Redaktion: DJ1CV
BERLIN
Am 01.09.1969 ist in Berlin ein verdienter Wissenschaftler und gleichzeitig ältester Oldtimer des DARC im Alter von 87 Jahren verstorben. Wir beklagen den Heimgang von Herrn Professor Dr. Gustav Leithäuser. Er war für uns der Rundfunkpionier der zwanziger Jahre, welcher besonders in den Gründerjahren Fühlung mit den Funkamateuren aufgenommen hatte. Seine Anteilnahme am Geschick des Deutschen Amateurfunks ging soweit, daß Prof. Dr. Leithäuser in der schwersten Zeit des Deutschen Amateurfunks im Jahre 1933 nämlich die Leitung des damaligen DASD übernahm. Es war damals sein erklärtes Ziel, durch Voranstellung seiner Person die Kurzwellenamateure vor einer Gleichschaltung im dritten Reich zu bewahren. Seine Mitarbeiter aus der damaligen Zeit können ermessen, welches Maß an Zivilcourage und Idealismus dazu gehörten.
Nach Kriegsende hat Prof. Dr. Leithäuser in Berlin stets Kontakt mit den alten Funkamateuren gehalten und durch Rat und Tat seine Verbundenheit mit unserem Hobby bei jeder nur möglichen Gelegenheit zum Ausdruck gebracht. Seine bahnbrechenden wissenschaftlichen Erfolge, besonders auf dem Gebiet der Empfangstechnik, wurden schon zu seinen Lebzeiten mit der Verleihung der Gauß/Weber-Gedenkplakette der Universität Göttingen und dem Bundesverdienstkreuz gewürdigt. Der Präsident des DARC, OM Karl Schultheiß, DL1QK, verlieh ihm aus Anlaß des Deutschland-Treffens in Berlin im Juni 1965 die Goldene Ehrennadel des DARC. Im Dezember 1966 wurde der Verstorbene nicht nur als verdienter Wissenschaftler, sondern auch für seine aufrechte Haltung als Präsident des DASD im Jahre 1933 durch die Ernennung zum 7. Ehrenmitglied des Deutschen Amateur-Radio-Clubs geehrt.
Wir alle trauern um einen aufrechten und verdienstvollen Mann, dessen Andenken in Ehren zu halten, uns vornehmste Pflicht sein wird. Der DARC-Präsident, OM Karl Schultheiß, und viele Berliner Funkamateure gaben ihm am 09.09. das letzte Geleit.
STUTTGART
Einer der letzten noch lebenden Pioniere der Funktechnik, der emeritierte Professor an der Technischen Universität Braunschweig, Dr. Ing. Dr. Ing. e.h. Leo Pungs, ist am 29.08. während einer vom Deutschen Amateur-Radio-Club veranstalteten Feier in der Amateurfunkhalle auf dem Killesberg während der deutschen Funkausstellung mit der Goldenen Ehrennadel des DARC ausgezeichnet worden. Die Laudatio auf den Funkpionier hielt einer der ältesten deutschen Funkamateure, Oberregierungsrat a. D., Dipl.-Ing. und OM Werner Feilhauer, einstiger Schüler von Prof. Pungs.
OM Feilhauer gab der Festgemeinde einen ausgezeichneten Überblick über das Wirken von Prof. Pungs, der als Sohn deutscher Eltern in Moskau geboren wurde. Sein Studium absolvierte der Jubilar an der Technischen Hochschule Darmstadt, wo er auch promovierte. 1912 wurde Prof. Pungs Mitarbeiter der Lorenz A.G. und erfand 1913 die nach ihm benannte Pungs-Modulationsdrossel. Diese Erfindung ermöglichte endlich die Sprach- und Musikmodulation der Maschinen- und späteren Röhrensender.
1933 erfolgte die Auszeichnung der Universität Göttingen durch die Verleihung der Gauß/Weber-Medaille. Die TH Darmstadt verlieh Herrn Prof. Pungs 1958 die Würde eines Dr. Ing. e.h.
In seiner Dankadresse streifte der 86jährige Wissenschaftler die Anfänge des Amateurfunks und die Entwicklung des Amateurfunkwesens in Deutschland.
Im Namen von Wissenschaft und Forschung stattete Prof. Dr. Nestel dem greisen Funkpionier den Dank für seinen wissenschaftlichen Beitrag und für die Ausbildung vieler Funkingenieure ab.
In einer mit deutschen Funkamateuren in Kigali, der Hauptstadt von Ruanda in Zentralafrika, hergestellten Funkverbindung wurde Prof. Pungs von den sieben deutschen Funkamateuren eine Grußbotschaft aus mehr als 6000 km Entfernung übermittelt.
MÜNCHEN
Das QSL-Büro des DARC in München erlebte am 08.07.1969 ein stolzes Jubiläum: Die vom OV Wuppertal entwickelte und seit Ende März 1966 in Betrieb befindliche QSL-Sortieranlage vermittelte die fünfmillionste QSL-Karte! Das bedeutet umgerechnet die arbeitstägliche Leistung von über 6000 QSL-Karten!
Die Wuppertaler Maschine durchlaufen nur die für inländische Funkamateure bestimmten Karten. Die ins Ausland gehenden QSL-Karten werden nach wie vor handvermittelt und sind selbstverständlich auch in den vorgenannten 5 Millionen nicht enthalten.
OSNABRÜCK
Aus familiären Gründen hat der Mitbegründer und seitherige Leiter der zum DX-Referat gehörenden Interessengemeinschaft Ionosphäre oder kurz IGI OM Dr. Karl Heinz Birr, DL1TA, sein Amt niederlegen müssen. Für seine verdienstvolle Tätigkeit gebührt ihm der Dank des ganzen Clubs. Die Leitung der IGI hat nunmehr sein langjähriger Mitarbeiter, OM Karl Dereser, DJ7AA, übernommen. OM Dereser erreichen Sie unter .....
FLENSBURG
Seit Beginn des Amateurfunks in Deutschland gibt es eine Gruppe von Funkbegeisterten, die aus den verschiedensten Gründen auf eigene Sendetätigkeit verzichten und nur als Empfangsamateure tätig sind. Schon in der Anfangszeit des Amateurfunks wurde der DE geboren. Der damalige DASD registrierte diesen deutschen Empfänger nach Absolvierung einer internen Prüfung mit fortlaufender DE-Nummer. Bis 1933 war man mit diesen Nummern knapp an der 2000er Grenze angelangt. 1945 waren es schon 8000 und niemand erhielt damals eine Sendelizenz, der nicht mindestens ein bis zwei Jahre seine Beobachtungslogblätter zur wissenschaftlichen Auswertung eingesandt hatte. Der DARC hat diese nützliche Tradition in etwa fortgesetzt und vermittelt auch die DE-Karten an andere Funkamateure zur Förderung der Vorbereitung auf die eventuelle spätere Sendetätigkeit.
Früher, in der sogenannten guten alten Zeit, gestattete die postalische Rundfunkempfangsgenehmigung auch noch neben dem Empfang der Rundfunksendungen den Empfang der Wellen der Versuchssender. Auch schloß die postalische Amateurfunkgebühr bis 1945 noch das Recht zum Rundfunkempfang ohne zusätzliche Gebühr ein. Die Rechtslage änderte sich jedoch mit der Einführung genauerer Definitionen, der Trennung von wissenschaftlichen bzw. industriellen Versuchs- und Amateursendeanlagen in den internationalen Fernmeldeverträgen und den darauf aufbauenden internationalen Bestimmungen. Die postalischen Verordnungen leiten sich noch aus dem Fernmeldeanlagengesetz von 1928 her, wonach die Bundespost das von ihr allein wahrgenommene recht zur Errichtung und zum Betrieb von Fernmeldeanlagen und hierzu zählen auch Empfangsanlagen verleihen kann. Im Gegensatz zu dieser Kannbestimmung sichert das AFuG von 1949 jedem 18 Jahre alten, nicht vorbestraften Einwohner den Anspruch auf eine Amateursende- und Empfangsgenehmigung für die Amateurbänder zu.
Wer diese ordnungsgemäße Ermächtigung nicht besitzt, kann sich nur auf seine Tonrundfunkgenehmigung berufen. Sie erlaubt ihm den Empfang von Sendungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Diese Formulierung soll jedoch nach neuerer postalischer Auffassung nicht für die unter CQ an Alle gerichteten Sendungen der Funkamateure gelten. Ab 01.07.1970 soll die Ton-Rundfunkgenehmigung nur noch zum Empfang der Darbietungen des Unterhaltungs-Tonrundfunks berechtigen. Der Handel soll darüber hinaus nur noch Rundfunkgeräte verkaufen, welche nur noch Rundfunkwellen zu empfangen gestatten. Das wird mit der Verpflichtung zur Wahrung des im IFV verankerten Fernmeldegeheimnisses begründet, ist aber anscheinend gleichzeitig eine vorsorgliche Maßnahme für die von den Rundfunkanstalten gewünschte Überleitung der hoheitsrechtlichen Rundfunkgebühr in eine Anstalts-Nutzungsgebühr.
Wenn zum Glück auch nicht allzu häufig, kommt es doch hin und wieder vor, daß überaus pflicht- und mehr getreue Beamte in der unerschütterlichen Überzeugung, daß in Deutschland auf dem Fernmeldesektor alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, Empfangsamateure nach der Berechtigung ihres Tuns peinlich genau befragen. Besonders bei Kraftfahrzeug-Spezial-Antennen amateurmäßiger Ausführung war das zu registrieren, wenn die diversesten Beamten dieser Monstergebilde ansichtig wurden. Oft nutzte es wenig, wenn man seine Rundfunkgenehmigung vorwies oder darauf hinwies, daß der DARC durch Ausgabe der DE-Nummern zu dieser DE-Tätigkeit anregt. Es sei nicht unerwähnt, daß FTZ und BPM diese Vorschulung für die Amateursendetätigkeit wohlwollend tolerieren. Wenn es auch keine ernsthaften Schwierigkeiten gab, gilt auf postalischer Seite im Bereich der OPDen nach Ansicht von DL1FL der auf den Amateurbändern tätige Empfangsamateur weitgehend als suspekt, und sein illegales Tun wird etwa als in der Nähe des Agentenfunks angesiedelt, betrachtet.
Zu der ganzen Angelegenheit hat das BPM jetzt jedoch eine Stellungnahme verlauten lassen, die von der Notwendigkeit einer Neuregelung des amateurmäßigen Funkempfangs spricht. Zur Zeit kann jedoch noch davon ausgegangen werden, daß die Rundfunkempfangsgenehmigung die Berechtigung zum Empfang von Sendungen der Funkamateure einschließt, die jedoch nicht als Funkdienst An Alle, sondern in diesem Fall als Sendungen von Versuchssendern anzusehen sind.
Es ist beabsichtigt, für reine Empfangsamateure, die durch das AFuG nicht erfaßt sind, eine möglichst einfache Regelung zur Genehmigung ihrer Empfangsanlage zu treffen. Es wird erwogen, in diese Regelung auch die Genehmigung zum Empfang anderer Sendungen wie Pressemeldungen, Zeitzeichen, Normalfrequenzsendungen und Aussendungen bestimmter Satelliten einzubeziehen.
Dazu verlautet, daß feste Bestimmungen auf diesem Gebiete trotz der anerkannt biederen deutschen Gründlichkeit bisher nur vermieden worden sind, um sich gegenüber den wandelbaren Erfordernissen der Praxis hinreichend flexibel bewegen zu können. Es sind verschiedene Möglichkeiten im Gespräch, eine Allgemeine Empfangsgenehmigung zu schaffen oder eine auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnittene Erlaubnis. Durch Fortfall der Koppelung mit der Rundfunk-Empfangsgenehmigung entfällt auch die Notwendigkeit, für eine Amateur-Empfangsgenehmigung Gebühren zu erheben. Hiermit würde nicht nur von den DEs der Anschein einer Illegalität endgültig abgewendet, sondern der für eine breite Streuung nachrichtentechnischer Grundkenntnisse erforderliche Nachwuchs auf dem Amateurfunkgebiet anerkannt und gefördert.
BREMEN
Wie bereits kurz angekündigt, findet am Sonnabend, dem 20.09., in der Nähe von Bremen die allseits so beliebte Nachtfuchsjagd des Distrikts Nordsee statt. Damit gekoppelt gibt es einen Anfahrtswettbewerb für die Mobilisten mit beliebiger Wahl der Fahrtstrecke nach Harrendorf, 25 km nördlich von Bremen. In der Zeit von 17:0018:00 Uhr müssen die Mobilstationen versuchen, mit möglichst vielen Mobil-, Hand- und Feststationen und mit der Leitstelle QSOs zu fahren. Jede Station darf nur einmal gearbeitet werden. Es sind die üblichen Testangaben auszutauschen: Uhrzeit, Call, RS und lfd. Nummer. Das Logblatt muß im Kopf außerdem das Call, den DOK, das pol. Kennzeichen, das Band, Namen und Unterschrift enthalten. Wettbewerbs offen sind das 80-, 10- und 2-m-Band.
Die Logabgabe hat zwischen 18:00 und 19:00 Uhr am Treffpunkt Harrendorf zu erfolgen.
Zweiter Teil der Veranstaltung ist die traditionelle Bremer Nachtfuchsjagd. Die Startunterlagen mit Kartenausschnitt werden um 19:00 Uhr im Gasthaus Waldesruh ausgegeben.
Die Füchse beginnen um 19:30 auf 80, 10 und 2 m zu senden. Weitere Fuchssender pro Band starten ihre Sendungen um 19:30 Uhr. Sieger wird, wer die besten Fuchspeilungen liefert und außerdem die zu erst sendenden Füchse gefunden hat.
Beide Bremer Wettbewerbe zählen für die Fahrzeugplakette, sind also äußerst punkteträchtig. Höramateure können, soweit sie über Peilempfänger verfügen, an der Nachtfuchsjagd teilnehmen.
Die Siegerehrung und Preisverteilung erfolgt gegen 23:00 Uhr.
Jeder Teilnehmer kann nur auf einem Band mitmachen. Alle Fahrzeuge müssen mit zwei Personen besetzt sein. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle. Ansonsten sind alle Nachtjagdspezialisten und Freunde sehr herzlich eingeladen, am 20.09. nach Harrendorf zu kommen.
Der Veranstalter rechnet mit einer sehr starken Beteiligung und würde sich über Ihre Anmeldung sehr freuen.
Wenn Sie weitere Einzelheiten wissen möchten, wenden Sie sich bitte an OM Herbert Osmers, DL1KL, ...... Er wird Ihnen gern Auskunft geben.
KEMPEN
Ein sehr gutes Echo hat das HAM-Border-Meeting in Kempen bereits im vorigen Jahr hinterlassen. Kein Wunder, daß sich die Veranstalter gern entschlossen haben, dieses interessante Treffen in diesem Jahr zu wiederholen. Alle westdeutschen Freunde mögen daher schon den Termin vormerken: Am 11.10. geht's nach Kempen, zum schönen Niederrhein.
Eingeleitet wird das HAM-Border-Meeting durch einen Anfahrtswettbewerb der Mobilstationen auf 80 und 2 m. In der Zeit von 08:3009:30 Uhr sind möglichst viele QSOs abzuwickeln, bei denen die üblichen Werte auszutauschen und zu loggen sind. Die Logs sind anschließend bis 10:30 Uhr spätestens am Tagungslokal an OM Klaus Weyers, DL9AA, abzugeben.
Bereits am 11.10. beginnt um 15:00 Uhr in Kempen die Arbeitstagung des UKW-Referates Nordrhein mit Referaten von DJ6GL, DJ5EC und DJ2KY. Um 15:30 Uhr treffen sich die Ex-CHC-Leute, die ihren spezifischen Club jetzt DIG nennen, in der Gaststätte Madert, Kempen, Aldekerkerstr. 9. Zur gleichen Zeit gibt es für die begleitenden XYLs eine Autobusfahrt ins benachbarte Holland. Abends um 20:00 Uhr wird zum Abend der Begegnung eingeladen, eine andere Umschreibung für das gute, alte HAM-Fest.
Sonntag, den 12.10., beginnen die Referate nach dem Mobilwettbewerb um 10:00 Uhr. Gastredner sind DL3OE, DJ3ZU und DL1PE. Um 15:00 Uhr wird das Silberne Auto und die Thomasplakette in Gold an die Teilnehmer mit den weitesten Anfahrtswegen vergeben.
Die Veranstaltung endet wiederum mobil, daß heißt: Der Distrikt Westfalen-Süd führt Regie beim Abfahrtswettbewerb, der von 16:3017:30 Uhr abgewickelt wird. Verantwortlich hierbei zeichnet DJ5RH, OM Karl Heinz Krah.
Die tragende Grundidee zum HAM-Border-Meeting ist es, bereits bestehende Freundschaften und Bekanntschaften zu erneuern und neue menschliche Kontakte über die Landesgrenzen hinweg anzubahnen. Das Kempener Treffen ist nach der Meinung seiner Initiatoren mehr geworden als nur eine funktechnische Tagung: Es ist die Zusammenkunft der Freunde, die nicht nur Wert auf neue QSL-Karten legen, sondern im Amateurfunk die Möglichkeit sehen, echte Freundschaften zu erschließen.
Wir wünschen der Tagung lebhaften Zuspruch und guten Verlauf.
Ende des Deutschland-RS Nr. 2a/69 vom 14.09.1969
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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