Kiel, den 25.1.1961

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 1/61


Für die freundlichen Weihnachts- und Neujahrsgrüße die von so vielen Ortsverbänden und Mitgliedern an die Geschäftsstelle gerichtet wurden, sei hiermit nochmals herzlichst gedankt, verbunden mit den besten Wünschen für 1961.


ÜBERSICHT:


1) Genehmigung und Kennzeichnung des Mobil-Betriebs

Bei Fahrzeugkontrollen, bei polizeilichen Ermittlungen und in ähnlichen Situationen haben die Besitzer von Mobil-Stationen schon häufig eine Bescheinigung entbehrt, mit der sie das Rechtmäßige ihres Tuns jederzeit ohne langatmige Erklärungen hätten nachweisen können. Einige Oberpostdirektionen stellten daher auf Wunsch bereits entsprechende Bestätigungen aus, die aber nur ein Behelf waren. Außerdem war die Kennzeichnung des mobilen Betriebs im Unterschied zum portablem Betrieb bisher nicht eindeutig geregelt. Diese Unsicherheiten werden durch die folgende Verfügung behoben, die das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (BPM) unter dem Aktenzeichen IIb D 1 5470-0 Nr. 2354 am 22.12.1960 erlassen hat:

„Auf Antrag kann dem Inhaber einer Sende- und Empfangsgenehmigung für eine Amateurfunkstelle zusätzlich genehmigt werden, Amateurfunkanlagen in einem Fahrzeug (Kfz; Motorrad; Motor-, Segel-, Ruder- oder Paddel-Boot) zu errichten und zu betreiben. Der § 7 (3) der DVO zum AFuG gilt dafür sinngemäß. Beim Betrieb der beweglichen Amateurfunkstelle ist das der festen Amateurfunkstelle zugeteilte Rufzeichen, und zwar bei Telegraphie mit angehängten „/m“ und bei Sprechfunk mit angehängten Wort „mobile“ zu benutzen. Die Genehmigung ist auf Seite 3 oder 4 der Urkunde unter Angabe der Fahrzeugart einzutragen. Dabei ist ausdrücklich zu vermerken, daß die Zusatzgenehmigung nur für Fahrten innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland gilt. Um Verwechslungen mit Rufzeichen zu vermeiden, die mit der Genehmigung zur Mitbenutzung einer Amateurfunkstelle zugeteilt worden sind (z. B. DL9EQM), wird das FTZ beauftragt, für diese Rufzeichen anstelle des angehängten Buchstabens „M“ einen anderen Buchstaben festzulegen und den OPDn mitzuteilen.

Für Segel- oder Motor-Sportflugzeuge, Ballons jeder Art, für Flugzeuge der gewerblichen Luftfahrt sowie für in See gehende Schiffe ist die Genehmigung für bewegliche Amateurfunkstellen grundsätzlich nicht zu erteilen. Wenn Ausnahmen hiervon mit besonderer Begründung beantragt werden, so sind diese Anträge dem BPM zur Entscheidung vorzulegen.“

Allen Lizenzinhabern, die eine in einem Fahrzeug eingebaute Amateurfunkanlage betreiben, wird empfohlen, unter Vorlage ihrer Genehmigungsurkunde sowie Angabe der Fahrzeugart möglichst bald die entsprechende Zusatzgenehmigung bei ihrer OPD zu beantragen. Eine Nennung des Fahrzeugtyps (z. B. bei Kraftfahrzeugen) oder des polizeilichen Kennzeichens ist nach der BPM-Verfügung nicht erforderlich. Beim mobilen Betrieb ist dann künftig „/m“ bzw. „mobile“ an das Rufzeichen anzuhängen. Auf die Bestimmung des § 7 (3) der DVO zum Amateurfunkgesetz, wonach bei solchen Sendungen der Standort wiederholt angegeben werden muß, sei in diesem Zusammenhang noch besonders hingewiesen.


2) Änderung der Mitbenutzer-Rufzeichen

Das Fernmeldetechnische Zentralamt hat im Anschluß an die unter 1) erwähnte Verfügung des BPM den Kennbuchstaben für Mitbenutzungsgenehmigungen (bisher „M“) in „C“ geändert. Es wird also künftig z. B. DL9EQC heißen. Die Oberpostdirektionen werden die Genehmigungsurkunden der Mitbenutzer demnächst zwecks entsprechender Änderung von den Inhabern anfordern.


3) Wechsel der Rundspruch-Redaktion

Mit Rücksicht auf seine schon seit einiger Zeit sehr angegriffene Gesundheit ist der Redakteur des Deutschland-Rundspruchs OM Plage, DL1UM, zu Beginn des neuen Jahres von seinem Amt zurückgetreten. Für seine erfolgreiche und unermüdliche Tätigkeit sei ihm auch an dieser Stelle nochmals aufrichtig gedankt.

Welche zeitraubende und oft wirklich nervenaufreibende Arbeit es ist, Woche für Woche die Rundspruchtexte aufzusetzen – für die die Unterlagen oft erst in allerletzter Minute eintreffen – und rechtzeitig an die einzelnen Stationen zu verteilen, kann wohl nur der beurteilen, der einmal hinter die Kulissen geschaut und gesehen hat, wie ein Deutschland-Rundspruch entsteht. OM Plage hat sich dieser Aufgabe viele Jahre gewidmet, er hat dem Deutschland-Rundspruch erst seine jetzige Form gegeben und ihn zu einem Begriff werden lassen. DL1UM hat sich damit in seltener Weise um den deutschen Amateurfunk verdient gemacht. Nur mit tiefstem Bedauern sieht der DARC ihn aus seinem Amte scheiden.

Mit der Redaktion des Deutschland-Rundspruchs hat der Clubvorstand kommissarisch die OPs von DLØHH, OM Rühsen, DL1RX, und OM Groth, DL1BF, beauftragt, die sich freundlicherweise bereit erklärten, diese Aufgabe im Sinne von DL1UM bis zur nächsten Sitzung der Clubversammlung weiterzuführen. Die Distrikte und Ortsverbände werden gebeten, künftig alle für den Deutschland-Rundspruch bestimmten Mitteilungen an OM Heinrich Rührsen, DL1RX, ...... Telefonisch ist DLØHH unter Hamburg ..... zu erreichen.


4) W1BUD tritt in den Ruhestand

OM A. L. Budlong, W1BUD, seit Jahren in Personalunion bewährter Sekretär der ARRL und der IARU sowie Redakteur der QST tritt am 31.01.1961 in den Ruhestand.

„Bud“, wie er allgemein genannt wird, ist eine der profiliertesten Persönlichkeiten im internationalen Amateurfunk. Als IARU-Sekretär war er der maßgebliche Amateurvertreter bei den letzten ITU-Konferenzen. Seiner Tätigkeit ist es mit in erster Linie zu verdanken, daß der Amateurfunk aus dieser Konferenz bisher noch immer mit einigermaßen heiler Haut herausgekommen ist. Als QST-Redakteur genoß OM Budlong weltweiten Ruf.

Im Namen des DARC hat OM Rapcke, DL1WA, Bud den Dank der deutschen Funkamateure für seine verdienstvolle Arbeit ausgerichtet und die Hoffnung ausgesprochen, daß er dem Amateurfunk auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite stehen wird, wenn es darauf ankommt.


5) Besuch aus W

OM W. W. Macdonald, W2TY, der Herausgeber und Redakteur der amerikanischen Zeitschrift Electronics, kommt voraussichtlich im Februar nach Deutschland. Er möchte dann in einigen Orten „round table“-Gespräche mit deutschen OM führen, um Unterlagen für einen von ihm geplanten Artikel „Electronics in Europe and Amateurs“ zu sammeln. Darin sollen der Fortschritt der Elektronik in Europa im allgemeinen und der Anteil der Amateure im besonderen behandelt werden. W2TY wird sich nach seiner Ankunft in Deutschland zunächst bei DL1WA melden. Ortsverbände, die an einem „round table“-Gespräch interessiert sind oder sonstige Vorschläge in diesem Zusammenhang haben, wenden sich bitte unmittelbar an OM Rapcke, DL1WA ......


6) Der Kurzwellenhörer

Die Hoffnungen, die vor zwei Jahren das Erscheinen der ersten Nummer des Kurzwellenhörers begleiteten, haben sich erfüllt. Die Herausgabe dieser neuen Zeitschrift war damals zwar zunächst ein Wagnis; aber es hat sich gelohnt. Man darf heute wohl sagen, daß Der Kurzwellenhörer seine Bewährungsprobe als spezielles Magazin für den Anfänger und den SWL bestanden hat. Das beweisen die vielen begeisterten Zuschriften seiner jungen und auch älteren Leser, das beweist aber auch der ständig wachsende Bezieherkreis. Mit aus diesem Grund konnte die Zeitschrift im letzten Jahr wesentlich erweitert werden.

Es war allerdings nicht nur die größere Abonnentenzahl, die die Verbesserungen ermöglichte; auch der DARC hat noch einen beträchtlichen finanziellen Zuschuß geleistet. Er tat dies mit Recht, um vor allem seinen neuen Mitgliedern eine Zeitschrift bieten zu können, die ihnen beim Start als Funkamateur behilflich ist und ihnen Grundlagen vermittelt, die in einem üblichen Verbandsorgan wie dem DL-QTC nicht in dieser Ausführlichkeit behandelt werden können.

Auf die Dauer sollte sich aber auch der Kurzwellenhörer selbst tragen und kein Zuschuß-Unternehmen bleiben. Dazu ist es erforderlich, den Bezieherkreis noch mehr zu vergrößern. In diesem Sinne richtete schon die Clubversammlung bei ihrer letzten Sitzung einen entsprechenden Appell an die Ortsverbände. Er sei hier wiederholt:

Jeder Ortsverband sollte den Kurzwellenhörer zur Betreuung seiner neuen Mitglieder in – je nach OV-Größe – einem oder mehreren Exemplaren abonnieren und darüber hinaus in verstärktem Maß für den Bezug der Zeitschrift werben.

Der Kurzwellenhörer wirbt am besten mit sich selbst. Wenn er im OV ausliegt, werden die Newcomer von selbst auf den Geschmack kommen und ihn auch gern für sich allein haben wollen. Je eher eine rentable Auflage erreicht ist, desto eher kann der Kurzwellenhörer auch noch weiter verbessert werden. Helfen Sie dabei mit, indem Sie ihm neue Bezieher zuführen!

Bestellkarten liegen diesem Rundschreiben bei. Weitere können bei der Körner'schen Druckerei und Verlagsanstalt, ....., oder bei der DARC-Geschäftsstelle angefordert werden.


7) Mitgliedskarten für 1961

...


8) OV-Anteile für das 4. Quartal 1960

...


9) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960

DOK: Ortsverband:
A07 Karlsruhe Jürgen Johannsen, DL3OJ
D10 Wedding Hans-J. Flieger, DL7FF
I09 Norden Gerhard Wachholz, DL7AU
K14 Landau Ludwig Jung, DJ3XL
L13 Langenfeld Ferdinand Maag, DJ5BE
O07 Gevelsberg Dr. Eckhard Plester, DL6ZH
O13 Lippstadt Erich König (nicht Köhler!)
O17 Soest Siegfried Weber
O18 Werdohl Herbert Hopmann, DL1DM


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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