Kiel, den 26.6.1963
1) Ein Dank an den Ortsverband Wolfsburg
Wer Pfingsten der Einladung zum Deutschlandtreffen nach Wolfsburg gefolgt war, wird das nicht bereut haben. Der dortige Ortsverband hatte keine Mühe gescheut, seinen Gästen die Tage so angenehm und erlebnisreich wie nur möglich zu gestalten. Das ist ihm in vollem Umfang gelungen. Dafür sei den Wolfsburger Mitgliedern mit ihrem OVV Gerd Schnabel, DJ7GS, an der Spitze auch an dieser Stelle nochmals aufrichtig gedankt. An das Deutschlandtreffen 1963 wird sich jeder, der dabeigewesen ist, noch lange und gern erinnern.
2) Ergebnisse der IARU-Konferenz 1963
Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertreter der in der Region 1 (Europa und Afrika) zur International Amateur Radio Union gehörenden Amateurverbände, um in persönlicher Aussprache alle internationalen Probleme des Amateurfunks erörtern zu können, und speziell für Europa geltende Richtlinien aufzustellen. Die letzte derartige Tagung hatte 1960 in Folkestone/England stattgefunden. Damals hatte man vereinbart, das nächste Mal nach Schweden zu kommen. Auf Einladung des dortigen Verbandes SSA ist diese Konferenz inzwischen vom 10.15.06.1963 in Malmö veranstaltet worden.
Vertreten waren dabei folgende Verbände: ARI (Italien), DARC, EDR (Dänemark), NRRL (Norwegen), ÖVSV (Österreich), PZK (Polen), REF (Frankreich), RL (Luxemburg), RSF (UdSSR), RSGB (Großbritannien), SRAL (Finnland), SRJ (Jugoslawien), SSA (Schweden), UBA (Belgien), USKA (Schweiz), VERON (Niederlande). Die Bedeutung der Konferenz wurde durch die Teilnahme des ARRL-Präsidenten OM H. Hoover, W6ZH, und des ARRL-Sekretär OM J. Huntooon, W1LVQ, unterstrichen, die nach der IARU-Satzung gleichzeitig Präsident und Sekretär für die gesamte IARU sind. Auch der kanadische Verband hatte einen Beobachter entsandt. Den DARC vertraten der 1. Vorsitzende OM H. Picolin, DL3NE, der UKW-Referent OM Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM, gleichzeitig Leiter des IARU-UKW-Komitees, der Auslandsreferent OM A. Schädlich, DL1XJ, gleichzeitig Mitglied des IARU-Exekutiv-Komitees, und der Geschäftsführer OM H. Hansen, DL1JB.
Ohne an dieser Stelle im einzelnen auf die Abwicklung der Konferenz einzugehen, sollen hier lediglich ihre wesentlichen Ergebnisse aufgezählt werden. Es handelt sich dabei um Beschlüsse, Empfehlungen und Resolutionen, die am letzten Sitzungstag nach entsprechender Vorarbeit in den verschiedenen Ausschüssen fast durchweg einstimmig von der Vollversammlung der Konferenz angenommen wurden.
A) Grundsätzliches
Um den Bestand des Amateurfunks auch in Zukunft zu sichern, muß die breite Öffentlichkeit noch mehr als bisher mit seinen Idealen und Zielen vertraut gemacht werden. Diese Aufgabe erfordert neben den Anstrengungen der einzelnen Verbände in ihren Ländern auch eine intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Mit zu diesem Zweck sollen in der IARU-Region 1 Arbeitsgruppen gebildet werden, die mit entsprechenden Aufträgen zwischen den Konferenzen tätig sind. Ferner gehört dazu, daß der Amateurfunk in den Entwicklungsländern durch tatkräftige Hilfe gefördert wird, und daß die der IARU noch nicht angehörenden Amateurverbände zum Eintritt veranlaßt werden. Schließlich ist für eine wirkungsvolle Interessen-Vertretung der Amateure bei allen Funkverwaltungskonferenzen zu sorgen. In diesem Sinne wird die IARU-Region 1 im Herbst 1963 einen Beobachter zu der dann in Genf stattfindenden Weltraumfunk-Konferenz des Internationalen Fernmeldevereins (ITU) entsenden.
B) Die KW-Bänder
Aus der Erkenntnis heraus, daß die zunehmende Zahl der Funkamateure in aller Welt eine möglichst sinnvolle Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Bänder erfordert, hatte die RSGB entsprechende Richtlinien für die Technik und die Betriebsabwicklung im Amateurfunk ausgearbeitet. Dieser Aufsatz soll in den Zeitschriften aller Verbände abgedruckt und propagiert werden.
Der Europäische Bandplan wurde dahingehend ergänzt, daß im 20-m-Band 10 kHz für Fernschreiben reserviert werden sollen, und daß die Telefonie-Teilbereiche in ihrer ganzen Breite für alle Telefoniearten gelten, d. h. daß SSB nicht mehr allein auf die oberen Bandgrenzen beschränkt bleibt. Im einzelnen gilt demnach künftig folgender Plan:
3500 | 3600 kHz | nur Telegrafie |
3600 | 3800 kHz | nur Telefonie |
7000 | 7050 kHz | nur Telegrafie |
7050 | 7100 kHz | Telegrafie und Telefonie |
14.000 | 14.100 kHz | nur Telegrafie |
14.100 | 14.110 kHz | Telegrafie und Fernschreiben |
14.110 | 14.350 kHz | Telegrafie und Telefonie |
21.000 | 21.150 kHz | nur Telegrafie |
21.150 | 21.450 kHz | Telegrafie und Telefonie |
28.000 | 28.200 kHz | nur Telegrafie |
28.200 | 29.700 kHz | Telegrafie und Telefonie |
Für das 160-m-Band wurde keine Unterteilung festgelegt, weil dieses Band nur in wenigen Ländern und dort meistens nur mit unterschiedlichen Teilbereichen freigegeben ist. Es wurde lediglich vereinbart, die Frequenzen zwischen 1825 und 1835 kHz für den Verkehr mit finnischen und niederländischen, sowie ggfs. auch mit deutschen Amateuren freizuhalten, mit der Maßgabe, daß zwischen 1825 und 1832 kHz nur in Telegrafie, und zwischen 1832 und 1835 kHz nur in SSB gearbeitet werden soll. Diejenigen Verbände, in deren Land bisher keine Frequenzen im 160-m-Band für den Amateurfunk offen sind, wurden aufgefordert, sich bei ihren Fernmeldeverwaltungen erneut darum zu bemühen.
Alle Rundsprüche und Morseübungssendungen innerhalb der Region 1 sollen möglichst auf einer gemeinsamen Frequenz ausgestrahlt werden. (Dieser Empfehlung stimmte der DARC allerdings nicht zu.) Das Exekutiv-Komitee wurde beauftragt, im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Verbänden einen entsprechenden Zeitplan aufzustellen.
Als Maßnahme gegen Eindringlinge, d. h. amateurfremde Stationen auf den Exklusiv-Bändern wurde die Bildung ständiger Beobachter-Gruppen in allen Verbänden vereinbart. Sie sollen sämtliche Übertretungen der internationalen Vollzugsordnung für den Funkdienst erfassen und über die jeweiligen Verbände in der laut VO Funk, Genf 1959, Anhang 7, für solche Fälle vorgesehenen Form ihren nationalen Fernmeldeverwaltungen melden. Darüber hinaus sollen derartige Meldungen untereinander ausgetauscht werden, damit die Beschwerden ggfs. von mehreren Seiten vorgebracht werden können.
C) KW-Conteste
Bei allen Contesten ist auf die Einhaltung des europäischen Bandplans zu achten. Auf Vorschlag des DARC wurde allen Verbänden empfohlen, für nationale Wettbewerbe jedoch jeweils nur Teile der einzelnen Bänder in Anspruch zu nehmen.
Es wird angestrebt, alle internationalen KW-Wettbewerbe jährlich an gleichbleibenden Wochenenden zu veranstalten. Die Contest-Ausschreibungen sollen spätestens ein Vierteljahr vor dem Wettbewerb an die anderen Verbände verteilt werden, um sie überall rechtzeitig in den Zeitschriften veröffentlichen zu können.
Der russische Verband RSF wurde beauftragt, einheitliche Regeln für alle internationalen KW-Conteste auszuarbeiten und den Verbänden im Laufe des nächsten Jahres zur Stellungnahme zu geben.
D) UKW
Die Regeln für die internationalen und subregionalen UKW-Conteste wurden überarbeitet und ergänzt. U. a. wurde vereinbart, daß die subregionalen Conteste am ersten Wochenende im März, Mai und Juli in der Zeit vom Samstag 18:00 GMT bis Sonntag 18:00 GMT stattfinden sollen. UKW-Feldtage sollen mit den Wettbewerben koordiniert werden.
Eine Liste sämtlicher, auch nationalen Wettbewerbe wird vom Sekretär des UKW-Komitees jährlich aufgestellt werden. Er wird außerdem ein Verzeichnis aller nationalen UKW-Diplome schaffen.
Ein besonderes UKW-Diplom der IARU-Region 1 ist in Vorbereitung.
Der Bereich 145,75145,85 MHz soll für SSB-Betrieb reserviert werden. (RSGB und SRAL werden sich aus internen Gründen allerdings vorerst noch nicht an diese Empfehlung halten können.)
Für die Anerkennung von UKW-Rekorden und Meteor-Scatter-QSOs müssen künftig gewisse Mindest-Bedingungen erfüllt werden.
Das aus allen nationalen UKW-Referenten bestehende UKW-Komitee der IARU-Region 1 wird als ständige Arbeitsgruppe weitergeführt. Falls vor der nächsten IARU-Konferenz eine Sitzung des Komitees nötig wird, soll diese in Deutschland stattfinden.
E) QSL-Karten
Über die QSL-Büros der Verbände sollen künftig nur noch Karten vermittelt werden, die
F) Europäische Fuchsjagdmeisterschaft
Die Meisterschaft soll künftig alle zwei Jahre ausgetragen werden. Die dafür geltenden Regeln werden jetzt festgelegt. In diesem Jahr wird die Fuchsjagdmeisterschaft vom 23.29.08. in Wilna stattfinden. 1965 will der polnische Verband PZK die Durchführung übernehmen.
G) IQSY
Allen Verbänden wurde empfohlen, sich an den Vorhaben im internationalen Jahr der ruhigen Sonne (IQSY) zu beteiligen und dabei mit der RSGB sowie dem DARC zusammenzuarbeiten, die in Verbindung mit den zuständigen Instituten die Auswertung übernehmen werden.
H) Europäische Lizenzbestimmungen
Zur Sammlung aller europäischen Lizenzbestimmungen und mit dem Auftrag, daraus bis zur nächsten IARU-Konferenz einen Entwurf für einheitliche Amateurfunkbestimmungen in Europa vorzubereiten, wurde eine ständige Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter von RSGB, REF, DARC, SRAL, SRJ, UBA und VERON angehören sollen.
I) Beiträge
Als finanziellen Beitrag werden die Verbände auch 1964 bis 1966 jährlich 50 Schweizer Centimes pro lizenziertes Mitglied an die IARU-Region 1 zahlen; das sind für den DARC ca. DM 3500, im Jahr.
J) Wahlen
Einstimmig wiedergewählt wurden
Die nächste Konferenz der IARU-Region 1 soll im Jahre 1966 stattfinden. Die Ausrichtung hat der jugoslawische Verband SRJ übernommen.
3) Deutsche Fuchsjagdmeisterschaft
Im Hinblick darauf, daß im nächsten Jahr keine europäischen Fuchsjagdmeisterschaft stattfindet, wird die erste Deutsche Fuchsjagdmeisterschaft nicht, wie im letzten OV-Rundschreiben angekündigt, noch in diesem Herbst, sondern erst im Frühjahr 1964 ausgetragen. Die Regeln dafür sollen den für die europäischen Meisterschaften geltenden entsprechen. Um allen Distrikten und Ortsverbänden die Möglichkeit zu geben, sich schon jetzt darauf einzurichten, werden die bei der IARU-Konferenz in Malmö vereinbarten Regeln in einem der nächsten OV-Rundschreiben veröffentlicht werden.
4) Merkblatt für die Ortsverbände
Diesem Rundschreiben liegt ein neues Merkblatt für die Ortsverbände bei. Darin sind alle organisatorischen Einzelheiten zusammengestellt, soweit sie für den Ortsverband von Bedeutung sind. Das alte Merkblatt und die im Dezember verteilte, vervielfältigte Beitragsregelung sind dadurch überholt und sollten daher aus den OV-Unterlagen entfernt werden.
Die Kassenverwalter der Ortsverbände erhalten gleichfalls ein Exemplar dieses Merkblatts. Weitere Stücke können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
5) Bestimmungen über den Amateurfunk
Mit diesem Rundschreiben werden ferner zwei Sonderdrucke aus der neuen Starthilfe für Funkamateure verteilt, und zwar Bestimmungen über den Amateurfunk, sowie die zur Zeit noch gültige Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz vom 23.03.1949. Auch von diesen Blättern können weitere Exemplare für den Bedarf im Ortsverband bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
6) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.01.1963
DOK: | Ortsverband: |
|
A09 | Dreiländereck | R. Völker, DJ1QS |
A25 | Singen | P. Nitt, DJ6CQ |
F17 | Wetterau | (neue Bezeichnung des bisherigen OV Bad Nauheim) |
L14 | Moers | W. Partmann, DJ8UR |
M06 | Kiel | K. Reiner, DJ6TO |
N01 | Bielefeld | L. Kempe, DJ6IJ |
N18 | Recklinghausen | K. Synock, DL9XH |
P20 | Schwäbisch Hall | Dr. E. Windisch, DJ1BV |
P11 | Stuttgart | H. Kieger, DL3FW |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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