DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 7a/69 vom 19.10.1969

Redaktion: DJ1CV


BLIESKASTEL

An diesem Wochenende und zu dieser Stunde tagt in Blieskastel die Clubversammlung des DARC. Das zehnjährige Bestehen des DARC im Saargebiet war Anlaß, die Herbsttagung in Blieskastel durchzuführen. Mit Liebe und Sorgfalt haben unsere Freunde an der Saar dieser Herbstsitzung einen freundlichen Rahmen gegeben, indem sie die CV-Teilnehmer als Gäste an ihrer Jubiläumsveranstaltung teilnehmen lassen. Höhepunkt dieses Rahmens war das gestrige HAM-Fest in der Bliesgau-Festhalle, welches einen ausgezeichneten Verlauf bei höchsten Besucherzahlen nahm. Ein genauen Bericht, der allerdings aus Gründen der Sendezeit gerafft sein muß, erhalten Sie am kommenden Sonntag im Rahmen des Rundspruch-Programms. Wie üblich wird diese erste Information über die CV aus der Feder des Rundspruch-Redakteurs stammen.

Die Probleme der gestrigen und heutigen Sitzungen sind schon deswegen in der Anzahl beschränkt, weil die fälligen Neuwahlen des DARC-Präsidenten und der Fachreferenten mangels Alternativkandidaten die Versammlung nicht vor problematische Entscheidungen gestellt hat.

Das Hauptproblem, wenn auch vielleicht nicht in den üblichen der CV vorangehenden Rundschreiben besonders apostrophiert, ist nach wie vor die weitere Planung der DARC-Hauptverwaltung. Gerade noch rechtzeitig zur Vorlage bei der CV hat der Sonderbeauftragte Planung, OM Herbert Picolin, DL3NE, dem Präsidenten und der Clubversammlung seinen am 09.10. verfaßten 1. Planungsbericht – als Rechenschaftsbericht über seine bisherige Arbeit und die sich jetzt bietenden Möglichkeiten anbringen können. Bekanntlich hat DL3NE bereits in Heilbronn die vom Amateurrat einstimmig ausgesprochene Beauftragung angenommen, nach Möglichkeit in zentraler geographischer Lage der BRD eine DARC-Hauptverwaltung zu erstellen, die neben der Geschäftsstelle und der QSL-Vermittlung auch Clubversammlungen, Vorstandssitzungen  und eine Rundspruch-Station aufnehmen soll.

Nach der Definition von DL3NE umfaßt seine Aufgabe folgende Teilbereiche:

1. Die Grundstücksbeschaffung. Es soll ein geeignetes Grundstück ermittelt werden, wobei die Lage, die Anschaffungskosten, sowie auch die Erschließungs- und Versorgungskosten abzuwägen sind. Mit dieser partiellen Aufgabe verbunden sind die Erkundungen über die Zweckbebauung bei den Behörden, die Ausschöpfung der Möglichkeiten von Grunderwerbssteuerbefreiung und die Ermittlung sonstiger Vergünstigungen. Die Versammlung wünschte weiterhin die Vorlage geeigneter Objekte unter Aufschlüsselung der jeweils zutagetretenden Vor- und Nachteile, schließlich die Vorbereitung des Kaufvertrages nach Entscheidung durch die Clubversammlung.

2. Die Finanzierung. Hierzu gilt es, die nötigen Kontaktnahmen zu Landesbehörden und Geldinstituten zu bewerkstelligen. In Verbindung mit dem Schatzmeister und dem Geschäftsführenden Vorstand soll eine Baustein- und Spendenaktion vorbereitet werden. Schließlich sind auch aus Bundes- und Landesjugendplänen Mittel zu erschließen. Das Endergebnis dieser Arbeit ist dann der fundierte Finanzierungsvorschlag.

3. Das Bauvorhaben. Die Vorplanung des Objektes richtet sich nach Raumbedarf und Sonderwünschen. Es ist ein interner – das heißt DARC-interner – Architektenwettbewerb vorgesehen. Zum Ankauf des geeigneten Entwurfs wird eine Jury berufen. Danach wird das Bauvorhaben ausgeschrieben, soweit die Clubversammlung ihre Zustimmung gibt. Dem Planungsbeauftragten obliegt weiterhin die Bauaufsicht des Projekts bis zur schlüsselfertigen Übergabe, wonach die Schlußabrechnung zu erstellen ist.

4. Sonstiges. Unter „Sonstiges“ wird die Vorbereitung der Wohnungsbeschaffung für Clubangestellte verstanden, die sich zur Übersiedlung bereiterklären. Auch muß die technische Einbeziehung der QSL-Vermittlung in das Bauvorhaben vorbereitet werden. Die Clubversammlung wird ständig durch Arbeitsberichte über den Stand der Dinge informiert. Für alle Clubmitglieder ist ebenfalls die ständige Unterrichtung in einer Sonderspalte der DL-QTC mit der Überschrift „Unsere Hauptversammlung“ vorgesehen.

Der Geschäftsführende Vorstand erkannte das soeben geschilderte Aufgabengebiet an und sprach in seiner Sitzung vom 06.09.1969 OM Herbert Picolin eine Beauftragung als „Mitarbeiter des Geschäftsführenden Vorstands“ aus, was zweifellos die Kompetenz des Planungsbeauftragten abrundet, außerdem erforderlich war. um dem Abs. 4c der Geschäftsordnung genüge zu tun.

In Erfüllung der Aufgaben für die Grundstücksbeschaffung wurde sehr richtig davon ausgegangen, daß gegenwärtig auf dem privaten Markt wegen der hohen Baulandpreise eine Beschaffung nicht ratsam ist. Es besteht die berechtigte Aussicht, Liegenschaften aus Ländern oder Gemeinden günstig zu erwerben. Nach Lage und Verkehrsmöglichkeit bieten sich die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an.

In der Zwischenzeit wurden mit 15 Landes- und Stadtbehörden Kontakte aufgenommen, vorbereitende Besprechungen geführt und an Ort und Stelle Grundstücksbesichtigungen vorgenommen.Aus diesen Gesprächen haben sich jetzt neun Vorschläge an die CV herauskristallisiert, welche von der Clubversammlung geprüft werden sollen:

  1. Barsinghausen, 20 km sw von Hannover,
  2. Baunatal b. Kassel,
  3. Kassel,
  4. Stadt Kiel,
  5. Kiel-Land,
  6. Homberg-Meiersberg bei Ratingen,
  7. Ratingen,
  8. Windecken und
  9. Wuppertal

Der Clubversammlung wird heute in Blieskastel empfohlen, den Ort für den zukünftigen Standort der DARC-Hauptverwaltung unverzüglich zu bestimmen, damit die Wintermonate für einen Architektenwettbewerb, sowie für die Finanzierungs- und Behördengespräche genutzt werden können. Nur so ist es gewährleistet, daß die Bauarbeiten in Sommer 1970 begonnen werden können, wovon wiederum eine Fertigstellung des Projekts im Frühjahr 1971 abhängen wird.

Der Planungsbeauftragte spricht weiterhin die Empfehlung aus, daß der Bau von Unterkunfts- und Wirtschaftsräumen zunächst auszuklammern ist, da dies für die nächste Zeit eine zusätzliche finanzielle und personelle Belastung bedeuten würde. Dagegen muß die Einplanung von Schulungs- und Versammlungsräumen unbedingt beibehalten werden, weil sonst Mittel aus öffentlicher Hand für das Projekt nicht vergeben werden.

Eine weitere Empfehlung an die Clubversammlung betrifft eine Diskussion über eine Baustein- und Spendenaktion, die noch in diesem Jahr gestartet werden sollte. Voraussetzung für das Gelingen wird aber sein, daß der DARC ohne Beitragserhöhung bei sparsamster Haushaltsführung das Projekt realisieren kann. Die angespannte Lage auf dem Geldmarkt, sowie das ständige Steigen der Baupreise zwingen, mit einem Höchstmaß an Eigenmitteln zu arbeiten. Der vorläufige Finanzierungsplan sieht bis zum 31.12.1970 die Aufbringung von DM 400.000 an Eigenmitteln vor. Die Baustein- und Spendenaktion müßte DM 150.000 erbringen, während öffentliche Mittel zu 2,9 % Zinsen DM 200.000 ausmachen sollten. Schließlich wäre noch eine 1. Hypothek zu 7,5 % Zinsen plus 1 % Amortisation aufzunehmen, um damit die letzten DM 200.000 zu beschaffen. Insgesamt stünden für das Objekt dann also DM 950.000 zur Verfügung.

Soweit die wichtigsten Details aus dem Planungsbericht Nr. 1 von DL3NE. Am nächsten Sonntag hören Sie im Rahmen des Deutschland-Rundspruchs, zu welchen Beschlüssen die CV in Blieskastel in Sachen Bauplanung gekommen ist.


BETHEL

Unter dem Rufzeichen DLØIGI ist seit dem 05.10.1969 eine Bake der Interessengemeinschaft Ionosphäre im DARC/VFDB auf dem 10-m-Band in Betrieb. Der Standort ist die Zwieseler Hütte auf dem Großen Arber mit den Koordinaten 49° 06' 20" Nord und 13° 08' 20" Ost. Die Antennenhöhe beträgt 1450 m ü. NN.

Die Bake gehört zum WAB-Projekt des DARC, welches in Zusammenarbeit mit der RSGB verwirklicht werden soll. Das WAB-Projekt sieht mindestens sechs, höchstens 12 Baken im 10-m-Band vor, die weltweit verteilt sind und zeitlich gestaffelt auf 28,2 MHz arbeiten. Während eine Bake auf 28,2 MHz arbeitet, senden sämtliche anderen Baken des Projekts auf ihren Hausfrequenzen, die jeweils um 5 kHz verschieden sind. Während des Probebetriebs, der bis zum 31.12.1969 dauern soll, arbeitet DLØIGI nach folgendem Programm: In der Nullten Sekunde beginnt der Tastzyklus mit der Pause von 1,5 Sekunden, nach der das Rufzeichen in A1 für die Dauer von 11,5 Sekunden gegeben wird. Anschließend folgen sieben Sekunden Pause mit nachfolgendem Dauerstrich von 40 Sekunden. Von der 16. bis zur 20. und von der 46. bis zur 50. Minute jeder Stunde schaltet der Sender auf seine Hausfrequenz 28.195 kHz, in der restlichen Zeit arbeitet er auf der weltweiten Frequenz von 28,2 MHz. Das Frequenzprogramm läuft also zur Zeit umgekehrt wie im Normalbetrieb. Die Frequenzprogrammierung wird umgestellt, sobald eine andere Bake des Programms in Betrieb genommen wird.

Zu den technischen Einzelheiten der Bake DLØIGI wird folgendes ausgesagt: Sie besteht aus dem „DX 60“ als Steuersender mit nachgeschalteter Linearendstufe SB 200, die auf 200 W gedrosselt wurde. Die Frequenzgenauigkeit für beide Frequenzen ist besser als ±50 Hz. Der Umschalt- und Tastzyklus wird mit einer Genauigkeit von etwa 20–30×10-7 eingehalten. Tastung und Umschaltung geschieht vollelektronisch. Als Antenne wird ein Vertikaldipol verwendet. Die Umschaltung der Antennen von Rundstrahler auf eine nach Norden strahlende Richtantenne im 5-Minuten-Rhythmus ist vorgesehen, jedoch noch nicht in Betrieb. Die IGI sieht sich mit Recht veranlaßt, dem Turnverein Zwiesel – dem die Zwieseler Hütte gehört – herzlich für die dortige Unterbringung der Bake zu danken. Besondere Anerkennung muß aber auch dem OV Bayerwald gezollt werden. Seine Männer waren maßgeblich an der Installation der Anlage auf der Hütte beteiligt.


Ende des Deutschland-RS Nr. 7a/69 vom 19.10.1969

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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