Kiel, den 17.12.1963
Die traditionelle Weihnachtssendung des Clubs findet am Sonntag, dem 22.12., statt. Die Festansprache hält der Präsident OM Schultheiß, DL1QK. Sie wird als Tonbandaufnahme von DLØDL um 09:00 Uhr auf der Rundspruchfrequenz (ca. 3730 kHz), sowie von DLØBN um 10:00 Uhr auf ca. 3720 kHz, um 11:00 Uhr auf 7055 kHz und um 11:30 Uhr auf 144,149 MHz ausgestrahlt. Die anderen Rundspruchstationen erhalten von der Rundspruchredaktion den Text zur Verlesung.
Eine Ringsendung in der bisher üblichen Form ist diesmal nicht vorgesehen, weil ihre Abwicklung bei den herrschenden Bedingungen zu unsicher erscheint.
Am Sonntag, dem 29.12., wird kein Rundspruch gesendet. DLØDL meldet sich im neuen Jahr am 05.01.1964 zur gewohnten Stunde wieder.
Am Neujahrstag beginnt es; aber was es bedeutet und welche Aufgaben es dem Amateurfunk stellt, scheint vielen OM, darunter auch manchem OVV noch nicht ganz geläufig zu sein. Darauf deuten jedenfalls zahlreiche Zuschriften in letzter Zeit hin.
IQSY ist die Abkürzung für International Quiet Sun Year, d. h. Internationales Jahr der ruhigen Sonne. Es handelt sich dabei um ein weltweites wissenschaftliches Vorhaben zur Erforschung aller von der Sonne beeinflußten Phänomene auf der Erde während des bevorstehenden Sonnenflecken-Minimums.
Das IQSY ist also das Gegenstück zum IGY. Es beginnt am 01.01.1964 und wird sich voraussichtlich über zwei Jahre erstrecken. Alle interessierenden organisatorischen Einzelheiten hat das AFB-Referat im DL-QTC Nr. 10/63 (S. 492/93) veröffentlicht.
Aus dem Beobachtungsprogramm des IQSY kommen für Funkamateure in Betracht:
Diese Aufgaben hat DJ1SB in den AFB-Mitteilungen des DL-QTC Nr. 11/63 (S. 537/38) bereits näher erläutert. Weitere Erklärungen dazu werden im Januarheft 1964 folgen.
An die Ortsverbandsvorsitzenden ergeht die Bitte, ihre Mitglieder auf die erwähnten Aufsätze hinzuweisen oder besser noch das Thema IQSY unter Zuhilfenahme dieser Artikel beim nächsten OV-Abend zu behandeln. Auf Anforderung wird OM Brockmann auch gern noch weiteres Material zur Verfügung stellen.
Bitte sorgen Sie mit dafür, das IQSY zu einem ähnlichen Erfolg für den Amateurfunk werden zu lassen, wie es seinerzeit das IGY gewesen ist, und gewinnen Sie Ihre Mitglieder für die Mitarbeit. Das AFB-Referat hat den Rahmen dafür geschaffen; jetzt gilt es, ihn auszufüllen und die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Je eher, desto besser! Wer gleich von Anfang an mitmacht, wird auch selbst mehr davon haben.
Alle, die sich aktiv an diesem interessanten Vorhaben beteiligen wollen, werden um Anmeldung beim AFB-Referat, OM E. Brockmann, DJ1SB, ....., gebeten. Sie erhalten dann von dort alle nötigen Unterlagen. Bis jetzt haben sich schon annähernd 50 Amateure zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen dieser Aktion, zu der der Club im Oktober zugunsten der von dem Erdbeben in Skopje betroffenen jugoslawischen Funkamateure aufgerufen hatte, sind bisher Sachspenden im Gesamtgewicht von annähernd vier Zentnern bei DJ2OU eingegangen. Weitere sind angekündigt bzw. noch unterwegs. Besonders intensiv haben dazu der Distrikt Nordsee da vor allem der OV Bremen , der OV Wuppertal und einige Industriefirmen beigetragen. Der Distrikt Baden übermittelte außerdem eine Geldspende von DM 115,.
Allen Spendern sei auch an dieser Stelle herzlichst für ihre Hilfe gedankt. Die Aktion soll zum Jahresende abgeschlossen, und das bis dahin eingegangene Material dann dem jugoslawischen Verband SRJ übergeben werden. Im Anschluß daran wird ein endgültiger Bericht folgen.
4) Sonderregelungen Sondergenehmigungen
Clubstation, 2. Standort, Mobilbetrieb usw. werden in der aus dem Jahr 1949 stammenden Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz nicht erwähnt, weil sie damals noch keine Bedeutung hatten. Sie wurden erst im Laufe der Jahre aktuell. Von Fall zu Fall hat das Bundespostministerium dann dankenswerterweise durch zusätzliche Bestimmungen entsprechende Möglichkeiten für die lizenzierten Funkamateure geschaffen. Eine Zusammenstellung darüber existiert jedoch nicht. Weil aber immer wieder danach gefragt wird, sollen im folgenden die wichtigsten, z. Z. geltenden Sonderregelungen erläutert werden.
a) Bei den zuständigen Oberpostdirektionen können beantragt werden:
b) Die ausnahmsweise Zulassung besonderer Frequenzbereiche und Betriebsarten, die in der DVO nicht vorgesehen sind, hat sich das Bundespostministerium vorbehalten. Derartige Sondergenehmigungen werden vom Ministerium nur an entsprechend qualifizierte Funkamateure erteilt. Ihre Gültigkeit wird jeweils auf ein Jahr befristet. Lizenzklasse B ist Voraussetzung. Als Nachweis der Qualifikation gilt im allgemeinen eine Befürwortung durch den DARC. Anträge sind über die DARC-Geschäftsstelle an das BPM zu richten. Z. Z. gibt es Sondergenehmigungen für:
Grundsätzlich gilt für alle drei Sondergenehmigungsarten der Vorbehalt, daß die Auflagen jederzeit geändert und die Genehmigung im Störungsfall oder aus anderem Anlaß jederzeit widerrufen werden können.
Die Befürwortungen sollten ausgesprochen werden bei Anträgen für 160 m durch den DX-Referenten, für Fernschreiben durch den Technischen Referenten des Distrikts oder den OVV, und für Sendeart A5 möglichst durch den Technischen Referenten des Clubs, sonst durch den des Distrikts.
Die mit den erforderlichen Befürwortungen versehenen Anträge können an die Geschäftsstelle des DARC gerichtet werden. Die Geschäftsstelle beantragt die Sondergenehmigungen dann beim BPM, und zwar in Form von Sammelanträgen, die etwa alle drei Monate gestellt werden.
Es sei nochmal betont, daß diese drei Arten von Sondergenehmigungen nur auf Ausnahmefälle beschränkt werden können. Sie kommen nur für Funkamateure in Betracht, die über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, und die auch gerätemäßig die Voraussetzungen erfüllen. Reklame sollte daher für diese Sondergenehmigungen nicht gemacht werden.
5) Jahresabrechnungen der Distrikte und Ortsverbände
...
Ein neuer Organisationsplan nach dem Stand vom 01.01.1964 wird mit dem nächsten Rundschreiben verteilt werden.
Sowohl persönlich als auch im Namen des gesamten Clubvorstands wünschen wir allen Mitgliedern und ihren Angehörigen Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr. Gleichzeitig danken wir Allen, die im vergangenen Jahr, an welcher Stelle auch immer, für den Club tätig waren, herzlichst für ihre Unterstützung, ohne die unser DARC nicht bestehen könnte. In der Hoffnung auf weitere gute Zusammenarbeit grüßen wir
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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