 | Emden | F. Meyer, DJ9RV |
K01 | Ahrweiler | A. Sühs, DL6LF |
K04 | Bad Kreuznach | H. Beilmann, DJ3HD |
K24 | Loreley (neu) | P. Debus, DL3GF |
M14 | Bad Segeberg | K. H. Ehlers, DJ1ME |
T02 | Günzburg | F. Hofmann, DJ2FF |
T07 | Memmingen | H. Pfäffel, DL2NH |
N21 | Waltrop | P. Meurer, DC9AA |
O18 | Werdohl | H. Hiltenkamp, DL8PO |
P23 | Schwäbisch Gmünd | F. Fischer, DJ5HA |
P11 | Stuttgart | H. Funk, DJ9MZ |
P12 | Tübingen | E. Harpprecht, DJ2LV |
H27 | Einbeck | W. Metzger, DL9PD |
O15 | Lünen | K. Ebbinghaus, DJ1QK |
*) Diese Listen des VFDB liegen leider noch nicht vor und werden daher erst mit dem nächsten OV-Rundschreiben verteilt werden können.
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Pehrs, DJ3TZ
Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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