Kiel, den xx.02.1970

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 2/70


ÜBERSICHT:


1) DL6KS wurde 60

Am 08.02.1970 vollendete OM Fritz Kühne, DL6KS, sein 60. Lebensjahr. Er hat sich als Schriftleiter des DL-QTC, der er seit 1956 zusammen mit DL1FK ist, große Verdienste um den Club erworben. Das brachte der DARC- Präsident DL1QK in gebührender Weise zum Ausdruck, als er OM Kühne im Namen aller Mitglieder in München persönlich gratulierte.

Den guten Wünschen, die dem Jubilar gelten, schließt sich auch die Besatzung der Geschäftsstelle auf das Herzlichste an. Wir verbinden damit unseren aufrichtigen Dank für die stets so nette Zusammenarbeit mit Fritz.


2) Vorstandssitzung in Hannover

Am 07./08.02.1970 hat in Hannover eine Sitzung des Clubvorstandes stattgefunden. Das Besprechungsprogramm umfaßte sechzehn Punkte, an erster Stelle das Thema Amateurfunk-Zentrum. Ferner wurden die stufenweise Überleitung des QSL-Büros nach Baunatal, die Rundspruch-Redaktion, Haushalts-, Satzungs- und Versicherungsfragen, sowie Angelegenheiten der einzelnen Referate behandelt. Die Sitzung diente gleichzeitig der Vorbereitung der diesjährigen Hauptversammlung der Clubversammlung, die am 23./24.05. in Kassel stattfinden soll.

Sehr eingehend beschäftigte sich der Clubvorstand mit den verschiedenen Stellungnahmen und Kommentaren, die in letzter Zeit in Sachen Amateurfunk-Zentrum vorgebracht worden sind. Der Geschäftsführende Vorstand wird darauf in einem neuen Lagebericht noch näher eingehen, der voraussichtlich im März mit dem OV-Rundschreiben verteilt werden wird. Möglicherweise werden dann auch schon konkrete Ergebnisse des Architekten-Wettbewerbs vorliegen und Zahlen bekannt sein, die den Umfang des Projektes besser erläutern werden, als dies bisher möglich war.


3) DL1QK übernimmt Rundspruch-Redaktion

Bei der eben erwähnten Vorstandssitzung hatte der Geschäftsführende Vorstand die Bitte an den Präsidenten gerichtet, vorübergehend die Redaktion des Deutschland-Rundspruchs zu übernehmen. OM Schultheiß hat sich inzwischen freundlicherweise bereit erklärt, diese Aufgabe mit Unterstützung einiger OM des Ortsverbandes Bochum zunächst bis zum Ende dieses Jahres zu erfüllen.

Es wird gebeten, alle Meldungen und Nachrichten, die im Deutschland-Rundspruch verbreitet werden sollen, künftig an OM Karl Schultheiß, ....., zu richten.

OM Kluge, DJ1BQ, der am Jahresanfang als Redakteur eingesprungen war, gilt dafür der herzliche Dank der Rundspruchhörer.


4) Clubmeisterschaft 1969/70

Für das Finale der diesjährigen Clubmeisterschaft, das in der ersten Märzwoche ausgetragen wird, haben sich folgende Ortsverbände als Distriktsmeister qualifiziert:

Ortsverband DOK SWL-
Punkte
LIZ-
Punkte
Gesamt-
Punkte
Karlsruhe A07 100 1066 1166
Bad Neustadt/Saale B10 189 270 459
München-West C13 275 2234 2509
Wilmersdorf D11 97 1444 1541
Hamburg-Alstertal E13 134 766 900
Hoher Meißner F10 487 1483 1970
Köln-Deutz G24 298 2168 2466
Göttingen H10 427 276 703
Bremen I04 296 442 738
Bingen K15 461 267 728
Essen L05   305 305
Eutin M02   907 907
Rheine N16

314

1398 1712
Bochum O04   1304 1304
Vaihingen P15

92

930 1022
St. Ingbert Q02   1271 1271
Hilden R04   970 970
Lindau T13 96 1041 1137
VFDB-BV Braunschweig Z01 389 2733 3122

Den Distriktsmeistern herzliche Glückwünsche und alles Gute für die Endrunde.


5) Aus der IARU

Die Zahl der zur International Amateur Radio Union (IARU) gehörenden Mitgliedsverbände hat sich im vergangenen Jahr durch die Aufnahme der Magyar Radioamator Szovetseg (Ungarn), der Trinidad and Tobago Amateur Radio Society (Trinidad & Tobago) und des Western Samoa Amateur Radio Club (West-Samoa) auf 83 erhöht. Damit sind z. Zt. folgende Länder in der IARU vertreten:

Algerien - Angola - Argentinien - Australien - Bahamas - Barbados - Belgien - Bermudas - Bolivien - Brasilien - Bulgarien - Burma - Ceylon - Chile - Costa Rica - Dänemark - Deutschland - Dominikanische Republik - Ekuador - Elfenbeinküste - England - Färöer - Finnland - Frankreich - Ghana - Griechenland - Guatemala - Honduras - Hongkong - Indien - Irland - Island - Israel - Italien - Jamaika - Japan - Jugoslawien - Kanada - Kolumbien - Kongo (9Q5) - Korea - Libanon - Liberia - Luxemburg - Malaysia - Malta - Mauritius - Mexiko - Monaco - Marokko - Mozambique - Neuseeland - Niederlande - Niederländische Antillen - Nicaragua - Nigeria - Norwegen - Ostafrika - Österreich - Panama - Paraguay - Peru - Philippinen - Polen - Portugal - Rhodesien - Salvador - Schweden - Schweiz - Spanien - Südafrika - Surinam - Syrien - Trinidad & Tobago - Tschechoslowakei - UdSSR - Ungarn - Uruguay - USA - Venezuela - West-Samoa - Zambia - Zypern.


6) Kurzzeit-Lizenzen in Belgien

Die Bedingungen für befristete Amateurfunkgenehmigungen in Belgien haben sich etwas geändert. Anträge sind künftig – möglichst sechs Wochen, bevor die Lizenz benötigt wird – zu richten an:

Monsieur le Directeur General des Radiocommunications de la RTT, ......

Die belgische Amateurfunkgenehmigung kann man entweder in der Klasse A (125 W Input ) oder in der Klasse B1 (250 W Input) beantragen. Klasse A kommt für Inhaber einer deutschen A- oder C-Lizenz in Frage, Klasse B1 nur für Inhaber einer deutschen B- Lizenz. Im Antrag muß angegeben werden, ob die Genehmigung für stationären Betrieb oder für mobilen Betrieb gelten soll. Ferner sind folgende Angaben zu machen:

  1. Name, Vornamen, Heimatanschrift, Geburtstag und -ort, Beruf, Nationalität, Heimat-Rufzeichen, und möglichst auch die Paß-Nummer;
  2. für stationären Betrieb: feste Anschrift in Belgien; für mobilen Betrieb: Typ des Kraftwagens und polizeiliches Kennzeichen;
  3. Dauer des Aufenthaltes in Belgien (von … bis …);
  4. Frequenzbereiche, auf denen in Belgien gearbeitet werden soll;
  5. Schaltbild der Sender-Endstufe mit Angabe von Spannung und Leistung, bei kommerziellen Geräten auch Typ und Nummer.

Dem Antrag ist eine Fotokopie der deutschen Genehmigungsurkunde beizufügen.

Wenn die Genehmigung länger als einen Monat gelten soll, sind folgende Gebühren dafür zu zahlen:

1. 30 Belgische Francs für eine besondere Gebührenmarke;
2. 15 Belgische Francs monatlich für Klasse A, 30 Belgische Francs monatlich für Klasse B1.

Die Zahlung kann durch international gültigen Scheck erfolgen, der auf die Direction des Radiocommunications de la RTT auszustellen und dem Antrag beizufügen ist. Der Betrag kann aber auch auf das belgische Postscheckkonto ....., überwiesen werden. Dabei sind der Verwendungszweck, der Name und das Rufzeichen anzugeben, sowie ein Hinweis auf das Datum des Antrags zu machen.

Mit der befristeten belgischen Lizenz wird ein Rufzeichen mit dem Kenner ON8 erteilt. Die in Belgien für den Amateurfunk zugelassenen Frequenzbereiche sind annähernd die gleichen, wie in Deutschland.


7) Stations-Versicherung

In letzter Zeit sind bei Einbrüchen mehrfach ganze Stationen gestohlen worden. Das gibt Veranlassung, einmal wieder auf die Zweckmäßigkeit einer besonderen Stations-Versicherung hinzuweisen. Eine gute Möglichkeit dafür bietet ein Rahmenvertrag, den der DARC schon vor Jahren mit seiner Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft geschlossen hat, und an den sich jedes Mitglied durch Zahlung einer Jahresprämie anschließen kann. Die Station ist dann gegen Schäden und Verlust versichert.

Anfragen und Anträge, die diese Versicherungsmöglichkeit betreffen, können unter dem Kennwort „DARC-Stations-Versicherung“ gerichtet werden an:

Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft Direktionsverwaltungsstelle Norddeutschland, ......


8) Funkstörungen

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21.07.1969 unter dem Aktenzeichen II D 2 3192-0/77 eine Verfügung erlassen, die der Sprachregelung des Begriffs „Funkstörung“ dienen soll. Da diese Verfügung nach Auskunft des BPM sinngemäß auch für den Amateurfunk gilt, wird sie hiermit bekanntgegeben; sie lautet:

„In Übereinstimmung mit dem Internationalen Fernmeldevertrag Montreux 1965 Artikel 48, Ziffer 3, und Artikel 14, § 6 der VO-Funk wird im Hinblick auf die Abgrenzung der Interessen der von störenden Beeinflussungen Betroffenen und der Besitzer der diese Beeinflussung verursachenden Hochfrequenzquellen folgende Sprachregelung zum Begriff Funkstörungen getroffen:

Einer fernmelderechtlichen Genehmigung darf nur ein klar umrissener und z. Z. der Genehmigung erfüllter Sachverhalt, d. h. nur eine technische Begrenzung zugrunde gelegt werden, die dem Stande der Technik entsprechend im Normalfall Funkstörungen ausschließt. Er beruht auf eindeutigen, zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Funkstörungsgrenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen.

Zur Erläuterung wird bemerkt, daß im Beeinflussungsfall unterschieden wird zwischen

a) Ausstrahlungen, die die Funkstörungsgrenzwerte nicht überschreiten, und
b) Ausstrahlungen, die die Funkstörungsgrenzwerte überschreiten.

Im Falle a) spricht man von störenden Beeinflussungen und im Falle b) von „Funkstörungen“.

Wenn in Ausnahmefällen bei ungünstigen Kopplungsverhältnissen dennoch eine störende Beeinflussung einer Empfangsfunkanlage durch ein genehmigtes Hochfrequenzgerät nach a) auftritt, so ist der Genehmigungsinhaber des Hochfrequenzgerätes hinsichtlich einer Forderung zur weitergehenden Funk-Entstörung durch den Besitzer der beeinflußten Empfangsanlage als geschützt anzusehen; vgl. das zu diesem Zweck vorgesehene und mit dem VDE abgestimmte Verfahren V Anw HfrGerG V (3). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Inhabers der gestörten Funkanlage nach § 23 FAG bleiben unberührt (vgl. Aubert, Fernmelderecht, 2. Aufl. S. 404).

Die Einhaltung der in den Genehmigungen für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen sowie für das Betreiben von Hochfrequenzgeräten vorgeschriebenen Funkstörungsgrenzwerte schafft durch die hierdurch bewirkte vorbeugende Verhinderung von Funkstörungen die Voraussetzung für die Erfüllung des Internationalen Fernmeldevertrages in diesem Bereich.“


9) Vom VFDB

Diesem Rundschreiben liegt eine Aufstellung bei, die alle Bezirks- und Ortsverbände des Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB), sowie deren Mitglieder- und Lizenzzahlen nach dem Stande vom 1.1.1970 nennt. *)


10) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969

Redaktion Deutschland-Rundspruch: K. Schultheiß, DL1QK

DOK:

Ortsverband:

A16 Emmendingen R. Bühler, DJ4NY
B08 Erlangen Dr. D. Seyboth, DJ2MG
C15 Töging H. Zagler, DJ7LF
D stellv. DV: W. D. Schröer, DL7HZ
D Verbdg. LPD: K. H. Kollmorgen, DL7DZ
F01 Arolsen M. Sluka, DL2EZ
F12 Kassel H. J. Rippin, DL8NR
F31 Nidderau (bisher Windecken) D. Henke, DJ8BQ
H30 Helmstedt D. Vieth, DJ7GD
R stellv. DV: K. E. Rösner, DJ5PC
R Technischer Referent: W. Ernst, DJ1MC
R07 Langenberg D. Hoepfner, DJ6HQ
R14 Solingen W. Winterhoff
I06 Emden F. Meyer, DJ9RV
K01 Ahrweiler A. Sühs, DL6LF
K04 Bad Kreuznach H. Beilmann, DJ3HD
K24 Loreley (neu) P. Debus, DL3GF
M14 Bad Segeberg K. H. Ehlers, DJ1ME
T02 Günzburg F. Hofmann, DJ2FF
T07 Memmingen H. Pfäffel, DL2NH
N21 Waltrop P. Meurer, DC9AA
O18 Werdohl H. Hiltenkamp, DL8PO
P23 Schwäbisch Gmünd F. Fischer, DJ5HA
P11 Stuttgart H. Funk, DJ9MZ
P12 Tübingen E. Harpprecht, DJ2LV
H27 Einbeck W. Metzger, DL9PD
O15 Lünen K. Ebbinghaus, DJ1QK


*) Diese Listen des VFDB liegen leider noch nicht vor und werden daher erst mit dem nächsten OV-Rundschreiben verteilt werden können.

VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Pehrs, DJ3TZ


Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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