Kiel, den 24.10.1960
Gleich zweimal hat sich im Laufe der letzten Monate gezeigt, welche Bedeutung der Amateurfunk hat, wenn es gilt in Notfällen zu helfen.
Während der Unruhen am Kongo, die einen völligen Zusammenbruch des öffentlichen Nachrichtenwesen zur Folge hatten, errichteten Funkamateure aus eigener Initiative und schneller Erkenntnis der Lage heraus ein Notfunknetz von einem in der Geschichte des Amateurfunks bisher nicht gekannten Ausmaß. Örtliche Behörden, Presse und Flüchtlinge aus allen Teilen des Landes setzten ihre Mitteilungen und Hilferufe nach dem früheren Mutterland größtenteils über Amateurfunk ab. Der belgische Amateurverband Union Belge des Amateurs-Emetteurs (UBA) gab dazu jetzt folgenden Bericht:
Als im Juli die Meuterei der kongolesischen Streitkräfte die am Kongo lebenden Europäer in äußerste Gefahr brachte und gleichzeitig alle Nachrichtenverbindungen, sowohl innerhalb des Kongo-Gebiets als auch zum früheren Mutterland, ausfielen, improvisierten einige Amateure in Belgien und am Kongo sofort einen ersten Notverkehr. In Kürze entwickelte sich daraus ein ausgedehntes Notnetz, an dem sich auf belgischer Seite ca. 30 Stationen beteiligten. Die OM am Kongo setzten außer ihren eigenen auch eine Reihe noch vorhandener, aber nicht mehr betriebener kommerzieller Anlagen ein. Mit Hilfe der auf diese Weise hergestellten Funkverbindungen wurden dann zunächst die Evakuierung von Frauen und Kindern eingeleitet.
Der Verkehr wickelte sich zur Hauptsache in Fonie auf dem oberen Teil des 21-MHz-Bandes mit Leistungen zwischen 75 und 150 W ab. Die Behörden in Belgien unterstützten die Maßnahmen der Amateure dadurch, daß sie Sender, Empfänger sowie Antennen zur Verfügung stellten, und den OM weitreichende Vollmachten gaben. Andererseits versuchten örtliche Beauftragte der neuen Kongo-Regierung häufig, diesen Verkehr zu unterbinden. Die OM am Kongo waren daher oft gezwungen, im Geheimen zu arbeiten, oder ihre Stationen vorübergehend zu verlassen.
Auf diese Weise konnten Tausende von Nachrichten übermittelt werden, die den besorgten Angehörigen in Belgien Kunde von ihren Verwandten am Kongo brachten und umgekehrt am Kongo zurückgebliebenen Männer über die Heimkehr ihrer Familien nach Europa unterrichteten. Darüber hinaus wurde in zahllosen Fällen Hilfe für Europäer herbeigeholt, die auf ihren Pflanzungen von der Umwelt abgeschnitten waren oder von aufgewiegelten Eingeborenen belagert wurden.
Die UBA, die sich mit der Station ON4UB auch aktiv an der Aktion beteiligte, wurde bald zum Zentrum des gesamten Notnetzes. Sie sorgte auch soweit erforderlich für die Freihaltung der Frequenzen, auf denen der Notverkehr abgewickelt wurde. In diesem Zusammenhang dankt die UBA allen Amateuren, die mitgeholfen haben das netz aufzubauen und frei von QRM arbeiten zu lassen. Der Notverkehr soll noch so lange aufrechterhalten werden, wie sich Europäer ohne zuverlässige Nachrichtenverbindungen am Kongo befinden.
Beim großen Erd- und Seebeben in Chile war es der dortige Radio-Club de Chile (RCC), der mit seiner Station CE3AA und etwa 50 chilenischen OM für einen Ersatz der unterbrochenen öffentlichen Nachrichtenmittel sorgte. Dieses auch in Europa aufmerksam beobachte Notnetz bestand ca. acht Wochen und wickelte seinen Verkehr auf Frequenzen zwischen 7000 und 7100 kHz ab. Was die CEs in dieser Zeit Tag und Nacht für ihre Landsleute geleistet haben, läßt sich nicht annähernd ermessen. Ihr Einsatz wurde von ausländischen Amateuren durch Geld-, Sach- und Medikamentenspenden in großem Umfang unterstützt. Der RCC sagt dafür allen Beteiligten seinen aufrichtigen Dank.
Die beiden hier erwähnten Ereignisse zeigen erneut, daß immer wieder Situationen eintreten können, die jedes noch so gut organisierte öffentliche Nachrichtennetz zusammenbrechen lassen, und bei denen dann der Amateurfunk in die Bresche springen muß. In diesem Zusammenhang kommt der im DL-QTC Nr. 8/60 auf Seite 385 veröffentlichten Zuschrift Laßt uns endlich einen Anfang machen! von DL1YQ besondere Bedeutung zu. Sie hat eine Fülle von Stellungnahmen im Gefolge gehabt; teils zustimmend (mit sehr detaillierten Vorschlägen), teils aber auch ablehnend. Im letzten DL-QTC wurde bereits kurz darüber berichtet. Das Problem soll daher der Clubversammlung zur endgültigen Entscheidung im Grundsätzlichen vorgelegt werden.
2) Sitzung der Clubversammlung
Wie bereits angekündigt, wird die Clubversammlung am Sonnabend, dem 05., und Sonntag, dem 06.11., in Berlin zusammentreten. Tagungslokal ist das Posterholungsheim, Berlin-Wannsee, Am Kleinen Wannsee 1718. Die im letzten OV-Rundschreiben bekanntgegebene Tagesordnung erfuhr inzwischen noch folgende Ergänzungen:
Zu 3. Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung
wurde der Clubversammlung am 07.10.1960 ein Änderungsentwurf vorgelegt, der hiermit
auch noch allen Ortsverbänden zugeht. Darin sind die durch die Neufassung der Satzung
erforderlich gewordenen Änderungen berücksichtigt und soweit wie möglich die von den
Ortsverbänden und Distrikten gemachten Vorschläge verwertet worden. Auf folgende, die
Ortsverbände betreffende Neuregelungen sei besonders hingewiesen:
a) Aufnahme (GO Ia). Schon die bisherige Geschäftsordnung sah die Beibringung von zwei Referenzen als wünschenswerte Voraussetzung für die Aufnahme vor. Als Alternative erscheint jetzt eine Probezeit für neue Mitglieder, wie sie sich in vielen Ortsverbänden schon seit Jahren bewährt hat.
b) OV-Vorstand (GO IIb). Neu ist eine von mehreren Ortsverbänden gewünschte Bestimmung über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Sie erscheint sinngemäß auch für den Distrikts- und Clubvorstand (GO IIIb, IVa-b).
c) Wahl des OV-Vorstands (WO-I). Auf Grund der in vielen Ortsverbänden gemachten Erfahrungen wird in der neuen Wahlordnung ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen. Danach können Wahlvorschläge bis zum Beginn der Wahl gemacht werden (bisher spätestens drei Wochen vor der Wahl). Ferner soll den Ortsverbänden freigestellt werden, ob sie in einem oder in mehreren Wahlgängen wählen lassen wollen. (Bisher waren getrennte Wahlgänge vorgeschrieben.) Die zur Zeit gültige Wahlordnung läßt offen, ob ausdrücklich gewählt werden muß, wenn nur ein Kandidat da ist, und dieser das betreffende Vorstandsamt bisher nicht bekleidete. Der neue Entwurf schreibt in diesem Fall einen Wahlgang vor. Das würde dann auch für den Distrikts- und Clubvorstand gelten (WO II und III). Neu ist ferner eine Bestimmung über eventuelle Wahleinsprüche, die in der gleichen Form auch bei der Wahl des Distrikts- und Clubvorstands erscheint.
Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, ihren Distriktsvorsitzenden gegenüber nach Möglichkeit noch vor der Sitzung der Clubversammlung zu diesem Entwurf für eine neue Geschäfts- und Wahlordnung Stellung zu nehmen.
Zu 6. QSL-Vermittlung
beantragt der DV Bayern-Süd, der QSL-Vermittlung eine Hilfskraft beizugeben, die fest
angestellt und nach TOA VIII bezahlt werden soll.
Zu 7. Nachtragshaushalt
beantragt der DV Bayern-Süd, für das II. Halbjahr 1960 den gestiegenen
Mitgliederzahlen entsprechend höhere Distriktsanteile zu bewilligen.
Zu 8. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1960
wurden vom DV Schleswig-Holstein OM Tietz, DL1GU, und OM Pehrs, DJ3TZ, vorgeschlagen.
Zu 10. Anträge und Verschiedenes wurden
a) folgende Anträge gestellt:
b) folgende Themen zur Diskussion gestellt:
Vom Distrikt Berlin ist ein Treffen der Clubversammlung mit den Berliner Mitgliedern vorgesehen, das am Sonnabend, dem 05.11., ab etwa 19:30 Uhr im Restaurant Bad Stölpchensee stattfinden soll.
3) Amateurfunkgenehmigungen für Deutsche in Spanien
Die spanische Fernmeldeverwaltung hat sich jetzt der Deutschen Bundespost gegenüber bereiterklärt, deutschen Staatsangehörigen, die in Spanien wohnen, Amateurfunkgenehmigungen zu erteilen. Dafür ist im wesentlichen folgende Regelung vorgesehen:
a) Genehmigungen an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien werden erteilt oder abgelehnt in Übereinstimmung mit den Vorschriften, die in den in Kraft befindlichen Bestimmungen enthalten sind, oder mit denen, die künftig für die Errichtung und den Betrieb von Amateurfunkstellen erlassen werden können, mit den gleichen Rechten, den gleichen Verpflichtungen und den gleichen Verantwortlichkeiten, die von den spanischen Staatsangehörigen gefordert werden.
b) Für die Erteilung von Genehmigungen ist zunächst nachdem die notwendigen Erkundigungen eingeholt worden sind eine von der diplomatischen Vertretung Deutschlands unterzeichnete günstige Auskunft erforderlich, die für den Antragsteller bürgt.
c) Der Antragsteller muß in Spanien einen festen Wohnsitz (nicht nur vorübergehend) haben, was in der erwähnten Auskunft angegeben sein muß.
4) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959
Vorstand
Technischer Referent: Georg Paffrath, DL6EG
Jugend-Referent: H. H. Dattenberg, DL9IM
DOK: | Ortsverband: |
|
A | DV: O. Blankenhorn, DJ1TC | |
A | QSL-Vermittler: A. Nagel, DJ2IB | |
B | OPD Regensburg: E. Stenke, DL6YZ | |
B11 | Nürnberg-Fürth | i. V. Dr. R. Knaup, DJ1OK |
B12 | Regensburg | E. Stenke, DL6YZ |
C22 | Passau | E. Stuis, DJ1ZS |
D01 | Charlottenburg | W. Pabst, DL7GR |
F27 | Kelkheim/Taunus (neu) | W. Brunner, DL1KD |
G06 | Euskirchen | H. J. Schumacher, DJ2RD |
G20 | Bergheim/Erft (neu) | J. Tüllmann, DJ5DL |
H02 | Bergen/Celle | G. Jasper |
H04 | Bückeburg | K. H. Stahlhut, DJ3FH |
H27 | Einbeck | J. Röttger, DJ3KR |
H11 | Bad Harzburg | K. Elter, DL1JL |
H29 | Deister (neu) | H. Lumpe, DJ6JC |
H30 | Helmstedt (neu) | H. G. Stamer, DJ3WF |
I10 | Norderney | H. Meyer, DL3HK |
K | DV: Frau E. Reimann, DJ3TP | |
K02 | Diez/Lahn | W. Gasteier, DJ3QK |
L02 | Duisburg | H. H. Dattenberg, DL9IM |
L08 | Holten | W. Brill, DL9YC |
N01 | Bielefeld | F. Ilgner, DL9SE |
N23 | Borken (neu) | W. Soika, DJ2XU |
P07 | Reutlingen | E. Schall, DL6FI |
Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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