Kiel, 28. März 1967

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 3/67


ÜBERSICHT:


1) Neue DVO in Kraft

Am 23.03.1967, also genau am 18. Jahrestag der bisherigen DVO, ist im Bundesgesetzblatt die seit langem erwartete neue „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk – vom 13. März 1967“ verkündet worden. Sie liegt diesem Rundschreiben bei. Ihr Inkrafttreten und ihre wesentlichen Merkmale werden im nächsten DL-QTC auf einer Beilage allgemein bekanntgegeben werden.

Die wichtigsten Neuerungen, die vor zwei Monaten im OV-Rundschreiben Nr. 1/67 zum Teil bereits erwähnt wurden, seien im folgenden nochmals besonders hervorgehoben. Dabei stehen die betreffenden Bezugsstellen der neuen DVO in Klammern.

  1. Die C-Lizenz, die ohne Morseprüfung erteilt wird und zum Telefoniebetrieb auf allen UKW-Bereichen zwischen 144 MHz und 22 GHz mit maximal 10 Watt Anodenverlustleistung berechtigt. (§§ 1 und 3 sowie Anlage 1 Nrn. 3 und 4)
  2. In den Klassen A und B stehen nunmehr alle dem deutschen Amateurfunk durch die internationale VO Funk, Genf 1959, zugewiesenen Frequenzbereiche zwischen 3,5 MHz und 22 GHz zur Verfügung. In beiden Klassen können auf sämtlichen Bereichen die Sendearten A1, A2, A3, A3J, F1 und F3 verwendet werden. Für die Klasse A ist jetzt also auch auf 20 und 40 m Telefoniebetrieb erlaubt. A- und B-Lizenz unterscheiden sich nur noch in der Sendeleistung voneinander. In Klasse A sind maximal 50 (bisher 20) Watt und in Klasse B maximal 150 (bisher 50) Watt Anoden- bzw. Kollektor-Verlustleistung zugelassen. Auf Frequenzen über 2300 MHz wird die zulässige Leistung allerdings, wie in Klasse C, auf 10 Watt beschränkt. (Anlage 1 Nrn. 2 und 4)
  3. Im Störungsfall ist der Funkamateur jetzt erst dann zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, wenn der Gestörte alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Störfestigkeit in technisch und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen ausgeschöpft hat. (§ 16). Dabei sollte ihm allerdings der Amateur im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen behilflich sein.
  4. Für die Dämpfung der unerwünschten Ausstrahlungen gelten feste Richtwerte, die für vor Inkrafttreten der neuen DVO genehmigte Sender allerdings erst am 01.01.1970 verbindlich werden. (§§ 12 & 20)
  5. Der Betrieb mobiler Amateurfunkstellen in Kraftfahrzeugen oder Booten ist jetzt ohne besondere Zusatzgenehmigung erlaubt. (§4 (6))
  6. Der Austausch von Nachrichten, die den Amateurfunk betreffen, sowie Notrufe sind vom Verbot des Drittenverkehrs ausgenommen. Zeitzeichen- und Normalfrequenzsendungen dürfen ohne weiteres empfangen werden. (§§ 8 & 9)
  7. Musiksendungen und andere Rundfunkähnliche Darbietungen sind auch kurzzeitig nicht mehr gestattet. Zu Kontroll- und Meßzwecken dürfen jedoch Tonfolgen bis zu zwei Minuten gesendet werden. (§ 8)
  8. Bei jeder Amateurfunkstelle sollen außer dem Stationstagebuch auch Unterlagen über die technische Einrichtung geführt werden. (§ 12 (5))
  9. Der für andere Funkdienste übliche Vorbehalt, daß die Genehmigung aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls widerrufen werden kann, gilt jetzt auch für den Amateurfunk. (§ 17)
  10. Wer dreimal durch die Lizenzprüfung fällt, kann erst nach drei Jahren wieder zur Prüfung zugelassen werden. (§ 3 (6))
  11. Die monatliche Genehmigungsgebühr beträgt einheitlich für alle Klassen 3,– DM. Für die Amateurfunkprüfung werden 15,– DM erhoben, für die Wiederholung 5,– DM. Die Ausfertigung der Genehmigungsurkunde und jede Eintragung von Änderungen oder Zusätzen kosten 3,– DM. (§ 19)

Um von vornherein falschen Auffassung vorzubeugen, sei noch darauf hingewiesen, daß sich der angehende Funkamateur bei der Stellung seines Antrags auf Zulassung zur Prüfung entscheiden muß, für welche Klasse ihm die Genehmigung erteilt werden soll. Dementsprechend wird die Prüfung abgenommen. (§§ 2 und 3 (4)). Wer Klasse A beantragt hat bei der Prüfung im Morsen durchfällt, die anderen Prüfungsteile aber besteht, bekommt also nicht etwa die C-Lizenz.

Diese neue, unter Beteilung des DARC zustandegekommene DVO ist ein erfreulicher Fortschritt für den deutschen Amateurfunk. Sie beweist zugleich das große Verständnis, das bei der Deutschen Bundespost für den Amateurfunk herrscht, und das Vertrauen, das man dort in die Arbeitsweise der deutschen Funkamateure setzt. Möge ein Jeder durch sein Verhalten „in der Luft“ dazu beitragen, daß diese gute Meinung erhalten bleibt.


2) DARC-Hauptversammlung 1967

Wie im letzten OV-Rundschreiben bereits bekanntgegeben, wird die diesjährige Hauptversammlung von Clubvorstand und Amateurrat (Clubversammlung) entgegen der ursprünglichen Absicht nicht in Koblenz, sondern am 27./28.05. in Bingen stattfinden. Tagungslokal wird die dortige Stadthalle sein. Die Einladungen dazu sind am 10.03. ergangen. Auf der Tagesordnung stehen bisher:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
  2. Jahresberichte des Clubvorstands
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1966
  4. Bericht der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1967
  8. Neue DVO
  9. Jugend- und SWL-Lehrgänge 1967
  10. Funkausstellung 1967 in Berlin
  11. Besetzung der Ausschüsse
  12. Anträge und Verschiedenes
  13. Allgemeine Aussprache

Gemäß § 11 der Satzung in Verbindung mit Abschnitt IIIa der Wahlordnung sind bei dieser Hauptversammlung vom Amateurrat der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Beisitzer für die nächsten zwei Jahre zu wählen. Wahlvorschläge können die Distriktsvorsitzenden bis zum 27.04. an die Geschäftsstelle z. Hd. des Wahlleiters richten.

Anträge der Cluborgane, die bei der Hauptversammlung 1967 behandelt werden sollen, müssen gemäß § 13 der Satzung bis zum 27.04. beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten. Die endgültige Tagesordnung wird den Ortsverbänden Ende April bekanntgegeben werden.


3) Aktivitätsmonat Westfalen

Die Distrikte Westfalen-Nord und Westfalen-Süd laden hiermit aller Amateure zur Teilnahme an ihrem gemeinsamen Aktivitätsmonat im Mai 1967 ein. Während dieser Zeit sind alle westfälischen Ortsverbände nach dem untenstehenden Zeitplan zu erreichen. Ziel des Aktivitätsmonats soll es sein, die Bänder zu beleben und allen Amateuren eine Gelegenheit zu bieten, fehlende DOKs für das Diplom WAWA zu arbeiten. Die Stationen der beiden Distrikte werden in der angegebenen Zeit zusammen mit dem Rufzeichen auch ihren DOK nennen.

Ablauf: Fonie-Teil:
CW-Teil:
Zeiten:
Frequenzen:
01.–15.05.
16.–30.05.
täglich von 20:00–22:00 Uhr
3550–3600 und 7000–7040 kHz (CW)
3700–3800 und 7040–7100 kHz (Fonie)

Zeitplan für die Ortsverbände:

Fonie:

CW:

Ortsverbände

01.05. 16.05. N01, N02, O01, O02
02.05. 17.05. N03, N04, O03, O04
03.05. 18.05. N05, N06, O05, O06
04.05. 19.05. N07, N08, O07, O08
05.05. 20.05. N09, N10, O09, O10
06.05. 21.05. N11, N12, O11, O12
07.05. 22.05. N13, N14, O13, O14
08.05. 23.05. N15, N16, O15, O16
09.05. 24.05. N17, N18, O17, O18
10.05. 25.05. N19, N20, O19, O20
11.05. 26.05. N21, N22, O21, O22
12.05. 27.05. N23, N24, O23, O24
13.05. 28.05. N25, N26, O25, O26
14.05. 29.05. N27, O27, O28, O29
15.05. 30.05. O30, O31, O32, O33, Z03, Z14

Die Bedingungen des WAWA-Diploms lagen dem OV-Rundscheiben Nr. 8/66 vom 27.09.1966 bei. Sie sind außerdem erhältlich bei OM Willi Nietmann, DJ8CR, ...... An ihn sind auch die Diplomanträge unter Beifügung der QSL-Karten zu richten.


4) Regelmäßige OV-Versammlungen

...


5) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966

DOK:

Ortsverband:

A29 Buchen R. Schöndube, DJ2YC
A11 Offenburg F. Streit, DL6UD
C DV: G. Mees, DL6XM
C stellvertr. DV: W. Franz, DL1VW
C Funkbetriebsreferent: z. Zt. unbesetzt
C Jugendreferent: A. Scherbaum, DJ6EN
C Referent für Öffentlichkeitsarbeit: W. Bauer, DL2WB
C UKW-Referent: M. Ragaller, DL6DW
C07 Isarwinkel (neu) K. H. Hille, DL1VU
C10 Landshut J. Erber
D DV: R. Hammer, DL7AA
D stellvertr. DV: H. Timmermann, DL7AX
D Verbindung zur LPD Berlin & Distrikts-Büro: B. Garnatz, DL7EG
F02 Bensheim E. Friedrich, DJ9CE
G06 Euskirchen P. Schäfer, DJ6UP
H Verbindung zur OPD Hannover: A. Pilger, DJ8AS
L02 Duisburg E. Wunn, DL2EI
T11 Pfronten O. Kund, DE 15816
O01 Altena W. Gottwald
O04 Bochum H. Crupe, DL1TO
O24 Neheim-Hüster M. Jordan, DE15738
O17 Soest W. Scholz, DL6AK
P01 Backnang Chr. Tessars, DJ7AG
P32 Nordschwarzwald (neu) H. Paul, DK1JW
P14 Ulm D. Dauner, DL1NY
P15 Vaihingen H. Schaller, DL2UH


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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