Kiel, 20.05.1969
1) Hauptversammlung 1969 in Heilbronn
Die mit OV-Rundschreiben Nr. 4/1969 am 28.04. bekanntgegebene Tagesordnung der Hauptversammlung 1969 der DARC-Clubversammlung am 31.05. und 01.06. in Heilbronn hat inzwischen noch folgende Änderungen und Ergänzungen erfahren:
5. Entlastung des Clubvorstandes
Der vom OVV Köln gestellte Antrag, die Entlastung zu verweigern, ist mit der
Maßgabe, ihn ggfs. in anderer Fassung erneut vorzulegen, zurückgezogen worden.
6. und 7. Neuwahl des Präsidenten und des Geschäftsführenden Vorstandes
Vorgeschlagen und mit ihrer Nominierung einverstanden sind für die Wahl zum
Präsidenten: OM Kurt v. Heising; DJ8MH
1. Vorsitzenden: OM Jürgen Netzer, DL3YH
2. Vorsitzenden: OM Ulrich Gradmann, DL9PL; OM Ulf A. Kluge, DJ1BQ, und Heinz Liebe, DJ2QX
Beisitzer: OM Ulrich Gradmann, DL9PL, und OM Klaus Wawrzyn, DL9VL
Inzwischen haben die Vorsitzenden der Distrikte Köln-Aachen, Nordrhein, Ruhrgebiet, Westfalen-Nord und Westfalen-Süd den übrigen AR-Mitgliedern im Hinblick darauf, daß bei der heutigen Größe und Bedeutung des DARC eine Neugliederung der Clubleitung unumgänglich scheint, folgendes vorgeschlagen:
8. Neubesetzung des Technischen Referates
Die beiden dazu vom OVV Köln gestellten Anträge sind mit der Maßgabe, sie nach
Überarbeitung später ggfs. erneut vorzulegen, zurückgezogen.
9. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1969
Der dem Amateurrat inzwischen vorgelegte Entwurf schließt in Einnahmen und Ausgaben
mit je DM 740.000, ab.
13. Anträge und Verschiedenes
Dem unter d) bekanntgegebenen Antrag des DV Niedersachsen betr.
Genehmigungsklasse C schließt sich auch der Distrikt Berlin ausdrücklich an. Einen
ähnlichen Antrag, wie der DV Niedersachsen, hat auch noch der OVV Süderbrarup gestellt.
Der zuständige DV Schleswig-Holstein, der diesen Antrag zwar vorgelegt, aber nicht
uneingeschränkt befürwortet hat, schlägt als Alternative vor, den Inhabern der C-Lizenz
die Möglichkeit zu verschaffen, nach einjähriger unbeanstandeter Tätigkeit die
Anodenverlustleistung der Klasse A für die Betriebsart A3J genehmigt zu bekommen.
Weitere termingerecht gestellte Anträge:
h) Der DV Schleswig-Holstein beantragt, besonders exponierten Distrikten, Ortsverbänden und Einzelamateuren in den Küsten- und Industrieballungsgebieten, sowie im Hochgebirge, die Bildung offizieller DARC-Notfunknetze auf der Basis des seinerzeit von OM Speckmann, DJ5UD, erstellten Gutachtens zu gestatten. In diesem Sinne soll beim BPM darauf hingewirkt werden, den dabei notwendig werdenden Drittenverkehr auch übungsweise zu gestatten.
i) Der OVV Schleswig beantragt mit Befürwortung des DV Schleswig-Holstein, beim BPM eine Ergänzung der DVO zum AFuG dahingehend zu erwirken, daß
Nach Auffassung des DV Schleswig-Holstein sollte die Änderung für alle DLØ-Stationen gelten.
j) Der OVV Neumünster beantragt mit Befürwortung des DV Schleswig-Holstein, daß bei Anmeldungen zu den Jugend- und SWL-Lehrgängen Mitglieder mit DE-Nummer den Vorrang haben sollen, und daß in diesem Sinne die Ortsverbände ihre Mitglieder mindestens bis zur DE-Reife ausbilden sollen.
k) Der OVV Erlangen beantragt, die Geschäftsordnung (bzw. die Satzung), so zu erweitern, daß der Abdruck von Gegendarstellungen zu Veröffentlichungen im DL-QTC künftig nicht erst gerichtlicher Schritte gegen den DARC und die verantwortlichen Redakteure des DL-QTC bedarf.
l) Der OVV Erlangen beantragt, die unter Leitung von OM Schifferdecker begonnenen Messungen an Amateurgeräten und die Veröffentlichung der Ergebnisse im DL-QTC zu gewährleisten.
m) Der OVV Erlangen beantragt, daß die Clubleitung den Fall Ragaller in angemessener Weise regelt. (Siehe dazu die im DL-QTC 2/1968 auf Seite 108 abgedruckte Erklärung, die OM Ragaller nicht genügte.)
Die Anträge k), l) und m) wurden weder von dem DV noch von der Distriktsversammlung Bayern-Nord befürwortet.
Soweit die Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung der Hauptversammlung 1969. Die Ortsverbandsvorsitzenden sollten nicht versäumen, ihrem DV gegenüber dazu und, sofern nicht schon geschehen, auch zu den Ende April bereits bekanntgegebenen Punkten Stellung zu nehmen.
2) Jetzt auch in der Schweiz Kurzzeitlizenzen
Ab sofort können deutsche Funkamateure, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten, eine auf drei Monate befristete schweizerische Sendegenehmigung erhalten. Anträge sind mindestens einen Monat vorher auf einem besonderen Gesuchsformular zu stellen, das bei der Generaldirektion PTT, ....., angefordert werden kann. Die Gebühr für die dreimonatige Lizenz beträgt 35 Schweizer Franken.
Bisher war es nur deutschen Funkamateuren mit festem Wohnsitz in der Schweiz möglich, dort Sendegenehmigungen zu erhalten, für die eine volle Prüfung verlangt wurde. Auch für solche Fälle ist inzwischen eine Erleichterung eingetreten. Deutsche Funkamateure mit festem Wohnsitz in der Schweiz, brauchen, um eine normale schweizerische Sendegenehmigung zu erhalten, nur noch eine Prüfung über die schweizerischen Amateurfunkvorschriften abzulegen.
Die Bundespost hat die Rufzeichenzuteilung für Amateurfunkstellen der Klasse C etwas abgeändert. Funkamateure deutscher Staatsangehörigkeit erhalten in der Klasse C z. Zt. Rufzeichen aus dem Block DC6AA bis DC9ZZ und DCØKA bis DCØZZ. Die Zuteilung ist jetzt bis etwa DC9BZ gediehen; dabei ist DC7.. für den Bereich der LPD Berlin reserviert.
Die Rufzeichen von DCØAA bis DCØJZ werden ausländischen Funkamateuren mit festem Wohnsitz in Deutschland erteilt. Eine Unterscheidung zwischen zivilen Ausländern und Funkamateuren bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften ist in der Klasse C also nicht mehr vorgesehen. Die Zuteilung von DC4-Rufzeichen an letztere ist eingestellt.
4) Dürfen SWLs überhaupt Amateurfunk hören?
Diese immer wieder gestellte Frage ist von den Bestimmungen her tatsächlich nicht eindeutig zu beantworten. Das Bundespost-Ministerium hat jetzt auf eine Anfrage hin wie folgt dazu Stellung genommen:
Diese Angelegenheit bedarf der Neuregelung. Sie können zur Zeit noch davon ausgehen, daß die Rundfunkempfangsgenehmigung die Berechtigung zum Empfang von Sendungen der Funkamateure einschließt, die jedoch nicht als Funkdienst An Alle sondern in diesem Fall als Sendungen von Versuchssendern so wurden Amateurfunkstellen früher bezeichnet anzusehen sind.
Es ist beabsichtigt, für reine Empfangs-Funkamateure, die durch das AFuG nicht erfaßt sind, eine möglichst einfache Regelung für die nach dem FAG (Fernmelde-Anlagen-Gesetz) erforderliche Genehmigung ihrer Empfangsfunkanlage außerhalb der Regelung auf dem Gebiet Rundfunkempfang zu treffen. Es wird erwogen, in diese Regelung auch die Genehmigung zum Empfang anderer Sendungen (z. B. CQ-Pressesendungen, Zeitzeichen, Normalfrequenzsendungen und gegebenenfalls Aussendungen bestimmter Satelliten) einzubeziehen.
5) Wo bleiben die neuen Mitgliedsausweise?
Bedingt durch den länger währenden Ausfall des Schatzmeisters mußten bei der Geschäftsstelle die weniger dringenden Arbeiten aufgeschoben werden. Dazu gehört leider auch die Ausstellung der neuen Mitgliedskarten. Gut die Hälfte der Ausweise ist verteilt, der Rest wird bis etwa Mitte Juni folgen. Um Verständnis für diese Verzögerung wird freundlichst gebeten.
6) DL-QTC 1 und 3/1969 vergriffen
Das Januar- und das Märzheft 1969 des DL-QTC sind vergriffen und können daher bedauerlicherweise nicht mehr nachgeliefert werden. Bitte von neuen Mitgliedern keine Nachbestellungen dieser Nummern mehr annehmen.
Im Januar-OV-Rundschreiben wurde auf die Lehrgangshefte des Distrikts Niedersachsen hingewiesen. Eins davon, die jetzt in zweiter Auflage erschienene Einführung in die Grundlagen der Elektrizität wird hiermit als Muster an alle Ortsverbände verteilt.
Diesem Rundschreiben liegt ein Blatt mit den Ausschreibungen für die beiden vom Ortsverband Neunkirchen (Q03) gestifteten Diplome Eisen und Stahl und Robinson-Dorf-Diplom bei.
Die Nachfrage nach den im Februar im OV-Rundschreiben angezeigten Länderlisten war so groß, daß die Auflage unvorhergesehen rasch vergriffen war. Ein Nachdruck ist in Arbeit. Die Firma Blaupunkt bittet aber um Verständnis dafür, daß Bestellungen nicht postwendend erledigt werden können.
10) Beiträge für das 2. Quartal 1969
...
11) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1867
DOK: | Ortsverband: |
|
A21 | Hochschwarzwald | Hk. Link, DJ2HL |
B | Stellv. DV: C. H. Ruprecht, DL6YB | |
B | Funkbetriebs-Referent: K. Braun, DJ3DT | |
D06 | Spandau | D. Schmidt, DL7HD |
F13 | Kronberg | K. Gockenbach |
F18 | Usingen | K. J. Döring, DL1RK |
G | DV: W. Oepen, DL3OE | |
G | Stellv. DV: W. Kinkartz, DL1DT | |
G | UKW-Referent: H. J. Gerhartz, DJ8YE | |
G | Mobil-Referent: J. Becker, DL6OZ | |
H25 | Duderstadt | Der OV ist mit Wirkung vom 30.04.1969 aufgelöst |
H18 | Lindau/Harz (bisher Northeim) | K. H. Geisweid, DL6DT |
I10 | Norderney | W. Schlieth, DJ8TH |
K | Stellv. DV: H. Müller, DJ4VY | |
K | Verbdg. zur OPD Koblenz: F. Schmid, DJ1QZ | |
K | Verbdg. zur OPD Neustadt/Wstr.: K. Hussler, DL6DL | |
K | Jugendreferent: D. Sassen, DC6DS | |
K | Technischer und UKW-Referent: H. Brosch, DJ8BL | |
M14 | Bad Segeberg | G. Kloth, DJ1ZC |
N17 | Bocholt | K. Steenkamp, DJ6GD |
N26 | Lage | E. Fasse, DK2AC |
N11 | Lengerich | F. W. Brockmann, DL6WE |
N18 | Recklinghausen | T. Kursawe, DJ4OW |
P | Stellv. DV: F. Hildmann, DL9BJ |
Frohe Pfingsten und VY 73
gez. H. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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