Kiel, den 29.07.1964
1) Sitzung der Clubversammlung
Wie im letzten Rundschreiben bereits erwähnt wurde, muß die Herbstsitzung der Clubversammlung um zwei Wochen vorverlegt werden. Sie soll nun am 03./04.10.1964 in Kiel, Restaurant Seeburg, Düsternbrooker Weg 2, stattfinden. Die offiziellen Einladungen dazu werden im August ergehen.
Auf der Tagesordnung stehen bisher:
Anträge, die bei der Sitzung behandelt werden sollen, können gemäß § 13 der Satzung von allen Organen des Clubs gestellt werden; sie müssen bis zum 03.09.1964 beim Geschäftsführer eingegangen sein. Die endgültige Tagesordnung wird den Ortsverbänden im September bekanntgegeben.
2) Bayerische Fuchsjagd-Meisterschaft
Anläßlich des gemeinsamen Sommertreffens der Distrikte Bayern-Süd und Schwaben am 13.09. in Unterschondorf am Ammersee wird der Distrikt Bayern-Süd die Bayerische Fuchsjagd-Meisterschaft veranstalten. Die Ausschreibung dazu erscheint im Septemberheft des DL-QTC.
Der Distrikt Bayern-Süd, der auch die diesjährigen deutschen Meisterschaften ausrichtete, hat ohne Zweifel die meisten Erfahrungen auf dem Gebiet der Fuchsjagden. Insofern mag seine Ausschreibung anderen Distrikten und Ortsverbänden, die ähnliche regionale Meisterschaften planen, als Anhalt und Beispiel dienen. Die Veröffentlichung im DL-QTC wird daher der allgemeinen Aufmerksamkeit empfohlen.
Die Bayerische Meisterschaft können selbstverständlich auch nichtbayerische Funkamateure mitmachen und eventuell gewinnen. Der Distrikt würde sich über eine rege Beteiligung von außerhalb Bayerns ganz besonders freuen.
3) Internationaler Mobilwettbewerb in Belgien
Die Abteilung West-Flandern und die Sektion Brügge der Union Belge des Amateurs Emetteurs (UBA) veranstalten am 06.09. in Brügge einen internationalen Wettbewerb Het Brugse Vrije für mobile Amateurfunkstationen, zu dem auch die deutschen Amateure herzlich eingeladen wurden. Der Wettbewerb wird in drei Klassen 80 m; 2 m mit horizontaler Polarisation; 2 m mit vertikaler Polarisation jeweils nur in AM ausgetragen.
Anmeldungen sind möglichst bald, spätestens bis zum 30.08. an den Leiter der UBA-Sektion Brügge, ....., zu richten. Dabei sind anzugeben:
Die Teilnehmergebühr beträgt 50 BFr und schließt eine zusätzliche Versicherung ein. Sie kann beim Start entrichtet werden.
Startort und -zeit sowie weitere Einzelheiten erfahren alle rechtzeitig angemeldeten Teilnehmer von der UBA-Sektion Brügge.
Eine provisorische belgische Mobilfunkgenehmigung muß jeder ausländische Teilnehmer vorher selbst bei Monsieur le Directeur Général des Radiocommunication de la RTT, ....., beantragen unter Angabe von:
Dieser Wettbewerb wurde zu spät bekannt, um ihn noch im DL-QTC ankündigen zu können. Die OV-Vorsitzenden werden daher gebeten, die Mobil-Interessenten hierüber zu unterrichten.
Durch die Aufnahme der Jamaica Amateur Radio Association (JARA), der Radio Amateur Association of Greece (RAAG) und der Radio Society of Ceylon (RSC) hat sich die Zahl der der IARU angehörenden Verbände auf 63 erhöht. Ihre Aufnahme beantragt haben jetzt die Amateur Radio Society of Barbados (ARSB) und die China Radio Association (CRA).
Ähnlich wie in der Region 1 haben sich jetzt auch die Verbände in der Region 2 enger zusammengeschlossen. Sie gründeten im April die Inter-American Union of Radio Amateurs als Region 2 Division der IARU. Zum Vorsitzenden wurde XE1CCP gewählt. Dem Vorstand gehört u. a. auch der aus DL stammende und hier sehr bekannte OM M. A. Czysch, LU3LCA, an.
Die Japan Amateur Radio League möchte alle Funkamateure, die zur Olympiade nach Tokio kommen, während ihres Aufenthaltes in Japan betreuen und bittet sie um Anmeldung beim JARL-Präsidenten OM Keniti Kazii, ......
5) UKW-Lizenzen in Großbritannien
Am 01.06.1964 ist in Großbritannien eine UKW-Amateur-Lizenz ohne Morseprüfung eingeführt worden. Sie gilt für alle UKW-Amateurbereiche über 420 MHz, also nicht für das 2-m-Band. Die Inhaber dieser neuen Lizenzklasse erhalten Rufzeichen aus der Reihe G8AAA-G8ZZZ.
Britische Amateurfernsehstationen führen künftig G6-Rufzeichen mit drei Buchstaben und angehängtem /T.
Das angehängte /P zur Kennzeichnung des Portabel-Betriebs ist jetzt auch in G offiziell eingeführt worden.
Die von der Clubversammlung bei ihrer letzten Sitzung beschlossene Änderung der Ausschlußbestimmungen im § 7 der Satzung hat eine Fülle von Anfragen zur Folge gehabt. Zur allgemeinen Klarstellung sollen daher im folgenden noch einige Erläuterungen dazu gegeben werden.
Daß die Mitteilung über einen Ausschluß keine Begründung zu enthalten braucht, ist kein Freibrief für willkürliche Ausschlüsse. Ein Ausschluß kann immer nur unter der satzungsmäßigen Voraussetzung insbesondere wegen Verstoßes gegen die Interessen des Clubs, bei Schädigung des Ansehens des Clubs oder bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Die genauen Gründe müssen dem Betroffenen insofern schon vorher genannt werden, als im schriftlich oder mündlich Gelegenheit zu geben ist, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Erst wenn das geschehen ist, kann überhaupt ein Ausschluß beschlossen werden, dann allerdings nach freiem Ermessen.
Einspruch und Anrufung eines Schiedsgerichts ist nicht dasselbe. Über Einsprüche, die gegen Ausschlüsse durch Ortsverbands- oder Distriktsvorstände eingelegt werden, entscheidet die jeweils nächste Instanz im Club, d. h. der Distriktsvorstand über Einsprüche gegen Ausschlüsse durch Ortsverbandsvorstände, und der Geschäftsführende Vorstand über Einsprüche gegen Ausschlüsse durch Distriktsvorstände. Die Geschäftsstelle ist keine Einspruchsinstanz; sie nimmt die Einsprüche lediglich entgegen.
Die Anrufung eines Schiedsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn ein Einspruch abgelehnt wurde, oder wenn der Ausschluß durch den Geschäftsführenden Vorstand erfolgte.
Ein Exemplar der Satzung in der jetzt gültigen Fassung liegt diesem Rundschreiben bei. In Verbindung damit sei erneut darauf hingewiesen, daß jedes neue Mitglied gleich nach seiner Aufnahme von der Geschäftsstelle eine Satzung bekommt. Die Ortsverbände brauchen also keine Satzungen zu verteilen.
7) Beiträge für das 3. Quartal 1964
...
Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.01.1964
DX-Referent: I. Falster, DL1EE
DOK: | Ortsverband: |
|
A13 | Hochrhein-Klettgau | F. Indlekofer, DJ2EW |
B07 | Cham | M. Pfeifer, DJ4YK |
F05 | Frankfurt/M. | D. Henke, DJ8BQ |
R01 | Düsseldorf | E. Schmitz, DJ8CM |
K | Mobil-Referent: z.Z. vakant | |
L26 | Bottrop | G. Ruckriegel, DL9SN |
VFDB | Kassenverwalter: K. Sonntag |
Wegen der allgemeinen Urlaubszeit, in der die Veranstaltungen der meisten Ortsverbände ausfallen, wird das nächste OV-Rundschreiben voraussichtlich erst im September erscheinen. Auch die allgemeine Rundspruchtätigkeit ruht bis dahin.
Allen, die ihren Urlaub noch vor sich haben, wünschen wir dafür schönes Wetter und gute Erholung. Von den anderen hoffen wir, daß sie beides gehabt haben.
Mit VY 73 gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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