Kiel, den 14.12.1966

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 11/66


ÜBERSICHT:


1) Weihnachtssendung

Die traditionelle Weihnachtsansprache unseres Präsidenten OM Schultheiß, DL1QK, wird am kommenden Sonntag, dem 18.12., von allen Deutschland-Rundspruch-Stationen zu den üblichen Rundspruchzeiten (siehe Plan im DL-QTC Nr. 12/66, S. 672) übertragen.

Zu Weihnachten und Neujahr, d. h. am 25.12. und am 1.1. fallen die Rundsprüche aus.


2) Weihnachtswettbewerb

Auf den Weihnachtswettbewerb am Montag, dem 26.12., von 09:00–12:00 Uhr wird hiermit nochmals hingewiesen. Die Ausschreibungen dafür sind im letzten DL-QTC auf den Seiten 680/81 und 698/99 erschienen.

Der Weihnachtswettbewerb ist gleichzeitig die letzte Runde der Vorentscheidung für die Clubmeisterschaft 1966/67. Bei diesem Test können die Ortsverbände also noch Punkte für die Distriktsmeisterschaft sammeln. Wie das geschieht, wurde im DL-QTC Nr. 1/1965 auf den Seiten 46 und 47 beschrieben.

Die EMC erinnert daran, daß Logs, die für die Clubmeisterschaft gewertet werden sollen, unbedingt den DOK des Teilnehmers tragen müssen.


3) Kurzzeitige Sendegenehmigungen für ausländische Funkamateure

Bisher konnten ausländische Funkamateure bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland nur ausnahmsweise, z. B. in Verbindung mit internationalen Amateurtreffen und Wettbewerben, eine deutsche Sendegenehmigung erhalten. Nach entsprechenden Verhandlungen mit dem DARC hat das Bundespost-Ministerium jetzt jedoch eine generelle und im Verfahren einfache Regelung für solche Fälle getroffen.

Funkamateure nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die sich anläßlich von Besuchs-, Urlaubs- oder Ferienreisen in Deutschland aufhalten und im Besitz einer gültigen, der deutschen gleichwertigen Genehmigung ihrer eigenen Fernmeldeverwaltung sind, und mit deren Heimatland eine Gegenseitigkeitsvereinbarung auf dem Gebiet des Amateurfunks besteht oder in Aussicht genommen ist, können künftig eine kurzzeitige deutsche Amateurfunkgenehmigung erhalten. Diese Genehmigung gilt grundsätzlich drei Monate und berechtigt den Inhaber zum Betrieb einer ortsfesten, beweglichen und tragbaren Amateurfunkstelle in Deutschland auf den Frequenzbereichen 3,5–3,8 MHz, 7,0–7,1 MHz, 14,0–14,35 MHz, 21–21,45 MHz, 28–29,7 MHz und 144–146 MHz. Als Rufzeichen soll das Heimatrufzeichen mit angehängtem /DL, beim Betrieb einer beweglichen oder tragbaren Station mit angehängtem /m bzw. /p, benutzt werden, z. B. G3ABC/DL bzw. G3ABC/DL/m. Der Genehmigungsinhaber ist verpflichtet, die deutschen Bestimmungen über den Amateurfunk einzuhalten.

Die Entgegennahme der entsprechenden Anträge hat das BPM dem DARC übertragen, der dafür eine zentrale Stelle DARC-International Affairs, ....., unter Leitung von OM Herbert Picolin, DL3NE, eingerichtet hat. Dorthin ist ein Antrag auf kurzzeitige Genehmigung mindestens sechs Wochen vorher einzusenden, bei gleichzeitiger Überweisung von DM 14,– (Genehmigungsgebühr für drei Monate, Ausfertigung der Urkunde, Bearbeitungskosten) auf das Postscheckkonto. Die Erteilung einer kurzzeitigen Genehmigung wird dann vom DARC bei der Oberpostdirektion Düsseldorf veranlaßt. Damit übernimmt der DARC die Bürgschaft für den betreffenden ausländischen Funkamateur gegenüber der Bundespost.

Zur Unterrichtung der ausländischen Verbände und der an einer kurzzeitigen Genehmigung interessierten ausländischen Amateure wird der DARC noch ein ausführliches Merkblatt über diese neue Regelung in deutscher, englischer und französischer Fassung herausgeben. Ein Muster dieses Merkblattes werden die Ortsverbände mit dem nächsten Rundschreiben erhalten.

Der DARC und die IARU-Region 1 haben dem Bundespost-Ministerium für sein großzügiges und beispiellos unbürokratisches Entgegenkommen in dieser Angelegenheit ihren aufrichtigen Dank ausgesprochen. Das BPM hat die Bestrebungen der IARU mit der jetzt getroffenen Regelung wesentlich gefördert.

Für ausländische Funkamateure, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, gelten die bisherigen Regelungen. Sie richten ihre Lizenzanträge an die für ihren Wohnort zuständige Oberpostdirektion.


4) Versuchssendungen des Roten Kreuzes

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) führt in regelmäßigen Abständen Versuchssendungen auf 7210 kHz über den in Schwarzenburg stehenden Schweizerischen Nationalsender durch. Damit sollen die Empfangsverhältnisse für diese Frequenz geprüft werden, auf der in Not- und Katastrophenfällen Nachrichten übermittelt werden.

Das Deutsche Rote Kreuz hat den DARC ersucht, seine Mitglieder auf diese Sendungen aufmerksam zu machen und um deren Beobachtung zu bitten, was hiermit geschieht. Die nächsten Versuchssendungen des IKRK auf 7210 kHz werden am 23., 25. und 27.01.1967 jeweils von 07:00–08:00, 12:30–13:30, 16:00–17:00 und 00:00–01:00 Uhr des folgenden Tages stattfinden. Gesendet wird in Englisch, Französisch und Spanisch. Hörberichte werden erbeten an: Deutsches Rotes Kreuz, ......

Weitere Versuchssendungen wird das IKRK zu den gleichen Tageszeiten wie im Januar auch im März (13., 15. und 17.), im Mai (22., 24. und 26.), im Juli (17., 19. und 21.), im September (18., 20. und 22.), sowie im November (20., 22. und 24.) durchführen. Beobachter, die sich an allen sechs Versuchsreihen beteiligen, sollen ein besonderes Diplom „Listener of ICRC Test Broadcast“ vom IKRK erhalten.


5) Termine für 1967

Hiermit wird nochmals darum gebeten, alle noch nicht gemeldeten Termine für überregionale Veranstaltungen, Wettbewerbe usw. im kommenden Jahr bis zum 31.12.1966 der Geschäftsstelle bekanntzugeben (siehe Protokoll vom 15./16.10.1966, Ziffer 7).

n diesem Zusammenhang bittet der Jugendreferent OM Henske, DL1JH, die Distriktsvorsitzenden, soweit noch nicht geschehen, die für 1967 in den Distrikten geplanten Lehrgänge für SWLs und Jugendliche dem Jugendreferat bis zum 31.01.1967 anzuzeigen. Bisher sind folgende Lehrgänge gemeldet worden:

24.07.–04.08. Distrikt Bayern-Süd in Benediktbeuren, überregional
29.07.–14.08. Distrikt Niedersachsen in Bündheim, überregional
31.07.–15.08. Distrikt Hessen am Hohen Dörnberg, regional
31.07.–15.08. Distrikt Württemberg in Herrenberg, überregional


6) 40 Mark pro Quartal?

Im Leitartikel des letzten DL-QTC ist der neue Beitrag versehentlich mit DM 40,– pro Quartal angegeben worden. Das hat manche Mitglieder derartig schockiert, daß sie gar nicht mehr weitergelesen und den offensichtlichen Fehler dann selbst erkannt, sondern sich gleich voller Empörung an ihren OV, ihren Distrikt oder an die Geschäftsstelle gewandt haben. Natürlich hätte es im Leitartikel entweder DM 10,– pro Quartal oder DM 40,– pro Jahr heißen müssen.


7) Mitgliedskarten für neue Mitglieder ab 01.01.1967

Wie im letzten OV-Rundschreiben mitgeteilt wurde, werden sämtliche Mitglieder Anfang nächsten Jahres neue Ausweise erhalten. Auch die Ausstellung der ersten Ausweise für die jetzt schon von den Ortsverbänden bei der Geschäftsstelle zum 1.1.1967 angemeldeten neuen Mitglieder wird erst dann möglich sein. Diese Neuaufnahmen werden den Ortsverbänden also z. Z. nicht, wie sonst üblich, umgehend durch Übersendung der Mitgliedskarte bestätigt. Auf die Lieferung des DL-QTC an diese Neumitglieder wirkt sich das aber nicht verzögernd aus.


8) Jahresabrechnungen der Distrikte und Ortsverbände

Nach § 16 der Satzung sind die Distriktsvorsitzenden gegenüber ihren OV-Vorsitzenden und die OV-Vorsitzenden gegenüber ihren Mitgliedern zur jährlichen Rechnungslegung innerhalb von vier Monaten nach Jahresende verpflichtet. Für diese Rechnungslegung zum Kalenderjahr 1966 erhalten hiermit alle Distrikts- und OV-Vorsitzenden je zwei grüne (Distrikte) bzw. rote (Ortsverbände) Formulare. Der eine Vordruck ist für das Original der Abrechnung bestimmt und nach Prüfung durch die beiden hierfür gewählten Mitglieder der Distrikts- bzw. OV-Mitgliederversammlung vorzulegen. Auf dem zweiten Vordruck ist eine Kopie der geprüften Jahresabrechnung 1966 bis zum 30.4.1967 von den Distriktsvorsitzenden an den Schatzmeister, von den OV-Vorsitzenden an den zuständigen Distriktsvorsitzenden (nicht unmittelbar an die Geschäftsstelle!) zu geben. Die Ausfüllung der Formulare wird auf deren Rückseite noch näher erläutert.


9) Regelmäßige OV-Versammlungen

...


10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.7.1966

DOK

Ortsverband

A30 Kehl am Rhein (neu) H. Kuhnert, DJ8XZ
A06 Heidelberg H. Altenberg, DJØJP
F05 Frankfurt/Main K. Vogel, DL9RE
F14 Limburg R. Eischens, DL2VK
F25 Neukirchen/Hünfeld Der Ortsverband ist aufgelöst worden; der DOK ist erloschen.
G13 Selfkant A. Niklitschek, DJØKI
H11 Bad Harzburg Dr. F. Winkelmann, DL8TD
I01 Ammerland G. Bruns, DJ6LM
L09 Homberg E. Sator, DE15614
L31 Kleve B. Momsen, DK8RG
N01 Bielefeld V. Zommers, DJ6DK
P15 Vaihingen P. ten Holder, DJ6OP


Sowohl im Namen des Clubvorstands als auch persönlich wünschen wir allen Mitgliedern und ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Wir verbinden damit unseren herzlichen Dank an Alle, die im vergangenen Jahr, wo auch immer, für den Club tätig gewesen sind und zu seiner Entwicklung beigetragen haben.

In der Hoffnung auf weitere gute Zusammenarbeit grüßen
mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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