Kiel, den 23.2.1961

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 2/61


ÜBERSICHT:


1) Deutschlandtreffen 1961

Das Programm des diesjährigen DARC-Deutschlandtreffens zu Pfingsten in Dortmund nimmt Gestalt an. Das Treffen beginnt am Freitag, dem 19.05. mit einer Sternfahrt der mobilen Funkstationen, die ihren fröhlichen Ausklang bei einer gemeinsamen Besichtigung Dortmunder Brauereien finden soll. (Dann können die „Promille“ nicht mehr gefährlich werden!)

Der Sonnabend bringt technische Fachvorträge, Gruppentreffen und einen weiteren Mobil-Wettbewerb. Dem Sieger winkt eine Freiballonfahrt, deren Start im Tagungsgelände erfolgt. Eine Industrie-Ausstellung wird neueste Amateurgeräte und Einzelteile zeigen. Den gesellschaftlichen Höhepunkt der Veranstaltung wird das traditionelle HAM-Fest am Abend des Pfingst-Sonntags bilden.

Alle Einzelheiten über das Treffen werden in den nächsten Nummern des DL-QTC erscheinen. Weitere Auskünfte erteilt das Tagungsbüro des DARC-Deutschlandtreffens 1961 ......


2) Schwarzsender

Mit der Feststellung, daß das Schwarzsender-Unwesen in letzter Zeit leider erheblich zugenommen hat, verrät man wohl kein Geheimnis. Hand in Hand damit geht fast immer ein Rufzeichenmißbrauch, also eine zumindest mittelbare persönliche Schädigung des rechtmäßigen Lizenzinhabers.

Sehr oft handelt es sich bei den Schwarzsendern um Jugendliche, die sich der Ungesetzlichkeit ihres Tuns meist durchaus bewußt sind, es aber damit zu entschuldigen versuchen, daß sie ja doch noch keine Lizenz bekommen könnten. Viele bilden sich dabei sogar ein, daß sich auf diese Weise eine Herabsetzung des Lizenzierungsalters erzwingen ließe, weil die Behörden wohl schließlich resignieren würden. Das Gegenteil ist der Fall. Jeder jugendliche Schwarzsender trägt nur dazu bei, daß die Bundespost allen vorzeitigen Lizenzierungen gegenüber immer kritischer wird. Eine Behörde läßt sich nicht unter Druck setzen.

Die Folgen des Schwarzsendens sind innerhalb des DARC schon so oft erläutert worden, daß sie hier nicht alle im einzelnen wiederholt zu werden brauchen. Es sei daher nur an den Fall erinnert, wo ein Schwarzsender den Funkbetrieb eines Flugplatzes derart störte, daß die Verbindung zu ankommenden Flugzeugen unterbrochen und deren sichere Landung gefährdet wurde.

Die Zunahme der Schwarzsenderei ist zum Teil wohl durch die unverständliche Milde zu erklären, mit der solche Fälle in letzter Zeit meistens behandelt wurden. Das Risiko, das ein Schwarzsender eingeht, scheint immer geringer zu werden. Ja, wer sich als Rundfunk-Schwarzsender betätigt, kann sogar damit rechnen, daß der Rundfunk ihm noch obendrein einen guten Job gibt und ihn groß herausstellt. Hier wäre es an sich Aufgabe der Gerichte, mal einige abschreckende Exempel zu statuieren. Oft sieht es aber so aus, als ob man sich dort ebenso wenig wie die breite Öffentlichkeit darüber im klaren ist, was ein Schwarzsender für Schaden anrichten kann. Viele halten das Schwarzsenden offenbar immer noch für einen bloßen Dummen-Jungen-Streich. In solchen Fällen ist Aufklärung durch die Ortsverbände besonders nötig. Sie darf sich aber nicht nur auf die Mitglieder beschränken sondern muß – z. B. über die örtliche Presse – auch die Allgemeinheit erfassen. Im Interesse aller ordentlichen Funkamateure sollte man sich dabei auch nicht scheuen, päpstlicher zu erscheinen als der Papst – so unpopulär das auch zunächst sein mag. Dazu gehört, daß DARC-Mitglieder, die als Schwarzsender erkannt sind und einer Aufforderung zur Einstellung des Betriebs nicht Folge leistet, unabhängig davon, ob ihr Verstoß gerichtliche verfolgt wird oder nicht, aus dem DARC ausgeschlossen werden.

Die meisten Schwarzsender gehören dem DARC allerdings gar nicht an, und gelegentlich handeln sie wohl tatsächlich in Unkenntnis der Bestimmungen und der möglichen Folgen. Wo so etwas erkannt wird, sollte sich der Ortsverband ungehend einschalten, ehe größeres Unheil passiert. In den DARC aufgenommen werden sollten die Betreffenden aber erst dann, wenn sie in einer Probezeit bewiesen haben, daß sie wirklich „bekehrt“ sind. Genauso falsch wie jede Unterstützung oder auch nur stillschweigende Duldung von Schwarzsendern wäre es aber, Personen, gegen die bereits ein Verfahren wegen Schwarzsendens schwebt, dann noch in den DARC aufzunehmen. Dadurch würde sich der Ortsverband nachträglich mit Handlungen des Schwarzsenders identifizieren und womöglich dafür mitverantwortlich gemacht werden.


3) Wie sich der DARC entwickelte

Folgende Zahlen zeigen vielleicht am besten die Entwicklung des DARC in den zehn Jahren seines Bestehens:

am

01.01.51    01.01.56    01.01.61
Ortsverbände 215 253 332
Mitglieder (einschl. Korporative) 4963 6740 12.292
davon mit Lizenz ca. 2000 3341 5900

Interessieren wird in diesem Zusammenhang auch die ungefähre berufsmäßige Gliederung der Mitglieder des DARC:

Elektro- und HF-Technik (einschl. Rundfunk; ohne Post) 30 %
Verwaltung, Behörden, Banken u. ä. (ohne Post) 17 %
Studenten und Lehrlinge 11 %
Metallindustrie (einschl. Bergbau und verwandte Berufe) 10 %
Post (Technik und Verwaltung)

9 %

Wissenschaft und Erziehung 5,5 %
Schüler 5 %
Ärzte 3 %
Chemische Industrie 3 %
Sonstige Berufe 6,5 %

100 %

Da die Berufsangaben in den DARC-Unterlagen teilweise schon zehn Jahre alt sind und sich in manchen Fällen inzwischen sicherlich geändert haben, sind diese Zahlen natürlich nur Näherungswerte.


4) TVI

Im OV Hamburg werden z. Z. Ermittlungen angestellt, welche Fernsehgeräte besonders durch TVI gestört werden. Es hat sich dabei herausgestellt, daß ein beachtlicher Prozentsatz nur im HF-Teil, d. h. an der ersten NF-Vorröhre nach dem Diskriminator, und zwar speziell bei den neuen Geräten mit gedruckter Schaltung und FTZ-Prüfnummer, gestört wird. Da diese Feststellung von Bedeutung sein kann, wird gebeten, ähnliche Beobachtungen OM R. Rapcke, DL1WA, ....., zur Kenntnis zu bringen.


5) Deutschland-Rundspruch

Nach dem Ausfall von DLØDL wird der Deutschland-Rundspruch bis auf weiteres nach folgendem Plan gesendet:

Sonntags um 08:45 Uhr auf 80 m von DL1DS (Heidelberg-Königsstuhl) und DLØHH (Hamburg), auf 2 m von DJ1SB (Wiesbaden) und DL9AR/A (Bissendorf/Hann.);

10:00 Uhr

auf 80 m von DLØBN (Berlin).

Mitteilungen für den Rundspruch können an die Redaktion z. Hd. OM H. Rühsen, DL1RX, ....., und auch an OM E. Brockmann, DJ1SB, ......, gerichtet werden.


6) Amateurfunk-Fernschreiben

Für dieses Jahr hat das BPM folgenden Stationen unter den im DL-QTC Nr. 8/60, Seite 371 ff. (Aufsatz von DL1GP) genannten Bedingungen Sondergenehmigungen für Funkfernschreiben erteilt: DLØHL, DL1GP, DL1WG, DL3OK, DL3WU, DL6AW, DL6DO, DL6GL, DL6NA, DL6VH, DL9GJ, DL9PF, DJ1GJ, DJ1PL, DJ2BY, DJ2ZV, DJ3CA, DJ3QC, DJ4KW, DJ6FS.


7) DM-Lizenzen

Nach einer jetzt veröffentlichten Rufzeichenliste gibt es z. Z. 248 DMs mit eigenen Stationen; 269 Klubstationen; 496 DMs, die an einer bestimmten Klubstation arbeiten, ohne selbst eine Station zu haben.

Die Art der Lizenz kommt jeweils im Rufzeichen zum Ausdruck, und zwar führen

Amateure mit eigenen Stationen den Kenner DM2 mit drei Buchstaben (z. B. DM2ABA),
Amateure mit Klubstationen den Kenner DM3, 4 oder 5 mit zwei Buchstaben (z. B. DM3GA),
Amateure ohne Stationen den Kenner DM3, 4 oder 5 mit drei Buchstaben (z. B. DM3ZGA.

Bei allen Rufzeichen kennzeichnet der letzte Buchstabe den Verwaltungsbezirk, in dem der betreffende OM seinen Standort hat (A–O). Die Rufzeichen der OM ohne Stationen ergeben sich aus dem Rufzeichen der Klubstation, an der sie arbeiten dürfen, indem dort hinter der Zahl noch ein Kennbuchstabe (beginnend mit Z und weiter gegen das Alphabet ohne Q) eingefügt wird. Beispiel: DM3ZGA ist ein Funkamateur ohne eigene Station an der Klubstation DM3GA.


8) OV-Nachrichten im DL-QTC

Es muß mal wieder daran erinnert werden, daß Distrikts- und OV-Nachrichten, die unter der Rubrik „DARC-Mitteilungen“ im DL-QTC erscheinen sollen, nur an die Geschäftsstelle zu richten sind, weil dort die DARC-Mitteilungen zusammengestellt werden. Die entsprechenden Texte müssen spätestens am 10. des Vormonats hier vorliegen, wenn sie in das folgende DL-QTC aufgenommen werden sollen. Also bitte keine OV-Nachrichten an die Redaktion oder an die Druckerei schicken. Von dort werden sie doch erst an die Geschäftsstelle gegeben; und dann ist der 10. evtl. schon vorbei, so daß die betreffende Notiz erst einen Monat später ins DL-QTC kommen kann. Da der für die DARC-Mitteilungen zur Verfügung stehende Raum begrenzt ist, wird ferner darum gebeten, dafür nur solche OV-Nachrichten vorzusehen, die auch über den Bereich des betreffenden OVs hinaus noch ein gewisses Interesse haben.


9) Beiträge für das 1. Quartal 1961

...


10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960

DOK:

Ortsverband:

D Techn. Referent: Helmut Eichholz, DL7BM
D01 Charlottenburg Johannes Eckert, DL7CE
F12 Kassel Konrad Belendorff, DJ3LA
H13 Hannover Erwin Hunold, DJ3JT
H22 Seesen Helge Haensel, DJ1WM
K Techn. Referent: Alfred Trossen, DL6YP
K Verbdg. z. OPD Koblenz: Dr. Ernst Arnold, DJ2XZ
P12 Tübingen Kurt Roth, DJ6KG
P27 Schramberg (neu) Klaus Beck, DJ5ZN
Q02 St. Ingbert Franz Preßmann, DL8CA


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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