Kiel, 23.07.1969

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 7/69


ÜBERSICHT:


1) Wuppertaler Maschine vermittelte fünf Millionen QSL-Karten

Das QSL-Büro in München erlebte am 08.07. ein stolzes Jubiläum. Die vom Ortsverband Wuppertal entwickelte und seit Ende März 1966 in Betrieb befindliche QSL-Sortieranlage vermittelte die fünfmillionste Karte. Das ist eine arbeitstägliche Leistung von über 6000 QSL-Karten.

Die Wuppertaler Maschine durchlaufen nur die für inländische Funkamateure bestimmten Karten. Die in's Ausland gehenden QSLs, die nach wie vor von Hand vermittelt werden, sind in den fünf Millionen nicht enthalten.


2) Ergebnisse der IARU-Konferenz 1969

Über die Konferenz der International Amateur Radio Union – Region 1, die vom 05.–10.05.1969 in Brüssel stattgefunden hat, ist zum Teil und insbesondere, soweit es die UKW-Belange betrifft, schon berichtet worden. (Siehe OV-Rundschreiben Nr. 6/1969, Ziffer 3; Protokoll über die DARC-Hauptversammlung 1969, Ziffer 10; DL-QTC Nr. 7/1969, Seite 425.)

Die Konferenz erbrachte darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Empfehlungen und Vereinbarungen, die hiermit bekanntgegeben werden.

a) Conteste auf den Kurzwellenbändern

  1. 1. Für diese Conteste wird folgende maximale Dauer empfohlen:
Weltweite Conteste 48 Stunden
Kontinentale Conteste 36 Stunden
Auf das eigene Land beschränkte Conteste 24 Stunden

Letztere sollten jedoch auf gewisse Bereiche eines jeden Bandes beschränkt werden.

  1. Die Mitgliederverbände mögen erwägen, ob es empfehlenswert ist, weiterhin Mehrbandconteste durchzuführen.
  2. Die Mitgliederverbände mögen unverzüglich ihre Mitglieder auffordern, ihre Stationen und die Betriebstechnik zu verbessern.

Um eine bessere Koordination der Conteste zu erreichen, werden die Verbände gebeten, die Zeiten für das nächste Jahr so bald wie möglich dem Sekretariat der Region 1 zu melden.

b) Diplome

1. Die Mitgliederverbände werden gebeten, die Anzahl der von ihnen gestifteten.Diplome zu beschränken. Nur Diplome, die von den Mitgliederverbänden gestiftet wurden, sollen als „offiziell“ gelten.

2. Unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Kosten für die Versendung von QSL-Karten für Diplome sollen die Mitgliederverbände Logblätter ausgeben, die von einem QSL-Manager oder Funkbetriebsreferenten beglaubigt werden können.

c) Gegenseitigkeitsabkommen

Es wird empfohlen, daß

  1. alle Mitgliederverbände zusammen mit ihren Fernmeldeverwaltungen prüfen, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, welche die VO Funk Genf 1959 dem Amateurfunkdienst gibt;
  2. alle Mitgliederverbände, in deren Ländern noch kein den Amateurfunk betreffenden Gegenseitigkeitsabkommen besteht, ihre Anstrengungen dahingehend verstärken, daß es zu solchen Vereinbarungen kommt, wobei es nicht unbedingt erforderlich ist, Abkommen auf diplomatischem Wege abzuschließen;
  3. die Mitgliederverbände, in deren Ländern noch keine Kurzzeitgenehmigungen für ausländische Funkamateure erteilt werden, ihre Anstrengungen verstärken um die Behörden auf die Regelungen in anderen Ländern hinzuweisen.

d) Überwachung Fremdeindringlingen

Verbände, die über einen aktiven Überwachungsdienst der Fremdeindringlinge in die Amateur-Exklusivbänder verfügen, sollen monatlich ihre Ergebnisse austauschen. Die Radio Society of Great Britain (RSGB) hat die Koordination übernommen; Anschrift: C. J. Thomas, GW3PSM, ......

e) Notnetze

Die RSGB hat die Koordination von Informationen für diejenigen Länder übernommen, die am Aufbau von Notnetzen interessiert sind; Anschrift: P. Balestrini, G3BPT, ......

f) Amateurfunk und Körperbehinderte

  1. Die Mitgliederverbände werden aufgefordert, nach Mitgliedern zu suchen, die bereits etwas für Körperbehinderte getan haben und bereit sind, Informationen darüber mit Amateuren in anderen Ländern auszutauschen. Von besonderem Interesse sind dabei soziale, technische und finanzielle Leistungen für körperbehinderte Funkamateure.
  2. Informationen darüber sollen regelmäßig im Bulletin der Region 1 erscheinen.
  3. Die Konferenz erwog den Wert einer Kontaktaufnahme der IARU zu internationalen Organisationen, wie Lions und Rotary, deren Interesses stark auf der internationalen karitativen Arbeit liegt. (Bei mehreren Gelegenheiten haben die genannten Organisationen auf örtlicher Ebene Radiostationen finanziert.) Eine hinreichende Information über Amateurfunk und Körperbehinderte die diesen internationalen Organisationen zugeleitet wird, würde der Sache auf nationaler Ebene zugutekommen.

g) Austausch von technischen Informationen

Um den Austausch von technischen Informationen zwischen den Mitgliederverbänden theoretisch und praktisch zu erleichtern, wird empfohlen, daß jeder Verband Auszüge in englischer Sprache von den in der eigenen Zeitschrift erschienenen Artikeln fertigt und eine Kopie mit der dazugehörigen Ausgabe der Zeitschrift den anderen Verbänden zuleitet.

h) Sport-Kodex

Der vom russischen Amateurfunkverband RSF herausgegebene Sport-Kodex soll als Empfehlung für den Contestbetrieb innerhalb der Region 1 gelten. Kommentare der Mitgliederverbände dazu sollen der Arbeitsgruppe Conteste zugeleitet werden; Anschrift: RSF, ......

i) Weltraum-Nachrichtenverbindungen

Die Mitgliederverbände sollen sich mit ihren nationalen Fernmeldeverwaltungen in Verbindung setzen, damit diese ihre Delegierten zur nächsten Weltkonferenz für Weltraum-Nachrichtenverbindungen darüber informieren, daß der Amateurfunk die Verwendung von künstlichen Satelliten verstärken wird, und zwar auf folgenden Bändern: 28–29,7, 430–440, 1215–1300, 2300–2450, 5670–5725, 10.000–10.500 und 21.000–22.000 MHz.

Es wird weiter empfohlen, daß Länder, in denen die genannten Bereiche normalerweise den Funkamateuren nicht zur Verfügung stehen, ersucht worden, daß diese Bereiche im Rahmen von Sondergenehmigungen benutzt werden können.

Die in Brüssel aufgestellten Bedingungen für die Europäischen Fuchsjagdmeisterschaften (die nächsten werden voraussichtlich 1971 in Deutschland stattfinden) und ein Bericht über die.Einrichtung eines weltweiten Amateurfunk-Baken-Netzes (die Anregung dazu ging vom DARC aus) werden noch im DL-QTC veröffentlicht werden.


3) Neuer Leiter der Interessengemeinschaft Ionosphäre

Aus familiären Gründen hat der Mitbegründer und seitherige Leiter der zum DX-Referat gehörenden Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI), OM Dr. Karl-Heinz Birr, DL1TA, sein Amt niederlegen müssen. Für seine verdienstvolle Tätigkeit gebührt ihm der aufrichtige Dank des ganzen Clubs. Die Leitung der IG Ionosphäre hat der langjährige Mitarbeiter von DL1TA, OM Karl Dereser, DJ7AA, übernommen.


4) 14-MHz-Bake ZS3AW

Im Rahmen eines vom Max-Planck-Institutes für Aeronomie, Institut für Ionosphären-Physik, in Lindau/Harz durchgeführten Forschungsprogramms ist in Tsumeb/Südafrika ein Bakensender auf 14,000 MHz aufgestellt worden. Neben den von diesem Programm erwarteten wissenschaftlichen Ergebnissen soll hier den Amateuren Gelegenheit gegeben werden, die Bandöffnung nach Südafrika zu beobachten. Weiterhin kann die Bakenfrequenz, deren genauer Wert laufend kontrolliert wird, zur Empfängereichung herangezogen werden.

Die Sonderlizenz für den Betrieb dieser Bake erlaubt eine HF-Leistung von 1 kW. Eine 4-El-Yagi-Antenne (je nach Versuchsprogramm 13,5 oder 24 m hoch) strahlt von Tsumeb aus in Richtung Deutschland. Die Frequenz von 14,000 MHz wird mit einer Langzeitkonstanz von mindestens 10 Hz eingehalten. Der Bakensender arbeitet im 24-Stunden-Betrieb. Das Rufzeichen ZS3AW wird jeweils jede zweite gerade Minute (d. h. alle vier Minuten) mit 120 BpM in A1 (in speziellen Fällen in F1 mit ca. –100 Hz Frequenzhub) getastet. Danach wird für zwei Minuten ein Dauerstrichsignal abgestrahlt.

In den Sendepausen besteht keine Möglichkeit, ZS3AW anzurufen, da es sich hier um einen automatischen Bakensender handelt. Alle Amateure werden gebeten, nach Möglichkeit die Bakenfrequenz und einen Bereich von 0,2 kHz oberhalb dieser Frequenz nicht zu benutzen, um eine störungsfreie Beobachtung zu gewährleisten.


5) Keine Urlaubslizenzen in YU

Viele OM, die für ihren diesjährigen Urlaub eine jugoslawische Lizenz beantragt hatten, haben bisher vergeblich auf einen Bescheid gewartet. Der jugoslawische Amateurfunkverband SRJ hat dafür jetzt folgende Erklärung gegeben, die er selbst auch erst vor kurzem von der jugoslawischen Fernmeldeverwaltung erhalten hat:

„Bis zu diesem Jahr haben die jugoslawischen Behörden Kurzzeitgenehmigungen an ausländische Amateure ausgegeben, ohne dabei zu verlangen, daß auch ein schriftliches Gegenseitigkeitsabkommen besteht. Zur gleichen Zeit konnten aber jugoslawische Funkamateure in verschiedenen Ländern keine Genehmigung erhalten bzw. ihr Antrag wurde abgelehnt. Die jugoslawischen Behörden haben daraus ihre Konsequenzen gezogen und ihr Entgegenkommen geändert. Demgemäß wird in Zukunft eine Genehmigung für ausländische Besucher nur noch nach dem Gegenseitigkeitsprinzip erteilt, welches auf einem schriftlichen Abkommen basiert, das zwischen den zuständigen staatlichen Behörden abgeschlossen wird. Dies jedoch soll in Jugoslawien durch ein Gesetz festgelegt werden, welches nicht vor dem nächsten Jahr zu erwarten ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird kein ausländischer Funkamateur eine Amateurfunkgenehmigung in Jugoslawien erhalten, noch wird es gestattet, eine Radiostation nach Jugoslawien mitzubringen.“

Soweit die jugoslawische Erklärung. In Deutschland kann bekanntlich jeder jugoslawische Funkamateur eine Genehmigung für kürzere oder auch längere Zeit erhalten. Es ist bedauerlich, daß die jugoslawische Verwaltung diese Tatsache plötzlich nicht mehr als ausreichend für eine entsprechende Gegenleistung anerkennt, sondern jetzt ein (bisher von ihr nicht für nötig gehaltenes) Abkommen zur Bedingung macht, für das in Jugoslawien aber erst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wer den müssen.


6) Herbstsitzung der Clubversammlung

Die diesjährige Herbstsitzung der Clubversammlung soll am 18./19.10. in Blieskastel an der Saar stattfinden. Die offiziellen Einladungen dazu werden Anfang September ergeben. Auf der Tagesordnung stehen vorerst:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1969
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Wahl des Präsidenten
  5. Nachtragshaushalt für 1969
  6. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1969
  7. Termine für 1970
  8. DARC-Hauptverwaltung
  9. Satzungsfragen
  10. Anträge und Verschiedenes

Anträge der Cluborgane, die bei dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen gemäß § 13 der Satzung bis zum 18.09. beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten. Die endgültige Tagesordnung und die gestellten Anträge werden den Ortsverbänden Ende September bekanntgegeben.


7) C31B und C31CI

sind Rufzeichen, die HB9UP und HB9ZJ nach ihren Angaben für die Zeit vom 04.–15.08. in Andorra erhalten haben. C31E (HB9UP) wird in SSB auf 3,78, 7,08, 14,18, 14,25, 21,38 und 28,55 MHz, und C31CI (HB9ZJ) wird in CW auf 3,65, 14,135, 21,035 und 28,035 MHz arbeiten.


8) Sommerpause

Während der allgemeinen Urlaubszeit werden auch einzelne Clubeinrichtungen eingeschränkt oder ganz eingestellt.

a) Deutschland-Rundsprüche werden im Juli und August nicht gesendet.
b) Das QSL-Büro wird im August keinen QSL-Kartenversand an die Ortsverbände durchführen.
c) Die Funkwetterberichte fallen in der Zeit vom 21.07.–18.08. aus.
d) Das nächste OV-Rundschreiben wird voraussichtlich erst im September erscheinen.


9) Beiträge für das 3. Quartal 1969

...


10) Neue-Rufzeichen

Neuerdings erhalten die deutschen Funkamateure nach Bestehen der Lizenzprüfung sofort ihr Rufzeichen. Das Fernmeldetechnische Zentralamt hat den einzelnen Oberpostdirektionen zu diesem Zweck einen Vorrat an Rufzeichen zur Erteilung in eigener Zuständigkeit zugewiesen. Bei diesem neuen Verfahren erfährt der DARC die erteilten Rufzeichen von der Bundespost allerdings erst erheblich später, als bisher, weil ja erst die Rückmeldungen der OPDen abgewartet werden müssen.

Um die neuerteilten Rufzeichen möglichst bald beim QSL-Büro richtig programmieren zu können, ist es daher unbedingt erforderlich, daß die neuen Lizenzinhaber ihre Rufzeichen umgehend selbst oder über ihren Ortsverband der Geschäftsstelle mitteilen.

Noch besser wäre es, wenn die einzelnen Verbindungsbeauftragten der Distrikte zu den OPDen gleich im Anschluß an Lizenzprüfungen die erteilten Rufzeichen mit den Namen und DOKs der Inhaber gesammelt an die Geschäftsstelle melden würden. Einige Verbindungsbeauftragte tun das dankenswerterweise schon seit einiger Zeit von sich aus. Dieses Verfahren hat sich sehr gut bewährt.


11) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967

Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI): K. Dereser, DJ7AA

DOK:

Ortsverband:

B15 Selb F. Schricker, DJ3VF
C29 Wasserburg/Inn M. Hamel, DJ8VY
G08 Bad Godesberg K. H. Lebrecht, DL1NG
G12 Porz A. Kalt, DL8PK
H Stellv. DV: S. Seiler, DJ3VI
H19 Osterode E. Prager, DJ3JW
K08 Neuwied K. H. Thiel, DJ7NN
M17 Heide E. Köhler, DC8BS
M23 Plön (neu) L. Hoffmann, DC6LU
O Stellv. DV und Vbdg. zur OPD Dortmund: R. Jacob, DL9NU
O02 Arnsberg H. J. Olsowski, DJ7PX
O27 Ennepetal W. Dutz, DL6GJ
C24 Deggendorf P. Pelz, DJ5MS

Ein neuer vollständiger Organisationsplan wird entweder mit dem nächsten OV-Rundschreiben im September oder schon vorher separat im August verteilt werden.


Allen, die ihren Urlaub noch vor sich haben, wünschen wir dafür schönes Wetter und gute Erholung. Und wer schon auf Urlaub wart hat beiden hoffentlich gehabt.

VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, und K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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