Kiel, den 24.11.1966

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 10/66


ÜBERSICHT:


1) Neues Merkblatt für die Ortsverbände

Mit diesem Rundschreiben wird ein „Merkblatt für die Ortsverbände des DARC, vom 1.12.1966“ verteilt. Es enthält die neue Beitragsregelung und behandelt darüber hinaus alle sonstigen organisatorischen Fragen, die für die Ortsverbände von Bedeutung sind. Allen hier bekannten OV-Kassenverwaltern wird das neue Merkblatt ohne besondere Aufforderung gleichfalls übersandt. Weitere Exemplare können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Die OV-Vorstände werden gebeten, sich künftig nur noch nach diesem Merkblatt zu richten. Die vorhergehende Ausgabe vom Juni 1963 ist damit überholt und sollte deshalb aus den OV-Unterlagen entfernt werden.


2) Beitragsermäßigungen

In Verbindung mit der neuen Beitragsfestsetzung hat der Amateurrat auch neue Regeln für Beitragsermäßigungen aufgestellt (siehe Protokoll vom 15./16.10.1966, Ziffer 6, und Merkblatt, Abschn. A, Ziffer 6). Danach soll die Beitragsermäßigung künftig auf den Kreis derjenigen Mitglieder beschränkt werden, die ohne eigenes Einkommen sind.

Anträge auf Beitragsermäßigung sind auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen. Ein Muster liegt diesem Rundschreiben bei. Weitere Vordrucke können die Ortsverbände bei der Geschäftsstelle anfordern.

Dem nächsten DL-QTC wird für alle Mitglieder ein Merkblatt über die ab 1.1.1967 geltende Beitragsregelung beiliegen. Darin heißt es, das Auskunft über Ermäßigungsmöglichkeiten vom zuständigen Ortsverband gegeben wird. Um den Ortsverbänden diese Auskunftserteilung zu erleichtern, enthalten die neuen Antragsformulare auf ihrer Rückseite die Ermäßigungsbedingungen in Form eines Anschreibens an das Mitglied, das sich danach erkundigt hat. Der Ortsverband braucht ihm also nur ein solches Blatt auszuhändigen oder zu schicken.

Da Ermäßigungsanträge nur noch dann entsprochen werden soll, wenn der Antragsteller ohne eigenes Einkommen ist, sollte auf den betreffenden Nachweis besonders geachtet werden. Bloße Bescheinigungen darüber, daß sich das Mitglied noch in der Ausbildung befindet, reichen künftig nicht mehr aus.

Beitragsermäßigungen können in Zukunft nicht mehr rückwirkend gewährt werden, sondern stets von dem auf die Antragstellung folgenden Quartalsbeginn ab. Die OV-Vorstände werden gebeten, ihre Entscheidungen über Ermäßigungsanträge der Geschäftsstelle mittels der unteren Abschnitte der Antragsformulare jeweils bis zum Ende des ersten Monats desjenigen Quartals mitzuteilen, von dem ab die Ermäßigung gelten soll bzw. beantragt war.

Im übrigen sollte bei der Gewährung von Beitragsermäßigungen auch immer daran gedacht werden, daß jede Ermäßigung nicht etwa bloß einen Einnahmeausfall verursacht, sondern den Club bares Geld kostet. DM 5,– pro Quartal decken nicht einmal die Kosten für das cq-DL und den OV-Anteil. Wer Beitragsermäßigung in Anspruch nimmt, läßt sich einen beträchtlichen Teil der Clubleistungen von anderen Mitgliedern bezahlen.


3) VDE-Vorschriften

Auch im Amateurfunk ist oft von VDE-Vorschriften die Rede (z. B. in der DVO zum Amateurfunkgesetz), ohne daß dabei immer im einzelnen angegeben ist, welche der zahlreichen Vorschriften den Funkamateur überhaupt berühren. Im folgenden wird eine Aufstellung der entsprechenden und interessierenden Vorschriften gegeben, die über jede Buchhandlung oder direkt beim VDE-Verlag, ....., zu beziehen sind. Insbesondere die angekreuzten werden den Ortsverbänden zur Anschaffung empfohlen.

Nr.

Ausg.
Datum

Teil

Bezeichnung

Preis
DM

0052 / 3.59 Netzanschluß (Schuko-Vorschrift 0,30
0053 / 6.63 Schutzleiter (grün-gelb, Leiter schwarz, blau & braun)
x 0100 / 12.65 Errichten von Starkstrom-Anlagen unter 1 kV 5,80

0101

/ 9.62 Errichten von Starkstrom-Anlagen über 1 kV 8,00
x 0190 / 5.57 Erden an Wasserleitungen 0,90
0800 / 1.53 Bestimmungen über Fernmeldeanlagen 2,20
x 0855 / 9.59

1

Errichten von Antennenanlagen 2,20
0855 / 5.64

2

Betriebseignung von Empfangsantennen 0,70
x 0866 / 6.61 Funksender 1,20
0866a / 7.62 Funksender Ergänzung 0,50
0871a / 5.63 Funkstörgrenzwerte von HF-Geräten 1,50
0872 / 7.61

1

Funkentstörung von Empfangsanlagen 1,70
0872 / 8.63

1b

Funkentstörung von Empfangsanlagen – Änderungen
0875 / 1.65 Funkentstörung von Geräten von 0–10 kHz 1,50


4) Neuerteilte Rufzeichen

Je eher ein neues Rufzeichen bei der Geschäftsstelle bekannt ist, desto eher kann sein Inhaber dem QSL-Büro gemeldet und damit an der QSL-Vermittlung beteiligt werden. Über die Post erfährt der Club neuerteilte Rufzeichen meistens erst relativ spät und wiedererteilte oft gar nicht. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, daß jedes neu- bzw. wiederlizenzierte Mitglied sein Rufzeichen umgehend der Geschäftsstelle mitteilt. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, ihre Mitglieder darauf erneut hinzuweisen.


5) Neue Mitgliedskarten

Anfang 1967 sollen alle Mitglieder neue Ausweise erhalten. Die Zusendung wird wieder, wie schon beim letzten Mal vor zwei Jahren, direkt geschehen.

Für Mitglieder, die ab 1.1.1967 neu in den Club aufgenommen werden, bleibt es jedoch bei der bisherigen, geschäftsordnungsmäßig bedingten Regelung, d. h. die Geschäftsstelle schickt den Ausweis an den zuständigen Ortsverband, der ihn aushändigt, sobald das neue Mitglied – ggfs. nach Absolvierung der dreimonatigen Probezeit – endgültig aufgenommen werden soll.

Die neuen Ausweise werden bis auf weiteres gelten, also nicht nur 1967.


6) Beiträge für das 4. Quartal 1966

...


7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966

DOK

Ortsverband

A03 Baden-Baden H. Eulerich, DL9CC
A07 Karlsruhe M. Keller, DJ3LW
A19 Odenwald D. Schröder, DJ8YA
C15 Töging H. Frauscher, DJØGV
D DV: N. Voigt, DL7HI
D12 Zehlendorf G. Schreiber
F Verbdg. z. OPD: H. Groh, DL1HH
F Techn. u. UKW-Referent: G. Laufs, DL6HA
F Jugend-Referent: H. Dölle, DJ3AS
G03 Bonn M. Tils, DJ5DK
I21 Grafschaft Bentheim E. Wagner, DL1LD
I06 Emden F. Meyer, DJ9RW
L23 Wesel H. Tombreul
M06 Kiel H. G. Abraham, DE15909
T08 Neuburg P. Voth, DJ7NQ
O02 Arnsberg S. Wieck, DJ2XM
O33 Wattenscheid (neu) R. Wittlich, DJ9LI
P26 Böblingen P. Placke, DL6FD
P25 Crailsheim Dr. B. Falke, DJ7YI


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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