Kiel, den 24.7.1961

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 7/61


ÜBERSICHT:


1) 160 m

Bei der Internationalen Funkverwaltungskonferenz 1959 in Genf wurde die Bundesrepublik bekanntlich den Kreis derjenigen Staaten der Region I einbezogen, die auch im 160-m-Band, und zwar im Frequenzbereich 1715–2000 kHz Amateurfunk zulassen können. Die betreffende Fußnote der VO Funk besagt, daß maximal 200 kHz zugewiesen werden können, daß die Sendeleistung auf 10 W beschränkt werden muß, und daß die in diesem Bereich tätigen kommerziellen Funkdienste absoluten Vorrang behalten, d. h. durch den Amateurfunk in keiner Weise gestört werden dürfen.

Manche OM sind nun der Auffassung, daß das 160-m-Band daraufhin in Deutschland automatisch am 01.05.1961 hätte freigegeben werden müssen. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Genau genommen ist das Deutschland in Genf zugestandene Recht nämlich zunächst nur die offizielle Bestätigung einer von der Deutschen Bundespost schon seit einigen Jahren intern getroffenen Regelung. Ab 1955 erteilte das BPM deutschen Funkamateuren entgegenkommenderweise auf besonderen Antrag und unter gewissen Auflagen 160-m-Lizenzen für die Wintermonate, obwohl es nach der damals gültigen internationalen VO Funk an sich gar nicht dazu in der Lage war. Offiziell besteht diese Möglichkeit erst seit dem 01.05.1961. Inwieweit sie künftig ausgenutzt werden kann, werden entsprechende Verhandlungen mit der Bundespost noch ergeben.

In diesem Zusammenhang ist auch noch eine in Genf auf Betreiben einiger Staaten zusätzlich getroffene Vereinbarung zu berücksichtigen, derzufolge Frequenzen im 160-m-Band für den Amateurfunk nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Nachbarländern freigegeben werden können. Das bedeutet, daß die Deutsche Bundespost dem Ausland, und zwar vor allem den skandinavischen Staaten wegen ihres sehr umfangreichen Seefunkdienstes in diesem Bereich, eine Gewähr für die Vermeidung von Störungen ihrer Dienste auf 160 m durch deutsche Funkamateure bieten muß. Das unter diesen Umständen eine generelle Freigabe kaum möglich ist, leuchtet ein.

In den vergangenen Jahren konnte während der Wintermonate nachts auf 1825–1835 kHz in A1 mit max. 10 W gearbeitet werden. Der DARC strebt nun an, daß deutsche Funkamateure künftig ohne zeitliche Beschränkung auf einem 50 kHz breiten Bereich des 160-m-Bandes arbeiten können. Eine höhere Sendeleistung als bisher scheitert daran, daß die VO Funk 10 W ausdrücklich als Maximum festgesetzt hat. Auch in Zukunft sollten 160-m-Genehmigungen nur auf besonderen Antrag und nur an Inhaber einer B-Lizenz erteilt werden. Wo und wie die Anträge zu stellen sind, wird u. a. davon abhängen, wie groß der Kreis der Interessenten ist. Um das beurteilen zu können, ergeht hiermit an alle OVVs die Bitte, der Geschäftsstelle bis zum 15.09.1961 die ungefähre Zahl, noch besser aber gleich die Namen und Rufzeichen der ernsthaft an einer 160-m-Lizenz interessierten OM ihres Ortsverbandes zu nennen. Von vornherein sei darauf aufmerksam gemacht, daß das 160-m-Band nicht etwa als „Ausweichwelle“ für 80 m angesehen werden kann. Eventuelle Sondergenehmigungen sollen in erster Linie Ausbreitungsuntersuchungen u. ä. ermöglichen, aber keine bloßen Unterhalts-QSOs.


2) Neue deutsche Rufzeichenliste

Die Rufzeichenliste der deutschen Amateurfunkstellen – Ausgabe April 1961 ist jetzt fertig geworden und wird zur Zeit von den Oberpostdirektionen an alle lizenzierten Funkamateure verteilt. An Interessenten ohne Lizenz wird sie für DM 1,90 abgegeben. Bestellungen sind an die Zeitungsstelle des zuständigen Postamts zu richten.

Die neue Liste enthält die Rufzeichen bis einschl. DJ6ZZ. Leider ist aber offenbar die gesamte Auflage insofern verdruckt, als nach DL3XE auf Seite 42 zunächst auf den Seiten 43–58 die Rufzeichen DL9IG bis DJ1CM erscheinen, und erst auf Seite 59 mit DL3XF weitergeht. Dafür folgt später auf DL9IF auf Seite 116 gleich DJ1CN auf Seite 117. Rufzeichenmäßig schließt also an Seite 42 die Seite 59 an, und die Seiten 43–58 gehören zwischen die Seiten 116 und 117. Da wie gesagt die ganze Auflage davon betroffen ist, hat es im Moment keinen Zweck, deswegen bei der OPD zu reklamieren und die Listen zum Umtausch zurückzugeben. Sie werden voraussichtlich bis zum nächsten Neudruck so verwendet werden müssen.


3) Wiederholung der Rundspruch-Sondersendung vom 09.07.

Der Deutschland-Rundspruch brachte am 09.07. eine vielbeachtete Sondersendung, in der Bandaufnahmen von Aurora-Signalen von Rundfunkstationen im 21-MHz-Band, Aurora-Signalen von CW-Stationen im 2-m-Band, Funksignalen von Satelliten auf 20 und 108 MHz, Überreichweiten-Signalen von UKW-Rundfunkstationen im 3-m-Band, sowie schließlich der sogenannten Short-Skip-Säge im 28-MHz-Band vorgeführt und ausführlich kommentiert wurden. Diese Sendung hat ein so starkes Echo gehabt, daß sie am Sonntag, dem 30.07. im Anschluß an den Deutschland-Rundspruch wiederholt werden soll. Die ausgewählten Beispiele und die dazu gegebenen Erklärungen lassen das Typische der verschiedenen Signale deutlich erkennen.

Viele Funkamateure haben derartige Zeichen schon oft gehört, ohne sich über ihren Ursprung klar zu sein. Ihnen soll diese Vorführung künftig eine richtige Beurteilung ermöglichen. Darüber hinaus soll sie ganz allgemein das Interesse für solche Phänomene wecken. Wer sich intensiver mit diesen Dingen beschäftigen und vielleicht auch aktiv an den gemeinsamen Beobachtungen beteiligen will, sollte daher am kommenden Sonntag die Wiederholung der Sondersendungen nicht versäumen.

Der Deutschland-Rundspruch selbst wird während der Sommermonate in verkürzter Fassung mit Funkwetterberichten und eventuellen Aurora-Vorwarnungen sowie sonstigen wichtigen Mitteilungen zur gewohnten Zeit, also sonntags um 08:45 Uhr auf 80 m von DLØHH und DJ1SB gesendet. Am 03. und 10.09. wird der wegen des UKW-Tests und der Weinheimer UKW-Tagung ganz ausfallen.


4) Funkausstellung 1961 in Berlin

Bei der diesjährigen Deutschen Rundfunk-, Fernseh- und Phono-Ausstellung, die in der Zeit vom 25.08.–03.09. nach 22 Jahren erstmals wieder in Berlin stattfindet, wird auch der DARC vertreten sein. Der vom Distrikt Berlin betreute Stand befindet sich in der Halle 1/Ost (Ostpreußen), Stand-Nr. 104/105.


5) Europäische Fuchsjagd-Meisterschaft

Am 04./05.08.1961 veranstaltet der schwedische Verband Sveriges Sändareamatörer (SSA) in Stockholm die erste Europäische Fuchsjagd-Meisterschaft für Funkamateure. Einzelheiten wurden im DL-QTC Nr. 5/61 auf Seite 230/1 veröffentlicht.

Wie die SSA jetzt mitteilen, nehmen sie Anmeldungen dazu entgegen der ursprünglich gemachten Terminangabe (15.05.) auch jetzt noch an. Es stehen sogar noch einige Privatquartiere zu sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung. Nachmeldungen sind unmittelbar an den SSA-Präsidenten OM C. E. Tottie, SM5AZO, ....., zu richten.


6) OV-Diplome

Im Laufe der letzten Jahre haben einige Ortsverbände besondere, auf ihre Stadt oder ihren Kreis bezogene Amateurfunk-Diplome geschaffen. Das letzte in dieser Reihe ist das „Siegerlanddiplom O16“. Der jeweilige Anlaß und die gute Absicht, die die Stifter dabei geleitet hat, sollen keineswegs verkannt werden. Andererseits ist man aber überall bestrebt, der oft zitierten Diplom-Inflation zu begegnen. Bei jedem IARU-Kongreß war bisher die Rede davon, daß Diplome keine Massenartikel werden dürfen, und daß sich die Verbände daher bei der Stiftung neuer Diplome zurückhalten sollten. Das gilt auch für den DARC.

Die IARU wird demnächst eine Liste der von ihr anerkannten Diplome herausgeben. Sie wird dabei einen strengen Maßstab anlegen und nur Diplome berücksichtigen, die eine echte Leistung dokumentieren und nicht bloß eine QSL-Karten-Bestätigung sind.

Unter diesen Umständen sollte künftig von der Stiftung neuer OV-Diplome abgesehen werden. Der DARC wäre jedenfalls nicht in der Lage, sie in irgendeiner Form zu propagieren oder ihnen gar zu einer internationalen Anerkennung zu verhelfen.


7) Nochmals: Neuaufnahmen in den DARC

In vielen Ortsverbänden ist eine Probezeit für neue Mitglieder schon seit langem üblich; allerdings in einer etwas anderen Form, als sie in der neuen Geschäftsordnung vorgesehen ist und im letzten OV-Rundschreiben erläutert wurde. Trotzdem ist nichts an ihr auszusetzen.

In diesen OVen nehmen Interessenten eine Zeitlang als Gäste, d. h. ohne Beitragszahlung an den OV-Veranstaltungen teil. Dadurch können sie sich unverbindlich mit den Gepflogenheiten sowie den Anforderungen des Amateurfunks vertraut machen, und der Ortsverband lernt die Bewerber dabei näher kennen. Auf diese Weise kommt der Anwärter, wenn er dem OV geeignet erscheint, gewissermaßen von selbst zu den in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Referenzen, braucht also nicht noch obendrein eine beitragspflichtige Probezeit zu absolvieren. Diese ist nur dann zu verlangen, wenn ein Bewerber ohne Referenzen gleich von Anfang an allen übrigen DARC-Leistungen (DL-QTC, QSL-Vermittlung usw.) beteiligt werden will.


8) OV-Anteile für das 2. Quartal 1961

...


9) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960

DOK: Ortsverband:
A15 Renchtal O. Vogt, DJ2AN
A26 Rastatt (neu) W. Heller
G12 Porz H. Sturm, DJ4UK
H32 Lehrte (neu) O. Lauenstein, DE14335
I DV: R. Fassel, DJ1OL
O29 Brilon (neu) H. Riehl, DE13359
P25 Crailsheim W. Otter, DL9PW


Im August fährt die Geschäftsstelle nur mit halber Kraft; in der ersten Monatshälfte wird DL1FM, in der zweiten DL1JB auf Urlaub sein. Wir bitten um Verständnis dafür, daß dann nicht alles postwendend erledigt werden kann. Das nächste OV-Rundschreiben wird voraussichtlich Anfang September erscheinen.

Allen, die ihren Sommerurlaub noch vor sich haben, wünschen wir gute Erholung, schönes Wetter und viel Vergnügen; den übrigen: ..... gehabt zu haben.

Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


PS) Redaktionsschluß für die Septembernummer des DL-QTC

Der August ist auch bei der Schriftleitung und beim Verlag des DL-QTC Urlaubsmonat. Mit Rücksicht darauf ist der Redaktionsschluß für die Nr. 9/61 (September) eine Woche vorverlegt worden. Distrikts- und OV-Nachrichten, die im September unter „DARC-Mitteilungen“ veröffentlicht werden sollen, müssen daher spätestens am 03.08. bei der Geschäftsstelle vorliegen.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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