Kiel, 17.10.1968

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 9/68


ÜBERSICHT:


1) Herbstsitzung der Clubversammlung

Wie schon verschiedentlich angekündigt, wird die Herbstsitzung der Clubversammlung am Samstag, dem 02., und Sonntag, dem 03.11., in der Lehrstätte der Deutschen Bundespost im Schloß Kleinheubach bei Miltenbach am Main stattfinden. Die Sitzung wird, nach Ausschußberatungen am Vortage, sowie nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Samstagvormittag, am Nachmittag des 02.11. um 14:00 Uhr beginnen und voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr enden. Versammlungsleiter ist der Jugend- und SWL-Referent OM H.-J. Henske, DL1JH. Die Tagesordnung wurde mit dem letzten Rundschreiben (Nr. 8/1968 vom 26.09.) bekanntgegeben.

Als Rechnungsprüfer (Punkt 5 der Tagesordnung) sind inzwischen vorgeschlagen worden: OM Karl-Heinz Muhss, DL9QG, Hamburg-Harburg; OM Karl Peters, DL1TS, Gronau i. Westf.; OM Erich Prawatschke, DJ9MQ, Bingen; OM Bernhard Tietz, DL1GU, Flensburg. Aus diesem Kreis wird der Amateurrat zwei Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1968 wählen.

In der Vergangenheit ist häufig bemängelt worden, daß die Ortsverbände nicht hinreichend über die zur Diskussion stehenden Anträge informiert würden. Den in Verbindung damit gelegentlich von den Distrikts- und Ortsverbandsvorsitzenden geäußerten Wünschen entsprechend sollen die an die Clubversammlung gestellten Anträge diesmal auch den Ortsverbänden im vollen Wortlaut und mit den dazu gegebenen Begründungen bekanntgegeben werden. Auf diese Weise werden die Ortsverbände mehr als bisher in die Lage versetzt, sich ihren Distriktsvorsitzenden gegenüber vorher dazu zu äußern. Die Praxis wird zeigen, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, und ob es sich lohnt, auch künftig so zu verfahren.

Zum Punkt 8 der Tagesordnung (Anträge und Verschiedenes) sind folgende, der Clubversammlung bereits mitgeteilte Anträge gestellt worden:

a) Vom Vorstand des Ortsverbandes Wilmersdorf:
Die Clubversammlung möge beschließen: In die Wahlordnung des DARC ist nach entsprechender Überarbeitung der endgültigen Formulierung durch einen entweder bereits vorhandenen zuständigen oder eigens dafür bestimmten Arbeitsausschuß ein Passus einzufügen, der inhaltlich folgende Festlegung trifft:

Die mehr als zweimalige ununterbrochene Wiederwahl des DVs, des stellvertretenden DVs, des OVVs und des stellvertretenden OVVs in ihren Ämtern ist unzulässig.

Begründung: Es wird kein grundsätzliches Verdienst für die Träger eines der genannten Ämter in der Tatsache gesehen, daß er auf Jahre hinaus ständig wiedergewählt wird. Nicht selten wird ein Grund für die Wiederwahl „ad infinitum“ [„Bis ins unendliche“] darin zu suchen sein, daß die Amtsträger es nicht verstanden, in angemessener Zeit geeignete Nachfolger heranzuziehen, bzw. darin, daß sie es möglicherweise nicht verstanden, in ihrer Amtszeit eine bedauerliche Lethargie der Mitglieder hinsichtlich der Übernahme von Ämtern in der Clubleitung zu überwinden.

Bei einer ununterbrochenen Amtstätigkeit von maximal drei Wahlperioden – also sechs Jahren – wird ferner die oft zitierte „notwendige Kontinuität in der Verbandsführung“ als hinreichend gegeben angesehen. Eine Vorsitzendentätigkeit von mehr als maximal sechs Jahren erscheint für die Entwicklung eines Verbandes, der in jeder Hinsicht „up to date“ sein sollte – also für den DARC in seiner Gesamtentwicklung – eher schädlich.

Mit der o. g. Änderung bzw. Erweiterung der Wahlordnung soll vermieden werden, daß die Organe des Clubs durch die ständige Besetzung eines Amtes mit einundderselben Person möglicherweise einseitig ausgerichtet werden, daß das Clubleben der Organe mit ihren Vorsitzenden altern. Es soll vielmehr erreicht werden, daß die Mitglieder ernsthaft gehalten sind, sich aus ihrem Kreis ein anderes befähigtes Mitglied als „primus inter pares“ [„Erster unter Gleichen“] zu wählen, das vielleicht nur aus Gründen persönlicher Bequemlichkeit und wegen der gemäß der bisherigen Wahlordnung nicht zwingenden Notwendigkeit die Übernahme einer verantwortungsvollen und zeitraubenden Führungsrolle zum Wohl der Clubgemeinschaft ausschlägt.

Der zuständige Distriktsvorstand Berlin schrieb dazu: Der Antrag wird unterstützt und befürwortet, wenn er auf sämtliche Amtsträger – Präsident, Vorsitzender, Beisitzer, Referenten usw. – ausgedehnt wird.

b) Vom Vorstand des Distriktes Berlin:
Die Clubversammlung möge beschließen, daß dem Distrikt Berlin zur Schaffung und Erhaltung eines Clubheims eine laufende finanzielle Unterstützung aus dem Gesamt-Etat des DARC gewährt wird, deren Höhe gleich dem von den Mitgliedern des Distriktes in Eigeninitiative aufgebrachte Betrag ist.

Begründung: Die Insellage Berlins wirkt sich in jeder Beziehung ungünstig auf die Ausübung unseres Hobbys aus. Mehr denn je sind wir besonders in Berlin auf persönliche Kontakte angewiesen, da ein vorübergehendes Verlassen der Stadt in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen steht. Darüber hinaus ist der allgemeine Zusammenhalt in unserer Großstadt und die entsprechende Förderung unseres Sports durch die weitläufig getrennte Abhaltung von Zusammenkünften, Kursen und Lehrgängen, die nicht zentral liegen, so locker geworden, daß unbedingt durch ein zentral gelegenes Clubhaus dieser Erscheinung Einhalt geboten werden muß, ehe ernstere Schäden in unserer Gemeinschaft eintreten. Die ständig wachsende Zahl ausländischer Amateure, die unsere Stadt besuchen, um persönlichen Kontakt mit uns aufzunehmen, hat das Fehlen eines Clubheims besonders deutlich gemacht.

Zur Verwirklichung dieses dringend notwendigen Projektes bitten wir um die Unterstützung des Amateurrates, da unsere vorhandenen und auf freiwilliger Basis beschafften Mittel allein dazu nicht ausreichen. Die Clubversammlung wird aus diesem Grunde um eine positive Beschlußfassung gebeten, da die Erstellung Anfang 1969 realisiert werden soll.

c) Vom Vorstand des Distriktes Köln-Aachen:
Auf Antrag des Ortsverbandsvorsitzenden Bad Honnef, G09, OM Schneider, DJ1BG, haben die Ortsverbandsvorsitzenden des Distrikts Köln-Aachen anläßlich der Distriktsversammlung Köln-Aachen am 28.09. in Dormagen mit 18 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (OVV Euskirchen) nachstehenden Antrag an die Clubversammlung in Kleinheubach gestellt:

Das gegen die Verfasser und Unterzeichner der Ingolstädter offenen Briefe eingeleitete Ausschlußverfahren soll ohne vorherige Diskussion über den Inhalt der offenen Briefe rückgängig gemacht werden.

Die Ortsverbandsvorsitzenden des Distrikts Köln-Aachen schlagen darüber hinaus vor, daß sich die Partner an einem neutralen Ort aussprechen und das Ergebnis ihrer Aussprache bekanntgeben.

d) Vom Vorstand des Distrikts Nordrhein:
Der Amateurrat möge beschließen, daß bei der Vergabe von Mitteln für die Jugendlehrgänge im Haushaltsjahr 1969 auch der Distrikt Nordrhein berücksichtigt wird.

Begründung: Der Distrikt Nordrhein führt erstmalig einen Jugend- und SWL-Lehrgang in der neuen Jugendherberge Brüggen/Schwalmtal, nahe der holländischen Grenze, durch. Für diesen Lehrgang besteht ein echtes Bedürfnis, da in den fünf Distrikten des volkreichsten Landes der Bundesrepublik bisher noch kein derartiger Lehrgang abgehalten wurde. In Nordrhein-Westfalen dauern die Osterferien drei Wochen; daher wird der Lehrgang in diesen Ferien vom 23.03.–10.04.1969 stattfinden. Durch diesen Termin bleiben die Sommerferien der Familie vorbehalten.

e) Vom Vorstand des Distrikts Schleswig-Holstein:
Richtlinie für Geschäftsführenden Vorstand und Ortsverbände für „missionarische Tätigkeit“ für den Amateurfunk

a) in Schulen, Volkshochschulen, Jugendlagern (eine Verpflichtung im Dienste der Öffentlichkeit),
b) als Entwicklungshilfe (für den Fortbestand des Amateurfunks).

Begründung: Es wird vielerorts im DARC nicht eingesehen, daß eine breitgestreute Förderung jedes möglichen Nachwuchses für den Fortbestand des Amateurfunks lebenswichtig ist. Vielfach werden die aufopfernden Bemühungen als „Wichtigtuerei“ oder „Kochen eigener Süppchen“ abgelehnt, und sogar Interessenten der Weg zum Amateurfunk erschwert. Das kann nicht in das Ermessen jedes OVVs gestellt werden; deshalb klare Formulierungen als Richtlinie für den ganzen DARC.

f) Vom Vorstand des Distrikts Westfalen-Nord:
Die Clubversammlung möge beschließen, aufgrund bekanntgewordener Tatsachen, bei der Beratung über Zuschüsse zu Ausbildungslehrgängen, ihre Bewilligung solange zu verweigern, bis sichergestellt ist, daß die Auswahl der Teilnehmer nach anderen Gesichtspunkten erfolgt.

Zur Begründung wird auf ein Schreiben des Jugendreferenten des Distrikts Bayern-Süd vom 17.06.1968 verwiesen.

g) Vom Vorstand des Ortsverbandes Wolfsburg:
Die Clubversammlung möge feststellen, ob von Seiten des DARC Interesse daran besteht, im Olympiajahr 1972 das zweite Europatreffen der Funkamateure in Wolfsburg durchzuführen. Durch die Anwesenheit vieler Ausländer in der Bundesrepublik besteht so die Gewähr, daß beim 2. Europatreffen noch mehr ausländische Gäste als in diesem Jahr anwesend sein werden,

Da die Vorbereitungen bei einem kommenden Europatreffen ca. 18 Monate vorher anlaufen sollen und auch verschiedene andere Punkte rechtzeitig vorher geklärt werden müssen, wäre dem Ortsverband Wolfsburg eine frühzeitige Entscheidung der Clubversammlung sehr erwünscht.

h) Vom Vorstand des Ortsverbandes Lehrte:
Die Clubversammlung möge beschließen, die Punktstaffelung für das UKW-DLD abzuändern in

2 m: für einen DOK = 1 Punkt
70, 24 und 12 cm: für einen DOK = 4 Punkte,

oder die Leistungsnadeln ganz abzusetzen.

Begründung: Das 70-cm-Band ist durch geringe Aktivität gefährdet. Flugnavigation, Fernsteuerung und Heilgeräte erhalten Anspruch auf Frequenzzuteilungen in diesem Band. – Das 24- und das 12-cm-Bandhaben nur experimentellen Charakter und erfordern so hohe finanzielle Aufwendungen, daß nicht mit einer umgreifenden Aktivität gerechnet werden kann. Für diese Bänder ist daher keine zusätzliche Bewertung nötig.

    Der Vorstand des Ortsverbandes Hildesheim hat seinen der Clubversammlung bereits bekanntgegebenen Antrag betr. Einschaltung des Clubs in Verhandlungen über die Festlegung von Grenzwerten für die HF-Verträglichkeit von Rundfunk- und Fernsehempfängern inzwischen wieder zurückgezogen, nachdem er erfahren hat, daß das Technische Referat bereits im Sinne des Antrag tätig ist.

    Ein verspäteter vom Vorstand des Ortsverbandes Meschede gestellter Antrag betr. Änderung der Ausschreibung für die Clubmeisterschaft ist zurückgegeben worden, weil die Clubversammlung der EMC bereits bei der Hauptversammlung 1968 eine entsprechende Empfehlung gegeben hatte. Dem OV Meschede ist vorgeschlagen worden, seinen Antrag als Diskussionsbeitrag an die EMC zu richten; sonst müßte die Clubversammlung erst über eine Zulassung des Antrag abstimmen.

    Für die Allgemeine Aussprache bei der Herbstsitzung der Clubversammlung (Punkt 9 der Tagesordnung) sind folgende Themen vorgeschlagen worden:

a) Der Distrikt Rheinland-Pfalz regt an, es den Mitgliedern des DARC-Vorstandes zur Pflicht zu machen, den zuständigen OVV und den DV rechtzeitig zu verständigen, wenn sie in deren Bereich öffentlich und offiziell als DARC-Vorstandsmitglieder tätig werden.

b) Der Distrikt Schleswig-Holstein wünscht ein Überdenken der Frage des Übungs-Notverkehrs, weil er meint: Ohne eine Verpflichtung für den ganzen DARC zu entwickeln, muß den Interessenten die Möglichkeit zur Durchführung eines Übungs-Notverkehrs offengehalten werden.

c) Der Distrikt Saar lädt die Clubversammlung ein, die Herbstsitzung 1969 anläßlich des zehnjährigen Bestehens des DARC an der Saar in Blieskastel/Saar zu veranstalten. (Für die Durchführung der Hauptversammlung 1969 im Frühjahr hatte sich schon vorher der Ortsverband Siegerland angeboten.)

d) Aus gegebenen Anlaß (Einspruch einer OPD) wird Aussprache über die Frage vorgeschlagen, wieweit Werbung auf QSL-Karten gehen kann und darf.

e) Aufgrund mehrerer Anfragen von Distrikts- und Ortsverbandsvorsitzenden soll untersucht werden, ob seitens des DARC jetzt eine Unfallversicherung für alle Amtsträger abgeschlossen werden soll. (Die Frage war bereits früher geprüft worden; die Kosten waren aber so hoch, daß sie damals nicht aufgebracht werden konnten.)

    (Die beiden letzten Diskussionsthemen (d und e) werden der Clubversammlung erst hiermit angekündigt.)

An die OV-Vorsitzenden ergeht hiermit nochmals die Bitte, ihren Distriktsvorsitzenden gegenüber zu den Themen der Tagesordnung und zu den Anträgen rechtzeitig vorher Stellung zu nehmen. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände erfahren, wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.


2) DMs wieder in der Luft

Das am 21.08.1968 verhängte Sende- und das später zusätzlich ausgesprochene Empfangsverbot für die Funkamateure in der DDR ist Anfang Oktober wieder aufgehoben worden. Jedenfalls sind seither die DM2- und teilweise auch die anderen DM-Stationen wieder da. Es sollen aber gewisse Auflagen bestehen, wonach den DMs der Verkehr mit bestimmten Stationen nicht gestattet ist.


3) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967

DOK:

Ortsverband:

A27 Pfinzgau H. Straka, DJ7SX
F Stellvertr. DV: H.-W. Wierheim, DL3OF
F Verbindung zur OPD Frankfurt/Main: z. Zt. unbesetzt
F Funkbetriebsreferent: H. Vorländer, DJ8EG
H DV: G. Schnabel, DJ7GS
H UKW- und Mobil-Referent: H. H. Götting, DL3XW
H Jugendreferent: U. Heß, DK1GA
H24 Wolfsburg A. Plicht, DJ6XR
I16 Wilhelmshaven E. H. Rittberg, DJ3BL
K06 Ludwigshafen K. Kussler, DL6DL
Q Jugendreferent: H. Feibel, DK2VC
N DV: H. Wagner, DJ1WO
P05 Heilbronn A. Maier, DL9JI


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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