Kiel, den 23.02.1967
1) Kurzzeitige Sendegenehmigungen für deutsche Funkamateure im Ausland
Die Ferienzeit ist nicht mehr weit, und überall werden jetzt Urlaubspläne geschmiedet. Für Funkamateure ist dabei von besonderem Interesse, in welchen Ländern sie für die Ferien eine vorübergehende Sendegenehmigung bekommen können; die laufend bei der Geschäftsstelle eingehenden Anfragen zeigen das deutlich.
Beim DARC besteht an sich seit langem die Absicht, ein entsprechendes Merkblatt herauszugeben, das alles Wissenswerte enthält. Das ist nur deswegen noch nicht geschehen, weil die Dinge noch immer zu sehr im Fluß sind. Um die OV-Vorsitzenden in die Lage zu versetzen, die in diesem Zusammenhang an sie gerichtete Fragen beantworten zu können, wird im folgendem eine Übersicht über die z. Zt. in Europa bestehenden Möglichkeiten gegeben. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzzeitige Sendegenehmigungen. Bei längerem Aufenthalt gelten in den meisten Ländern andere Bestimmungen.
a) Belgien
Der Antrag auf eine vorübergehende belgische Amateurfunkgenehmigung soll einen Monat vorher gerichtet werden an: Monsieur le Directeur Général des Radiocommunications de la PTT, ......
In dem Antrag sind anzugeben:
Name und Vorname;
Geburtsdatum und -ort;
Nationalität;
Heimatadresse und -rufzeichen;
Zeitraum für den die belgische Lizenz gelten soll;
Adresse und Standort der Station in Belgien;
Beschreibung des Senders, der verwendet werden soll.
Die Genehmigung für mobilen Betrieb ist ggfs. ausdrücklich zu beantragen. Dann ist auch das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs anzugeben, in dem die Station mitgeführt werden soll.
Der Antrag muß außerdem eine Erklärung enthalten, daß sich der Antragsteller den belgischen Amateurfunkbestimmungen (diese entsprechen im wesentlichen den deutschen) unterwirft.
Dem Antrag ist eine Fotokopie der deutschen Genehmigungsurkunde beizufügen.
b) Finnland
In Finnland werden kurzzeitige Sendegenehmigungen für ausländische Funkamateure durch Vermittlung des finnischen Amateurfunkverbandes erteilt. Nähere Auskünfte erteilt: Suomen Radioamatooriliitto r. y., ......
c) Frankreich
Für die Antragstellung gibt es besondere Formulare, die bei Ministre des Postes, Télégraphes & Téléphones, Direction Générale des Télécommunicationes, ....., angefordert werden können. Zusammen damit erhält man auch die genauen Bedingungen.
In Frankreich dauert die Lizenzierung auch für Einheimische sehr lange, weil erst mehrere Stellen befragt werden und zustimmen müssen. Nach den bisherigen Erfahrungen empfiehlt es sich, den Antrag mindestens vier Monate vorher zu stellen.
d) Großbritannien
Der Antrag ist mindestens 30 Tage vorher auf einem besonderen Formular zu stellen. Diese Formulare und die näheren Bedingungen können angefordert werden bei: General Post Office, Radio Services Department (Radio Branch), ......
e) Luxemburg
Eine kurzzeitige Genehmigung ist einen Monat vorher zu beantragen bei: Administration des Postes, Télégraphes et Téléphones du Grand-Duché de Luxembourg, ......
Im übrigen gilt für die Antragstellung des Gleiche wie unter a) für Belgien angegeben.
f) Niederlande
Eine vorübergehende Sendegenehmigung muß zwei Monate vorher beantragt werden bei: Radio Controldienst P.T.T., ......
Im übrigen gilt für die Antragstellung des Gleiche wie unter a) für Belgien angegeben.
g) Österreich
Kurzzeitige Amateurfunkbewilligungen könne direkt bei der für den Urlaubsort zuständigen Post- und Telegraphendirektion beantragt werden; das sind für:
Wien, Nieder-Österreich und Burgenland (OE1, OE3, OE4)
Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung, ......
Salzburg und Ober-Österreich (OE2, OE5)
Direktion der Post- und Telegraphenverwaltung für Salzburg und Ober-Österreich, ......
Steiermark (OE6)
Direktion der Post- und Telegraphenverwaltung für Steiermark, ......
Tirol und Vorarlberg (OE7, OE9)
Direktion der Post- und Telegraphenverwaltung für Tirol und Vorarlberg, ......
Kärnten (OE8)
Direktion der Post- und Telegraphenverwaltung für Kärnten, ......
In Österreich geht es erfahrungsgemäß am schnellsten. Anträge sollten aber dennoch ca. drei Wochen vorher gestellt werden und die gleichen Angaben enthalten wie unter a) für Belgien erwähnt.
In Portugal, in Spanien und in der Schweiz bekommt man als Ausländer z. Zt. nur dann eine Amateurfunkgenehmigung, wenn man in dem betreffenden Land einen festen Wohnsitz und eine Anstellung hat. Die schweizerischen Behörden erteilen lediglich bei besonderen Anlässen (Funkkonferenzen, Amateurfunkveranstaltungen u. ä.) befristete Lizenzen. Die Bedingungen dafür sind unterschiedlich.
In Italien und in den drei skandinavischen Staaten Dänemark, Norwegen und Schweden können ausländische Funkamateure in der Regel leider noch immer nicht arbeiten. Die schwedischen Behörden wollen aber im Laufe dieses Jahres neue Amateurfunkbestimmungen herausgeben, die die Lizenzierung von Ausländern ermöglichen sollen. Vermutlich werden sich dann auch Dänemark und Norwegen dem anschließen.
Über die Möglichkeiten in den Ostblockstaaten lassen sich keine verbindlichen Angaben machen.
Im Sommer diesen Jahres sollen fünf Jugend- und SWL-Lehrgänge stattfinden. Die voraussichtlichen Termine und Orte sowie die Adressen, an die sich Interessenten wegen weiterer Auskünfte wenden können, lauten:
24.07.08.08. | Benediktbeuren, Distrikt Bayern-Süd - überregional - Adolf Scherbaum, DJ6EN, ...... |
24.07.12.08. | Oberjettingen bei Nagold, Distrikt Württemberg - überregional - Waldemar Baitinger, DJ2LQ, ...... |
25.07.10.08. | Am Hohen Dörnberg bei Kassel, Distrikt Hessen - regional - Harald Dölle, DJ3AS, ...... |
29.07.14.08. | Bündheim bei Bad Harzburg, Distrikt Niedersachsen - überregional - Erich Prager, DJ3JW, ...... |
29.07.20.08. | Lenste/Ostsee, Distrikt Schleswig-Holstein - überregional - YL Ursel Seeger, ...... |
Die Hauptversammlung 1967 der Clubversammlung am 27./28.05. wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Koblenz sondern in Bingen stattfinden. In Koblenz war leider schon alles besetzt, als der dortige Ortsverband die Vorbereitungen in Angriff nehmen wollte.
Auf Grund der internationalen Vollzugsordnung für den Funkdienst, Genf 1959, wird die Frequenz 433,92 MHz in Deutschland, Jugoslawien, Österreich, Portugal und in der Schweiz für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Zwecke benutzt. Dabei muß die ausgesendete Energie innerhalb eines Bandes von ±0,2 % dieser Frequenz gehalten werden.
Dem Beispiel anderer Länder folgend hat die Deutsche Bundespost die genannte Frequenz jetzt auch für den Betrieb von Funkanlagen der Fernsteuerung von Modellen freigegeben. Das bedeutet aber nicht, wie manche OM befürchten, daß die Frequenz 433,92 MHz künftig von Funkamateuren gemieden werden müßte. Die Modellbauer sind vielmehr von der Bundespost ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß 433,92 MHz zu einem Amateurfunkbereich gehört, und daß sie dort mit Amateurfunkverkehr rechnen müssen.
Eine Störung des Amateurfunks ist angesichts der geringen Fernsteuerleistung kaum zu befürchten. Sache der Modellbauer wird es sein, ihre Geräte so zu bauen, daß die Fernsteuerung nicht durch andere Sendungen auf der betreffenden Frequenz beeinflußt werden kann. Für Funkfernsteuerungszwecke auf 433,92 MHz sollen deshalb dem Vernehmen nach nur industriell gefertigte Anlagen verwendet werden, deren Empfänger nicht auf andere Signale ansprechen.
Dem UKW-Referat des Clubs sind folgende VHF/UHF-Wettbewerbe bekannt, die im Jahre 1967 durchführt werden:
04./05.03. |
VHF/UHF-Wettbewerb (DARC) |
26.03. |
Osterwettbewerb des Zentralen Radio Clubs der CSSR |
01./02.06. |
SSE-Wettbewerb (Distrikt Köln-Aachen) |
04.05. |
Westfälischer Hügeltag (Distrikt Westfalen-Nord) |
06./07.05. | VHF/UHF-Wettbewerb (DARC) |
27./28.05. | UHF-Wettbewerb (DARC) |
10./11.06. | Skandinavischer VHF-Wettbewerb |
01./02.07. | VHF/UHF-Wettbewerb (DARC) Polni Den (CSSR) |
06.08. |
Sommer-BBT |
02./03.09. |
IARU-Region-1-VHF/UHF-Wettbewerb (DARC) |
30.09/01.10. | SSE-Wettbewerb (Distrikt Hessen) |
04./05.11. |
DM-UKW-Wettbewerb |
26.12. |
Skandinavischer Weihnachtswettbewerb Weihnachtswettbewerb der CSSR |
Voranzeige für 1968:
13./14.01. | DARC-VHF/UHF-Winterwettbewerb |
04.02. |
Winter-BBT |
Die vollständigen Teilnahmebedingungen der aufgeführten Wettbewerbe können beim UKW-Referat/Abt. Contestbetrieb (A. Schlendermann, DL9OS, .....) angefordert werden.
Unter dem Rufzeichen DLØFM wird sich der OV Frankfurt/Main bis zum 09.03. von einer Ausstellung in den Räumen der Firma Neckermann auf der Frankfurter Zeil melden. Die unter dem Motto DARC Amateurfunk, die Brücke zur Welt stehende Schau ist so reich beschickt, daß man fast schon von einer Amateurfunkgeräte-Messe sprechen kann. Der OV Frankfurt/Main lädt alle interessierten Funkamateure herzlich dazu ein. Der Besuch lohnt sich bestimmt.
7) Beiträge für das 1. Quartal 1967
...
8) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966
DOK: | Ortsverband: |
|
A10 | Mannheim | K. P. Meißner, DJ9GC |
B11 | Nürnberg-Fürth | F. Nieß |
B07 | Cham | H. Gschnaidner, DL8KG |
C30 | Würmtal | W. Betlejewski; DJ4VE |
F32 | Bad Hersfeld | E. Winkelhardt, DJ3GU |
G10 | Köln | G. Band, DJ3NG |
H18 | Northeim | H. P. Bölke, DJ3HB |
R02 | Grenzland | K. Würker, DL1JP |
K04 | Bad Kreuznach | K. Reintzenberg, DJ6RX |
N21 | Waltrop | M. Schöneberg, DL2UP |
O10 | Hamm | W. Schade, DJ2ZY |
O26 | Hattingen | M. Vaupel, DL2OV |
O32 | Schwelm | S. Schrader, DJ6RY |
O31 | Meinzerhagen | H. Stadtkowitz |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1967 |